STVO Neufassung: Wiedereinführung der Radwegbenutzungspflicht

Sehr geehrte Forengemeinde,

wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.

Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.

Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.

Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Sehr geehrte Forengemeinde,

wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.

Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.

Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.

Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre**e halten.

In deinem Post ist soviel Unwissen und Polemik, dass ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll. Allein schon die Aussage bzgl. "Autofahrer der die Radwege finanziert" zaubert mir ein fettes Grinsen aufs Gesicht.

2261 weitere Antworten
2261 Antworten

Bin ja nach den ersten Beiträge aus der lesenden Fraktion ausgestiegen, da mir klar war, welche Richtung der Thread nehmen wird. Aber das hatte ich nicht erwartet. Danke an den TE, dass er das Thema aufgegriffen hat und "Danke"+Daumen an die Vertreter der gemäßigten Fahrradfahrergruppe, die die Wirklichkeit dargstellt und den einseitigen Hass aller "Ich habe aber Recht" Vertreter, die mit den für sie gebildeten Sonderrechten im PS-protzenden geistigen Niemandsland durch die Straßen driften.

Das der TE sich schmollend ins Unrecht geschoben zurück zieht und glaubt, ausserhalb eines Autoforums mehr Unterstützung für seine verkehrsspaltenden Ideen zu bekommen. Erinnert mich an die republikanische Partei in den USA: "Für Freiheit und Gerechtigkeit, gegen Gesetze und Regeln aber Homosexualität und Verhütung verbieten."

Es ist doch beruhigend, dass hier mal etwas überraschendes zu Tage kommt.

Gruß

Stefan
(50 Tkm p.a. im Auto und <1 Tkm auf dem Rad)

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


[...] und den einseitigen Hass aller "Ich habe aber Recht" Vertreter, [...]

Diese Vertreter habe ich hier aber auf beiden Seiten erkannt, nicht nur auf Autofahrer-Seite. 😉

Übrigens mal zwischendurch eine Bitte an alle Fahrradfahrer: Wenn ihr den Radweg benutzt (was ich sehr begrüße), fahrt bitte in die richtige Richtung. Wenn ihr den Bürgersteig benutzt, dann kommt nicht mit 30 Sachen angerast und ballert über die Fußgängerampel. Ich sehe euch beim Abbiegen dann immer sehr spät, vor allem wenn ihr abends dunkle Kleidung tragt und kein Licht anmachen möchtet bzw. keins dran habt. Danke 😉

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Übrigens mal zwischendurch eine Bitte an alle Fahrradfahrer: Wenn ihr den Radweg benutzt (was ich sehr begrüße), fahrt bitte in die richtige Richtung. Wenn ihr den Bürgersteig benutzt, dann kommt nicht mit 30 Sachen angerast und ballert über die Fußgängerampel. Ich sehe euch beim Abbiegen dann immer sehr spät, vor allem wenn ihr abends dunkle Kleidung tragt und kein Licht anmachen möchtet bzw. keins dran habt. Danke 😉

Lieber Xaven1978,

über den Radweg können wir ja diskutieren.
Aber eins sollte klar sein: Fahrräder (UND KFZs) haben auf dem Gehweg rein gar nichts verloren! Der Gehweg ist den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbehalten.

Nachdenken hilft: Besonders aufschlußreich war die Aussage meines Kollegen:"Seit ich einen Kinderwagen schieben muss, parke ich auch nicht mehr auf dem Gehweg".

Ok, ich selber erwische mich auch ab und zu dabei, dass ich abends mit dem (beleuchteten) Rad die Abkürzung durch die Fußgängerzone oder über ein kurzes Stück Gehweg nehme, aber das sind spezifische Ausnahmen (meinerseits) und wenn ich erwischt werden sollte, dann zahle ich auch die 10 €. Aber ihr werdet mich nicht erwischen, dass ich mit Höchstgeschwindigkeit auf dem Gehweg an einer roten Ampel vorbei schieße oder dass ich mein Auto auf dem Gehweg parke (auch halb ist es verboten!), während ich meinen Cappuccino im Café schlürfe oder bei Schlecker schnell noch was einkaufe.

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Ich habe unlängst den ADAC vorgeschlagen, in der Politik auf eine Wiedereinführung der Radwegbenutzungspflciht hinzuwirken und ich bin mir sicher, dass es außerhalb des MOTOR-TALK-FORUMS genügend Unterstützer in den Reihen der Autofahrer gibt,

Das klappt bestimmt. Gerade das MOTOR-TALK-FORUM ist ja bekannt als bevorzugter Tummelplatz von Autohassern und Hardcore-Fahrradrambos. Hier erfährt man praktisch nie, ob andere Autofahrer die eigene Ansicht teilen 😁.

