suche Schrauber / brauche Hilfe
brauche dringend Hilfe zum Einbau einer Kupplung bein Escort Bj 96, 1,4 l
FZ steht ohne Räder aufgebockt in der Garage- Schrauben vom Getriebe und Radaufhängung sind runter. Bekomme Antriebswellen nicht los.
Vielleicht hat jemand Interesse mir hier weiterzu helfen. PLZ 64572.
Beste Antwort im Thema
Hört ihr wohl auf Brandstifter zu spielen!
Der TE sucht Hilfe, und wäre dafür bereit sogar was springen zu lassen. Solange, der Helfende dies nicht regelmäßig macht, sondern nur als Selbsthilfe, ist dies i.O.! Nur darf hier auch nicht die übliche Bezahlung wie für einen Mechaniker fließen.
Wenn also, der TE sich die Kupplung machen lässt, dabei den Grill anfeuert und das Bier bereit stellt und nach getaner Arbeit nen Fuffi springen lässt, ist das keine Schwarzarbeit. Schwarzarbeit, wäre es meines Wissens erst, wenn hier z.B. ein der Werkstattarbeit vergleichbarer Lohn gezahlt wird. (Also, wenn die Werkstatt 400€ nimmt und der Helfer 200€ verlangt, wäre dies Schwarzarbeit!) Eine Entschädigung für die Wegstrecke und die Zeit, ist kein Lohn. Hier, kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an.
Zitat:
Gefälligkeit und Selbsthilfe gelten auch zukünftig nicht als Schwarzarbeit, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.
Folglich löst nicht jede Tätigkeit Verpflichtungen nach dem Steuerrecht oder Sozialgesetzbuch aus. Wo Hilfeleistungen erbracht werden, bei denen Gefälligkeit und Hilfsbereitschaft deutlich im Vordergrund stehen, ist die Leistung nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet und deshalb steuerlich völlig irrelevant. Solche Hilfeleistungen begründen auch kein Arbeitsverhältnis und keine Unternehmereigenschaft und sind damit auch sozialversicherungsrechtlich ohne Bedeutung.
Ich habe mit Freunden schon ganze Häuser renoviert, wo auch schon der Zoll aufgetaucht ist. Passiert ist gar nichts. Sie haben die Personalien aufgenommen und gefragt, wie das Verhältnis ist... Danach nie wieder was gehört. (Die Beamten sagten schon, dass sie einen Tipp bekommen hätten, es sollen
illegale Arbeiterbeschäftigt sein! War wohl, ein neidischer Nachbar!)
Weitere Info's, sind auch auf der I-Net Seite des Zoll's zu finden. (klick!)
MfG
16 Antworten
Hallo,
dem TE wirds vielleicht nicht mehr nützen, da ich annehme, die Sache ist schon erledigt.
Ich stand selbst vor dem Problem, dass ich die Antriebswellen gertriebeseitig nicht rausgebracht habe - ich weiß, großes Montiereisen ansetzen und abdrücken, aber ab einem gewissen Kraftaufwand traut man sich das aus Angst um das Leichtmetallgetriebegehäuse nun doch nicht.
Ich habe beim letzten Kupplungswechsel beim Auto meiner Frau (Essi VII 1,8 TD, BJ 98) nach dem vergeblichen Versuch, die Antriebswellen auszudrücken, die inneren Gleichlaufgelenke aufgemacht.
Ist zwar ne Sauerei, aber man spart sich die andere Sauerei, nämlich das auslaufende Getriebeöl und eventuell beschädigte Simmerringe ...
Gleichlaufgelenke auf, Plastiksackerl (=Tüte) drüber und mit Draht oder Gummiring an der verbleibenden Welle fixieren. Kostet nur den Spannring der Manschette (und bei entsprechender Vorsicht lässt sich der auch nochmal verwenden). Für mich war's ok so und hat die Sorge ums Getriebe minimiert, noch dazu, dass die Antriebswellen, wenn sie draußen sind, manchmal auch recht schwer wieder im Getriebe einschnappen.
Auf die Idee hat mich die Konstruktion meines "Hauptautos" gebracht, ein A6, bei diesem sind im Getriebe die Antriebswellenstummel kurz nach dem Getriebeausgang mit einem Montageflansch versehen, an dem erst die eigentliche Antriebswelle ansetzt. 6 Schrauben reihum und die Antriebswelle ist getriebeseitig gelöst - alles sauber, kein Öl, Fett, etc.
lg
Andreas