TACHOSCHREIBER OHNE KARTE?

hallo leute

habe ne frage

wir haben einen daf gekauft, der mit digital tachoschreiber ausgeruestet ist. aber da wir nicht EU land sind, haben unsere fahrern keine karten.

wie sollen wir nach Europa fahren? duerfen wir taeglich statt fahrerdaten fahrzeugdaten ausdruecken lassen und wird es reichen oder muessen wir einen alten tachoschreiber (mit scheiben) einbauen lassen?

villeicht koenen sie mir ein telnummer schreiben, hotline oder so, der behoerden, wo ich 100%-ige information bekomen kann

ich bedanke mich voraus 🙂

13 Antworten

Google einfach BAG Heist bundesamt für Güterkraftverkehr oder nimm eine der strafzettelrechnungen da stehen die nummern meist auch drauf..

Digitaltacho und kartennutzung sind innerhalb dcer EU vorgeschrieben.. da führt kein weg dran vorbei... Jol.

Welcher Türke, Russe, Ukrainer oder sonstige Nichteuropäer hat eine Karte?
Die Geräte und Karten sind für in der EU zugelassene Fahrzeuge vorgeschrieben.
Nicht EUler müssen lediglich die für sie geltendeden Bedingungen erfüllen, 2. oder 3. Geräte sind nicht erforderlich.
Ggf muss umgerüstet werden, um die Bedingungen des Heimatlandes zu erfüllen.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Digitaltacho und kartennutzung sind innerhalb dcer EU vorgeschrieben.. da führt kein weg dran vorbei... Jol.

Vorgeschrieben nur für in der EU zugelassene Fahrzeuge:

"Die Verpflichtung, ein solches Kontrollgerät zu verwenden, darf nur für

in den Mitgliedstaaten zugelassene Fahrzeuge auferlegt werden. Einige

dieser Fahrzeuge können außerdem ohne Schwierigkeiten vom Anwendungsbereich

dieser Verordnung ausgeschlossen werden."

3821/85 - EU-Verordnung über das EG-Kontrollgerät.

Als Nicht-EU Landsmann wird er zudem nirgendwo eine Karte beantragen können, das können nur Leute die ihren Wohnsitz in dem jeweiligen EU-Land haben.

Aufzeichnung für Nicht-EUler kann gem. den dortigen Landesvorschriften erfolgen, wenn dort keinerlei technische Geräte vorgeschrieben sind sogar handschriftlich.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Vorgeschrieben nur für in der EU zugelassene Fahrzeuge:
"Die Verpflichtung, ein solches Kontrollgerät zu verwenden, darf nur für
in den Mitgliedstaaten zugelassene Fahrzeuge auferlegt werden. Einige
dieser Fahrzeuge können außerdem ohne Schwierigkeiten vom Anwendungsbereich
dieser Verordnung ausgeschlossen werden."

Alles schön und gut, was du schreibst. Das sieht nach einem Zitat aus, wo hast du das her?

Ich denke, bei einem Angehörigen eines Nicht-EU-Staates, der jedoch zum Geltungsbereich des AETR gehört, ist es ganz klar, dass die Fahrer durch technische Aufzeichnungen die Nachweise des AETR (= seit 2011 identisch mit den Zeiten der EG-V0 561/06) zu führen haben. Wenn also ein Fahrzeug aus einem nicht-EU (aber AETR-) Staat sich im internationalen Verkehr innerhalb des Geltungsbereiches des AETR bewegt, hat der Fahrer die Nachweise zu führen. Diese sind unter Verwendung der Geräte gemäß EG-VO 3821/85 zu verwenden, zu erstellen. So stehts im AETR.

Wenn also ein digitaler Tachograf eingebaut ist, es jedoch in dem Zulassungsland der EG-VO 561/06 analoge Vorschriften für die Tätigkeit als Fahrer gibt, so sind diese auch international zulässig. Eindeutiger ist es jedoch, bei einer interationalen Fahrt den Tachografen in der Weise zu benutzen, dass zum Beginn und Ende jeder Schichtzeit einen Ausdruck zu fertigen. Es ist auch laut AETR die 28-tägige Nachweispflicht vorgeschrieben!

