Tagesfahrlicht ?????
Hey Leute,
habe bei mir im Auto Stecker füt Tagesfahrlicht gefunden.
Kann mich vielleicht einer aufklären was das ist?
Braucht mann da zusäzliche Scheinwerfer oder wie funktioniert das?
72 Antworten
Zum Thema Standlicht + NSW:
§ 17, Abs. 3 StVO: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. BEI ZWEI NEBELSCHEINWERFERN GENÜGT STATT DES ABBLENDLICHTS DIE ZUSÄTZLICHE BENUTZUNG DER BEGRENZUNGSLEUCHTEN. (...) Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."
Begrenzungsleuchten ist hierbei der offizielle Ausdruck für Standlicht. Wenn jmd mal dafür zahlen musste, dann wohl deshalb, weil keine erhebliche Sichtbehinderung vorlag, aber nicht wegen des Standlichts.
Zum Thema Lichthupe: Das ist umstritten und wird von Polizei und Justiz unterschiedlich gehandhabt.
Zum Thema Auffahren: Es gab vor Jahren mal ein Gerichtsurteil, dass kurzzeitiges dichtes Auffahren erlaubte --- allerdings auch schon andere Urteile.
Abstandsmessanlagen ahnden idR nur zu wenig Abstand über eine längere Strecke (mW 250 m oder so). Allerdings ist es dort wie bei Radarfallen: Es wird häufig ganz anders gemessen, als gemessen werden sollte...
Gruß
ubc
Hi
@ubc
OK, OK, ich sag ja schon gar nichts mehr😉
Zum Abstand.
Ja klar 250m oder noch mehr. Aber du weisst ja wieviel Meter du zum Beipsiel bei 130km/h in 10sec. zurücklegst. Das ist deutlich mehr als 250m.
Sicher, Fehlmessungen sind nie auszuschliessen. Aber wie gesagt ich hatte es mal Schwarz auf Weiss.🙁 Und zwar weil vor mir einer eingeschert ist, und so den Sicherheitsabstand unbrauchbar gemacht hat. Und Zack, da war dieses eklige rote Licht.
Gruß Hoffi
@ubc
Zitat:
BEI ZWEI NEBELSCHEINWERFERN GENÜGT STATT DES ABBLENDLICHTS DIE ZUSÄTZLICHE BENUTZUNG DER BEGRENZUNGSLEUCHTEN
Für die Nebelscheinwerfer gibts ja auch wieder genaue Richtlinien, darin steht mE auch, daß sie sowieso nur paarweise symmetrisch angebracht werden dürfen. Auf die max-min Abstände vom Boden und von den Seite des Fahrzeugs gehen wir ja jetzt nicht ein. Von daher werden es also immer zwei NSW sein.
Jetzt kommt das große Aber: Ich bin mir fast sicher mich zu erinnern, daß das Standlicht (bzw. Begrenzungslicht) nur im Stand betrieben werden darf um das Fahrzeug als Hindernis sichtbar zu machen. Während des Betriebs des Fahrzeugs ist wenn überhaupt Licht nötig ist, ist immer das Fahrlicht (Abblendlicht) einzuschalten. Oder ist der von dir geschrieben Paragraph dann eine Ergänzung zu diesen Richtlinien, der wiederum Ausnahmen darstellt? Is ne Komplizierte Sache, die Paragraphenreiterei.. 😉
@pluto
Wenn du einen Text zitieren willst mußt du nur den Text zwischen ein quote ...TEXT... /quote schreiben. Das Quote davor und danach mußt du in eckige Klammern setzen. Das steht aber alles in der Hilfe zu den vB Codes.
Gruß Jürgen
@ubc
Stop, ich nehm alles zurück. Das was ich gemeint habe, bezog sich auf §17 Abs.2 in dem steht
* Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.... *
Aber Abs.3 stellt ja demnach eine Ausnahme dar und setzt somit Abs. 2 außer Kraft.
So far...
