Tausch der Heckschürze = Unfallwagen bzw. Wertminderung ?

Mercedes

Hallo,

ich habe Interesse an einem jungen Stern (S205). Mir sagte der Verkäufer, dass bei der Daimler AG während der Nutzung durch den Mitarbeiter die Heckschürze getauscht worden sei. Der Wagen sei aber unfallfrei.

Was heisst das jetzt für mich ?

a) Welche Fragen sollte ich jetzt stellen ?
b) Ist das jetzt doch ein Unfallwagen bzw. ist er dadurch im Wert gemindert ?

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Klingt irgendwie unplausibel, meine Meinung. Ist das ein freier Händler oder Vertragshändler?
Warum sollte man nicht vorab eine Kopie der Unterlagen bekommen?
Ob ich dafür 600 KM (einfche Fahrt?) fahren würde glaub ich nicht. Dann lieber weiter und in der Nähe suchen.

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Bei mir wurde wegen eines minimalen Auffahrunfalls (mir jmd hinten drauf) die Heckschürze getauscht da eine Microdelle (nur sichtbar bei optimaler Garagenbeleuchtung zB) entstand.
Ich habe hierzu auch einen kleinen Wertminderungsbetrag von der gegnerischen Versicherung erhalten.
Denke, dass ich das auch als Unfall angeben würde beim Verkauf.
Jedoch kann ich mittels Rechnung und Gutachten genau darlegen, dass es sich um eine kleine Lapalie handelt.

Zitat:

@AMG-GT schrieb am 26. September 2017 um 19:54:48 Uhr:


Stimmt so nicht, denn Daimler ist da meist sehr schnell dabei ein paar Teile zu tauschen um die Qualität hoch zu halten.
So wie jeder Wagen noch durch die Werkstatt geht ehe er als Verkaufsfähig in das Karusell kommt.

Vorsichtig, inzwischen geht die rechtliche Lage eher in die Richtung das ausgetauschte teile (egal warum) als unfallschaden gilt. Was nicht bedeutet dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.
Genau deswegen traue ich eben auch nicht MB oder jedem anderen verkäufer der von seinem Job leben muss. Besonders wenn es dich um eine Niederlassung handelt.

Ich habe gerade mit jemandem von MB gesprochen, der sich mit den Rechnungen auskennt:
Die Betriebe sehen wohl nur die Garantieabrechnungen bundesweit. Unfallschäden werden in der Regel direkt mit der Versicherung abgerechnet, so dass nur der ausführende Betrieb den Umfang kennt. Insofern könnte es wirklich stimmen, was der Verkäufer gesagt hat. Aber ein mulmiges Gefühl bleibt trotzdem !

Habe mich bevor ich meinen c205 gekauft habe bei Mercedes in Frankfurt/Offenbach für einen C63 interessiert wurde aber am Telefon nach Öfteren Telefonaten und nachfragen wann das Auto endlich zur Probefahrt bereitsteht immer wieder mit der Aussage das Fahrzeug ist noch in der Aufbereitung vertröstet. Ende vom Lied er sagte mir nach 3 weiteren Telefonaten die Heckschürze wird neu lackiert wegen einigen Kratzern seine Worte waren ungefähr : da machen wir garnicht lange rum der wird hinten lackiert damit er wieder gut da steht ... also wohl Gang und gebe wurde aber auch nicht als Unfallwagen in der Anzeige ausgeschrieben .

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Bei nachlackern auch nicht erforderlich. Da reicht ein Hinweis drauf das er lackiert wurde. Tauschen von teilen ist schon dünneres Eis auf das man sich begibt ohne Hinweis
Bei einem meiner Vorgänger stand da sinngemäß
Im Zuge der Aufbereitung wurde teillackierungen durchgeführt
Dellen mit smartrepair behoben.

