Suche dring. Prospektmat. für Galaxy 07/2011 mit Verbrauchsangaben
Ich habe Probleme mit dem Diesel Treibstoffverbrauch für meinen Galaxy. Nach meinen Ermittlungen liegt der zwischen 45 und 50% über den Werksangaben. Zur Klärung der Sachlage benötige ich das Werbematerial mit dem von Ford angegebenen Verbrauch aus Mitte 2011. Ich bin der Meinung das der Treibstoffverbrauch in der Preisliste stand. Wenn irgendjemand hier im Forum so eine Unterlage hätte und mir zur Verfügung stellen könnte wäre das toll. Ich denke das da auch etwas für die Kaffeekasse drin ist
Im Voraus schon mal Danke!
Olaf
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Olmartinks
Wies es aussieht, mus man erst einmal die Haftung für den Mehrverbrauch gerichtlich feststellen lassen.
Nein, Du musst zuerst einmal gerichtlich nachweisen, dass überhaupt ein Mehrverbrauch im MVEG-Test vorliegt. Wenn das positiv geklärt ist, kann man sich über die Haftung und Schadenersatz streiten.
Zitat:
Es wird, wie ich schon mal erwähnte, vom Richter und von der Argumentationsstärke des Anwaltes abhängen!
Es wird in erster Linie davon abhängen, was beim Gutachten rauskommt. Wenn das zu Deinen Gunsten ausgeht, wird es vom Hersteller umgehend angefochten und er wird Tests auf seinen Abgasrollen verlangen. Und glaube mir, er wird alle Register ziehen, damit der ermittelte Verbrauch passt.
17 Antworten
Ich bin kein rechtsverständiger Gelehrter ,-)) aber das die Autoindustrie, egal welcher Hersteller, sich gegen eine derartige Klage mit allen Mitteln wehren wird ist doch klar. Trotzdem gibt es bereits Urteile bei denen Autofahrer in ähnlichen Fällen Recht bekommen haben.
Keine Ahnung ob mein Fall da eine wirkliche Chance hat!
Wenn man sieht, wie mit dem Treibstoff-Verbrauch - niedrigster Verbrauch in seiner Klasse z.B. 4,5 Liter/100km mit riesigen Aufklebern auf Vorführwagen - nicht nur bei Ford geworben wird um damit Käufer anzulocken und man hat so ein Fahrzeug dann als Ersatzwagen mal für 2 Tage und lt. Bordcomputer gehen über 8L durch den Auspuff - ist das das was wir als Verbraucher als Info dann benötigen?
Ich will das Thema jetzt nicht auf den Ersatzwagen lenken aber auf die Art der Werbung die da gemacht wird.
Rael_Imperial => Du schreibst das der Hersteller ein gesetzlich vorgeschriebene Verbrauchsangabe gemäß EG-Richtlinie xyz machen muss!
Klar macht er das, weil er interessiert an einem Vergleich mit dem Konkurrenz-Automobil ist und mit dem Verbrauch auch seine Abgaswerte definiert sind. Das hat Einfluss auf die Steuerklasse usw... Es ist im Interesse der Hersteller das alles so läuft wie es ist. Solange die Werte so gemessen werden und Abweichungen auf Fahrer, Fahrstil usw. geschoben werden können verbrauchen unsere PKW immer weniger - laut Industrie-
Ich möchte mich für das Interesse der Diskussionsteilnehmer bedanken. Toll wär, wenn - mit entsprechender Finanzieller Absicherung - noch mehr Autobesitzer sich gegen das Gebaren der Autoindustrie wehren würden.
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
ich bin gespannt wie lange der TE durchhält, wenn du lange kein Auto hast, das steht für tests auf dem Prüfstand und dann noch einige zeit bei Ford da die Technik in aller ruhe durchgecheckt werden muss um einen eventuelles Technische Problem ausschließen zu können usw. usw. also brauchst du erst einmal einen Ersatzwagen, dann wenn dein Anwalt einen Brief schreibt kommen von einer Scharr von Ford- Anwälten ein Antwortschreiben das alles was du an Gutachten hast in frage stellt und unbrauchbar macht, somit geht alles wieder von vorne los. ich glaube kaum das du in Deutschland großen erfolg haben wirst,
der Wagen wird auf dem Prüfstand genau die Werte erreichen die er erreichen muss, (mit den Gesetzlichen Abweichungen die er haben darf) es wird dann mit Sicherheit auf deinen Fahrstil zurückzuführen sein das der Verbrauch in der Realität nicht hinkommt, die Anwälte sind sehr einfallsreich,Trotzdem viel Erfolg und ein frohes Fest
Zitat:
Original geschrieben von OLMARTINKS
;-)) Ich habe mit meinem Händler im Kaufvertrag einen Ersatzwagen bei Werkstattaufenthalten vereinbart. Ich weis nicht wie der darauf reagiert, aber - ich werde es auf mich zukommen lassen ;-)Danke
OM
Zitat:
Original geschrieben von OLMARTINKS
;-)) Ich habe mit meinem Händler im Kaufvertrag einen Ersatzwagen bei Werkstattaufenthalten vereinbart. Ich weis nicht wie der darauf reagiert, aber - ich werde es auf mich zukommen lassen ;-)Danke
OM
das habe ich auch, wenn der Wagen in Reparatur oder Kundendienst ist stellt der Händler einen kostenlosen Leihwagen, (bei Rückgabe wieder Volltanken) aber bei deinem Fall ist es keine Reparatur oder Kundendienst, ob du da einen kostenlosen Leihwagen bekommst,??? glaube ich nicht, da es schon sehr lange dauern wird bist du deinen Wagen wieder bekommst, aber abwarten