Gruß Jürgen
Hi nochmal!
Also jetz muß ich schon ein bissl den Kopf schütteln.
ich hab mir grad § 17 durchgelesen.
Warum um alles in der Welt ist Standlicht und Neblis bei Regen erlaubt, bei normaler Witterung bzw. Dämmerung aber nicht.
Das ist doch wieder ein tolles Stück deutscher Gesetzgebung
Marc
Tach
Zitat:
Wenn du einen Text zitieren willst mußt du nur den Text zwischen ein quote ...TEXT... /quote schreiben. Das Quote davor und danach mußt du in eckige Klammern setzen. Das steht aber alles in der Hilfe zu den vB Codes.
nu muss ich auch mal was sagen
Generell ist es korrekt, das bei nur bei entsprechend schlechter Sicht die NSW eingeschaltet werden dürfen - dann auch in Verbindung mit nur Standlicht.
Die Frage stellt sich aber nach der Definition von schlechter Sicht. Wer kann im Dunkeln bei Nieselregen 100 m weit sehen ?
Das stellt sich dann wahrscheinlich so dar wie die "nasse Fahrbahn" - was in NRW oder anderswo nur als feucht gilt ist in Bayern und Baden Würtenberg noch nass.
Aber Höffi hat schon recht - wenn es einige Nebels gibt die Blenden. Das liegt an der Beschaffenheit der Streuscheibe - die bei falscher Einstellung der NSW die Blendung potenziert.
Das kann dann genauso blenden wie Fernlicht.
Viel interressanter ist die Frage nach den Nebelschlußleuchten.
Die sind gerade den Nachts-viel-Fahrern ein Dorn im Auge, den erstens können auch die erheblich blenden, und zweitens ist auf weite Entfernung ersteinmal nicht erkennbar ob da ein NSL-Hirni fährt oder ein Bremsvorgang stattfindet.
Hier sind die Autobauer gefordert.
Das Einschalten der NSL ist nur bei erheblicher Sichtbehinderung unter 50 m gestattet. Die dann max. zul. Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Warum wird das Auto bei eingeschlteter NSL nicht bei 55 abgeregelt ? Technisch wohl kein Problem. Die NSL-Vergesser fahren dann wegen Blödheit erstmal in die Werkstatt.
Lichthupe :
Wenn ich mit 250 km/h auf der linken Spur fahre - und sehe 300 o9der 500 m vor mir einen der auf der rechten Spur den Blinker setzt, erfülle ich nicht den Tatbestand der Nötigung wenn ich die Lichthupe betätige.
Zum eigentlichen Thema :
Ich bin für Tagesfahrlich wie in den skandinavischen Ländern.
Wenn auch leider zum Nachteil der Kradfahrer, und der auf-der-Autobahn-ständig-links-mit Vollgas-Fahrer. Ich fahr dann halt am Tage links mit Fernlicht !
@ Hoffi
Also, ich dachte, bei Abstandsmessungen würden "Einscherer" erkannt und die Messung dann ignoriert, so wie nebeneinander fahrende Autos bei Radarfallen.
Wieder was gelernt ;-)
@ Designs
Wenn man es ganz genau nimmt, ist Abs. 3 gar keine Ausnahme zu Abs. 2, weil dort ja nur von Standlicht ALLEIN die Rede ist. Aber "praktisch" hast du Recht: Standlicht nur im Stand oder mit NSW.
@ Kitekater
Warum es bei Nebel usw erlaubt ist: Ich denke mal, weil Abblendlicht bei Nebel oder Schneefall Reflexe verursacht und dadurch mehr stört als nützt. Die NSW leuchten dagegen "unter dem Nebel durch" (wenn sie nicht zu hoch angebracht sind).
Warum die Kombination sonst nicht erlaubt ist: Weil dann NSW generell nicht erlaubt sind. Wozu auch? Dann reicht ja das Abblend- bzw Fernlicht, dass bei normalen Wetterverhältnissen keine Nachteile hat.
