Taugt ein alter Reifen noch als Notrad?

Hallo Fachleute,

habe mir ein Vitara-Cabrio gekauft, an dessen Heck ein Ersatzrad hängt mit einem 19 Jahre alten Reifen, der allerdings noch nagelneu aussieht und optisch keinerlei Zeichen von Porösität aufweist. Könnte/dürfte man den im Notfall noch als Notrad verwenden???

Vorab herzlichen Dank für eure Einschätzung!

Beste Antwort im Thema

Mein Notrad liegt auch schon seit 15Jahren ungenutzt in der Mulde unterm Kofferraum...ein anderes Ersatzrad hängt seit 10 Jahren ungeschützt unter dem Auto...

In beiden Fällen werde ich den Teufel tun und ein Neues besorgen...
Das eine sieht noch top aus und wird immer auf korrekten Luftdruck überprüft...
Das andere hängt eher unbeachtet unterm Kofferraum rum und wird beim Reifenwechsel mal überprüft, weil das Werkzeug (Wagenheber) in dern Felge hängt...bei Letzterem könnte man evtl mal, wenn die Winterreifen ersetzt werden einen Winterreifen auf die Ersatzradfelge umziegen lassen, da der Michelin E3A doch schon recht hart ist...ich sehe aber dieses Gammelrad weniger als echtes Ersatzrad, sondern auch nur als Notrad...

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Also 20 Jahre wären mir auch erheblich zu lang. Natürlich kann es gutgehen, das Risiko für Probleme steigt aber natürlich deutlich. War der andere Reifen auf der Achse auch ein Winterreifen? Ansonsten wärst Du mit nicht zugelassener Bereifung unterwegs gewesen, was Probleme mit der Polizei und im Schadensfall mit der Versicherung bedeuten könnte.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Was ist von so einem Uralt-Pneu noch zu erwarten? Also von diesem schönen Methusalem würde ich mich freiwillig trennen und mir passend zur derzeitigen Bereifung beim Schrotti einen passenden Reifen mit vielleicht DOT 2005 für kleines Geld erstehen. Nichts ist schlimmer als wenn im Notfall auch noch der Reservereifen ausfällt.

Schon richtig aber ich möchte nicht wissen in wievielen alten noch fahrenden 80ger jahre Autos immer noch das Original Ersatzrad liegt??

Ich hab lieber mein vollkommen unbeschädigtes, keinen Wettereinflüssen ausgesetztes über 10 Jahre altes ersatzrad aus der Reserveradmulde als einen abgefahrenen, hitze ausgesetzten über zich Bordsteinkanten und Schlaglöcher gejagten Altreifen der dann auch 5 Jahre alt ist.

Das alte Rad ist dann zwar schon deutlich härter, das merkt man auch, aber auf dem Weg zur Werkstatt ist das kein Problem.
Platzen wird der mit Sicherheit nicht, das tun viel ältere Reifen auch nicht.

Das man dann mehrere hundert Kilometer mit so einem Reifen fährt muss hingegen auch nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von MadCat69


Also 20 Jahre wären mir auch erheblich zu lang. Natürlich kann es gutgehen, das Risiko für Probleme steigt aber natürlich deutlich. War der andere Reifen auf der Achse auch ein Winterreifen? Ansonsten wärst Du mit nicht zugelassener Bereifung unterwegs gewesen, was Probleme mit der Polizei und im Schadensfall mit der Versicherung bedeuten könnte.

Es waren anderthalb tausend Kilometer und ich bin hier auch bestimmt noch 500 damit rumgejuckt. Es war ein Winterreifen auf Stahlfelge, die restlichen drei waren Continental-Sommerreifen auf Alu, mit anderer ET und mit 7 Zoll auch breiter.

Es ist zulässig, Winter- und Sommerreifen auf einer Achse zu fahren!

Die unterschiedliche Felgenbreite lasse ich mir dagegen evtl. ankreiden, jedoch bleibt, dass das Alter der Reifen nicht alles ist, im Gegenteil meiner Meinung nach sogar sehr überschätzt wird.

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Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel



Es ist zulässig, Winter- und Sommerreifen auf einer Achse zu fahren!

Gut zu wissen, danke!

Auch ich hätte bei einem 20 Jahre alten Reifen als Reserverad keine Bedenken, würde aber dennoch bei der erstbesten Gelegenheit einen neueren Reifen draufziehen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel



Es ist zulässig, Winter- und Sommerreifen auf einer Achse zu fahren!

