Tankgasflasche von Wynengas

Mein Hallo an die Gemeinde

Bin beim lesen der" pro mobil" auf in Inserat von Wynen Gas , Tankflasche gestossen. Das sofort mein Interesse weckte . Mit dem Wohnmobil in Europa unterwegs sein ohne Gas sorgen , da man ja per Adapter an jeder Gastankstelle nachfüllen kann .
Hat jemand von euch schon Erfahrung damit gemacht was das tanken im Inland sowie im Ausland angeht?
In der Hoffnung auf viele Erfahrungsberichte verbleibe ich dankend
Toyota RaV 5

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@reidi schrieb am 4. November 2019 um 17:19:45 Uhr:


Ich selber bin vom Fach,Sanitär/Heizung und Gas,weis was ich mache.

Anscheinend nicht wirklich- Sonst würdest du das nicht schreiben:

Zitat:

@reidi schrieb am 2. November 2019 um 11:02:51 Uhr:


Du mußt aber auch wissen das dieser Gasverein ein privater Verein ist und keine Vorschriften erlassen kann, nur Empfehlungen.

Meine Tankflasche benutze ich schon jahrelang und werde sie weiter benutzen, ohne festen Einbau.
Genauso wie meine Tauschflasche.

Eine verbaute Flasche( in dem Fall ja ein Tank) kann nicht mutwilig übertankt werden. Und genau das ist einer der Punkte um den es beim Verbot des selbstbetankens geht. "Ach, das LPG ist ja sooo viel billiger, da geht noch ein Liter mehr rein...."
Dass aber ein Liter nur ca 1/2 Kilo ist und dadurch der Preisunterschied nicht mehr so groß ist kapieren manche auch nicht wenn man es ihnen mehrfach erkärt. Auch daß Butan im Winter nicht ideal ist und nunmal im Sommer-LPG der Butananteil 60% beträgt ist auch noch nicht überall angekommen.

Ein weiterer Aspekt, warum das Selbstbetanken nicht zulässig ist ist ganz einfach dass auch Tankflaschen der 10-Jährigen Prüfpflicht unterliegen. (das ist Gerüchten zu Folge auch bei manchen Sanitärlern noch nicht angekommen) Und wer schon am Gas geizt legt bestimmt kein Geld für die Druckbehälterprüfung hin. Spätestens dann würde sich bei den meisten das LPG-Tanken eh nicht mehr rechnen.

Der nächste füllt sich dann einen umgebauten Feuerlöscher weil der noch billiger als eine Tankflasche ist....

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Wenn du meine Beiträge als Müll ansiehst tut mir das leid und du hast es offensichtlich immer noch nicht verstanden.
Es geht eben beim Verbot nicht um die Handhabung beim Betrieb als Tankflasche sondern um das Befüllen und der dabei vorgeschriebenen Sichtprüfung, wie oft denn noch? Und genau das sind Tank und Tauschflasche eben gleichgestellt.
Die Tankflasche darf von jedem Füllbetrieb legal befüllt werden wenn sie keine sichtbaren Schäden hat und innerhalb der Prüfpflicht liegt. Aber auch der wird sie verwiegen und nicht nach Tankstopp füllen.
Und wenn du das schon seit 10 Jahren schon so machst ist die Flasche nun prüfpflichtig. Wäre sie als Tank verbaut und nach ECE R67.01 zugelassen würde die Prüfpflicht entfallen.

Wenn du deinen Job genauso ignorant machst hoffe ich das zu deinen Tätigkeiten nur der Bereich Wasser/Abwasser zählt, wobei bei ersterem hätte ich dann schon bedenken. Soll ja auch Sanitärler geben die beim Gewindeschneiden kein zugelassenes Schneidöl verwenden nur weil es in keinem Gesetz steht.

Es ist wie es ist, eigentlich verboten, aber in der Praxis wirds gemacht und explodiert ist meines Wissens noch nie Eine beim Nachfüllen.

Auch die Tatsache, dass bei den Tauschflaschen dann Kunststoffschläuche verwendet werden bei den Tanks keine Ahnung feste Metallleitungen spielt doch beim Nachfüllen keine Rolle, erst beim Gebrauch.

Für den Gebrauch aber sind Kunststoffschläuche überall üblich, ob im Haushalt, beim Grillen, oder im WW und die sollten spätestens alle 10 Jahre gewechselt werden, wurscht ob die mit nachgefüllten, oder Tauschflaschen verwendet werden, genau wie die Regler.

