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Tankgasflasche von Wynengas

Themenstarteram 4. September 2016 um 11:38

Mein Hallo an die Gemeinde

Bin beim lesen der" pro mobil" auf in Inserat von Wynen Gas , Tankflasche gestossen. Das sofort mein Interesse weckte . Mit dem Wohnmobil in Europa unterwegs sein ohne Gas sorgen , da man ja per Adapter an jeder Gastankstelle nachfüllen kann .

Hat jemand von euch schon Erfahrung damit gemacht was das tanken im Inland sowie im Ausland angeht?

In der Hoffnung auf viele Erfahrungsberichte verbleibe ich dankend

Toyota RaV 5

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@reidi schrieb am 4. November 2019 um 17:19:45 Uhr:

 

 

Ich selber bin vom Fach,Sanitär/Heizung und Gas,weis was ich mache.

Anscheinend nicht wirklich- Sonst würdest du das nicht schreiben:

Zitat:

@reidi schrieb am 2. November 2019 um 11:02:51 Uhr:

 

Du mußt aber auch wissen das dieser Gasverein ein privater Verein ist und keine Vorschriften erlassen kann, nur Empfehlungen.

Meine Tankflasche benutze ich schon jahrelang und werde sie weiter benutzen, ohne festen Einbau.

Genauso wie meine Tauschflasche.

Eine verbaute Flasche( in dem Fall ja ein Tank) kann nicht mutwilig übertankt werden. Und genau das ist einer der Punkte um den es beim Verbot des selbstbetankens geht. "Ach, das LPG ist ja sooo viel billiger, da geht noch ein Liter mehr rein...."

Dass aber ein Liter nur ca 1/2 Kilo ist und dadurch der Preisunterschied nicht mehr so groß ist kapieren manche auch nicht wenn man es ihnen mehrfach erkärt. Auch daß Butan im Winter nicht ideal ist und nunmal im Sommer-LPG der Butananteil 60% beträgt ist auch noch nicht überall angekommen.

Ein weiterer Aspekt, warum das Selbstbetanken nicht zulässig ist ist ganz einfach dass auch Tankflaschen der 10-Jährigen Prüfpflicht unterliegen. (das ist Gerüchten zu Folge auch bei manchen Sanitärlern noch nicht angekommen) Und wer schon am Gas geizt legt bestimmt kein Geld für die Druckbehälterprüfung hin. Spätestens dann würde sich bei den meisten das LPG-Tanken eh nicht mehr rechnen.

Der nächste füllt sich dann einen umgebauten Feuerlöscher weil der noch billiger als eine Tankflasche ist....

 

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Andere zu gefährden ist unakzeptabel

@teddy1x wer wird denn gefährdet?

In vielen anderen Ländern ist das tägliche Praxis, man kann Gasflaschen ganz offiziell und öffentlich an diversen Zapfstellen auffüllen, auch an Tankstellen und kein Mensch sieht da eine Gefahr, man hört auch nichts über Unfälle usw...

Nur bei uns macht man so ein Theater. Was sollte denn bei ordnungsgemäßem Nachfüllen passieren, wurscht ob die Flasche nun fest per Schrauben mit dem Fahrzeug verbunden ist oder nur mit einem Gurt?

Die Flasche bleibt die Gleiche die Armaturen zum Nachfüllen auch, nur ist die eine Flasche fest verschraubt und die Andere eben nicht.

In D geht eben Alles nur nach Paragraph X und Schema F, den tieferen Sinn muss man nicht verstehen.

Zitat:

@teddy1x schrieb am 3. November 2019 um 20:51:52 Uhr:

Andere zu gefährden ist unakzeptabel

Du bist unakzeptabel

@Taxler

Das meine ich nicht. Wenn die Flaschen angezurrt sind, hast du völlig Recht.

Es geht mir nur darum, dass es durchaus Vorschriften in D gibt, die man einzuhalten hat.

Die meisten sind nicht ohne Grund. Auch wenn es in anderen Ländern lascher gesehen wird.

Und was vor 40 Jahren galt, ist heute teilweise gefährlich, wenn man sich eben nicht mit der Materie ständig beschäftigt.

Uns solche Leute gibt es eben grad hier;)

Das ist nicht das Thema.

Gut man könnte im Extremfall eine Flasche überfüllen das hat aber Nichts damit zu tun, ob die jetzt fest mit dem Fahrzeug verbunden ist oder nicht.

Genau darum gehts!

Wenn jemand z.B. auf die Idee kommt die Flasche liegend oder gar auf dem Kopf stehend zu befüllen! (Geht bei einem Festeinbau nicht)!

"Dann geht ja mehr rein"!!!

Aber auch der Sicherheitsraum wird befüllt, und es kann dann zu Unfällen kommen!

Bei sachgerechter Anwendung ist alles OK!

Aber eben nicht wenn Jedermann da rum füllt der so etwas nicht beachtet. Sei es aus Unwissenheit oder Ignoranz!

Zitat:

 

Aber eben nicht wenn Jedermann da rum füllt der so etwas nicht beachtet. Sei es aus Unwissenheit oder Ignoranz!

Hab ich in den vielen Jahren nicht gesehen.

Das alles mißbraucht werden kann ist richtig,

man kann mit den Auto auch über die rote Ampel fahren,keiner würde Autos verbieten.

Ich selber bin vom Fach,Sanitär/Heizung und Gas,weis was ich mache.

Es gibt 1000 alltägliche Dinge die zu Unfällen führen können. Ich bin auch dafür, dass man von Arbeiten am Gas die Finger lassen sollte wenn man sich nicht auskennt.

