Tacho zurückgedreht! Riesensauerei!
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25 Antworten
Ist die Betriesanleitung noch im Auto? Wenn ja,
schicke einen Freund als "Käufer" vorbei, dieser
schreibt in einem unbeobachteten Moment die
wahren KM z.B. zu den Technischen Daten.
Der Händler liest die Betriebsanleitung sicher nicht,
der Käufer aber wahrscheinlich schon.
Ob dieser dann was unternimmt ist seine Sache.
Um den Händler nicht auf Dich aufmerksam zu
machen, kann auch geschrieben werden:
Am 16.12.2004 300000 KM
Das schaut dann aus wie eine alte Notiz von Dir, da ja keine Scheckheftpflege mehr gemacht wird.
das wäre auch wiederrum urkundenfälschung... schick einfach einen freund vorbei und der händler soll ein schriftliches angebot machen, mit allen angaben über das fahrzeug. mit dem dann bei den freundlichen grün-weißen vorstellig werden, dann habt ihr ihm am latz.. gibt ein verwahrnungsgeld, dann macht er so weiter.. was solls, du bist die huddel los, hast eine neue, is eine riesen schweinerei das stimmt, aber den menschen ändern werdet ihr alle nie!
Dann hat der das ja um ca. 200 tkm zurückgedeht.... nicht schlecht! Also dan würde ich wirklich mal was unternehmen! Den Brüdern gehört das Handwerk gelegt! Hätte der den um 30 oder 40 tkm zurück gedreht.... naja.... aber so?!
Ich bin echt gespannt was dann mit dem Scheckheft passiert ist! 😁
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... also ich hab mich gleich nach dem Erwerb meines Autos daran gemacht, die Richtigkeit der Daten im Scheckheft mit der entsprechenden MB-VT abzugleichen.
Das ist schliesslich kein Problem für die Freundlichen.
Bleibt zu hoffen, dass dem potentiellen Käufer evtl. fehlende Seiten (wenn das echte erhalten bleibt) auffallen.
Bei den "Murrats" wär ich da sowiso skeptisch und würde das "volle Programm" durchziehen (Vorbesitzer konsultieren, Scheckheft auf Echtheit prüfen usw.).
Schliesslich scheuen die evtl. Schwierigkeiten mit der "Obrigkeit" noch am wenigsten.
Ich würde erstmal nix machen, wenn die den Wagen angekauft haben. Würde mich erst bewegen, wenn's ein Verkauf "im Kundenauftrag ist", denn dann bist Du dran, wenn's rauskommt! Also, vorsicht!
Ich würde den Händler erst einmal schriftlich nachweisbar (z.B. per Fax, Einschreiben) darauf hinweisen, dass ihm mit der Anzeige - na sagen wir mal - ein Irrtum mit dem km-Stand unterlaufen sei und du damit nicht damit später in Verbindung gebracht werden möchtest. Fordere ihn unmissverständlich und ggf. mit Fristsetzung zur Korrektur der Anzeige auf! Natürlich behältst du Sendenachweis und Kopie für alle Fälle.
Das wird aus diesem Autohändler keinen guten Menschen machen, aber du bist dann zumindestens raus. Du hast ihn auch nicht vorverurteilt, sondern gibst ihm die Möglichkeit, sein Gesicht zu wahren. Der Händler wird dann auf jeden Fall etwas vorsichtiger sein, natürlich auch dir gegenüber.
Sollte er aber dann noch nicht reagieren, dann kannst du ihn wegen Betrugversuchs anzeigen.
Gruß, Ulli S210
El Hindi???
gute lösung
denke auch mal, das das eine gute lösung ist
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Ich bitte Euch, meinen Wunsch zur respektieren:
Vielen Dank!
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@cabrioletcruiser
da hast du was angefangen :-)
Hi
da der TE seine Beiträge eh editiert hat, kann mit diesem Thread kein Mensch mehr etwas anfangen.
Sollte ich mit der Vermutung für den Grund dafür richtig liegen, sei nochmals gesagt, dass es sinnvoll ist, VOR dem Schreiben zu bedenken, was man damit im www anrichten kann....
Gruß und Closed
AKL33