Tausch der Kupplung wird zu Kostenexplosion

Volvo

Hallo Community.

Ich fahre einen alten S60 der mir über die Jahre immer treue Dienste geleistet hat und der aufgrund seiner wenigen gelaufenen km nach wie vor seinen Dienst tun darf.
Nun war bzw. ist allerdings die Kupplung fällig.
(Kupplung rutscht, Drehzahl geht beim Gas geben nach oben aber keine Beschleunigung)

Mit einer vorab Recherche im Netz wollte ich mir einen Überblick über die zu erwartenden Kosten verschaffen und habe den Wagen dann zu einer bei mir im Ort ansässigen (freien) Werkstatt gebracht.
Vertragshändler macht bei einem 22 Jahre alten Wagen wenig Sinn, auch hinsichtlich der vermeintlich höheren Kosten.

Wenige Tage später wurde die Diagnose Kupplung bestätigt und ein Preis von ca. 1500€ genannt.
Diese Summe weichte deutlich von meinen recherchierten Preisen ab, dennoch habe ich zugestimmt die Reparatur durchzuführen.

Heute bekomme ich die Info dass der Wagen fertig sei.
Allerdings hätten sie beim montieren festgestellt, dass das Zweimassenschwungrad auch hinüber sei und sie hätten es gleich mit getauscht.
Sie hätten aber freundlicherweise noch 20% auf die extra Arbeit gegeben.

Danke dieser großzügigen 20% Geste wird bei Abholung des Wagens nun eine Rechnung von NUR 2600€!!! fällig.

Ich musste bei 1500€ schon etwas schlucken und überlegen diesen Betrag überhaupt nochmal in den Wagen zu investieren.
Aber 2600€ sind wirtschaftlich gesehen totaler Unsinn

Nun meine Frage/n:
- Ist dieser Rechnungsbetrag nicht etwas utopisch?
Auch in Anbetracht dessen dass hier laut Aussage schon 20% Nachlass auf was auch immer gewährt wurden.
- und wäre bei einer zusätzlichen Arbeit welche den Rechnungsbetrag um satte 1100€ anhebt nicht nochmal eine Rücksprache bzw. ein „Go“ nötig gewesen?

Danke und liebe Grüße.

35 Antworten

Ganz normale Preise heutzutage.

Bei meinem Freundlichen hätte das vor 10 Jahren schon 2000€ gekostet - ohne ZMS. Lief Gott sei Dank noch über die Garantieverlängerung.
Ist also viel Geld, aber (leider) normal.
Rücksprache mit dir wäre allerdings Pflicht gewesen.
20% auf die Extraarbeit?
Die Kosten für die Mehrarbeit des Schwungradtauschs ist max 10min.
Damit sind +1100€ schon happig.
Oder er hat das ZMS bei Volvo gekauft.
Wieviel ist das Auto denn gelaufen?
Grüße Markus

Da ist wohl einiges etwas suboptimal gelaufen.
Würde mich gar nicht wundern, wenn es sich bei "der Freien" um die rote Kette mit den drei Buchstaben handelt

Erstens hätte die Werkstatt dich darüber aufklären sollen, dass beim Kupplungswechsel der Austausch des ZMS zumindest sinnvoll erscheint, eigentlich sogar angeraten ist.
Auch, wenn es für dich bisher noch unauffällig war.
Optimalerweise würde man den Nehmerzylinder der hydraulischen Kupplungsbetätigung auch in einem Abwasch mit erneuern.
Da gilt nämlich das gleiche wie beim ZMS, es ist eine sog. Verbundarbeit.
Ärgerlich ist, wenn die neue Kupplung drin ist und nächste Woche das alte ZMS, oder der Nehmerzylinder den Dienst quittieren.
Das würde nämlich bedeuten, alles noch einmal .

Aber selbstverständlich hätte man dich mal kurz kontaktieren und dein OK einholen sollen/müssen, bevor man das ZMS erneuert.

Aber hättest du dann etwa ernsthaft gesagt: "Nein danke, das wird mir zu teuer, schrauben Sie alles wieder so zusammen ..."???
Das Arbeiten aber nicht ohne (schriftliche) Beauftragung ausgeführt werden sollen und dürfen, versteht sich wohl von selber.