Aber beim Nachfüllen einer Gasflasche passiert scheinbar nicht so arg Viel, zumindest hört man nichts in Nachrichten und Presse obwohl das täglich zig mal irgendwo gemacht wird, verbotener Weise auch bei uns in D.

Wahrscheinlich passieren beim Öffnen einer Fischdose mehr Unfälle. ;)

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 4. November 2019 um 17:36:40 Uhr:

Es gibt 1000 alltägliche Dinge die zu Unfällen führen können. Ich bin auch dafür, dass man von Arbeiten am Gas die Finger lassen sollte wenn man sich nicht auskennt.

Aber beim Nachfüllen einer Gasflasche passiert scheinbar nicht so arg Viel, zumindest hört man nichts in Nachrichten und Presse obwohl das täglich zig mal irgendwo gemacht wird, verbotener Weise auch bei uns in D.

Wahrscheinlich passieren beim Öffnen einer Fischdose mehr Unfälle. ;)

Au Ja ; da hab ich mich auch mal geschnitten! ;-)

Es geht doch darum, ANDERE durch Egoismus nicht zu gefährden.

Was denen selbst passiert, ist ja völlig irrelevant.

Es wurde schon sehr viel geschrieben aber ich möchte noch einen Ansatz liefern.

Bei fest Einbau der Flaschen mit Betankungsstutzen gilt die Anlage als Tank zu bewerten.

Das Vd-Tüv Merkblatt 750 sagt dazu:

Druckbehälter müssen so befestigt sein, dass die Befestigungselemente betriebsüblichen

Beanspruchungen standhalten und auch bei Unfällen ein Lösen nicht zu erwarten ist.

Das ist dann als gesichert anzusehen, wenn bei gefüllten Behältern folgende Beschleunigungen

ohne Beschädigung aufgenommen werden können.

Fahrzeugkategorie M1 und N1

20 g in Fahrtrichtung

8 g horizontal seitwärts zur Fahrtrichtung

Fahrzeugkategorie M2 und N2

10 g in Fahrtrichtung

5 g horizontal seitwärts zur Fahrtrichtung

Fahrzeugkategorie M3 und N3

6,6 g in Fahrtrichtung

5 g horizontal seitwärts zur Fahrtrichtung

Spannseile sind als Befestigungselement nicht geeignet. Stahlbänder müssen einen Mindestquerschnitt

von 20 mm ² haben

Auch die ECE- R 67/1 weicht davon nicht ab. Zur Tankhalterung gibt es auch ein Nachweis Gutachten zur Festigkeit, allerdings gilt dies auch nur dafür.

Die Tankhalterung muss mit dem Rahmen des Fahrzeuges fest verbunden sein,

nur leider ist der geprüfte Rahmen mit dem Aufbau befestigt.

Wie schon geschrieben, wäre ein Unterflur Tank die die sicherste Variante.

LG

Diesem Text entnehme ich jetzt vom Verständnis her, dass es dem Gesetzgeber gar nicht darum geht, dass beim Nachfüllen etwas passieren könnte, sondern darum, dass nur ein „Tank” der fest verbaut ist nachgefüllt werden darf. Der Grund für den festen Anbau ist, dass selbst bei einem Unfall der Tank fest mit dem Fahrzeug verbunden bleibt.

Das Nachfüllen jedoch geschieht auf die selbe Art wie bei einer losen Flasche, die zwar im Verhältnis betrachtet relativ „unsicher” transportiert, aber nicht nachgefüllt werden darf.

Typisch deutsche Bürokratie. ;)

Ich bin nicht darauf nicht eingegangen, weil darüber schon genug berichtet wurde.

Das Vd-Tüv Merkblatt schreibt dazu......

5.3.2.2 Tankarmaturen

(1) Druckbehälter müssen mit nachstehenden Armaturen ausgerüstet sein mit:

1. einem elektromagnetisch betätigten Entnahmeventil, mit Rohrbruchsicherung

2. einem automatisch arbeitenden Füllstandsbegrenzer, der die Füllung des Tanks auf

80 % begrenzt,

3. einem Füllstandsanzeiger

4. einem Füllventil als Doppelrückschlagventil, das mit einem außen am Fahrzeug liegenden

Füllanschluss verbunden werden kann.

5. einem Überdruckventil (Sicherheitsventil).

6. ggf. zusätzlich mit einer Druckentlastungseinrichtung für den Brandfall (kann durch

das Sicherheitsventil abgedeckt sein, falls dieses die entsprechende Sicherheitsfunktion

im Brandfall übernimmt).

Die Armaturen müssen nach ECE-R67.01 genehmigt oder der Bauart nach zugelassen sein.

Die Armaturen nach Ziffer 2 und 5 müssen den Angaben in der Prüfbescheinigung bzw.

Genehmigung für den Druckbehälter entsprechen.

(2) Die am Druckbehälter für Flüssiggas angebrachten Armaturen müssen, wenn der Druckbehälter

in einem geschlossenen Fahrzeugraum angeordnet ist, in einem besonderen, zum

Druckbehälter und zum Fahrzeuginnenraum gasdichten, nach außen belüfteten Gehäuse

(Armaturenschutzkasten) liegen.

Das gasdichte Gehäuse muss nach ECE R 67-01 genehmigt sein.

Also 80% Füllstopp ist zwingent und

dazu hatte ich auch geschrieben, betanken mit Tankeinfüllstutzen

Wann kommt endlich der Sicherheitsgurt und die Helmpflicht für Wohnzimmersessel? ;)

nur bei Drehsessel:D

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 5. November 2019 um 09:57:40 Uhr:

Wann kommt endlich der Sicherheitsgurt und die Helmpflicht für Wohnzimmersessel? ;)