Swarzfahren
ich habe ein Problem !!!!
Gestern so gegen 23.30uhr
Habe ich ne runde mit meiner Ninja zx6R Gedreht und wurde dabei von der Polizei erwischt !
muss morgen zur anhörung .....
was kann mir passieren .... besitze schon seit 1 jahr den autoführerschein und mache nächste woche prüfung für motorad .....
achso mit der ninja fahre ich auch in der fahrschule ... kann das mir vieleicht helfen ???????
70 Antworten
Fahren ohne Fahrerlaubnis:
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php
Des kann auf dich zukommen. Plus 6 Punkte in Flensburg mit Fahrverbot evtl. MPU durch Probezeit. War wohl ne Scheiß Idee....
Link der Berliner Polizei: http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28606/index.html
Hoffe dir geholfen zu haben
ohr das ist ja kein spaß mehr .....
sollte ich die maschiene jetzt lieber wieder drosseln lassen ????
werden sie die nochmal unter die lupe nehmen ????
Welche Führerscheinklassen besitzt du bereits? Ich denke jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Auf welchen Namen war des motorrad angemeldet? Wir teuer udn du bist en Weile Fußgänger, udn ehrlich gesagt zu Recht!
Motortalk darf keine Rechtshilfe usw. geben.
Deswegen wird den Thread demnächst ein Mod schließen.
Geh zum Anwalt. Wird aber nix bringen. Viel Spass bei der MPU
*hat überhaupt kein Verständniss*
nochmal vielen dank für alles .....
ich habe ien fürhrerschein der klasse B und bin dabei die klasse A zu machen
Also keine Klasse A1? Dann siehts sehr duster aus, wenn nich soagr Zappenduster.
Ich war in der gleichen Situation wie du mit dem Auto, damsl hab ich mich halt noch ne woche beherrscht. Wenn du jetzt pech hast darfst du 12 Monate bzw. bis bestehen der MPU danach weder Auto noch Motorrad fahren. Ich kann deine Motivation gut nachvollziehen, in dem Moment denkt niemadn an die Konsequenzen.
Ich rate dir nur in nächster Zeit das nicht zu wiederholen. Die Regelstarfe (ohne Garantie kann immer abweichen):
1. Mal 20TS (TS=Tagessätze)+ 6 Punkte+ 6-12 Monate Lappen weg
Wiederholung 40TS (bist dann Vorbestraft) oder Haft (in extremen Fällen) 12 Monate + MPU + & Punkte
Bei entzogener FE 30-40TS(s.o.) oder Haft (s.o.) 12 Monate + MPu + 6 Punkte
Lass es dir eine Lehre sein. Falls des Motorrad bereits angemeldet war und der Halter nicht du bist kommt auf den auch noch eine Anzeige zu (überlassun bzw. fahrlässige Überlassung eine KFZ's). Falls es nicht angemeldet war kommt auf dich noch viel viel mehr Ärger zu....
Sag uns was rausgekommen ist...
Morgen ersteinmal zur Poöizei die ausage machen aber ich glaube ist besser wenn ich direckt einen Rechtsbeistand mitnehme ....
das ist sowieso schwachsin ich habe einen autofürerschein das heist ich weis wie man sich auf der straße zu benehmen hat....
nur weil ich auf einer maschiene gesessenhabe heist das noch lange nicht das ich dadurch die regeln des straßenverkers nicht mehr kenne .....
Naja ich hab da auch ein wenig Plan von...
Deine Nachteile sind einfach:
- über 18
- In der Ausbildung (A-Klasse)
Wär das ganze nicht so, hättest du eine relativ große Chance, dass das Verfahren einfach eingestellt wird.
erstmal ganz ruhig bleiben und den kopf nicht gleich hängen lassen. zeig pure reue, du wolltest doch nur mal eben einmal laufen lassen das sie für den start in einer woche fit ist und hast nicht über die möglichen konsequenzen nachgedacht. Trotz dessen das du dich für reif genug hälst ein motorrad zu fahren war es ein fehler es zu tu... und dann schleim nochn bisschen 😁
Zitat:
Original geschrieben von Atinka
Morgen ersteinmal zur Poöizei die ausage machen aber ich glaube ist besser wenn ich direckt einen Rechtsbeistand mitnehme ....
das ist sowieso schwachsin ich habe einen autofürerschein das heist ich weis wie man sich auf der straße zu benehmen hat....
nur weil ich auf einer maschiene gesessenhabe heist das noch lange nicht das ich dadurch die regeln des straßenverkers nicht mehr kenne .....
Tja, das ist ja grad das Blöde!
Du WEISST, wie du dich zu verhalten hast und baust trotzdem scheisse!
Wärst du 13 wäre das weniger ein problem, als jetzt.
Das wird dir nämlich nicht zum Vorteil ausgelegt, dass du die Regeln kennst und alt genug bist, sondern zum NACHTREIL! 😉
und auf jedenfall solltest du das Argument "ich hab schon nen Jahr nen Autoführerschein und weiß wie ich mich zu verhalten habe" weg lassen. Wie schon gesagt, wird 100 pro zu deinem Nachteil ausgelegt. Die Maschine drosseln lassen solltest du in jedem Fall, erstens wird es sicherlich zu deinem Vorteil ausgelegt wenn du wenigstens mit 34PS unterwegs warst und zweitens wäre es wenn du nochn zweites mal erwischt wirst mit über 34PS ein zweiter Tatbestand in einem Jahr, was dass heißt wurde hier ja auch schon erläutert, richtig Kohle und im schlimmsten Fall Knast.
Letztenendes sollte man wenn man unbedingt vorher fahren will halt wirklich von öffentlichen Straßen absehen sondern eher mal aufn Verkehrsübungsplatz gehen.
Wie sind die eigentlich dazu gekommen dich anzuhalten? Algemeine Verkehrskontrolle, oder irgend ne Auffälligkeit.
du idiot.
schwarzfahrern gönne ich echt die härteste strafe die es giebt