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2 Tachoscheiben vergessen_Polzeikontrolle

Themenstarteram 8. Mai 2010 um 17:58

Hallo

..wie oben geschrieben..wurde ich heute kontrolliert..und dummerweiser bin ich die letzte woche 2 Tage kein LKW gefahren( die Bescheinigung habe ich vergessen mitzunehmen..)alle Scheiben waren dabei ausser die zwei..nun er hat gemeint er muß das Aufnahmen und an Arbeitsgemeinschaft (oder was er gemeint hat) weiter geben..ich habe ihm gefragt wie teuer wird es sein für die 2 Scheiben die ich nicht hatte..hat gemeint Punkte gibt es keine aber pro Scheibe ca. 50 eur..

stimmt das den ich hab ebereits gelesen das dies viel viel teurer ist..??:(

Beste Antwort im Thema
am 27. Juli 2012 um 18:28

Zitat:

Original geschrieben von trucky 01

Hallo Leute,

wo habt Ihr denn den Führerschein gemacht?

Der aktuelle Stand heißt: Es müssen die Tachoscheiben der letzten 28 Tage sowie ..........

Schön, dass Trucki 01 nur noch 4 Jahre bis zur Rente hat - und seit 1971 LKW fährt ......

LANGE NOCH KEIN GRUND - EINEN 2 JAHRE ALTEN THREAD AUSZUBUDDELN !

man, man , man

..... WO HAST DU DENN DEINEN WEB-FÜHRERSCHEIN GEMACHT ?

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Geh mal so von 180 € pro Tag aus... :(

Themenstarteram 8. Mai 2010 um 18:16

Shit !

dan entweder hat der Blau Man keine Ahnung gehabt oder ich kann das Geld sparen..

naja die lassen sich bis zu 12 Monate Zeit für den Bescheid..

gibt es § für solche Sachen was man zahlen muß..?

wo kan man dies Nachlesen-habe nichts gefunden?

am 11. Mai 2010 um 19:28

kein nachweis je tag 125 €

waren bei mir 375€ für drei tage seitdem klappt das mit den urlaubsscheinen perfekt

 

kannst auch nicht dran rütteln

Hallo,

das selbe ist mir auch vor 1 Jahr passiert.Fahre auch nur Aushilfsweise und hatte für die letzten 28 Tage keine Bescheinigung dabei.1 Rechnung 7200€,Einspruch dann nur noch 2600€,halbes Jahr später Gerichtsverhandlung Freispruch.Bin zum Anwalt gegangen und habe an Hand der Touren Pläne und Tachoscheiben unserer Fahrer belegen können das ich nicht gefahren bin.

Michael

am 11. Mai 2010 um 19:57

aber der stess mit gericht und anwalt ein absoluter wahnsinn das beste ist man hat einfach alles passend dabei,

auch bei uns habe sie es schon kapiert nur so geht es

Themenstarteram 13. Mai 2010 um 18:05

wird es nach Lust und Laune entschieden wer wieviel zu bezahlen hat?

weil einer 180 und andere 125 eur zahlt..?

gibt es ein § dafür?

 

Ps.

bei 7600 eur würde ich auch alles mögliche ausnutzen wollen egal wieviel Zeit das kostet..

Themenstarteram 10. September 2010 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von quattro 01

kein nachweis je tag 125 €

waren bei mir 375€ für drei tage seitdem klappt das mit den urlaubsscheinen perfekt

 

kannst auch nicht dran rütteln

die Aussage ist richtig-alle andere lagen voll daneben..

habe heute bzw. bereits vor 1 Woche Bescheid bekommen..ich sollte meine Aussage machen..habe zugegeben das die 2 Tachosch. nicht dabei hatte/lagen in anderen LKw und habe um milde Bestrafung gebeten...heute bekam ich Bußgeldbescheid über 95,00 € 75/Bußgeld und Rest Gebühren....stand aber auch das normalerweise hätte ich 250 Regelsatzt zahlen müssen da ich aber die 2 Tachoscheiben nachgerreicht habe somit zahle ich nur 95,00 €

also immer freundlich bleiben und um Gnade betten..;):):D

@INLINER

 

die Aussage ist richtig-alle andere lagen voll daneben..

habe heute bzw. bereits vor 1 Woche Bescheid bekommen..ich sollte meine Aussage machen..habe zugegeben das die 2 Tachosch. nicht dabei hatte/lagen in anderen LKw und habe um milde Bestrafung gebeten...heute bekam ich Bußgeldbescheid über 95,00 € 75/Bußgeld und Rest Gebühren....stand aber auch das normalerweise hätte ich 250 Regelsatzt zahlen müssen da ich aber die 2 Tachoscheiben nachgerreicht habe somit zahle ich nur 95,00 €

also immer freundlich bleiben und um Gnade betten..;):):D

Habe ich irgendetwas falsch gelesen?

