Tachoscheibe im Fahrzeug
Hallo habe das volgende Problem : Ich bin Autohändler und wir haben mehrere Händler zusammen einen Apschleppwagen mit 6t gesamtgewicht , der Wagen steht meistens im Industriegebiet geparkt und wenn ihn jemand braucht holt man Ihn , doch oft kommt es vor das das Fahrzeug mehrere Tage nicht bewegt wird und deswegen auch keine Tachoscheibe drin ist oder die wo drin ist überschrieben wird , nun wahr Ich letztens in Österreich und die Polizei hat mich angehalten und gleich mal 20 Tachoscheiben beschlagnahmt und gemeint das geht so nicht es muß jeden tag eine neue Scheibe in das Fahrzeug egal ob es fährt oder steht auser am Wochenende , was meint ihr dazu es kann doch nicht sein das jeden tag jetzt einer zum Fahrzeug muß und die Scheibe Tauschen ?
22 Antworten
Zitat:
hallo! Bin frisch selbsständig. Habe eine Renault Magnum SZM.
Ich weiss jetzt nicht welche Tachoscheiben ich benutzen muss.
Der Tacho geht bis 140km/h. nehme ich 140er schreibt der Tachograf, das ich über 100km/h fahre.
auf dem Tachograf selbst steht e11 0027. Diese Zahl finde ich nur auf Tachoscheiben mit 125km. Ist eventuell der falsche Tachograf eingebaut?
Wer hat Ahnung und kann mir helfen?
Hä? Du bist Selbstständig im gewerblichen Güterverkehr und weißt nicht welche Tachoscheiben Du benutzen musst?
Hätte jetzt gedacht das das Prüfungsrelevante Fragen sind...
Wie auch immer, kannst Du mir mal den Prüfungsort mitteilen, da will ich auch...
Wenn du den tacho aufmachst steht dort ein code z.B. E20 und dieser code muß auf der packung oder hinten auf der tachoscheibe stehen dann bist in ordnung soweit ich informiert bin
Wenns ein alter Magnum ist dann hat der einmal den Tacho hinter dem Lenkrad und links außen das Kontrollgerät mit nochmal nem Tacho 😁. Also die Km/h zahl ist unerheblich, wie "südtiroler75" schon schrieb ist nur die e-Zahl maßgeblich.
Grüße
Steini
Zitat:
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Hä? Du bist Selbstständig im gewerblichen Güterverkehr und weißt nicht welche Tachoscheiben Du benutzen musst?
Hätte jetzt gedacht das das Prüfungsrelevante Fragen sind...Wie auch immer, kannst Du mir mal den Prüfungsort mitteilen, da will ich auch...
Hi Steinkutscher Brauchst dich nicht lustig machen über ne Frau im Güterkraftverkehr.
Habe meine Prüfung bei der IHK in Hannover absolviert. Aber über sowas haben wir nicht im Lehrgang gesprochen und bei der Prüfung kam da auch nichts.
Ähnliche Themen
Hallo an alle,
Sorry wen ich das Thema mit den Tachoscheiben nochmal aufgreife. Seit 01.01.2008 hat ein Fahrer im Gewerblichen Güterverkehr die Scheiben von den letzten 28 Kalendertagen mitzuführen.
Für die Wochenenden brauchst du keine Scheiben, es sei denn du bist gefahren.
Zitat:
Original geschrieben von Eisbaer30
Hallo an alle,Sorry wen ich das Thema mit den Tachoscheiben nochmal aufgreife. Seit 01.01.2008 hat ein Fahrer im Gewerblichen Güterverkehr die Scheiben von den letzten 28 Kalendertagen mitzuführen.
Für die Wochenenden brauchst du keine Scheiben, es sei denn du bist gefahren.
Hallo,
auch ich werde das Thema noch einmal aufgreifen müssen.
Wie wir nun alle wissen ist nicht der LKW sondern der Fahrer nachweispflichtig. Auch wissen wir das der Fahrer die letzten 28 Tage + den aktuellen Tag mitführen muss und wenn wir es genau nehemn wollen muss jeder Tag in der Woche, im Monat oder im Jahr nachgewiesen werden.
Erklärung:
Vom Grund her müssen alle Werktage nachgewiesen werde. Werktage = Montag 00:00 Uhr bis Samstag 24:00 Uhr Des Weiteren muss in Sonderfällen auch Sonntags nachgewiesen werden wenn der Fahrer überwiegend in Frische Dienst, nennen wir es mal so da mir nichts besseres einfällt ;-) , was z.B. für Kühltransporte mit Fleisch vorkommt. Sollte an einem Werktag nicht gearbeitet werden dann muss der Fahrer eine Bescheinigung vom Arbeitgeber haben. Für alle Selbstständigen mal so als Tipp: Immer vorher schreiben als während der Kontrolle.
MfG
dotterswelt :evil:
PS: Und die Fahrerkarte nicht vergessen!!!
Ich empfehle dem TE, neben den Schaublättern ein Fahrtenbuch mit dem Fahrzeug mitzuführen.
Da es sich bei euch ja um mehrere Selbstständige Unternehmer handelt, dürfte es schwierig sein die Besitzverhältnisse einem ausländischen Polizisten zu verdeutlichen. I.d.R. ist der Halter dafür verantwortlich die entsprechenden Nachweise z erbringen.
Holt euch wie gesagt ein Fahrtenbuch und lasst dieses im Fahrzeug oder den Papieren. Dort sollte draufstehen:
Datum, also Fahrtbeginn und Ende, ebenso die Fahrtzeit, Beginn und Ende. Firma für wen der Abschlepper gefahren ist und der Fahrer. Evtl. kann man Fahrtziel angeben. Abschließend hat der Fahrer seine Unterschrift zu leisten.
Damit sollte ausreichend und lückenlos protokolliert sein, wann wer das Fahrzeug bewegt hat.
Sollte ein Fahrer an einem Tag das Fahrzeug mehrfach bedienen muß er die gleiche Scheibe benützen und auf der Rückseite entsprechen per Hand die Arbeitszeit/Ruhezeit nachtragen.
Hallo Ilka
Ähm en Führerschein für die SZM hat aber der entsprechende Fahrer bzw du schon oder? da ist das Teil der Ausbildung welche Scheibe in welches Gerät gehört! (ok außer beim Altbestand mit dem 3er) gehört der Magnum aber nicht drunter
"Jeder mechanische Tachograph benötigt seinem Geschwindigkeits-Endwert und dem Typenschild entsprechend zugelassene Diagrammscheiben, da es Geräte für Geschwindigkeitsbereiche von 80 bis 180 km/h gibt. Dazu besitzt jeder Tachograph ein Typenschild mit einem ECE-Prüfzeichen, z. B. „[e1]37“. Dieses Prüfzeichen muss auch auf der Rückseite der Diagrammscheibe zu finden sein, um sie für dieses Gerät verwenden zu dürfen."
"Schaublatt
Die Schaublätter – auch Diagrammscheiben genannt – sind den unterschiedlichen Geräten angepasst. Deshalb dürfen Schaublätter nur in entsprechenden Tachographen verwendet werden. Das Schaublatt muss den gleichen Geschwindigkeitsbereich wie der ECTachograph bzw. Tachograph aufweisen und für Standard- und/oder Automatikgeräte bestimmt sein. "