Auch die Flaschen natürlich, aber die kann man ja zwischendurch immer mal wieder tauschen um ganz sicher zu gehen. Vielleicht auch damit evtl irgendwelche Verunreinigungen wieder mal entsorgt werden.

Richtig, in der Praxis sieht es oft anders aus. Da muss in erster Linie auch jeder selber wissen.
Was mich an dem Thema allerdings stört ist wenn solche eigentlich nicht erlaubten Ratschläge in einem öffentlichen Forum vehement breitgetreten werden. So mancher Neuling in Sachen Flaschengas liest das dann halblebig und ist der Meinung das habe so seine Richtigkeit.

Die Tankflasche kannst du übrigens nicht tauschen. Da kannst du deinen Namen draufschreiben. Die gehört dir.

Zitat:

@fuzzya4 schrieb am 13. Dezember 2019 um 08:28:59 Uhr:


Der Unterschied ist , dass die Flasche mit dem von dir genannten Eisenreifen zum Tank wird. Als solcher unterliegt er dann auch anderen Vorschriften. Dazu gehört z.B. eine feste Verrohrung und kein Anschluss mittels Schlauch, Ebenso benötigt es einen Abscheider bzw. ein Ventil damit sichergestellt ist dass du die Anlage nicht bis zu den Verbrauchern mit Flüssiggas befüllen kannst. (das zusätzlich zum 80% Tankstopp)
Die Nachfüllanlagen (in dem Fall LPG-Tankstelle) erkennt leider nicht den Zustand einer Gasflasche oder Tanks. Die pumpt bis zu einem gewissen Gegendruck immer munter weiter.
Dass das Betanken in anderen Ländern lockerer gesehen wird bedeutet nicht, dass es dort erlaubt ist. In Frankreich, Italien und auch anderen Ländern ist es genauso unzulässig Flaschen selbst zu befüllen.
Tankstellenbetreiber unterliegen ja wie andere Berufe auch gewissen Betriebssicherheitsverordnungen. Diese untersagt in dem Fall das befüllen von Gasflaschen ohne entsprechende Ausbildung. Zu dieser Ausbildung gehört unter anderem auch die Fähigkeit, den Zustand einer Flasche zu beurteilen. Ebenso gehört dazu auch das mit einer geeichten Waage verwiegen einer Flasche. Nun ist es ja bei den Tankflaschen ein wenig anders, da diese ja einen Füllstopp besitzen. Ohne entsprechende Schulung kann man aber von dem Tankstellenbetreiber (meist ja nur angestellte Kassierer) nicht erwarten, die Zulässigkeit und korrekte Handhabung beim befüllen einer solchen Flasche zu beurteilen.
Es würde ja auch niemand von der Baumarktkassiererin erwarten, VDE-Vorschriften zu kennen wenn du dir im Baumarkt Elektromaterial kaufts. Hier ist aber der Unterschied dass du mit dem gekauften Material keine Schäden auf dem Gelände des Baumarkts anstellen kannst.
Bei einem verbauten Tank kann man davon ausgehen, dass die Zulässigkeit von einem Fachkundigen überprüft wurde und auch laufend überprüft wird.
Ich hatte bei Gasprüfungen noch keine Tankflasche. Sollte mir eine als Tank verbaute unterkommen so würde ich die Plakette verweigern wenn sie nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist oder zumindest eine Bestätigung eines Karosserie/Fahrzeugbauers über den Einbau vorliegt. Ganz einfach da ich nicht beurteilen darf ob die Befestigung den Vorschriften entspricht. Ist sie als Flasche im Gaskasten (mittels Schlauch angeschlossen, Werkzeuglos entnehmbar) ist die Gasprüfung kein Problem da es mich als Prüfer nichts angeht, wie das Gas in die Flasche kam.
Um nochmals auf den Unterschied Flasche/Tank einzugehen: Eine mobile Flasche kann im Gebrauch bzw. der Handhabung leichter beschädigt werden als ein Tank. Bestes Beispiel sind da z.B. Dachdecker die trotz besserem Wissens auch mal eine vereiste Flasche kurz mit dem Brenner anwärmen. Ebenso sind Beschädigungen durch umfallen, herunterfallen oder ähnlichem bei Tanks im Gegensatz zu Flaschen nahezu ausgeschlossen.

Zu deinem letzten Abschnitt: Ja, der Respekt ist zum Glück bei den meisten Nutzern von Gas vorhanden. Leider aber nicht bei allen.

