Tagfahrlicht mit original Lichtschalter
Auf www.dreiergolf.net habe ich von dem Tagfahrlichtschaltung mit dem original Lichtschalter gelesen. Gibt es da irgendwelche Bedenken oder Risiken, wenn man den Pin in den fürs TFL vorgesehenen steckt und mit dem Abblendlicht verbindet?
Es ist nämlich noch eine zweite Methode beschrieben, die über einen Widerstand läuft.
Kann man die von mir bzw. erste Methode der Internetseite so anwenden oder fackelt mir da womöglich die Karre ab bzw. gibt es andere Nebenwirkungen?
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sporthabicht
[...]
Wers also so lieber mag, is auch OK, solange Schlussleuchten und Abblendlicht nicht leuchten.So stehts geschrieben,
der Habicht
Danke!
Leider befürchte ich aber, die TFL-Geschichte ist eine von den unausrottbaren Falschweisheiten, die sich genau so lange halten wie die Geschichte mit den Standlichtblinkern und den Standlichtern im Hauptscheinwerfer oder dem Eisengehalt des ach so guten Spinates... 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Sporthabicht
Die Schlussleuchten dürfen NICHT zusammen mit dem TFL leuchten.
so .. das sagt doch schon alles ... weil wennste standlicht einschaltest leuchten automatisch auch deine schlussleuchten mit ... also so allmählich sollte das thema ma gegessen sein oder ??
So, habe mir das gerade mal umgebaut. Einfach das Kabel mit dem Pin auf Position 15 am Schalter (TFL) gesteckt und dann mit Klemme 56 (schwarz-weiß für Abblendlicht) verbunden. Funktioniert super.
Zitat:
Original geschrieben von Sporthabicht
In der ECE 87 (da wo Tagfahrlicht beschrieben ist) ist nicht von Licht sondern von Scheinwerfern die Rede.
Hab die 87er eben mal aus dem Schrank gekramt.
Also: Bei Einschalten des Abblendlichtes MUSS das Tagfahrlicht erlöschen.
Die Schlussleuchten dürfen NICHT zusammen mit dem TFL leuchten.
OK, aber:
Das TFL DARF AUCH ohne Begrenzungsleuchten nach vorne (Standlicht) einschaltbar sein. Also darf man auch mit TFL und Standlicht vorne fahren.
Wers also so lieber mag, is auch OK, solange Schlussleuchten und Abblendlicht nicht leuchten.
So stehts geschrieben,
der Habicht
1. TFL dürfen nur alleine brennen
( Ausnahme sie dürfen beim betätigen der Lichthupe angehen)
2. In DE sind im Moment nur Seperates TFL zulässig alles andere ist nicht gestattet.
3. Das fahren mit Begrenzugslicht (im Volksmund Standlicht) ist laut STVO nur in Verbindung mit Nebelschweinwerfer gestattet. und beim Einschalten muss das Schlusslicht und Kennzeichenbeleuchtung mit angehen.
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Zitat:
Original geschrieben von BerlinGolfGT
...
2. In DE sind im Moment nur Seperates TFL zulässig alles andere ist nicht gestattet.
...
Das deckt sich mit diesem Zitat aus der "Gute Fahrt 2/2006" über
TFL-Nachrüstung mittels Widerstandskabel:
"In GF 11/2005 veröffentlichten wir den Bauplan "Tages-Lichtzeichen". Bei diesem Bauplan handelte es sich um die Nachrüstung der Volkswagen Original-Teile Tagfahrlichtschaltung mittels adaptierter Widerstandsleitung. Dieses Set sollte unter der Teilenummer 6Q0 998 055 für alle Passat B5 und unter 1J0 998 055 für alle Polo 9N und alle Golf IV/Bora/Beetle geliefert werden.
Das Problem besteht jedoch darin, dass zur Zeit in einigen europäischen Ländern unterschiedliche Gesetzgebungen für das Tagfahrlicht existieren. Auch in Deutschland soll laut Bundesverkehrsministerium im Laufe dieses Jahres eine verbindliche Gesetzesvorlage für das Tagfahrlicht erarbeitet werden. Wie diese Regelung in Deutschland im Einzelnen aussehen wird steht jedoch bis jetzt noch nicht fest. Volkswagen wird den angekündigten Teilesatz daher vorläufig nicht anbieten."
Also Achtung: Wenn VW da schon einen Rückzieher macht, könnte das bedeuten, daß jeder, der jetzt ein TFL durch Einbau einer Widerstandskabellösung aus einem anderen Land (z. B. Schweden) einbaut, das Risiko eingeht, daß diese Lösung nicht den kommenden nationalen Vorschriften entspricht! Ebenso kann es den "Brückenbauern" hier ergehen.
Schönen Gruß
Der Rückzieher könnte auch wegen griechenland sein!Dort darf man nämlich nicht am Tage,mit eingeschalteten Licht, durch die Stadt fahren.Wer nun die Eu-Gesetze und Vorschriften kennt weis bescheid,denn es wäre bei der VW Lösung,mittels Widerstandskabel nicht ohne Werkzeug möglich,diese zu deaktivieren!
Leider sind in der EU in den Ländern die Bestimmungen unterschiedlich.
z.b in österreich ist es erlaubt das nur das Ablendlicht brennt auch gedimmt.
In Polen von November bis März ist Lichtpflicht wenn da nur mit reinen Tagfahrleuchten fährst kann es Probs geben die fordern Ablendlicht.
Und so gehts mehr oder weniger durch alle EU-Staaten.
letzte info für DE Einführung Lichtpflicht 2007 Vorraussichtlich
Und damit die Motorradfahrer sich besser als solche zu erkennen sind soll bei denen die vorderen Blinker als Dauerlicht mitbrennen.
Ist alles noch in der Schwebe und Vorschläge
in ösi land darfste auch tagsüber in der kombination begrenzungsleuchten rundrum + nebelscheinwerfer am tag fahren da geben die sich auch mit zu frieden
Hi, könnt ihr mir mal helfen: