Suche 125er Rennmaschine !!!
Hi @ all,
Wie schon gesagt ich such ne Maschine, die aber offen die Leistung von 11KW oder 15PS bringt. Also ungedrosselt halt.
Ist wegen billigere Versicherung (über 80km/h). Bin über 18 und habe den A1 Lappen!
Außerdem sollte sie nicht so dünne Reifen wie die CBR 125 haben und der Sound sollte sich nicht so nach Staubsauger anhören.
Existiert meine Maschine ??? Preis ist egal....
MfG und danke im vorraus.
34 Antworten
ok mach ich.
Aber eine Frage bleibt jetzt noch offen.
Wenn ich mir jetzt z.B. ne RS125 kaufe die komplett offen ist. Dann bei Alphatechnik das TÜV - Gutachten mit den nötigen Umbauteilen kaufe. Was für Kosten kommen danach noch auf mich zu??? falls überhaupt noch welche kommen? Baue ich die Drossel selber ein bzw. (aus ??? (bei 80km/h)?
Wenn nicht wo muss ich hin? und wo lasse ich diese Änderung letztendlich eintragen?
Thx
Hab grad ma eben geschaut...
Für ne RS
06-MP-K11
Umrüstsatz mit Gutachten für Aprilia RS125, Fzg.Typ: MP, ab Modelljahr 1998, ABE-Nr. H792, von 18kW/155km/h auf 11kW/120km/h
kostet das Gutachten mit Teilen 105€...
Das eingebaut musste dann zum TÜV/Dekra und ne Abnahme machen lassen. Die akzeptieren das aber manchmal nur, wenn dir eine Werkstatt bescheinigt, dass sie's ordnungsgemäß eingebaut hat... Dann musste nochmal zur Zulassungsstelle und die Leistung umtragen (machste am besten beim Anmelden)...
Glaub das TÜV-Gutachten kostet um die 50€, dann kommen beim Zulassen noch so ca. 20€ dazu und dann halt der Arbeitslohn für die Werkstatt, je nachdem wie lange die brauchen...
okai danke erstmal.
Ich brauche aber diese hier:von 22kW/155km/h auf 11kW/120 km/h .
Nicht schlimm hat sich geklärt.
Jetzt hab ich beim Händler angerufen, er baut mir diese kostenlos ein. Er hat mir jetzt eine Fahrgestellnummmer oder so durchgegeben: ZD4MPB000XF001246.
Was fange ich jetzt mit dieser Nummer an? Beim Gutachten steht ja nur was von Fzg.Typ: MP und: ab Modelljahr 1999.
Ist das alles in ordnung? das fahrzeug hat erstzulassung mai/1999
Am besten du rufst heut oder morgen mal bei Alphatek an und gibst denen die Fahrgestellnummer und die momentane Leistung durch... Die werden dir dann den richtigen Artikel nennen...
Kenn mich mit den RS-Modellen nich ganz so gut aus...
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Redmann du Ide*t
Ich hab auch den A1 und
wenn du über 18 bist darf du die OFFEN FAHREN
also über 15 ps und 80 kmh
MIT A1 darfst du die fahren wie egal
die muss nur 125ccm haben
seit wann ??? seit heute ???
viel spaß wenn du angehalten wirst.
kleiner tipp: versuch andere leute nicht zu beleidigen bei themen wovon du keine ahnung hast.
Komsich
ich hatte zufällig die A1 prüfung am Dienstag daher weiß ich wohl ganz gnau was ich ab wann darf :P
Sag mir jetzt bitte nicht, dass du das von deinem Fahrlehrer hast. Falls doch solltest du ihn sofort beim zuständigen Amt melden.
Nein jetzt mal ohne Spaß, du darfst mit 18 zwar dein Fahrzeug aufmachen. Es darf aber nicht mehr als 15ps haben. Ansonsten darfst du so schnell fahren was dein Fahrzeug hergibt.
Hast du nen 125er Roller oder Bike??? Die meisten Bikes haben über 30ps. Wenn man das dürfte was du eben angekündigt hast, würde es kein Motorradführeschein geben.
Google doch einfach mal nach den Rechten die du als 18 jähriger mit nem A1 Lappen hast.
Würdest du mir trotzdem verraten wer dir den Floh ins Ohr gesetzt hat???
Jap
es war der Zusändige Prüfer.
Ich hab ihm erzählt das mein BIKE offen ungefähr 24 PS hat
und da hat er gesagt wenn ich dann 18 bin Darf ich die Komplett offen mit 24 PS und 160 Klamotten Fahren
Nope...
www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm
Zitat:
LEICHTKRAFTRÄDER
Motorrad
*
bis 125 ccm Hubraum und*
nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2) gefahren werden.
Das wird ein teurer Spaß... Denk ma du hast den Prüfer falsch verstanden...
da geb ich Berba vollkommen recht...
Also soweit ich weiß darf man mit dem A1 Führerschein ab 2 Jahre Fahrpraxis das Motorrad offen fahren... dann ist sogar die Versicherung billiger
@ Th3 K1LL3R
Den Unterschied zwischen A1 und A beschränkt hat Dir offensichtlich noch keiner erklärt, oder? 😉
Wenn Du mit A1 mehr als 125 ccm³ und 11 KW fährst, bekommst Du ein richtiges Problem bei der ersten Kontrolle. Sprich Fahren ohne Führerschein, evtl. erloschene BE (wenn mit 11 KW angemeldet) und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das bedeutet, dass Du dann erst mal recht lange Fußgänger bist.
Gruß
Frank
@NOMDMA
ja aber nach 2 Jahren Fahrpraxis darf er 125ccm offen fahren, also sprich 24 Ps, oder wieviel das Motorrad auch hat
Hab mich mal beim Bundesministerium für Verkehr,... informiert aber richtig schlauf werde ich nicht daraus
Klasse A 1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Für 16- und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.