Suche Sachverständigen für LPG-Autogasanlage
Ich suche einen unabhängigen Sachverständigen im Raum Köln/Leverkusen der sich speziell nur mit LPG-Autogasanlagen beschäftigt. Hat da jemand von Euch einen Vorschlag?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Leichenschänder!!! 😁
Du suchst also einen Sachverständigen der dir deine Schuld bescheinigt.
Was anderes wird dabei nicht heraus kommen.
Du bist aber auch ein Pessimist. Du tust ja geradewegs so als könnte es am Öl liegen mit dem Motorschaden. Dem halte ich aber ganz klar entgegen: Das kann gar nicht sein. War ja keins drauf.^^
17 Antworten
Also ich tippe hier auch mal -nach der geschilderten Schadenslage-, daß da nicht rauskommen wird, daß es ein Gasanlagenproblem ist. Egal, was eine "Fachwerkstatt" da von sich aus machen sollte: Kommt ein Wagen zu mir, dann behebe ich genau das, was beauftragt wird. Steht da einfach nur: "Ventile instandsetzen", dann tu ich auch genau das - und zwar nur bei den beiden betroffenen Zylindern.
Was würdest Du als Kunde sagen, wenn Du z.B. kommst und ich habe Dir statt der beauftragten Arbeit mal eben einen neuen Zylinderkopf eingebaut, weil ich (persönlich) den für besser geeignet halte? Bezahlen würdest Du da erst mal nix. Also was tut man: nur das Ausführen, was vom Kunden gefordert ist... Cest la vie.
Letztlich wird es ganz klar auf folgende Dinge hinauslaufen:
1. Was war die maßgebliche Ursache für den Motorschaden? Ölmangel? Wenn ja, Thema gegessen. Haltersache - und zwar alleinige.
2. Wenn nein, war es dann ein abgebranntes Ventil infolge Gasbetrieb und ein daraus folgender Schaden?
3. Wenn ja: wie lange ist die Anlage schon drin bzw. der "neue" Kopf drauf? Bei mehr als 2 Jahren war's das von vornherein für Dich als Halter, innerhalb der 2 Jahre wird es dann langsam interessant.
Wohlgemerkt, Punkt 1-3 gehen erst mal immer noch zu Lasten des Halters/Fahrers und alle Anderen lehnen sich entspannt zurück.
Ist es dann
4. tatsächlich ein Gewährleistungsfall, dann ist zu prüfen, ob es ein bereits zum Übergabezeitpunkt vorhandener Einbaumangel von der Zylinderkopfreparatur oder eine Folge des Gasbetriebs ist.
5. Ist es ein Mangelinnerhalb von 6 MOnaten, dann hast Du ganz gute Chancen, das Thema zu klären, zwischen 7 MOnaten und 24 Monaten liegt eine ziemlich kniffelige Beweislast bei Dir. Die Chance, damit durchzukommen ist nahezu 0 (sagt die Erfahrung mit Justitia in solchen Fällen).
Da ich mal schätze, daß Du gerade Frage 4 geklärt haben willst, rate ich dringend, zuerst mal Frage 1-3 eindeutig und ohne Zweifel zu klären!
Sonst sind die Gutachterkosten rausgeschmissenes Geld - auch, wenn es tatsächlich (auch) ein Gasbetriebfolgeproblem ist!!!!! Und hier kann Dir ohne die nötigen Hintergrundinfos auch keiner wirklich weiterhelfen - noch nicht mal mit nem Gutachtertip, da wir das eigentlich zu begutachtende Thema ja gar nicht genau genug kennen ;-/
Gruß
Roman
PS: Ob Dein Fahrzeug übrigens "gasfest" ist oder nicht - das entscheidest ganz allein Du! Der Hersteller sagt (außer bei von ihm selbst homologierten Versionen) grundsätzlich erst mal nein. Alles, was z.B. die Borel-Liste u.a. hergeben, ist Erfahrung und Mutmaßung und NICHT gerichtsbeständig genug ;-(
Der Umrüster baut Dir ein, was Du von ihm forderst und was ABE-seitig zugelassen ist. Für alle weiteren Schäden infolge des Gasbetriebes an Deinen Sachen oder Sachen Dritter bist einzig und allein Du als Halter/Betreiber des Fahrzeuges zuständig. Die Beratungs- und Aufklärungspflicht liegt einzig und allein in Deinen Händen. Sorry, aber so ist die Rechtslage nun mal...
Der Umrüster haftet einzig und allein für die Umrüstarbeiten und die gesetzliche (!) Zulässigkeit der Anlage. Er kann Dich über technische Besonderheiten aufklären, muß es aber (leider) nicht ;-(
Eigentlich sollte mein Beitrag für mich das Abschlussstatement sein. Der Fahrzeugschaden wurde, wie schon geschrieben, durch die Versicherung der Werkstatt reguliert.
Trotzdem noch einige Bemerkungen dazu:
Rechtlich richtig ist, dass der Halter des Fahrzeugs selbst für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich ist.
Trotzdem denke ich, kann ein wenig Service für den Halter auch nicht schädlich sein. Wenn ich in eine Werkstatt mit einem Fehler, dessen Ursache mir unbekannt ist komme, so kann ich doch wohl eine Erklärung zur Schadensursache und den Möglichkeiten zu deren Behebung erwarten. Wenn das dann noch dieselbe Werkstatt ist, welche die Gasanlage eingebaut hat, sollte der Verantwortliche doch in der Lage sein, über die Feststellung des fehlenden Ventilsspiels hinaus mit mir nach der ihm bekannten Laufleistung des Motors im Gasbetrieb die Möglichkeiten zur Behebung zu besprechen. (Als Nebenbemerkung will ich einfügen, dass mir solche Informationen, wie zum Beispiel "2 Jahre ..." nach Einbau der Gasanlage nicht vermittelt wurden.) Was ich dann beauftragt hätte, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags.
Fakt ist aber, dass der Ölverlust infolge einer unsachgemäßen Reparatur des Zylinderkopfes entstand. Etwas, was ich zum Zeitpunkt meines ersten Beitrags noch nicht wusste. Ich hatte lediglich die Vermutung, dass nach einer Gesamtlaufleistung des Motors von etwas mehr als 70.000 km kein normaler Verschleiß vorliegen könnte.
Danke für die aufklärende Info und natürlich Glückwunsch, daß es auch wirklich reguliert wurde!
Zum Rest gebe ich Dir durchaus Recht - guter Service wäre es allemal gewesen. Leider aber ist Service eben Mangelware geworden und fast immer nur noch die nackte Rechtslage eine Basis für Geschäfte in dieser Branche. Schade eigentlich ;-/
Gruß
Roman