Im konkreten Fall ist nichts mit handschriftlicher Aufzeichnung, selbst wenn so etwas im Zulassungsland national möglich wäre. Denn (Siehe oben), es ist eine Tachograf eingebaut, der (vielleicht bis auf die regelmäßigene Prüfungen und Eichung) den Vorgaben der VO 3821/85 entspricht. Und der ist dann auch zu benutzen.

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Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus


Alles schön und gut, was du schreibst. Das sieht nach einem Zitat aus, wo hast du das her?

Quelle steht doch direkt darunter, die EU-Verordnung 3821/85.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Quelle steht doch direkt darunter, die EU-Verordnung 3821/85.

Alles klar. Ist aber dennoch nur im Rahmen der Umsetztung des AETR von Bedeutung. Der TE gibt ja an, aus einem Nicht- EU Staat zu kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus


Alles klar. Ist aber dennoch nur im Rahmen der Umsetztung des AETR von Bedeutung. Der TE gibt ja an, aus einem Nicht- EU Staat zu kommen.

Wobei ja auch noch die Frage ist außerhalb der Staaten die das AETR anerkannt haben? Es gibt ja durchaus Nicht-EU Staaten in denen das AETR gilt.

Innerhalb der EU ist das ja eh kein Thema, Kontrollgerät, Karte, fertig. Aber LKW/Fahrer aus anderen Ländern unterliegen dem AETR sobald sie Transporte in einem oder mehreren der AETR-Ländern durchführen. Da die Verordnung über das EG-Kontrollgerät aber nur für Fahrzeuge mit Zulassung in der EG gilt kann hier dessen Verwendung nicht zwingend gefordert werden.

Hier sind wir dann an dem Punkt dass die Aufzeichnun gemäß den Vorgaben des Zulassungslandes des LKW erfolgen muss oder falls gar kein technisches Gerät dort vorgeschrieben ist handschriftlich.

Ach ja, bitte ehrlich bleiben bei den Zeiten, nicht dass hier ein böser Junge noch was falsches aufschreibt 😁

Dann mus man doch die Frage stellen , wo Herr Kolja den herkommt.... den das AETR geht schon ziemlich weit gen Osten. da würden sich einige Fragen hier wahrscheinlich gleich leichter klären lassen

"Hier mal eine Liste der Länder die sich an das AETR-Abkommen halten müssen.
Für diese Länder gilt die VO 561/2006/EG als bindend!
Mitgliedsstaaten des AETR sind: alle EU-Staaten sowie Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Kasachstan, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei, Turkmenistan, Usbekistan und Weißrussland.
Deutschland ist Mitglied des Abkommens seit 1976. "

Hat er anderenorts schon mal geschrieben: GEORGIEN

Zitat:

Original geschrieben von herrkolja


hallo

habe grade einen DAF XF 105-460 (vincode: XLRTE47MS0E76xxxx) gekauft. 2007 bj, Euro5. da es bei uns (in georgien) kein richtiges daf haendler bzw werkstatt gibts, wollte ich von euch erfahren, welche schmierstoffen marken man benutzen darf... z.b oil hersteller marke, viskositaet und so weier. wie fuer motor, so auch fuer getriebe (manuel), fuer achsen, lenkgetriebe und so weiter... also villeicht gibts auch eine anleitung oder website wo man ganzes info finden kann?

und noch eins: villeicht kann man irgendwie erfahren vorbesitzerfirmen von meinem LKW in Europa?

danke voraus 🙂

Und nach der Liste gehört

Georgien

offenbar

nicht

zum AETR-Geltungsbereich.

hier, was man mir von der polizei brandenburg geschrieben hat:

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gerne beantworten möchte.

