Tausch der Schadenfreiheitsrabatte möglich?

Ich versuch es mal so unkompliziert wie möglich zu erklären:

Mein Stiefvater (respektive der Mann meiner Mutter) hat 45 in der HP und 80 in der VK (die mal meinem echtem Vater gehörten, aber wegen B-Tarif vom Stiefvater übertragen wurden, damit mein Auto billig ist...er ist nun auch Halter).

Mein (richtiger) Vater hat eine Rabatt von je 30%, nutzt zur Zeit diese aber nur für seinen alten VW Polo...nun haben wir folgendes vor:

Mein Stiefvater versichert meinen Übergangswagen bei der Versicherung (bzw. bei dem Versicherungsbüro), mein Vater auch versichert ist. Wir wollen dann (entweder während der Versicherungszeit oder wenn mein Neuer kommt) die Prozente "tauschen", d.h. mein Vater übernimmt die Rabatte von meinem Stiefvater, im Gegenzug gibt mein Vater seine Prozente meinem Stiefvater...also ein Tausch!

Geht das? Ich meine, vor 3 Jahren haben wir ja auch schon die Prozente von meinem Vater an meinen Stiefvater gegeben...und da bestand/besteht ja keine familiäre Bindung...ist so ein Tausch auch möglich? Den Versicherungsfuzzi kennen wir sehr gut, haben dort alle sonstigen Versicherungen laufen (sowohl mein Vater als auch ich).

Ist sowas also generell machbar oder absolut ausgeschlossen?

Hoffe, ich hab jetzt nicht zu sehr verwirrt ;-)

26 Antworten

Was ein SF-Basar 😉

Im Ernst - ich füchte, die einmal übertragenen Rabatte gibts nicht wieder zurück.

Ist sowas generell gesetzlich geregelt? (mal ne Frage an alle 😉)
Meines Wissen entscheidet die Versicherung, inwiefern das möglich ist.
Daher handhaben das einige auch lockerer (ohne familiäre Bindung), andere sehr viel strenger (nur in direkter Verwandtschaftslinie - die ja aber zwischen Stiefvater und Vaternicht existiert)

Also hatte dein leiblicher Vater mal 2 SF-Klassen - und hat eine davon früher mal auf deinen Stiefvater übertragen.
Und die eine hast du genutzt (auf den Namen deines Stiefvaters) - gelle?

Noch ne Frage - sinds zwei verschiedene Versicherungen? (Vater/Stiefvater)
(erhöhter Schwierigkeitsgrad dann, klar)

Ich würd jetzt mal aus der Kalten sagen, dass es nicht möglich ist - grundsätzlich jedenfalls.
Maximal könnte dein leiblicher Vater die Rabatte deinem Stiefvater übertragen (aber auch unwahrscheinlich) - aber was einmal übertragen wurde, geht nicht einfach wieder zurück.
Dein leiblicher Vater wär am Ende der Dumme.

Also wie gesagt - stellt nur die Meinung dar, die ich kenne (bei dem Unternehmen wo ich arbeite, würde schon der Tausch vorher nicht gehen) - habe aber auch von anderen gehört.

Grüße
Schreddi

Naja, einmal ging das...alos ist das schonmal nicht möglich. Zur Zeit sind beide verschiedene Versicherungen, aber ich (mein Stiefvater) wollen ja auch zu der meines Vaters gehen, um diesen Tausch zu machen (zumindst, damit es besser ausschaut)...ich möchte auch eher wissen, ob es im Kulanzrahmen der Versicherung möglich ist...das die Großen auf Anfrage erstmal abblocken, war mir auch klar ;-)

tut mir leid, aber das wird wohl nix.

Weil zuviel am Rande der Legalität mit den Rabatten
passiert ist (Verkauf in den Kleinanzeigen z.B.)
wurde das verboten.
Zum überschreiben muß man direkt verwandt sein,
in häuslicher Gemeinschaft wohnen, und selber so alt sein,
daß man die Prozente auch selbst hätte erfahren können.

Ich denke, daß die Übertragung vor 3 Jahren schon
eine Kulanzhandlung war. Jetzt nochmal hin und her
hört sich nicht zukunftsschwanger an.

Laß uns bitte wissen, wie die Sache ausging.
Könnte sich ja jemand als besonders kundenfreundlich erweisen... ;-)

Zitat:

Original geschrieben von UrQuattro


Ich denke, daß die Übertragung vor 3 Jahren schon
eine Kulanzhandlung war.
Ging ohne Probleme, war auch ne ganz andere Versicherung (keine von den beiden heutigen, wo wir sind)...wissen die Versicherungen, dass die schonmal übergeben wurden?
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Ja, das wissen die.
Bei einem Wechsel geht eine Bescheinigung
von Versicherer zu Versicherer, die der Kunde
im Normalfall nie sieht.
Da steht der individuelle Verlauf drin.