Zu den Preisen haben die Kollegen ja schon etwas geschrieben.
Aber alles, was ich oben geschrieben habe, hättest du im Vorfeld mit etwas Recherche im Netz und auch hier,
wissen können.
Auch die Preise für das (vernünftige) Material sind im Zeitalter des Internets kein gut gehütetes Geheimnis mehr.

Auch stellt sich die Frage, ob du aktuell für die aufgerufenen 2.600€ ein gleichwertiges Fahrzeug bekommen würdest, vermutlich nicht!

Der Golf 6 mit 6 Gang Handschalter hat kein ZMS nur ein EMS.

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@schaibre1
Und inwiefern ist das in diesem Thread relevant?
Hier geht es um einen VOLVO S60I und den willst du doch jetzt nicht ernsthaft mit einem
Volchswogn Golf 6
vergleichen, oder?!😁

Jens, das ist ein ganz Schlauer ausm Golfforum. Da bin ich ja auch, wegen dem Glump meiner Frau.
Also bitte nicht klüger sein!!!

Jens Jens….

Ach Hans ...
wie sprach der weise Meister Eder noch gleich so treffend?

Ach Jens…..

Ich werf mich grad innerlich weg.

@Roattabuacha
Ich habe ihm jetzt noch ein Foto vom Bus angehängt ...😁

LOL.

@charlyvalentyne

Da stimme ich Dir zu. Bei den Extrakosten (+ 73 % der veranschlagten Kosten) wäre vor der Fortführung der Arbeiten wenigstens ein Anruf erwartbar und auch seriös gewesen, besser noch ´ne Mail mit den Zusatzkosten im Detail.
Zumal das ZMS ja vermutlich auch bestellt werden musste und der Wagen somit einige Stunden oder 1 Tag herum stand.

Wahrscheinlich nicht direkt vergleichbar, aber ich habe für meinen V70 II ein Angebot einer Freien über 1.000-1.100 €.

Aber welche Möglichkeiten bleiben Dir nun ?
Zähneknirschend den vollen Betrag zahlen ? Die Werkstatt verklagen ?
Ich würde wohl versuchen, die 20-Peanuts-% vor Ort zu erhöhen, da die Werkstatt meiner Ansicht nach ihre Kompetenzen durch die nicht mit Dir abgesprochene Eigenmächtigkeit maßlos überschritten hat.
Vielleicht kommst Du dann mit dem Kompromiss klar.

Denn meine Vorredner haben ja auch Recht damit, dass bei bestimmten Reparaturen besser andere Teile direkt mit ersetzt werden. Ich denke da z.B. an den Zahnriemen zusammen mit der WP und möglichst auch den anderen Rollen.

Schreib mal, wie es geendet hat.

Grüße,
Jörg

Bei dem Problem kann ihm am besten ein Anwalt helfen…

Gruß Didi

Hi,

Klar wäre eine Absprache vor der Erweiterung des Auftrages sinnvoll und geboten gewesen, eigentlich. Jetzt ist es wie es ist. Was willst du jetzt machen?? Die Werkstatt verklagen?? Alles rückgängig machen?? Bezahlen wirst du es trotzdem (erstmal) dürfen, denn sonst wird die Werkstatt dir die Herausgabe des Fahrzeuges, möglicherweise zu recht, verweigern.
Klar kannst du jetzt das große Besteck auspacken und riesiges Tamtam veranstalten. Aber kostenlos wird es so oder so nicht werden. Selbst die Beauftragung eines Anwaltes kostet nicht nichts, zumindest aber wenigstens Rennerei und nicht wenige Nerven.

Was tun sprach Zeus, die Götter sind besoffen??

Ich würde nochmals das Gespräch mit der Werkstatt suchen und deutlich machen was aus deiner Sicht im Hinblick auf den Ablauf schief gegangen ist. An den Materialpreisen ist aus meiner Sicht nicht zu rütteln, die sind wie sie sind. Ist inzwischen leider so das das Material teurer geworden ist.
Vielleicht kannst du noch ein bisschen Rabatt heraus handeln, aber auf einen zeitaufwendigen Rechtsstreit würde ich mich nicht einlassen. Zumal du dann zwar ein repariertes Auto hast, damit aber nicht fahren kannst weil die Werkstatt das einbehält….
Mach was du für richtig hältst, aber aus meiner Sicht hast du genau eine Chance…..
Natürlich wäre das der letzte Besuch in der Firma gewesen, für mich….