Der ADAC hat seinen Standpunkt bereits bekannt gemacht:

Zitat:

"Der ADAC fordert die Beibehaltung der aktuellen Regelung, wonach die Benutzungspflicht für Radwege nur dort angeordnet werden darf, wo es die Verkehrssicherheit zwingend erfordert."

Eine Wiedereinführung der alten Radwegebenutzungspflicht wird also vom ADAC nicht unterstützt. Spätestens daraus sollte die Einsicht folgen, dass eine derart rückwärts gerichtete Forderung keine Erfolgsaussichten hat.

Weiterhin:

Zitat:

"Der ADAC fordert die Kommunen auf, alle Radverkehrsanlagen entsprechend den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 2010 zu gestalten."

Der ERA 2010-Standard wird übrigens auch vom ADFC begrüßt. Dass der ADAC eine generelle Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht strikt ablehnt, wird niemanden überraschen; zu finden ist alles im ADAC-Positionspapier "

Radwegebenutzungspflicht

".

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Geht nicht.Du kannst gegen eine juristische Person keine Strafanzeige stellen...Da gibt es höchstens eine Untätigkeitsklage....

Der gangbare Weg führt über die Verwaltungsgerichte. Schon vor zwölf Jahren hat ein Privatmann das Land Berlin erfolgreich darauf verklagt, die Radwege-Schilder an einem bestimmten Straßenzug abzumontieren und damit die Benutzungspflicht aufzuheben. Damals hatte das Land Berlin noch wie der TE argumentiert: "

Die Entmischung des Verkehrs diene grundsätzlich dem Schutz der Fahrradfahrer am besten

".

Mit dieser Auffassung ist das Land Berlin vor Gericht gescheitert. Die Beschilderung und die Benutzungspflicht wurden für rechtswidrig erklärt. Das Gericht urteilte, dass es "grundsätzlich zulässig ist, daß Radfahrer nicht einen vorhandenen Radweg, sondern die Fahrbahn benutzen." Es war nicht erkennbar, dass eine Benutzung des Radweges "aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist". Der Radweg genügte weder § 45 StVO Abs. 9 noch den Verwaltungsvorschriften. "Nach alledem kann das Gericht nur feststellen, daß die für benutzungspflichtig erklärten Radwegabschnitte keinesfalls als verkehrssicher (...) anzusehen sind." Quelle: Urteil vom 28. September 2000, VG 27 A 206,99

MfG, Tazio1935

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935



Zitat:

"Der ADAC fordert die Beibehaltung der aktuellen Regelung, wonach die Benutzungspflicht für Radwege nur dort angeordnet werden darf, wo es die Verkehrssicherheit zwingend erfordert."

Ist ja auch schon eine falsche Aussage. Die Benutzungspflicht existiert erstmal an jedem Radweg der als solcher gekennzeichnet ist. Warum sollte man da eine Pflicht einführen? Wir haben sie doch. Und sie darf bei jedem Radweg der die baulichen Anforderungen erfüllt angeordnet werden - sprich der Radweg als solcher gekennzeichnet werden.

Das Problem kommt dann wenn ein Radweg den baulichen Anforderungen nicht genügt und trotzdem als benutzungspflichtig gekennzeichnet wird.

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


Der ADAC hat seinen Standpunkt bereits bekannt gemacht:

Zitat:

"Der ADAC fordert die Beibehaltung der aktuellen Regelung, wonach die Benutzungspflicht für Radwege nur dort angeordnet werden darf, wo es die Verkehrssicherheit zwingend erfordert."

Eine Wiedereinführung der alten Radwegebenutzungspflicht wird also vom ADAC nicht unterstützt. Spätestens daraus sollte die Einsicht folgen, dass eine derart rückwärts gerichtete Forderung keine Erfolgsaussichten hat. Weiterhin:

Zitat:

"Der ADAC fordert die Kommunen auf, alle Radverkehrsanlagen entsprechend den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 2010 zu gestalten."

Der ERA 2010-Standard wird übrigens auch vom ADFC begrüßt. Dass der ADAC eine generelle Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht strikt ablehnt, wird niemanden überraschen; zu finden ist alles im ADAC-Positionspapier "Radwegebenutzungspflicht ".