Noch ein Nachtrag zum Thema Gesetz: Wenn ich mich nicht irre steht in keinem Gesetz, dass man in der Stadt nur 50km/h fahren darf. Dies regelt die einem Gesetz fast gleichgestellte Strassenverkehrsordnung. So gibt es viele nationale und internationale Verordnungen und technische Regeln welche im Schadensfall von Richtern mit entsprechenden Gesetzen in Verbindung gebracht werden. Da hilft auch kein "blablabla"auf Kindergartenniveau.

Nun mal nix gegen Dachdecker 😛 und ja auch ich enteise Gasflaschen 😉

Zitat:

Es geht eben beim Verbot nicht um die Handhabung beim Betrieb als Tankflasche sondern um das Befüllen und der dabei vorgeschriebenen Sichtprüfung, wie oft denn noch? Und genau das sind Tank und Tauschflasche eben gleichgestellt.

Das ist doch egal ob die Tankflasche nun mit Stahlbändern gesichert ist oder Gurte.
die Sichtprüfung kannst Du bei Flaschen die mit Stahlbändern gesichert ist
noch weniger machen wie bei den Gurtgesicherten.

Und um meine Flasche mach Dir keine Sorgen.
Und was mein Können betrifft,da wirst Du warscheinlich nie hinkommen.

Und ich warte noch auf das Gesetz was mir das befüllen verbietet.

Zitat:

@fuzzya4 schrieb am 13. Dezember 2019 um 19:11:36 Uhr:


Die Tankflasche kannst du übrigens nicht tauschen. Da kannst du deinen Namen draufschreiben. Die gehört dir.

Ne ich wollte ja die Tauschflaschen nachfüllen. 😉

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 13. Dezember 2019 um 01:41:23 Uhr:



Außerdem denke ich, dass Jeder der mit Gas hantiert auch einen gewissen Respekt davor hat und schon aus Selbstschutz nicht unbedingt eine Zigarette dabei raucht, ich mein ganz blöd sind die Leute ja auch nicht, oder?

Auch wenn es (vermutlich) nichts mit dem Befüllen einer Flasche zu tun hat, so war hier aktuell der Respekt vor Gas wohl nicht gegeben:
https://www.mdr.de/.../explosion-mehrfamilienhaus-blankenburg-100.htm
Alleine der Satz "eine größere Anzahl von Flüssiggasen sowie Heizkörper gefunden. " aus obigem Bericht lässt schon sehr an der Intelligenz mancher Zeitgenossen zweifeln.

Sichtprüfung beim Befüllen in einer Füllstelle! Das ich nicht lache. Warst du mal dabei, wenn akkordmäßig Flaschen gefüllt werden die dann zum Kunden gefahren werden. Ich hab mal ne Zeit als Propangasfahrer gearbeitet. Auf den Füllstelle geht es nicht wirklich zaghaft zu. Ich würde sogar so weit gehen, dass ich behaupte das jeder der eine eigene doch recht teure Tankgasflasche sein eigen nennt, damit wesentlich besser und vorsichtiger umgeht um Beschädigungen zu verhindern.

Zitat:

@reidi schrieb am 13. Dezember 2019 um 22:19:25 Uhr:


Und ich warte noch auf das Gesetz was mir das befüllen verbietet.

BetrSichV

Es verbietet dem Betreiber einer Befülleinrichtung nicht fachkundigen und unterwiesenen Personen Gasflaschen mit seiner Anlage zu befüllen.

Dass die 450€-Aushilfe an der Tanke das nicht kennt und nichts sagt heißt noch lange nicht dass das so in Ordnung ist. Wie immer: So lange nichts schief geht sagt keiner was ... nur richtig ist es deswegen noch lange nicht. 😉

Zu dem "Können" sag ich mal lieber nichts. 🙄

Zitat:

@Moers75 [url=https://www.motor-talk.de/.../...gasflasche-von-wynengas-t5799709.html
BetrSichV

Es verbietet dem Betreiber einer Befülleinrichtung nicht fachkundigen und unterwiesenen Personen Gasflaschen mit seiner Anlage zu befüllen.

Denke eher nicht, dass die BetrSichV hier greift. Die Pflicht, zu unterweisen und eine Gefährdungsbeurteilung usw. zu machen, betrifft das Verhältnis Arbeitgeber zu Beschäftigten.

Jetzt reichts doch langsam, wir wissen, es ist nicht erlaubt und gemacht wird es trotzdem, genau wie zu schnell Fahren.

Egal ob das jetzt noch 25 x durchgekaut wird, oder nicht. 😉

... und sofern jemand etwas wirklich Neues zum Thema "Tankgasflasche von Wynengas" hat, kann er/sie mich gerne kontaktieren und ich öffne den Thread dann wieder 😉

CLOSED