Suche passendes 50ccm Motorrad
Hallo,
ich bin ganz frisch hier in diesem Forum, also falls ich irgendwelche regeln nicht beachten sollte oder irgendetwas machen sollte, was unüblich ist, weist mich bitte einfach freundlich darauf hin, danke! 🙂
Kommen wir zu meinem Anliegen, wo ich hoffe das ihr mir hier weiterhelfen könnt:
Ich habe vor mir demnächst eine 50ccm Maschine zu kaufen, dabei hatte ich folgende Kriterien im Blick:
- Ich hatte an eine Enduro oder Super Moto gedacht
- Ich werde ohne Begrenzer fahren, also schlagt mir auch 50er vor, die dafür besonders gut geeignet sind
- Ich will gebraucht kaufen, keins kaufe, was älter als 10 Jahre ist und maximal ca. 1700 ausgeben
Marken von denen ich in diesem Preissegment gehört habe sind:
- Generic
- Beta
- Derbi
- Aprilia
Schlagt mir gerne noch andere Marken vor. Bei welchem Motorrad bekomme ich am meisten für mein Geld und bei welchem habe ich das beste Fahrerlebnis/Leistung?
Nebenfrage: Ist ein Sportauspuff sinnvoll/ leistungssteigernd?
Ich würde mich über Antworten freuen von Leuten, die mehr Ahnung haben als ich und mich da beraten können. Am besten gerade Punkte für die Preisverhandlung einwerfen 😉. Liebe Grüße, Jannik
Beste Antwort im Thema
Sowas geht sowieso nicht. Ein Motorrad definiert sich lt.FZV per Gesetz als Kraftrad mit mehr als 50 ccm Hubraum. Hat es dazu nicht mehr als 125 ccm und nicht mehr als 11 KW (Leistungsgewicht höchstens 0,1 kw pro kg) wird es als LKR zugelassen.
Die KKR alten Rechts mit max.50 ccm und unbeschränkt Leistung durften in Deutschland nur bis 01.12.1983 neu in den Verkehr gebracht werden.
Ob es im Ausland sog.offene 50er Mopeds mit mehr als 45 kmh Spitze und entsprechend PS gibt, weiss ich nicht.
44 Antworten
Sowas geht sowieso nicht. Ein Motorrad definiert sich lt.FZV per Gesetz als Kraftrad mit mehr als 50 ccm Hubraum. Hat es dazu nicht mehr als 125 ccm und nicht mehr als 11 KW (Leistungsgewicht höchstens 0,1 kw pro kg) wird es als LKR zugelassen.
Die KKR alten Rechts mit max.50 ccm und unbeschränkt Leistung durften in Deutschland nur bis 01.12.1983 neu in den Verkehr gebracht werden.
Ob es im Ausland sog.offene 50er Mopeds mit mehr als 45 kmh Spitze und entsprechend PS gibt, weiss ich nicht.
Warum willst du die 50er dann unbedingt als Motorrad zulassen? 😕
Formulierungsfehler meinerseits (sage ja unerfahren 🙂 )
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 24. Oktober 2018 um 19:30:35 Uhr:
Sowas geht sowieso nicht. Ein Motorrad definiert sich lt.FZV per Gesetz als Kraftrad mit mehr als 50 ccm Hubraum.
Dreifach falsch. 😉
1) Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) ist eine Verordnung und kein Gesetz
2) Wenn man nicht nur die Überschrift liest, sieht man auch
Zitat:
Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
Eine Zero-S oder C-Evolution ist also sehr wohl ein Kraftrad, aiuch ganz ohne Hubraum (weil Elektro).
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html3) "Motorrad" wird von der FZV nicht definiert. Dieser Begriff kommt dort überhaupt nicht vor!
Bekanntlich ist "Motorrad" ein Begriff aus dem Deutschen Reichspatent vom 20. Januar 1894 (DRP 78553) .
Respekt!
Hast mich übertroffen. ..
Du bist tatsächlich ein noch grösserer "Dipferlscheisser" als ich einer bin...
🙂 Chapeau!
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Zitat:
@multiinside schrieb am 24. Oktober 2018 um 21:38:04 Uhr:
[/quote
Warum willst du die 50er dann unbedingt als Motorrad zulassen? 😕
[/quoteFormulierungsfehler meinerseits (sage ja unerfahren 🙂 )
Also ich sehe keinen Formulierungsfehler bei Dir!
Du hast in Deinen Texten nicht einmal den Begriff "Motorrad" verwendet.
Du schreibst nur von "offenen 50er" .
Ich meine, sowas gibt es in D schon lange nicht mehr in neu. Seit 1983/84.
Falls ich da falsch liege, zähle ich auf tomS, der mich sicher gerne korrigiert. 🙂
Was mir grad so auffällt.
Wenn er eine 50er offen fährt, ist das fahren ohne Führerschein, Versicherung etc.
Früher haben wir das auch gemacht, aber das waren andere Zeiten.