...
... Quelle: Urteil vom 28. September 2000, VG 27 A 206,99

MfG, Tazio1935

Und nachdem der hier im Thread mehrfach zitierte Bernd Sluka der Vorsitzende das VCD Bayern ist, wird auch der VCD das Anliegen von RH SH wohl eher nicht unterstützen ;-)

Aber sag mal: Wie hast Du das ADAC Positionspapier gefunden? Ich hab auf der ADAC Website auch mal nach "Radwegbenutzungspflicht" gesucht, aber nichts gefunden. Vielen Dank für das Papier! Wird mir in Zukunft noch sehr hilfreich sein.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Ist ja auch schon eine falsche Aussage. Die Benutzungspflicht existiert erstmal an jedem Radweg der als solcher gekennzeichnet ist. Warum sollte man da eine Pflicht einführen? Wir haben sie doch. Und sie darf bei jedem Radweg der die baulichen Anforderungen erfüllt angeordnet werden - sprich der Radweg als solcher gekennzeichnet werden.

Das Problem kommt dann wenn ein Radweg den baulichen Anforderungen nicht genügt und trotzdem als benutzungspflichtig gekennzeichnet wird.

1) Dem TE ging es ja um eine allgemeine Radwegbenutzungspflicht. Also quasi das Verbot mit dem Fahrrad die normale Fahrbahn zu verwenden, sobald irgendetwas da ist, was wie ein Radweg aussieht. Das wurde 1998 abgeschafft und wird sicher nie wieder eingeführt. Schon allein, weil es heute mehr Radfahrer als geeignete Radwege gibt.

2) Die Benutzungspflicht für Radwege darf mit den blauen Verkehrszeichen 237, 240 oder 241

nur

dann angeordnet werden, wenn auf der Fahrbahn an dieser Stelle das Risiko für Radfahrer nachweislich deutlich höher ist als im Normalfall. Z.B. wg. hohem Aufkommen von Schwerlastverkehr oder insgesamt hoher Verkehrsbelastung bei enger Fahrbahn, etc.

Sie kann und darf nicht angeordnet werden, weil es für die Autofahrer angenehmer ist oder weil der Radweg ja nun mal da ist.

Eindeutig drückt das das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von August 2009 aus, das im November 2010 nochmal vom Bundesverwaltungsgericht (Az: BVerwG 3 C 42.09) ohne Einschränkungen bestätigt wurde (

http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=1345

).

Leitsatz des Urteils:

Zitat:

Bundesverwaltungsgericht (Az: BVerwG 3 C 42.09)


Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).

Somit müssten die meisten Radwege in Deutschland entweder ohne Blau-Schild sein oder als Fußgängerweg (Vz 239) mit Zusatz "Radfahrer frei" (Z 1022-10) ausgeschildert sein.

Die baulichen Anforderungen (aus VwV und ggf. ERA) werden im Hinblick auf die Benutzungspflicht erst geprüft, wenn die Anforderungen aus o.g. Urteilen zutreffen. Aber natürlich gelten VwV und ERA auch für nicht benutzungspflichtige Radwege.

(zur Klarstellung: das ändert nichts an der Tatsache, dass Schilder die in der Gegend rum stehen auch beachtet werden müssen. Wenn man sich nicht daran hält braucht man eine sehr gute Begründung (objektive Nichtbenutzbarkeit) oder man zahlt - oder noch schlimmer: man bekommt bei einem Unfall Mitschuld)

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Und sie darf bei jedem Radweg der die baulichen Anforderungen erfüllt angeordnet werden - sprich der Radweg als solcher gekennzeichnet werden.

Für eine Benutzungspflicht reicht es nicht, wenn der Radweg den baulichen Anforderungen, etwa bei der Mindestbreite usw., genügt.

Entscheidend ist, dass "eine Gefahrenlage besteht", "die das allgemeine Risiko ... erheblich übersteigt." Zu finden in § 45 StVO Abs. 9, welcher beginnt mit: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist." Besondere Umstände sind aber eben nicht der Normalfall. Damit darf das Radwege-Schild nur in den Ausnahmefällen zum Einsatz kommen, in denen eine ganze Reihe von Kriterien erfüllt werden. Im Urteil des VG Berlin ist von "hohen normativen Anforderungen" die Rede. Kriterien wären etwa besonders hohe Verkehrsdichte oder eine besonders hohe Zahl von Radfahrer-Unfällen. Am Ende würde das ein Gericht von Fall zu Fall entscheiden, dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin ging z.B. eine Ortsbesichtigung voraus.

