Tabbert Vivaldi 540
Hallo
Wir wollen uns einen gebrauchten Tabbert Vivaldi 540 kaufen.
Frage
Er hat einen Mover , elektronische Satanlage,elektrische Stützen und eine Markise verbaut .Wie schwer wird der WW wohl sein ?
Es geht mir um die Zuladung.
Er darf 1700kg haben
33 Antworten
Also je nach Ausführung, am Sharan scheitert es bei entsprechendem Führerschein nicht. Ist ein super Zugfahrzeug.
Unser 7N kann 2200/2400 als Anhängelast ziehen. Gesamtgewicht Gespann 4700/4900, wobei sich im Hängerbetrieb die Achslast und das zul. Gesamtgewicht des Sharans um 95 kg erhöht.
Hallo sand04,
ich habe meine Jeunesse durch "Auflastung ohne technische Änderung" von 1.700 kg auf 1.800 kg auflasten können! Guck mal in der Suche, da sollte hinreichend Lesestoff sein. Dann hättest Du die Stützlast Deines Autos mehr Luft! 😉
Die Auflastung ohne techn. Änderungen ist unterschiedlich. Die Meisten WW werden so „leicht” wie möglich angeboten damit sie auch für kleinere oder schwächere Autos „passen”.
Ausgelegt sind die für deutlich mehr, aber nur das was maximal ohne techn. Änderungen möglich ist wird per Papier aufgelastet, in meinem Fall waren das 1700 kg, bei anderen sind es 1800, oder sogar mehr kommt eben auf das Grundgewicht und die maximale Auslegung an.
In den meisten Fällen sind max zwischen 100 und 200 kg mehr möglich. Meinen gibt/gab es auch mit 1500 kg, aber dann wäre inkl Mover und etwas Wasser und Gas quasi nur noch eine „Badehose und ein Handtuch” als Zuladung möglich.
Also fast alle WW sind deutlich höher ausgelegt schon aus Sicherheitsgründen, werden aber ganz bewusst leichter angeboten um mehr Kunden anzusprechen
Taxler,
das war wieder Quatsch mit viel Soße und ohne I-Tüpferl! 😁 😁
"Auflastung ohne technische Änderung" ist die "Einführung" des Stützrades als 2. Achse und das Addieren von zul. Stützlast und zul. Achslast zur neuen zGM.
Da üblicherweise bei 100 kg Stützlast Schluss ist, geht es um genau diese.
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Was bitte hat die Stützlast mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers zu tun?
Das zulässige Gesamtgewicht ist das was der Hänger abgekuppelt auf die Waage bringt, bzw maximal bringen darf und hat gar nichts mit der Stützlast zu tun.
Ich habe mir so eine Caravan-Waage gekauft. Da fährt man mit dem Mover langsam rüber. Bei der Gelegenheit ist der Mover auch gleich auf Funktion getestet. Wenn ich irgendwann mal fündig werde, kann ich die Waage ja wieder verkaufen.
Na da fahre ich lieber 1 - 2 x im Jahr auf die Waage eines Kieswerks, dort kann ich auch einen Wiegezettel haben, hilft zwar nix, aber hab ich dann halt.
Mit der Zeit habe ich so in etwa im „Bauch” was ich einladen kann und die Waage im Kieswerk bestätig das auch meistens. Ganz genau gehts sowieso nur wenn es ins Ausland geht da gibt es Länder wie die Schweiz z.B. mit 0 Toleranz und teuer dazu.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 22. Feb. 2019 um 16:51:24 Uhr:
Was bitte hat die Stützlast mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers zu tun?
Das frage ich mich auch gerade.
Mein Knaus wurde gerade von 1200Kg auf 1300Kg aufgelastet. Dabei wurde die Stützlast auch von 75 auf 100Kg erhöht. Eingetragen nach Unbedenklichkeitsbescheinigung von Knaus. Die GTÜ hat das als Auflastung ohne technische Änderung eingetragen. Und zwar, weil weder Achse, Auflaufeinrichtung oder Kupplung geändert werden mussten, weil die alle min. 1300Kg oder mehr "vertragen".
Demnach gehe ich davon aus, das der Wohnwagen insgesamt 1300Kg wiegen darf und ich dabei eine Stützlast von 100Kg auf die Anhängerkupplung bringen darf. Letzteres natürlich nur, wenn das Zugfahrzeug eine Stützlast von 100Kg hat; sonst entsprechend weniger. Aber es bleibt bei 1300Kg zulässigem Gesamtgewicht.