Oben im 1.fred steht habe nicht gefahren,Urlaubschein vergessen,jetzt steht 2 Tachoscheiben nachgereicht wo kommen die jetzt her?:confused:

Themenstarteram 10. September 2010 um 19:53

bin doch gefahren nur die Tachoscheiben waren in anderen LKw..die lagen dort...

am 25. Juli 2012 um 20:24

Hallo Leute,

wo habt Ihr denn den Führerschein gemacht?

Der aktuelle Stand heißt: Es müssen die Tachoscheiben der letzten 28 Tage sowie die der laufenden Woche mitgeführt werden!

Alles was älter ist als 28 Tage habt Ihr in der Firma abzugeben und der Chef muss sie 2 Jahre archivieren. Gebt Ihr sie nicht ab muss der Chef bei Kontrolle ein fettes Bußgeld bezahlen, das er sich vom Fahrer zurück holen kann.

Verschwundene Tachoscheiben sind nicht nur ein Verstoß gegen die Arbeitszeitverordnung sondern werden je nach Auffassung des Gerichts auch als Betrugsdelikt gesehen. dafür kann es zwischen 18 Monaten und 3 Jahren Knast geben.

Bevor nun jemand fragt wieso ich das weiß, ich fahre seit 1971 LKW, brauche aber nur noch 4 Jahre (grins)

Zitat:

Original geschrieben von trucky 01

Hallo Leute,

wo habt Ihr denn den Führerschein gemacht?

Der aktuelle Stand heißt: Es müssen die Tachoscheiben der letzten 28 Tage sowie die der laufenden Woche mitgeführt werden!

Alles was älter ist als 28 Tage habt Ihr in der Firma abzugeben und der Chef muss sie 2 Jahre archivieren. Gebt Ihr sie nicht ab muss der Chef bei Kontrolle ein fettes Bußgeld bezahlen, das er sich vom Fahrer zurück holen kann.

Verschwundene Tachoscheiben sind nicht nur ein Verstoß gegen die Arbeitszeitverordnung sondern werden je nach Auffassung des Gerichts auch als Betrugsdelikt gesehen. dafür kann es zwischen 18 Monaten und 3 Jahren Knast geben.

Bevor nun jemand fragt wieso ich das weiß, ich fahre seit 1971 LKW, brauche aber nur noch 4 Jahre (grins)

Hast du mal aufs Datum geschaut???

Das Thema ist schon fast zwei Jahre alt...

Toll auf so alte Themen zu antworten ...

Keine Sorge, der Beantwirter ist auch schon etwas alter.:D

Weisst doch die Nahsicht lasst nach im Fortgeschrittenem Alter.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von ruedi1970

Zitat:

Original geschrieben von trucky 01

Hallo Leute,

wo habt Ihr denn den Führerschein gemacht?

Der aktuelle Stand heißt: Es müssen die Tachoscheiben der letzten 28 Tage sowie die der laufenden Woche mitgeführt werden!

Alles was älter ist als 28 Tage habt Ihr in der Firma abzugeben und der Chef muss sie 2 Jahre archivieren. Gebt Ihr sie nicht ab muss der Chef bei Kontrolle ein fettes Bußgeld bezahlen, das er sich vom Fahrer zurück holen kann.

Verschwundene Tachoscheiben sind nicht nur ein Verstoß gegen die Arbeitszeitverordnung sondern werden je nach Auffassung des Gerichts auch als Betrugsdelikt gesehen. dafür kann es zwischen 18 Monaten und 3 Jahren Knast geben.

Bevor nun jemand fragt wieso ich das weiß, ich fahre seit 1971 LKW, brauche aber nur noch 4 Jahre (grins)

Hast du mal aufs Datum geschaut???

Das Thema ist schon fast zwei Jahre alt...

Toll auf so alte Themen zu antworten ...

am 26. Juli 2012 um 21:07

7800 € für einen Aushilfsfahrer, der keine Urlaubsbescheinigungen vorweisen kann.

Und für nen Perversling, der im Schwimmbad kleine Mädchen in die Umkleide lockt?

Was gibt es da für eine Strafe? :rolleyes:

Nicht zu glauben, in was für einem Land wir leben

Zitat:

Original geschrieben von trucky 01

Chef muss sie 2 Jahre archivieren

Nur 2?

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