Zitat:

Original geschrieben von 2raeder-keinmotor


Aber sag mal: Wie hast Du das ADAC Positionspapier gefunden?

Auf dem

denkbar einfachsten Wege

🙂. Sollte die Studie "Radverkehr in Zahlen" des österreichischen Verkehrsministeriums etwas untergangen sein, verlinke ich jetzt nochmals auf

diese umfangreiche PDF-Datei

, eine echte Fundgrube.

MfG, Tazio1935

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935



Zitat:

Original geschrieben von 2raeder-keinmotor


Aber sag mal: Wie hast Du das ADAC Positionspapier gefunden?
Auf dem denkbar einfachsten Wege 🙂. Sollte die Studie "Radverkehr in Zahlen" des österreichischen Verkehrsministeriums etwas untergangen sein, verlinke ich jetzt nochmals auf diese umfangreiche PDF-Datei, eine echte Fungrube.

MfG, Tazio1935

😕 ich hab direkt auf der Website das ADAC gesucht und nur unbrauchbares gefunden.

ich mach schon lang kein Backup meiner Festplatte mehr - Google hat die Daten eh 😁

Zitat:

Original geschrieben von 2raeder-keinmotor



Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Übrigens mal zwischendurch eine Bitte an alle Fahrradfahrer: Wenn ihr den Radweg benutzt (was ich sehr begrüße), fahrt bitte in die richtige Richtung. Wenn ihr den Bürgersteig benutzt, dann kommt nicht mit 30 Sachen angerast und ballert über die Fußgängerampel. Ich sehe euch beim Abbiegen dann immer sehr spät, vor allem wenn ihr abends dunkle Kleidung tragt und kein Licht anmachen möchtet bzw. keins dran habt. Danke 😉
Lieber Xaven1978,

über den Radweg können wir ja diskutieren.
Aber eins sollte klar sein: Fahrräder (UND KFZs) haben auf dem Gehweg rein gar nichts verloren! Der Gehweg ist den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbehalten.

Nachdenken hilft: Besonders aufschlußreich war die Aussage meines Kollegen:"Seit ich einen Kinderwagen schieben muss, parke ich auch nicht mehr auf dem Gehweg".

Ok, ich selber erwische mich auch ab und zu dabei, dass ich abends mit dem (beleuchteten) Rad die Abkürzung durch die Fußgängerzone oder über ein kurzes Stück Gehweg nehme, aber das sind spezifische Ausnahmen (meinerseits) und wenn ich erwischt werden sollte, dann zahle ich auch die 10 €. Aber ihr werdet mich nicht erwischen, dass ich mit Höchstgeschwindigkeit auf dem Gehweg an einer roten Ampel vorbei schieße oder dass ich mein Auto auf dem Gehweg parke (auch halb ist es verboten!), während ich meinen Cappuccino im Café schlürfe oder bei Schlecker schnell noch was einkaufe.

Anerkennung! Wäre schön, wenn alle so denken.

Leider aber ist der Gehweg offenbar ein beliebter Fahrradweg (zumindest in Berlin), selbst wenn es einen Radweg gibt (sogar zwei je Fahrtrichtung!) :/ Wie gesagt, ich habe sehr häufig das Problem, dass ich, wenn ich rechts von der Hauptstraße aus einbiege, oft einen Radfahrer von Gehweg aus vorn kommend nicht sehe. Das witzige ist, dass die sich dann auch noch aufregen, dass sie ausweichen müssen, wenn ich sie nicht rechtzeitig sehe. Nichts gegen gelegentliche Nutzung des Bürgersteiges, aber ich kann nicht von allen Seiten mit allem rechnen. Deshalb plädiere ich für gegenseitige Rücksicht, nicht nur einseitig seitens des Autofahrers.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von xarminius


Das ist nämlich z.T. ein Geometrisches Problem, wo die Radfahrer nicht gesehen werden können. Da können die Autofahrer nicht einmal etwas dafür.
Wobei sich die Frage stellt, wie man da eine Radwegebenutzungspflicht ausweisen kann. Das ist potentielle Körperverletzung.
Kein Thema, einfach Anzeige wegen Verkehrsgefährdung gegen die Stadt stellen und schon sind die Schilder verschwunden 😛

Vergiss es.