Für Taxler und Co.:
Zum 82.ten Mal: Wenn ich einen Wohnwagen habe, der eine zGM von 1.700 kg, eine zul. Achslast von 1.700 kg und eine zul. Stützlast von 100 kg hat, kann man per "Auflastung ohne technische Änderung" daraus eine zGM von 1.8oo kg machen (Achslast 1.700 kg + Stützlast (als Achs 2) 100 kg = 1.800kg.
Capisce?
@ Oldwood: genau das hast Du gerade gemacht, aber Du scheinst nicht zu wissen, was da passiert ist. Google einfach: Auflastung ohne technische Änderung
🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄
Vorteil: Wenn beim angehängten Wiegen 1.700 kg rauskommen, ist alles ok. Sonst (zGM 1,700 kg) um die Stützlast überladen.
Sorry, aber falsch. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeug ist das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeug laut Brief und KFZ-Schein, Ende.
Wird das Fahrzeug alleine gewogen darf es das Gewicht nicht überschreiten. Zul. Gesamtmasse bleibt Gesamtmasse, Ende. Gesamtgewicht heißt nun mal Gesamtgewicht
Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug dabei zugeordnet, trotzdem darf der Hänger nur max das wiegen was eingetragen ist, bzw die Achse tragen darf
Hat ein Fahrzeug eine zul. Anhängerlast von 1500 kg, der Hänger aber ein zul ges. Gew von 1700 kg, dann darf der tatsächlich max 1575 wiegen, weil dann die 75 kg auf das Fahrzeug gehen, falls es eine Stützlast von 75 kg hat, er darf aber nicht 1700 kg schwer sein, da und nur da spielt die Stützlast eine Rolle.
Ein Hänger der 1700 kg Gesamtmasse hat darf dann auch keine 1775 kg haben, sondern max 1700, völlig wurscht welche Stützlast er hat.
Aufpassen im Ausland können andere Regeln gelten, von daher nicht von der Stützlast blenden lassen.
Generell sind 4 Gewichte wichtig Die max. Anhängerlast des Zugfahrzeugs, das zul ges Gew. des (zug-)Fahrzeugs, das max zul ges. Gewicht des Hängers und das zulässige Gesamtgewicht des ganzen Zuges.
In Deutschland gilt oft noch das gerade tatsächliche Gewicht als maßgeblich, in vielen Ländern allerdings zählt immer egal was tatsächlich ist das technisch mögliche Gewicht, manchmal eine böse Falle.
@Franjo001
Ich denke, DU verstehst hier etwas falsch.
Was Du ins Feld führst, nennt sich "Auflastung ohne technische Änderung unter Anrechnung der Stützlast".
Bei mir wurde eine "Auflastung ohne technische Änderung" vorgenommen. Merkst Du den Unterschied?
Der Grund dafür ist einfach: Es bedurfte keiner technischen Änderungen; also z. B. dem Austausch von Bauteilen wie etwa der Achse, um auflasten zu dürfen.
Bei mir ist die Achse das begrenzende Element, da sie bis 1300Kg zugelassen ist.
Dementsprechend ist auf dem Typenschild und in der Zulassungsbescheinigung Teil I jetzt ein zulässiges GG von 1300Kg BEI einer max. Stützlast von 100Kg eingetragen; und zwar OHNE den Hinweis, dass die Stützlast angerechnet wurde.
Soweit dazu.
Abschließend bitte ich Dich, Deinen Oberlehrerton zu überdenken.
Da habe ich wohl einen Halbsatz "unterschlagen". Nur ging es um den Vivaldi, der zu 98% achsseitig mit 1.700 kg am Ende ist, und ich wollte dem TE weiterhelfen.
Was die Stützlast mit der zGM zu tun hat/haben kann, habe ich wohl hinlänglich erklärt!
Du hast nichts unterschlagen.
Es gibt beide Varianten der Auflastung ohne technische Änderung. Aber Du hast behauptet, dass nur Deine Aussage richtig ist.
Was in diesem Fall auch stimmen dürfte!
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 22. Feb. 2019 um 23:41:16 Uhr:
@ Oldwood: genau das hast Du gerade gemacht, aber Du scheinst nicht zu wissen, was da passiert ist. Google einfach: Auflastung ohne technische Änderung
Offensichtlich stimmt es nicht. Warum, habe ich ausführlich erklärt.