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Tacho Kilometeranpassung

Themenstarteram 25. Oktober 2006 um 12:55

Hallo!

Ich lese hier schon Jahre..komme aber nun nicht drumrum mal ne Frage zu stellen.

Ich hab mir bei E-bay einen neuen Tacho ersteigert. Jetzt hätte ich gerne, dass der alte Kilometerstand angezeigt wird.

Wie komme ich da dran? Muss ich vorne die Tachoscheiben abbauen oder muss ich hinten was aufschrauben.

Bei den Workshops bin ich nicht weitergekommen.

Und ich möchte ihn ja jetzt nich geich schrotten! :)

Kann mir da jemand weiterhelfen? Evtl. auch per PM!

Danke im Voraus!

Gruß,

Michael

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20 Antworten

Machts doch nicht so schwer...

Ich hab damals meinen Tacho getauscht, habe von beiden ein Foto gemacht und mir den Tachowechsel inklusive km-Angaben bei meiner Hifi-Schmiede bestätigen lassen. Jetzt hat zwar mein Tacho 15000km mehr auf dem Buckel, aber ich habe ein Papier, das mir bestätigt, das mein Kleiner eigentlich 15000km weniger hat.

Mal ganz abgesehen davon was mein Kilometerstand überhaupt noch aussagt...maximal den Stand der Karosse...der Motor hat mehr, die Achsen haben weniger....

Aber das ist wieder eine andere Geschichte...;)

MFG

adolfo

Zitat:

Original geschrieben von manloeste

eben, verboten ist das nur, wenn die manipulation beim verkauf verschwiegen wird.

Zitat:

Oberlandesgericht Nürnberg

Az: 5 U 4250/01

Urteil vom 25.02.2002

"Ein Fehler eines gebrauchten Kraftfahrzeugs (§ 459 BGB) liegt vor, wenn der Stand des Kilometerzählers mit der wirklichen Fahrleistung nicht übereinstimmt und der Käufer von der Richtigkeit des angezeigten Kilometerstandes im Sinne einer Gesamtfahrleistung ausgehen durfte.

Der Verkäufer eines solchen Kraftfahrzeugs handelt arglistig, wenn er weiß, zumindest es aber für möglich hält, dass der Tachostand zur tatsächlichen Gesamtfahrleistung in keinem Zusammenhang steht und dies beim Verkauf an die Klägerin verschweigt, obwohl er darüber - jedenfalls als gewerbsmäßiger Kraftfahrzeugverkäufer - aufklärungspflichtig ist."

Nur ist dieses Urteil veraltet und von einem neuen Gesetz abgelöst worden ;)

Das neue Gesetz:

http://www.autechna.com/infos/article.php/id/15

Soll heißen:

Packt man den Kilometerzähler an,

hat man schon eine Straftat begangen ^^

Ist auch egal warum man an den Tacho drangeht,

sobald man es getan hat, und es rauskommt,

darf man blechen! ;)

so long

BtF

sag noch bitte dazu .. dass es dann nur gilt, wenn man etwas an der Tachosteuerung macht bzw. diese beeinflusst ... ein Tausch der Tachnonadeln, Tachoscheibe, Tachobeleuchtung fällt nicht darunter

am 26. Oktober 2006 um 15:28

eigentlich wäre es viel sinnvoller, es zu bestrafen, den neu gekauften tacho nicht auf den alten stand zu bringen...

find ich.

ganz ehrlich? wenn i mir nen neuen kaufen würde mit mehr oder auch weniger kilometern, würd ich den auf meinen originalen wert bringen. auf rumrechnereien hätt ik keene lust. nachweisbar? - denke nicht

anleitungen findest man auch typenspezifisch bei google

am 26. Oktober 2006 um 16:03

also wenn man das ding ausbaut sieht man wies geht, mehr sage ich dazu nich...

ich für meinen teil baue den km-zähler + tacho immer um (also von basteltachokasten zu nutztachokasten)... problem nur wenn der mal kaputt geht... aber so maipuliere ich nix.. und mein W=1150 wert stimmt so oder so

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