Hi,

man muss sich immer wieder klarmachen, dass Rechtssprechung nur wenig mit Logik zu tun hat (bzw. haben muss). Durch den Tausch der Heckschürze wird schnell die Bagatellgrenze überschritten und der Wagen dann als "nicht unfallfrei" abgestempelt, obwohl der Teiletausch hier idR. für den Kunden besser ist, als billiger das vorhandene Teil zu bearbeiten und zu lackieren...🙄

Gruß
Fr@nk

Zitat:

@Fr@nk schrieb am 27. September 2017 um 08:13:09 Uhr:


Hi,

man muss sich immer wieder klarmachen, dass Rechtssprechung nur wenig mit Logik zu tun hat (bzw. haben muss). Durch den Tausch der Heckschürze wird schnell die Bagatellgrenze überschritten und der Wagen dann als "nicht unfallfrei" abgestempelt, obwohl der Teiletausch hier idR. für den Kunden besser ist, als billiger das vorhandene Teil zu bearbeiten und zu lackieren...🙄

Gruß
Fr@nk

Genau richtig, sinnvollerweise sollte dann eine Dokumentation vorliegen, warum das Teil getauscht wurde. Es kommt sonst zu schnell zu einem falschen Eindruck und Zweifeln an den Aussagen. Es könnte ja sein, dass doch ein größerer Schaden war ....
Gerade in der heutigen Zeit wo meistens nur darauf geschaut wird möglichst günstig den Schaden zu beheben als aufwendig neue Teile zu verbauen.

Zitat:

@x3black schrieb am 27. September 2017 um 07:06:44 Uhr:


Bei nachlackern auch nicht erforderlich. Da reicht ein Hinweis drauf das er lackiert wurde. Tauschen von teilen ist schon dünneres Eis auf das man sich begibt ohne Hinweis
Bei einem meiner Vorgänger stand da sinngemäß
Im Zuge der Aufbereitung wurde teillackierungen durchgeführt
Dellen mit smartrepair behoben.

Hier geht aber so einiges durcheinander. Bisher behauptet der Eine dies, der Andere jenes. Allein die Tatsache, dass ein Teil getauscht wurde, ändert doch nichts an der Einstufung als „unfallfrei“. Wenn man - wie z. B. „Der Landgraf“ - den Stoßfänger aus kosmetischen Gründen austauscht, ist das Auto immer noch unfallfrei - es hat ja auch ganz objektiv kein Unfall stattgefunden. Und auch nach Austausch der Frontscheibe wegen Steinschlag ist ein Auto noch unfallfrei.

Gefunden habe ich noch folgendes:
http://www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht/komplettansicht

https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei/

https://www.welt.de/motor/news/article157610524/Leser-fragen-Experten-antworten.html

Da du mich zitiert hast möchte ich dir auch antworten.
Je nach dem was und wie Du suchst bekommst Du von Tante Kuugel antworten die deine Auffassung bestätigen oder halt widerlegen.
Will damit sagen: Es ist zZt eine Grauzone wo der eine hierzu und der andere dazu tendiert. Auch bei Gerichten.
Bleiben wir bei dem Beispiel: Natürlich ist der Wagen nach dem Tausch des Stoßfängers kein Unfallwagen in dem Sinne. eine Änderung hat aber (aus welchen Gründen auch immer) stattgefunden. Um jeden möglichen Streß zu vermeiden sollte man gezielt und ungefragt solche Tauschaktionen dem (potenziellen) Käufer auf die Nase binden.

Ich kauf den Hobel ohne zu wissen das da was getauscht ist. ein halbes Jahr später bin ich in der Werkstatt, dabei läßt der Mitarbeiter den Begriff "oh, der hat eine neue Stoßstange" fallen. Schwupps bin ich wach, steh bei einem Anwalt vor der Tür und Klage auf Rücknahme bzw. Kaufpreisreduzierung. Ich kann ja nicht wissen warum das getauscht wurde und gehe vom Bumms aus. Schon haben wir beide Streß der vermeidbar ist.

Auch eine getauschte Frontscheibe kann später Ärger bereiten, zB. wenn die nicht dicht ist und der Wagen zum Biotop mutiert.
Von daher, was spricht dagegen solche Sachen klar und unmissverständlich von sich aus mitzuteilen?
Richtig, nichts.
Dann kann ich als Käufer entscheiden ob ich dir glaube oder nicht. Eine Dokumentation mit Rechnungen und vorher/nachher Bilder kann da helfen.

Erklärung Unfallfrei - Unfallwagen

Bagatellschaden

Eine geringfügige Deformation, welche im täglichen Gebrauch (z.B. Türeinschlag oder kleinere Kratzer in der Fahrzeuglackierung) entstehen kann.

