SUV-Probleme: StVO verbietet Allradnutzung ... (aber wo?)
Hi zusammen,
mal eine Frage an die Rechtsanwälte unter uns ;-) Welche Passage in der StVO (oder sonst einem Gesetz) ist für dieses Spiegel Zitat die Vorlage gewesen:
"Die Offroad-Fähigkeit jedoch wird kaum einer der künftigen Besitzer nutzen. Allein schon wegen der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland, die glücklicherweise ein ungehemmtes Kurven durch die Natur verbieten." Zitat Ende.Quelle
? Bisher ging ich immer nur von dem diffusen Gebot der Weggenutzung aus und dachte der Rest ist durch Schilder geregelt (Forstweg, Durchfahrt verboten, etc.).
Danke
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (und öfter mal auf Abwegen, äh - off road ;-)
18 Antworten
Österreich versus Frankreich
Hi,
in Österreich ist z.B. per Gesetz generell verboten auf allen Wald- und Feldwegen Fahrrad zu fahren (Mountenbike...), und es ist nur erlaubt, wenn der Weg für Fahrradfahren beschildert ist...
Hingegen braucht man mal nur nach Frankreich fahren, dort gibt es viele Motorsportler die durch die Prärie bolzen, das man als Mountenbiker schon ein gutes Glück haben muss, wenn einem ein Sportwagen und 2 Enduros mit halsbrecherischen Tempo entgegenrasen...
Habe aber keine Ahnung was hier das Deutsche Rechtssytem regelt...
Watch out and good luck,
chari
Die meinten bestimmt, das man sowieso fast nirgendwo abseits der Straßen fahren darf.
An fast jedem Weg, der irgendwo in einen Wald o.ä führt, steht doch ein rundes weißes Schild mit rotem Rand.
Sorry XC-Fans, aber die meisten haben so ein Fahrzeug wohl nur um die 300 Meter unbefestigten Weg zum Tennisplatz oder aufm Reiterhof zurückzulegen ...
Ich perönlich kenne einen, der sich einen Nissan Pajero gekauft hat,weil die 300 Meter vom Haus zur Straße nicht befestigt sind und er im Winter dort nicht raufgekommen ist.
Die Entscheidung für einen XC nehme ich trotzdem keinen übel.
Hätte ja auch gern einen, aber das ist nur wirklich über meinen Verhältnissen. (Seid Ihr alle Frauenärtze, Handwerker oder Apothker ? Für IT-Dienstleister finde ich den Wagen *etwas* zu protzig)
Dat is nich inner StVO geregelt, sondern im Bundeswaldgesetz und den jeweiligen Forstgesetzen der Länder.
Z. B. Zitat LFoG NW:
§ 3 Betretungsverbote
(1) Verboten ist das
...
e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,
soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt.
Nein! Ich bin kein Förster. Und Advokat bin ich auch nicht. (Bevor hier wieder Fragen und Gerüchte aufkommen.)
Gruß
DeWeDo - der sich fragt, ob man mit dem Kauf eines SUV eine besondere Befugnis gleich mit erwirbt. 😉
Ist ganz klar geregelt:
Fahren darf man erst mal nur auf einer Strasse. Auf jedem anderen Bereich (Ausnahme: Privatbesitz) herrscht somit erst mal automatisch Fahrverbot.
Ähnliche Themen
XC und die Radfahrer
Man darf in Deutschland nur von A nach B fahren. Man darf nicht sinnlos rumkurven und Spritverfahren. Aus demselben Grund darf man nicht Motor warmlaufenlassen. Umweltschutz ! Warum man aber rücksichtslos mit Tempo 250 über die Autobahn knallen kann und dabei 25-35L super verbrennen darf ist für mich fraglich. Deutschland halt. Wie war das noch mal mit dem ganzen Giftmühl, den die Bundesregierung, für viel Geld des Steuerzahlers, in die DDR verkauft hat. Haben wir ihn nicht längst wieder zurück ? Eine Knolle ist bereits fällig wenn man in der Innenstadt, wegen Parkplatzsuche, drei mal ums Haus gefahren ist und die Polizei/Politesse es bemerkt. Wer einen 08/15 Golf fährt macht es beliebig oft und fällt nicht auf, aber ein XC, womöglich noch auffällig aufgemotzt, schon. Solange nichts passiert kann man, um "Fahrspass" zu haben und den XC zu "testen", ruhig ins Grüne fahren. Den Ärger wird es geben wenn es zu einer Kollision mit Radfahrern kommen sollte und zwar egal wie und ob der Radfahrer Schuld hatte. Der XC-Fahrer wird wegen Verletzung der Sorgfalltspflicht angezeigt.
Re: XC und die Radfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Volvoson
Warum man aber rücksichtslos mit Tempo 250 über die Autobahn knallen kann und dabei 25-35L super verbrennen darf ist für mich fraglich.