Heute würde ich so einen Quatsch, v.a. Wenn der Führerschein B vorhanden ist, tunlichst bleiben lassen.
Zitat:
@Steffen1981 schrieb am 25. Oktober 2018 um 07:48:00 Uhr:
Was mir grad so auffällt.
Wenn er eine 50er offen fährt, ist das fahren ohne Führerschein, Versicherung etc.
Früher haben wir das auch gemacht, aber das waren andere Zeiten.
Heute würde ich so einen Quatsch, v.a. Wenn der Führerschein B vorhanden ist, tunlichst bleiben lassen.
Das muß jeder selbst wisssen. Rieju fällt mir noch als Hersteller ein oder Peugeot XPS50.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 25. Oktober 2018 um 06:25:21 Uhr:
Zitat:
@multiinside schrieb am 24. Oktober 2018 um 21:38:04 Uhr:
[/quote
Warum willst du die 50er dann unbedingt als Motorrad zulassen? 😕
[/quoteFormulierungsfehler meinerseits (sage ja unerfahren 🙂 )
Also ich sehe keinen Formulierungsfehler bei Dir!
Du hast in Deinen Texten nicht einmal den Begriff "Motorrad" verwendet.
Du schreibst nur von "offenen 50er" .
Ich meine, sowas gibt es in D schon lange nicht mehr in neu. Seit 1983/84.
Falls ich da falsch liege, zähle ich auf tomS, der mich sicher gerne korrigiert. 🙂
In den Texten nicht, aber in der Überschrift.😉
Zitat:
@rollerskater77 schrieb am 25. Oktober 2018 um 08:55:06 Uhr:
Zitat:
@Steffen1981 schrieb am 25. Oktober 2018 um 07:48:00 Uhr:
Was mir grad so auffällt.
Wenn er eine 50er offen fährt, ist das fahren ohne Führerschein, Versicherung etc.
Früher haben wir das auch gemacht, aber das waren andere Zeiten.
Heute würde ich so einen Quatsch, v.a. Wenn der Führerschein B vorhanden ist, tunlichst bleiben lassen.Das muß jeder selbst wisssen. Rieju fällt mir noch als Hersteller ein oder Peugeot XPS50.
Ach nee.
Manchen ist das einfach nicht bewusst.
Mir ist das auch nicht bewusst. 😉
Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht (PflVG §6) liegt nämlich nicht vor.
Verischert ist auch eine getunte Karre, ein unschuldiges Opfer eines Unfalls würde erstmal bezahlt.
Regreß und ggf. Vertragsstrafen drohen natürlich dem Fahrer bzw. Halter.
Fahren ohne Führerschein (mitzunehmen und vorzeigen zu können) kostet nur 10€.
Aber vielleicht hat man ja doch einen Führerschein dabei aber die erteilten Fahrerlaubnisklassen reichen nicht aus.
Das wäre dann "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (StVG §21).
(Ja, ich weiß, der "klitzekleine Unterschied" zwischen 10€ Verwarnungsgeld und 1 Jahr Knast ist für manche Haare spalten.
Aber wartet mal, wenn Ihr vor meinem Tisch steht...)
Zitat:
(Ja, ich weiß, der "klitzekleine Unterschied" zwischen 10€ Verwarnungsgeld und 1 Jahr Knast ist für manche Haare spalten.
Aber wartet mal, wenn Ihr vor meinem Tisch steht...)
Das ist in der Tat zum Haare spalten, wenn man bedenkt, das vor Gericht schon asoziale Subjekte für Totschlag an einem 3-fachen Familienvater aus niedrigsten Beweggründen mit einer Bewährungsstrafe davonkommen aber für illegales Rumbasteln am Moped mit Todesfolge wanderst Du in den Knast!
Zitat:
@rollerskater77 schrieb am 25. Oktober 2018 um 11:24:09 Uhr:
Das ist in der Tat zum Haare spalten, wenn man bedenkt, das vor Gericht schon asoziale Subjekte für Totschlag an einem 3-fachen Familienvater aus niedrigsten Beweggründen mit einer Bewährungsstrafe davonkommen
Bitte mal Aktenzeichen rüberwachsen lassen!
Totschlag ist vorsätzliche Tötung.
Vorsätzliche Tötung aus niedrigen Beweggründen ist Mord.
Für Mord kann es nur lebenslang geben. Lebenslang kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
So ist eben StGB §211ff.
Aber wie gesagt: Aktenzeichen!
Beamtendeutsch... Wie gut, dass du übersetzt hast Thomas.
Nichts desto trotz, dumme Idee das ganze Unterfangen. *just my 2Cent*
Zitat:
So ist eben StGB §211ff
Das gilt doch eher für die " die schon länger hier leben".
Einfach mal googlen. "Türke prügelt 2-fachen Familienvater tot"
.....traurig was aus Deutschland geworden ist aber bald wird ja alles Grüner und Bunter, dann wird alles gut!