Wo liegt denn eigentlich die Notwendigkeit dieser Aktion?
Wird Dein neues Auto so "PS-stark", daß du mit den 30% vom Vater liebäugelst? Oder wie is das?
Anderer Leute Prozente spielen ja eh keine Rolle, solang
die diese Autos auch fahren.

Dein Auto läuft dann ja bestimmt eh nicht auf deinen Namen.
Dann soll´s z.B. Paps anmelden, kriegt 85%
(falls du mind. 23 bist), und dann rollt die Kiste.

Wie du erzählst herrscht ja (gottseidank) Frieden.
Ist nicht überall so, hilft aber beim Auto-Zulassen *hehe*

Gruß

Ja, ich bin über 23...und die "Kiste" wird 360 PS haben, wo ein Sprung in der VK von 80% auf 30 % sehr viel ausmacht...Haftpflicht ist egal, da fast gleich.

Und natürlich wird das Auto auf meinen Stiefvater angemeldet, da B-Tarif dann vorhanden ist! 85% wären dann zuwenig...

Hallo Sebastian,

ich glauge auch nicht das dieses Vorhaben gelingt.

Wenn ein SFR auf eine andere Person übertragen werden soll, muß ein Formular ausgefüllt werden.
In diesem muß dann angegeben werden, seit wann der Übernehmende das Fahrzeug genutzt hat und es muß eine Führerscheinkopie des Übernehmenden mit eingereicht werden.
Aufgrund der Dauer der Nutzung und der Dauer des Führerscheinbesitzes wird dann zunächst eimal geprüft, wie viel schadenfreie Jahre überhaupt übertragen werden können.
Hinzu kommt noch, dass normalerweise ein gewisser Verwandschaftsgrad zwischen beiden Parteien vorhanden sein muß.

Wenn der Rabatt einmal übertragen ist, gibt es rein rechtlich kein Zurück mehr.
Auch eine weitere Übertragung wird dann wieder von obigen Kriterien abhängig gemacht (vor allem Dauer der Nutzung).

Der Knackpunkt ist der, dass die Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden müssen. Sonst kann man sich hier ärger einfangen, wenn's rauskommt.
Macht der Versicherer hier Ausnahmen kann dieser Ärger bekommen wenn das Bafin im Rahmen einer Revision eine Stichkontrolle des Vorgangs macht.

Ob es irgendwo gespeichert wird, dass der Rabatt schon einmal übertragen wurde weiß ich auch nicht.

Nachlesen kannst Du das auch alles in den Versicherungsbedingungen (Tarifbestimmungen § 28)

Claus

Zitat:

...und die "Kiste" wird 360 PS haben...

Jetzt bist Du uns aber eine Erklärung schuldig! Was wird das denn für eine "Kiste" sein !?

Claus

also ich tippe mal auf Calibra.

Den V6 mit Turbo und viel Druckluft, stimmts?

*gg*

Wir mussten damals keine Erklärung unterschreiben, ging alles so...

Soll ein Audi S8 werden...

Aber das Alter der Führerscheininhaber ist hier egal, die sind beide so alt, dass die die niedrigste Einstufung bekommen würden (rein rechnerisch).

Es wäre auch nicht soooo schlimm, wenn das net klappen würde, denn irgendwann bin ich (bzw. Stiefvater) auch wieder weiter unten mit der Einstufung (wie ist nochmal die Dauer, wenn ich seit letztem Jahr auf 80% VK fahre?)...trotzdem wäre das toll, denn so könnte ich 1000 EUR sparen...

uuuups...

man möge mir den Rückschluss von Lexmaul auf Opel
verzeihen.

Ich werde auch meinen Nick ändern! *lol*
;-)

Sebastian, ich will Dir ja nicht des Spaß verderben, aber weißt Du, dass für diesen S8 alleine die Vollkasko zw. 3000 und 4000 € bei 80% pro Jahr kosten wird !?

Zitat:

Original geschrieben von VMF


Sebastian, ich will Dir ja nicht des Spaß verderben, aber weißt Du, dass für diesen S8 alleine die Vollkasko zw. 3000 und 4000 € bei 80% pro Jahr kosten wird !?

Verdirbst mir meinen Spass nicht...ich bezahle 1900 EUR im Jahr bei der VK inkl. HP...solche Aussagen sollte man nicht machen, weil man nie weiß, welche Rabattstufen usw. der einzelnen Person zustehen!

Und natürlich hab ich mich über sowas informiert, deshalb schreibe ich ja auch hier ;-)

Zitat:

wie ist nochmal die Dauer, wenn ich seit letztem Jahr auf 80% VK fahre?)

hast doch oben selbst geschrieben, dass Du in Vollkasko bei 80% bist!?

Aber wenn Du Dich so gut erkundigt hast, brauchste uns ja auch nicht zu fragen ob die Rabattübertragung möglich ist, da würde doch ein Anruf bei der Versicherung ausreichen.

Claus

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