Unfallfreiheit

Als "unfallfrei" gilt ein Fahrzeug, welches bisher keinen Unfallschaden erlitten hat.

Nicht Unfallfrei

Wenn ein Fahrzeug den Umfang eines Bagatellschadens überschritten hat, gilt es als "nicht unfallfrei".

Unfallwagen

Ein "Unfallwagen" ist ein Fahrzeug, welches eine erhebliche Beschädigung aufweist und unrepariert ist.

Zusammenfassung
Jedes Fahrzeug, welches einen Schaden, der grösser als ein Bagatellschaden (z.B. kleine Parkbeule) ist, erlitten hat, gilt als nicht unfallfrei. Die Bezeichnung "nicht unfallfrei" darf aber nicht mit dem Ausdruck "Unfallwagen/Unfallfahrzeug" verwechselt werden.
Von einem Unfallwagen spricht man erst, wenn primär tragende Carrosserieteile (Hauptträger, Aufhängungen für Motor, Achsen, Getriebe, sowie Federbeinaufnahmen) erheblich beschädigt wurden. Nährere Details können Sie in den Bewertungsrichtlinien des vffs nachlesen.

Achtung: Beim Kauf eines Fahrzeuges hat der Verkäufer (z.B. Occasionshändler) die Pflicht, Schäden durch Unfälle unaufgefordert offen zu legen. Wird nachträglich festgestellt, dass der gekaufte Wagen einen (oder mehrere) Schäden (ausgenommen Bagatellschäden) erlitten hat, kann der Verkäufer juristisch belangt werden. (Rücknahme, Nachlass auf den Verkaufspreis)

Quelle: http://www.vsci.ch/xml_1/internet/de/application/d10/d259/f146.cfm

Zitat:

@Hessi-James schrieb am 27. September 2017 um 15:46:58 Uhr:



Zitat:

@x3black schrieb am 27. September 2017 um 07:06:44 Uhr:


Bei nachlackern auch nicht erforderlich. Da reicht ein Hinweis drauf das er lackiert wurde. Tauschen von teilen ist schon dünneres Eis auf das man sich begibt ohne Hinweis
Bei einem meiner Vorgänger stand da sinngemäß
Im Zuge der Aufbereitung wurde teillackierungen durchgeführt
Dellen mit smartrepair behoben.

Hier geht aber so einiges durcheinander. Bisher behauptet der Eine dies, der Andere jenes. Allein die Tatsache, dass ein Teil getauscht wurde, ändert doch nichts an der Einstufung als „unfallfrei“. Wenn man - wie z. B. „Der Landgraf“ - den Stoßfänger aus kosmetischen Gründen austauscht, ist das Auto immer noch unfallfrei - es hat ja auch ganz objektiv kein Unfall stattgefunden. Und auch nach Austausch der Frontscheibe wegen Steinschlag ist ein Auto noch unfallfrei.

Gefunden habe ich noch folgendes:
http://www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht/komplettansicht

https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei/

https://www.welt.de/motor/news/article157610524/Leser-fragen-Experten-antworten.html

Sehe ich wie bereits geschrieben genauso!

Wie du das siehst, oder ich oder wer anderes ist im Prinzip völlig schnurz. Wie es das Gericht im Fall des Falles sieht ist entscheidend.

🙂😁😁😕

haben wir, also die selbst ernannten Fachanwälte das nun geklärt. oder?
Oder kann ich los und Chips holen...äh...da stellt sich die Frage, sind Chips, welche etwas angebrochen sind denn nun Unfall frei😁

Oder kann ich da auf Wertminderung klagen...😕😎

Wäre toll, wenn wir dann demnächst hier lesen wie ER sich entschieden hat und die Sache ausgegangen ist.

Klar, ich werde berichten ! Bin noch in Verhandlung !
Danke und viele Grüße

Heckschürze nach leichten Auffahrunfall bei meinen Fahrzeug getauscht. DEKRA Gutachter, von der MB Werkstatt beauftragt, hat 150 Euro wertminderung geltend gemacht, die an MB Leasing überwiesen wurden.

Grüße

Lars

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