Swarzfahren
ich habe ein Problem !!!!
Gestern so gegen 23.30uhr
Habe ich ne runde mit meiner Ninja zx6R Gedreht und wurde dabei von der Polizei erwischt !
muss morgen zur anhörung .....
was kann mir passieren .... besitze schon seit 1 jahr den autoführerschein und mache nächste woche prüfung für motorad .....
achso mit der ninja fahre ich auch in der fahrschule ... kann das mir vieleicht helfen ???????
70 Antworten
ok ich hab mir jetzt zar nicht den ganzen Text durchgelesen sonst wäre ich ja morgen noch dabei und ichweis nciht ob du jetzt schon hinwarst oder nicht. also Sorry für fehler die nicht merh wichtig sind.
Den dran dssa wir in Deutschland leben und selbst wenn wir in 10 Min die Praktische Prügfung für Klasse A machen und besser fahren können als Rossi. dann fährst du ohne Fahrerlaubnis. Vor Gericht (und da musst du sicher hin) kannst du das so offts sagen wie du wilslt da macht das kein unterscheid wie du fahren kannst. ob wie rosie oder nen Anfänger. Fahren ohne fahrerlaubnis. also Führerschein is min für 6 Monate weg 6 Punkte in im Führerscheinurlaub und ne hohe Geldstrafe wenn du glück hast. Du solltst auf jedne fall einen sehr guten Anwalt haben sonst hast du nen großes Problem im schlimmsten fall Führerschein auf Lebenenszeit weg und es kommt eben noch dazu ob du noch in der Probezeit bist oder nicht. Wenn du Klasse B hattest hast du nicht Klasse A1 denn bekommst du nicht für B.
Und mal unter uns beiden gesagt. WENN du denn Schein wieder hast dann glaub ich machst du das nie wieder. Du sitzt voll tief in der Scheiße.
Der theradersteller hat eine Straftat begangen und gehört zu Recht bestraft. Über das Strafmaß entscheidet der Richter, darüber barucht sich hier niemand den Kopf zu zerbrechen.
Morgen steig ich in ein Flugzeug und flieg mal n bisschen durch die Gegend, O.K. hab keine Lizens aber fliegen kann eh jeder Depp und Lizenzen sind was für Spiesser.
Werd schon auf keinen von Euch fallen, verstehe garnicht was die Grünen dagegen haben :-)
Zitat:
Original geschrieben von Like_the_Honda
Und mal unter uns beiden gesagt. WENN du denn Schein wieder hast dann glaub ich machst du das nie wieder. Du sitzt voll tief in der Scheiße.
Wenn er den Schein wieder hat kann er ja nicht mehr ohne Führerschein unterwegs sein. 😉
Zitat:
Original geschrieben von YAMAHATZR
Wenn er den Schein wieder hat kann er ja nicht mehr ohne Führerschein unterwegs sein.
Dies gilt aber nur für den Fall, daß er dann im Besitz sämtlicher in Deutschland möglicher Führerscheinklassen ist...😉
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Der theradersteller hat eine Straftat begangen und gehört zu Recht bestraft. Über das Strafmaß entscheidet der Richter, darüber barucht sich hier niemand den Kopf zu zerbrechen.
Morgen steig ich in ein Flugzeug und flieg mal n bisschen durch die Gegend, O.K. hab keine Lizens aber fliegen kann eh jeder Depp und Lizenzen sind was für Spiesser.
Werd schon auf keinen von Euch fallen, verstehe garnicht was die Grünen dagegen haben :-)
Was'n witz ich lach mich schlapp, weil fliegen und mopped fahrn auch kein unterschied ist.
Zitat:
Original geschrieben von Piranhapolo
Was'n witz ich lach mich schlapp, weil fliegen und mopped fahrn auch kein unterschied ist ne.
???
Den Sinn dieses Satzes mußt du uns jetzt aber mal genau erklären.
Zitat:
Original geschrieben von Like_the_Honda
...
Vor Gericht (und da musst du sicher hin) kannst du das so offts sagen wie du wilslt da macht das kein unterscheid wie du fahren kannst.
...
Du solltst auf jedne fall einen sehr guten Anwalt haben sonst hast du nen großes Problem im schlimmsten fall Führerschein auf Lebenenszeit weg ...
Wieviel unqualifizierte Aussagen sidn von dir noch zur erwarten?
1. Das er vor Gericht muss ist unwahrscheinlich da, 1. Täter, 2. Reue, 3. Ohne Unfall. Damit wird das ganze höchstwahrscheinlich gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft einegstellt. Darin steht wohl Fahrverbot udn eine empfindliche Geldstrafe. Legt er gegen diesen Bescheid Widerspruch ein, landet das ganze beim Richter. Hier sollte man sich Rat bei einem Fachanwalt holen.
Es gibt in Deutschland wegen solch einer Lapalie keine Führerschein sperre auf Lebenszeit, die wird nur aus gesundgheitlichen Gründen verhängt (Physisch und Psychisch), was aber auch eher selten ist. Im Normalfall gilt der Führerscheinentzug bis zur Besserung des Leidens, Amtsärtzliche Untersuchung bzw. MPU.
Bitte informier dich bevor dir postest und hört doch auf ihm rumzuhacken. Jeder macht mal Fehler und der ohne Sünde ist werfe nun den ersten Stein.....
Im übrigen glaube ich das sich der Threadersteller schon längst ausgeklinkt hat.
ach die Strafen sollten nicht so hart sein !!!
Kann ja verstehen, wenn man mal ein bisschen auf dem neuem möp rumeiern will .
Könnte man ja so regeln, dass wenn was passiert der Schwarzfahrer alles bezahlt, aber, wenn er einfach nur erwischt wird, und schwarzgefahren ist,dass es dann erstmal eine Verwahrung und evtl. ein kleines Bußgedchen gibt.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von cHrOmE
ach die Strafen sollten nicht so hart sein !!!
...dass es dann erstmal eine Verwahrung und evtl. ein kleines Bußgedchen gibt...
Wie jetzt?
Strafen sollen nicht so hart sein?
Und trotzdem forderst du Verwahrung (=Haftstrafe) UND ein kleines Bußgeld ?
ich vermute mal verwahrung soll verwarnung heißen.
Verstehen kann es hier glaub ich (fast) jeder, dass ding ist nur wenn du niedrige strafen ansetzt gibts keinen Grund mehr es nicht zu machen, wär dann sowas wien Freischein zu schwarzfahren. Strafen sind wirklich zu 90 Prozent abschreckung damits nicht jeder macht.
Achso das im Falle eines Unfalls der Schwarzfahrer alles zahlt ist ziemlich genau so, zunächst wird es zwar die Versicherung zahlen, aber dann darfste den rest deines Lebens an die Versicherung zurückzahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Darknibbler
...dass ding ist nur wenn du niedrige strafen ansetzt gibts keinen Grund mehr es nicht zu machen, wär dann sowas wien Freischein zu schwarzfahren. Strafen sind wirklich zu 90 Prozent abschreckung damits nicht jeder macht.
Genauso sieht es aus. Und wen die aktuellen Strafen nicht nach dem ersten Mal abschrecken, der darf als Wiederholungstäter früher oder später wirklich eine Haftstrafe antreten.