Gruß der sachsenelch

Rechtsstreit ist zwar mindestens zeitaufwändig und lästig, aber die geforderte Summe unter diesen Umständen komplett stillschweigend zu zahlen wäre so gar nicht mein Ding!

Die bereits erwähnte rote Kette mit den drei Buchstaben ist mit solchen Aktionen zu fragwürdiger Berühmtheit gelangt.
Es gab in der Vergangenheit dazu immer mal wieder Berichte in den Medien.
Man spekulierte nämlich allem Anschein darauf,
dass der Kunde zwar nicht grad begeistert sein wird über die unvereinbarten Mehrarbeiten und das Material dafür,
aber schlussendlich bezahlen wird.
Er möchte schließlich sein Auto wieder ausgehändigt bekommen.
Natürlich wurde den Kunden lang und breit erklärt, dass die zusätzlichen Arbeiten zwingend notwendig gewesen wären, um die weitere Funktion und Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Was zwar in vielen Fällen auch zutraf, aber trotzdem nicht mit den Kunden vereinbart gewesen ist.
Der überwiegende Teil der Kundschaft hat den vollen Rechnungsbetrag anstandslos bezahlt,
einige waren sogar hocherfreut, dass die Werkstatt so umsichtig war.
Nur ganz wenige haben ihren Protest deutlich klar gemacht,
noch weniger haben anschließend ihren Anwalt mit der Sache beauftragt.
Aber einige Leute haben sich an die Presse gewandt.
Ob es ihnen grundsätzlich etwas genutzt hat, ist mir nicht bekannt und eigentlich auch unwahrscheinlich.

Was man in einem solchen Fall aber versuchen kann, ist folgendes:

Sofern der Rechnungsbetrag nun in ganzer Höhe beglichen wird
(man möchte ja sein Auto wiederhaben),
sollte man sich folgendes quittieren lassen, vorzugshalber auf der Rechnung:
"Der kompletter Rechnungsbetrag wird nur unter Vorbehalt gezahlt, da der Wechsel des ZMS nicht vom Kunden beauftragt wurde/mit ihm abgestimmt war."

Somit ist klar, dass der Kunde mit dieser Geschäftspraktik nicht einverstanden ist und die Werkstatt davon Kenntnis erlangt hat.
Der im Nachgang evtl. beauftragte RA hat nun etwas in der Hand.
Anderenfalls wird die Beweisführung schwierig.
Vermutlich werden sind nämlich unter den Angestellten in dem Laden Zeugen finden lassen,
die einhellig aussagen werden,
dass der Wechsel des ZMS
-sofern die Notwendigkeit dafür im Zuge des beauftragten Kupplungswechsels festgestellt werden sollte-
mit dem Kunden bei Auftragsannahme/Fahrzeugübergabe mündlich abgestimmt war.
Das Gegenteil zu beweisen dürfte schwierig werden.

Aber selbst wenn kein anschließender Rechtsstreit anvisiert wird, kann die Forderung nach diesem Satz auf der Rechnung hilfreich sein.
Möglicherweise kommt man spätestens dann dem Kunden doch noch etwas mehr entgegen,
berechnet das ZMS nur zum EK und unterlässt künftig solch unseriöse Geschäftspraktiken.

Nichtsdestotrotz hätte eine halbwegs seriöse und mit diesem Fahrzeugtyp vertraute Werkstatt bei Auftragsannahme darauf hinweisen müssen,
dass mindestens der Wechsel des ZMS mit angeraten ist und sich die tatsächliche Notwendigkeit dazu auch erst im Zuge der bereits vereinbarten und beauftragten Arbeiten herausstellen kann.
Und fairerweise hätte man dem Kunden auch mitgeteilt, was in diesem Fall an weiteren Kosten auf ihn zukommt.

Ich wünsche dem TE viel Glück und Erfolg bei den Verhandlungen!

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