Ist schon wieder Märchenstunde ??

Wer finanziell aus dem letzten Loch pfeift, macht sich sein Gesetz eben selbst.

Zitat:

Ist schon wieder Märchenstunde ??

Dann poste doch mal nen Link wo es steht! Würd' mich brennend interessieren.

Unten in der Grafik aufgeführt.

Wieso sollte ein Winter und ein Sommerreifen sofern die Größe stimmt nicht gemischt auf DERSELBEN Achse zu fahren sein???

http://www.adac.de/.../default.aspx#ank283730

Zitat:

Original geschrieben von teddy.774



Zitat:

Ist schon wieder Märchenstunde ??

Dann poste doch mal nen Link wo es steht! Würd' mich brennend interessieren.
http://www.autofrage.net/.../...uf-einer-achse-oder-insgesamt-am-wagen

Mal abgesehn von der Gefahr für sich und andere und das das wieder typisch Deutsch ist (siehe auch Winterreifenpflicht?) sollte da jeder der Auto fährt schon von sich aus drauf verzichten.

Zitat:

Original geschrieben von kadett 16v


Mal abgesehn von der Gefahr für sich und andere und das das wieder typisch Deutsch ist (siehe auch Winterreifenpflicht?) sollte da jeder der Auto fährt schon von sich aus drauf verzichten.

Und das in Bezug auf:

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Wer finanziell aus dem letzten Loch pfeift, macht sich sein Gesetz eben selbst.

Sollte insofern verändert werden:

"Wer argumentativ aus dem letzten Loch pfeift, macht sich sein Gesetz eben selbst."

Ich bin wirklich nicht jemand, der gerne ausfallend wegen Nichtkenntnist anderer wird, aber

du schreibst Blödsinn, was noch schlimmer dadurch wird, dass du die bereits geschriebene Wahrheit verneinst.

Mal was handfestes, zwar tausendmal hier schon gepostet aber dennoch:

Zitat:

§ 36 StVZO



Absatz 2a:

An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.

Der Gestzgeber unterscheidet hier nicht zwischen Winter- und Sommerreifen. Er unterscheidet nur zwischen Diagonal- und Radial. Also:

LKW: Achsweise gleiche Reifen
PKW: Komplett gleiche Reifen
PKW und Anhänger: Je gleiche Reifen an Zugfahrzeug und Hänger, also PKW Diagonal, Hänger Radial und umgekehrt erlaubt.

Weil kaum Diagonalreifen bei mordernen PKW verbaut werden darf jeder gerne einen Winter, einen Sommer und zwei GJR von insgesamt vier verschiedenen Marken easy fahren.

Zitat:

http://www.autofrage.net/.../...uf-einer-achse-oder-insgesamt-am-wagen

Toll!

Nen anderer Forenbeitrag als Quelle für ne Klarstellung der rechtlichen Grundlage. Zudem noch ohne jeglichen Verweis auf einen Gesetzestext o. ähnlichem. Lediglich nen angeblich verweigerten TÜV wegen angeblich unterschiedlichen Reifen.

Zitat:

Mal abgesehn von der Gefahr für sich und andere und das das wieder typisch Deutsch ist (siehe auch Winterreifenpflicht?) sollte da jeder der Auto fährt schon von sich aus drauf verzichten.

Bevor hier noch falsche Vermutungen angestellt werden!

Auch ich würde nur in absoluten Notfällen drauf kommen unterschiedliche Reifen zu fahren. Und auch dann nur so kurz wie es eben Nötig ist.

Ich würde das Not- bzw Reserverrad auch nicht wechseln. Es ist doch sowieso nur dazu bestimmt in die nächste Werkstatt zu rollen und sich jeweils 2 neue Reifen auf die Achse machen zu lassen. Warum sollte man sich also ein Neues Rad extra für sowas zulegen. Hier gleich auf die Geldschiene zu gehen ist lächerlich.

Also - ich bin durch den letzten TÜV mit einem Winter- auf der einen Seite und einem Sommerreifen auf der anderen Seite gekommen.
Der Prüfer wollte mir leichte Mängel deswegen reinschreiben, auf meine Nachfrage warum, tat er es nicht.
Nur den Rat, doch so schnell wie möglich gleiche aufzuziehen, den konnte er sich nicht verkneifen.
Scheint also zulässig zu sein.

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