Gruß
ubc
@Chaotix
Die Leute die permanent mit Nebelschlußleuchte fahren, sind mir auch ein Dorn im Auge, denn hier sind "blendende" Aussichten garantiert.
Eine Drosselung der Höchstgeschwindigkeit auf 50km/h bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte würde höchstens dazu führen, daß die keiner mehr einschaltet. Ich möchte auch mal gerne den typischen Rentner mit Hut sehen, der anstelle der NSW aus Versehen die NSL einschaltet und plötzlich auf der Landstraße von 100km/h auf 50km/h gedrosselt wird. Macht wohl alles wenig Sinn.
Sinnvoller wäre da wohl eine Warnlampe im Cockpit, bzw. ein Signalton wenn man bei eingeschalteter NSL die 50km/h Marke überschreitet.
@pluto
Gern geschehen 😉
Gruß Jürgen
@ Desings
würede mich nicht stören, wenn die Leute sie nicht mehr einschalten.
Nach 10 Jahren Truckerdeasein auf bundesdeutschen Autobahnen kann ich Dir versichern - das ich die höchsten 25- 30 Mal einschalten mußte ( durfte ) und da waren dan 30 km/h schon zu viel.
Problem ist das die Leute die einschalten, obwohl ich auf der Autobahn noch die nächsten 3 oder auf der Landstraße die nächsten 6 Leitpfosten noch sehen kann.
Sprich - Sichtweite noch 250 - 300 Meter
Manche schalten die schon an, wenn sie was von Nebel im Wetterbericht hören.
Zum Thema Nebelschlussleuchte: Ich wäre für eine automatische Abschaltung der NSL bei 55 oder 60 km/h. Funktioniert ja bei anderen Sachen auch (Winterprogramm bei Opel Automatik, City-Lenkmodus bei Fiat).
Gruß
ubc
Hi
@ubc
Das habe ich auch gedacht.
Die Situation war halt so, das ich nicht direkt auf die Bremse bin, um den Abstand wiederherszustellen, sondern nur den Fuss vom Gas genommen habe. Der Einscherer war ja auch nicht unbedingt langsamer als ich.
Es vergingen ca. 5-10sec. und dann hat es geblitzt.
Ich habe dann Widerspruch eingereicht, aber es hat nichts genutzt, die haben nicht mit sich reden lassen.
Gekostet hat es damals 94,-DM.
OK, im Endeffekt 135,-DM, weil ich dann vergessen hatte zu bezahlen.😁 Ehrlich vergessen.
Zu den Nebelrückleuchten:
Ich finde den Vorschlag von dir ganz gut. Denn alles andere wäre in meinen Augen Quatsch. Denn das führt alles dazu das sie nicht mehr benutzt wird, wie Designs schon gesagt hat. Und benutzt werden sollte sie. Denn beim Grossteil der Autos ist ja nur eine Nebelrückleuchte installiert, so das eine Verwechslung mit den Bremslichtern ausgeschlossen werden könnte, wenn alle Automobilhersteller auch wirklich nur eine Nebelrückleuchte verbauen würden.
Gruß Hoffi
@ Hoffi
Hm, das klingt sehr alltäglich und harmlos, was du da erlebt hast --- da muss man wohl wirklich aufpassen :-(
Zur NSL: Es könnte natürlich sein, dass die Hersteller das nicht machen, weil verscheidene Länder da andere Vorschriften haben. Es gibt sicherlich Länder, in denen man mit NSL schneller fahren darf.
Gruß
ubc
Hi
Ja, das ist ja der Witz. Sowas passiert ja 100000mal täglich. Und man kann es auch nicht immer vermeiden, und ich nehme dem Einscherer das ja auch nicht übel. Denn er hat ja im Prinzip nichts falsch gemacht. Ich aber auch nicht.
Nebelschlussleuchte:
Das kann natürlich sein, das es deshalb nicht gemacht wird.
Gruß Hoffi