Deutschland halt.
Wer einen 08/15 Golf fährt macht es beliebig oft und fällt nicht auf
Stimmt ich liebe meinen Golf😁
Aber der braucht nur 15 Liter😉
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von DeWeDo
Dat is nich inner StVO geregelt, sondern im Bundeswaldgesetz und den jeweiligen Forstgesetzen der Länder.
Z. B. Zitat LFoG NW:
§ 3 Betretungsverbote
(1) Verboten ist das
...
e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt.
Nein! Ich bin kein Förster. Und Advokat bin ich auch nicht. (Bevor hier wieder Fragen und Gerüchte aufkommen.)
Gruß
DeWeDo - der sich fragt, ob man mit dem Kauf eines SUV eine besondere Befugnis gleich mit erwirbt. 😉
... und in Hessen in § 12 ForstG:
"§ 12 Unbefugtes Befahren von Grundstücken
Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1. über ein Grundstück außerhalb der hierzu bestimmten und nicht abgesperrten Wege oder Plätze reitet, karrt, fährt, Vieh treibt, den Pflug wendet oder
2. auf ausgebauten Wegen Holz schleift, die Fußsteige, die Randstreifen oder Gräben befährt."
Ob sich noch etwas in der StVO findet, weiß ich nicht, aber Du kannst ja mal dort nachsehen. Von Straßenverkehrsrecht habe ich nämlich keine Ahnung...
rotto
PS: Auch wenn ich von Straßenverkehrsrecht keine Ahnung habe, bin ich doch sicher, dass der Erlaubnis zum Befahren eines Grundstückes "außerhalb der hierzu bestimmten und nicht abgesperrten Wege" vom Freundlichen nicht verkauft wird - auch nicht beim Kauf eines SUV. Deshalb bleibt es ja dabei, dass ein SUV nur etwas für Förster oder für Menschen mit viel Platzbedarf, die unbedingt Volvo fahren wollen, ist ;-)
mein S60 gönnt sich bei 250km/h allerdings 37Liter uf 100km... Ich halte den Verbrauch durchaus für angemessen, nur mein Frauchen fängt schon bei 230km/h an zu schreien.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von rotto
...2. auf ausgebauten Wegen Holz schleift, die Fußsteige, die Randstreifen oder Gräben befährt."
....
... und wenn ich mir dabei noch in der Nase bohre, wird's richtich teuer 😉
saluti
elkman
"wo kein Kläger, da kein Richter.
Wo kein Richter, da kein Henker" 😉
Zitat:
Original geschrieben von S60Panzerfahrer
mein S60 gönnt sich bei 250km/h allerdings 37Liter uf 100km... Ich halte den Verbrauch durchaus für angemessen, nur mein Frauchen fängt schon bei 230km/h an zu schreien.
Gruß Frank
Puh, bin jetzt froh das meine schon ab 220 die Schnauze voll hat...nicht das wir nachher noch die gleiche haben😉😁
@Elkman im Wald und auf unbefästigten Wegen sind einige Kläger unterwegs,werr keinen grünen Landrover fährt wird bestimmt schnell ein Problem haben,nicht nur wegen der Haldex😁.
Gruß Martin
Re: Re: XC und die Radfahrer
Zitat:
Original geschrieben von d5er
Stimmt ich liebe meinen Golf😁
Aber der braucht nur 15 Liter😉Gruß Martin
Der braucht aber nur 15 Liter, wenn Du human fährst!!! 😉
Gruß
Markus
Re: Re: Re: XC und die Radfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Eifel-Elch
Der braucht aber nur 15 Liter, wenn Du human fährst!!! 😉
Gruß
Markus
Aber das mach ich doch natürlich immer😉
Was macht dein Liquid Glass?!
Gruß Martin
Das glasst liquide vor sich hin. War doch erst zweimal in der Waschanlage (Schäm)! Warum? Willst Du vor dem Winter noch ne LG-Orgie machen? Ich wäre dabei.
Wann fährst Du denn human? Nur wenn Du die Gegend nicht kennst und ohne Navi ne Adresse suchst! Und wie oft kommt das vor? Bei Dir nahezu nie😉
Ich würde mal behaupten, der GTI braucht nahezu dreimal so viel wie der V70 😁
Gruß
Markus
Zitat:
ar doch erst zweimal in der Waschanlage (Schäm)!
Weichei 🙂
meiner ist noch nicht wieder gewaschen worden (außer vom Regen), aber nachdem er jetzt Saharabeige ist (der Nachbar hat das (nicht den) Korn eingeholt) muss ich wohl auch mal ran.
Es leben die Handwäsche und die toleranten Nachbarn!
Marc
-oder pustet sich der Dreck ab 200km/h automatisch ab?-