Das Problem war zudem, dass Plakate überall aufgestellt wurden an Stellen, wo der Radweg gerade mal - naja maximal 80 cm breit war.

Das wurde halbiert.

Daraufhin habe ich die Dame vom Ordnungsamt angerufen, die die Schilder wegräumen liess. Es sind mitnichten alle Staatsdiener Arschlöcher. Die Dame war zuverlässig.
Komme ich wieder aus der Arbeit- Sind die Plakate noch da!
Ich dachte, mich laust der Affe. Rufe ich an- die Schilder waren definitiv weggeräumt worden. Die hatten die wieder hingestellt.
Die haben auch eine Liste bekommen, wie sie denn ordnungsgemäss zu stellen sind.

Dann gehe ich zur Polizei und versuche, Strafanzeige wegen Strassenverkehrsgefährdung zu stellen- die schmeissen mich raus!
Alles mit Bildern belegt- Reihen von Werbeplakaten stellen die Radwege zu. Ich mache nix halbes.

Am nächsten Tag habe ich das nochmal getan- die haben die Anzeige angenommen.

Ein paar Wochen später bekomme ich Post von der Staatsanwaltschaft Kiel. Die sagten, das "wäre keine Gefährdung".
Ich werfe Google an und gucke nach "Plakatieren" -und was finde ich-
Eine "Gefahrenverordnung", wo "Wildes Plakatieren" eindeutig aufgeführt wurde. Kann jeder machen. Einige Städte haben diese Dokumntze auf dem Netz.

Jedenfalls ich Brief zurück, dass ich das nicht ganz verstände, wo doch die ganze Bundesrepublik wildes Plakatieren in eine "Gefahrenverordnung" packen würde, aber ich es irgendwie nicht so ganz verstehen würde, dass die Staw Kiel das dann nicht als Gefährdung sieht. Ich wäre ein bisschen blöde, sie mögen mir das doch erklären.
Ich kann mich gut dumm stellen, da habe ich Routine.

Daraufhin habe ich dann einen Brief bekommen, in dem stand, dass die bearbeitende Beamtin sich bei ihrem Chef versichert hatte :-) und der gesagt hat, das das keine Gefährdung wäre. Auf die Begründung vom Chef warte ich noch heute.

Irgendwie hatte ich übrigens rausbekommen, dass die die Erlaubnis hatten, in Norderstedt (bitte nicht festlegen) 100 Plakate zu stellen, haben aber 500 gestellt- Quasi alle auf Radwege. Erlaubte sind alle markiert- die haben ein Pickerl drauf. Die bekommen eben 100 Pickerl.

Briefe alle verfügbar.

Jeder mag sich da selbst seinen Reim drauf machen und die Konsequenzen ziehen.

Der Arminius.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von tazio1935

Ist ja auch schon eine falsche Aussage. Die Benutzungspflicht existiert erstmal an jedem Radweg der als solcher gekennzeichnet ist. Warum sollte man da eine Pflicht einführen? Wir haben sie doch. Und sie darf bei jedem Radweg der die baulichen Anforderungen erfüllt angeordnet werden - sprich der Radweg als solcher gekennzeichnet werden.

Das Problem kommt dann wenn ein Radweg den baulichen Anforderungen nicht genügt und trotzdem als benutzungspflichtig gekennzeichnet wird.

*gröhl* (entschuldigung)

Genau da ist der Haken.

Die baulichen Gegebenheiten sind nicht gegeben und trotzdem wird ausgewiesen. Du lässt Dich ja auch nicht zwingen, dich selbst zu gefährden. Aber von anderen verlangst du es. Bist du "was besseres"?

Ich habe doch hier genug Bilder hingelegt- wie viele willst Du denn noch?
Da erkennst doch selbst du, dass die Gegebenheiten nicht gewährleistet sind. Als Radler schafft man es nicht, mittig durch einen Ampelpfosten zu fahren. ich habe gehört, da hätten Autofahrer sogar ein Problem!

Hier gibbet tolle Treads, dass Radfahrer nicht auf Fusswegen fahren dürfen. Gleichzeitig stellen Autofahrer (Ein Radfahre würde das definitiv nicht machen) Ampeln mitten auf Radwege, wo man als Radfahrer nur über den Fussweg vorbei kommt. Isses verboten oder nicht?

Das ist übrigens genau die selbe Intelligenz wie bei Atomkraftwerken: Die deutschen werden abgeschaltet und längs des Rheins in F stehen dutzende, die bei einem Bruchteil der Sicherheit meist bei Westwind Strom produzieren und gleichzeitig wird der Strom von denen gekauft.