 

Mit Inkrafttreten der EG Verordnung 561/2006, siehe Anlage, ist seit dem 1.Mai 2006 für alle neuzugelassenen Fahrzeuge im EU-Raum der Einbau von digitalen Tachographen vorgeschrieben und rechtsverbindlich.

 

Der digitale Tachograph speichert in einem versiegelten Speichermodul 365 Tage und auf einer personengebundenen Fahrerkarte (Chipkarte) 28 Tage alle notwendigen Aufzeichnungen, wie z.B. Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten sowie deren Unterbrechungen und zurückgelegte Entfernungen.

Darüber hinaus werden die gefahrenen Geschwindigkeiten innerhalb der letzten 24 Fahrstunden in Sekundenschritten im Tachographen vermerkt. Die gesamten Daten können von den Kontrollbehörden und dem Unternehmer entsprechend den Vorschriften, ab- bzw. digital ausgelesen werden.

 

Grundsätzlich sind Fahrerkarten im Zusammenhang mit einem digitalen Kontrollgerät zwingend vorgeschrieben und mitzuführen. Fahrerkarten sind aber nur innerhalb der EU-Staaten bzw. der AETR-Staaten (Accord Européen sur les Transports Routiers) erhältlich. Dies ist in Georgien als Nicht-EU-Staat derzeit noch nicht möglich. Gleichwohl ist Georgien dem AETR-Abkommen am 15.11.2011 beigetreten.

 

Aufgrund einer Ausnahmeregelung gelten ab dem 15.11.2013 für Georgien die Verpflichtungen des AETR, d. h., georgische Fahrzeuge, die nach dem 16.06.2010 neu zum Verkehr zugelassen wurden, müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein und es müssen Fahrerkarten genutzt werden.

 

Ihre LKWs wurden im Jahr 2007 zugelassen, verfügen aber bereits über diese digitale Technik. Ein Nachrüsten mit analogen Tachographen ist nicht zulässig, da diese LKWs nach dem 1.Mai 2006 zugelassen wurden.

 

Einzig und allein der Tagesausdruck vor Fahrtantritt und nach Fahrtende, jeweils mit Unterschrift des Fahrers, ermöglicht Ihnen derzeit die geforderte gesetzliche Nachweisführung zu realisieren.

 

Da ab dem 15.11.2013 grundsätzlich Fahrerkarten genutzt werden müssen, empfehle ich Ihnen sich bei den zuständigen Behörden in Georgien über den Erhalt dieser Fahrerkarten zu erkundigen.

also ich habe das so verstanden, mein fahrer soll tagesausdruecke machen, von hintere seite das zettel unterschreiben und so soll er durch kommen oder?

Eine andere Möglichkeit gibt es derzeit offenbar nicht.

Aber, was denkt sich diese/r Sachbearbeiter/in der Polizei in Brandenburg, woher jemand aus einem Land außerhalb der EU, das dazu noch "frisch" dem AETR beigetreten ist, eine Fahrerkarte bekommt?

*) Über den Beitritt Georgiens zum AETR stand seltsamerweise in den von mir verlinkten bzw. aufgerufenen Informationsquellen nichts. Ändert aber auch nicht viel am Dilemma mit den Karten etc.

Zitat:

Original geschrieben von herrkolja


also ich habe das so verstanden, mein fahrer soll tagesausdruecke machen, von hintere seite das zettel unterschreiben und so soll er durch kommen oder?

Genau das ist der Weg, den ich ja auch schon beschrieben hatte.

Und auch daran denken, der Nachweis der letzten 28 Tage betrifft dann auch die Fahrten innerhalb Georgiens. Dort könnten es auch duch Ausdrucke sein oder aber handschriftliche Aufzeichnungen. Und die Tätigkeitsnachweis für Urlaubs- /Krankheitstage gemäß EG-VO 561/06 und AETR auf dem in der EU gültigen amtlichen Formular ist für lenkzeitfreie Tage ist mitzuführen. Da hat man dann wohl die freie Auswahl, welche der EU- Amtssprachen man verwendet.

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