Vielleicht kauft Ihr euch ja einen "Atomstromverhinderer"- habe ich für 130€ auf dem Netz gesehen. Der Ablasshandel lässt grüßen!

Der Arminius

Addendum: Es ist natürlich rücksichtslos, als Radler kreuz und quer die Fussgänger zu gefährden. Aber Fussgänger rennen zu genüge auf Radwegen rum. Das interessiert keine Sau. Das ist normal.
Genauso wie Fussgänger Autostrassen als Spazierweg benutzen.
Passiert täglich, oder?
Aber auf das Nie-wo anderer muss man sich nicht herablassen.

Zitat:

Original geschrieben von 2raeder-keinmotor



Ok, ich selber erwische mich auch ab und zu dabei, dass ich abends mit dem (beleuchteten) Rad die Abkürzung durch die Fußgängerzone oder über ein kurzes Stück Gehweg nehme, aber das sind spezifische Ausnahmen (meinerseits) und wenn ich erwischt werden sollte, dann zahle ich auch die 10 €.

Also:

Normalerweise muss man das eigentlich nicht mal soo schlimm finden-

ABER man hat dann eine "erhöhte Aufmerksamkeitspflicht"- das ist ja sogar ein juristischer Ausdruck glaube ich.

Will heissen, dass man langsam fahren muss und Obacht geben muss, wenn man so etwas macht.

Leider Gottes gibt es in diesen deutschen Landen
1) Zu viele Arschlöcher, die das eben nicht tun
2) Zu viele Korinthenkacker bzw. Prinzipienreiter,
die den Leuten, die das mit Vorsicht tun dennoch vorwerfen.

Und so lange das genau auf dieser Schiene abläuft, ist das kontraproduktiv und führt nur zur Zeitver(sch)wendung.
Schade.

Der Arminius

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Und ja, ich bin immer noch der Meinung, dass es eine Nötigung darstellt, wenn ein Radfahrer mich nicht überholen lässt. Die STVO ist da ganz deutlich: es ist rechts zu fahren und langsame Fahrzeuge haben das Überholen zu ermöglichen.

Ich erlebe es leider häufig als Radfahrer, dass mich

langsame Autos

nicht überholen lassen.

Zum Beispiel, wenn sie mit 15 km/h über Schwellen im verkehrsberuhigten Bereich schleichen, um sich nur ja nicht ihren kostbaren Frontspoiler aufzuhauen oder die Alufelgen zu ramponieren, wo ich mit dem Rad locker mit 30 km/h drüber fahren könnte.

---

Oder, wenn sie die ganze Straßenlänge in Schrittgeschwindigkeit entlang schleichen und nach einer freien Parklücke suchen und mich als Radfahrer aufhalten.

---

Oder, wenn sie wegen irgend welcher in zweiter Reihe parkenden Lieferanten anhalten und den Gegenverkehr durchlassen müssen und mich auch zum Anhalten zwingen, während ich mit dem Rad locker zwischen dem Lieferanten und dem Gegenverkehr durchfahren könnte und dazu nicht mal zu bremsen bräuchte.

---

Situationen, in denen ich als Radfahrer von Autofahrern ausgebremst und zum langsam Fahren oder sogar Anhalten "genötigt" werde, erlebe ich im Stadtverkehr genug!

Wie ich viel weiter vorne schon mal schrieb: in der Stadt ist das Rad - auch legal benutzt, also an roten Ampeln angehalten - fast immer das deutlich schnellere Verkehrsmittel. Da wird man viel häufiger von Autos ausgebremst und aufgehalten, als umgekehrt.

Vielleicht ist es besser den Thread zu schließen. Die rechtliche Situation wurde ausreichend aufgeführt; die Realität auf Straße und Radweg ebenso.

Ich befürchte das was jetzt kommt sind wieder Einzelfälle wo sich Fußgänger, Radfahrer oder KFZ-Fahrer falsch und rücksichtslos verhalten haben. Das dürfte wieder zu klischeehaften Auseinandersetzungen und Vorwürfen führen, welche zwangsläufig (und zu Recht) früher oder später wieder in Richtung nonsense und Spam führen. Beispiele hierfür liefern ja schon andere Threads über Radfahrer.

Insofern wäre ich dafür den Thread jetzt, wo er quasi halbwegs vernünftig ausdiskutiert ist, zu schließen.

Ähnliche Themen