STVO Neufassung: Wiedereinführung der Radwegbenutzungspflicht

Sehr geehrte Forengemeinde,

wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.

Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.

Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.

Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Sehr geehrte Forengemeinde,

wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.

Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.

Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.

Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre**e halten.

In deinem Post ist soviel Unwissen und Polemik, dass ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll. Allein schon die Aussage bzgl. "Autofahrer der die Radwege finanziert" zaubert mir ein fettes Grinsen aufs Gesicht.

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Zitat:

Original geschrieben von Mustaine


Lizenzfahrer haben keine Sonderrechte im Straßenverkehr.

Es sei denn diese werden ihnen durch Ausnahmegenehmigungen zugestanden. Anderes Beispiel: in Niedersachsen werden (oder wurden) Radfahrer, die für Landes- oder Nationalmeisterschaften trainieren, von der Radwegbenutzungspflicht befreit.

Zitat:

Original geschrieben von Mustaine



Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Zumindest in NRW müssen Lizenzinhaber des BDR bei Tageslicht keine Lichtanlage mitführen.

Leute informiert euch!!!

Lizenzfahrer haben keine Sonderrechte im Straßenverkehr. Alle Rennräder müssen keine fest installierte Beleuchtungsanlage haben. Ansteckbare Beleuchtung müsste aber mitgeführt werden (und ggf. natürlich auch benutzt werden).

Lizenzfahrer sind bei offiziellen Trainingsfahrten über den Verein lediglich unfallversichert.

Und was meinst du was der Wisch besagt, dass man vom Paragraph 67 ausgenommen ist? Genauen Wortlaut hab ich leider grad nicht zur Hand

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von Mustaine


Lizenzfahrer haben keine Sonderrechte im Straßenverkehr.
Es sei denn diese werden ihnen durch Ausnahmegenehmigungen zugestanden. Anderes Beispiel: in Niedersachsen werden (oder wurden) Radfahrer, die für Landes- oder Nationalmeisterschaften trainieren, von der Radwegbenutzungspflicht befreit.

Möglich. Aber das sind nunmal besondere Ausnahmen und gelten nicht generell.

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Ich brauche keine Experten um zu erkennen, dass das Fahrradfahren auf der Straße gefährlich ist. Überleg doch mal bitte einen Moment selber.

- Autostraße: es fahren Autos umher und Lkw's. Zwischendrin der Radfahrer, der sehr viel langsamer fährt und später gesehen wird.

- Fahrradweg: es fahren nur Radfahrer dort entlang in etwa der gleichen Geschwidnigkeit. Und nun erklär mir noch mal, warum der Radfahrer auf der Fahrbahn sicherer sein soll..... Radfahrerlogik, ja?

Wenn man Studien und breit angelegte Unfallauswertungen als Diskussiongrundlage ablehnt und die Froschperspektive bevorzugt, wird es sehr schwer. Ich wiederhole nochmal, womit der Polizeipräsident von Berlin die höhere Sicherheit von Radfahrern auf der Fahrbahn statt auf dem Radweg begründet hat. Nämlich weil Sichtkontakt zwischen Auto- und Radfahrern besteht und deshalb "

vor allem die schweren Abbiegeunfälle mit oft tödlichem Ausgang an Kreuzungen und Einmündungen oder Grundstücksausfahrten reduziert bzw. gemildert werden.

" (

Quelle

)

Solche Unfälle sind damit gemeint:

Zitat:

Die Polizei sucht Zeugen zu einer Unfallflucht, die am vergangenen Montag gegen 15 Uhr in Tiergarten begangen wurde. Ein 13-jähriger Junge aus Moabit wollte mit seinem Fahrrad auf dem Radweg der Straße Alt-Moabit die Ottostraße überqueren. Dabei wurde er von einem Unbekannten angefahren, der mit seinem dunklen Pkw nach Alt-Moabit einbog und weiterfuhr, ohne sich um den gestürzten Radfahrer zu kümmern. Der 13-Jährige verließ den Unfallort zu Fuß und traf wenig später seine Mutter. Er wurde von ihr zu einem Arzt und von dort ins Krankenhaus gebracht, wo ein lebensbedrohlicher Milzriss festgestellt

.

Zitat:

Ins Parkhaus des "Lindencenters" in der Falkenberger Chaussee in
Hohenschönhausen flüchtete der Kraftfahrer eines "Opel Corsa" gestern Abend gegen 18 Uhr 40, nachdem er bei der Einfahrt einen 29-jährigen Radfahrer aus Buckow angefahren hatte. Der Unbekannte übersah den auf dem Radweg stadteinwärts fahrenden Mann offenbar. Nach der Kollision stürzte der Radfahrer. Der Kraftfahrer beging Fahrerflucht. Polizeibeamte durchsuchten das Parkhaus ohne Erfolg. Die Feuerwehr brachte den 29-Jährigen mit Verletzungen am Bein und an der Schulter in ein Krankenhaus, wo er stationär aufgenommen wurde.

.

Zitat:

Tödlich verletzt wurde heute Nachmittag gegen 15.15 Uhr ein 72-jähriger Radfahrer aus Neukölln. Er fuhr die Späthstraße in Richtung Buschkrugallee und wollte sie überqueren. Ein in gleicher Richtung fahrender 34-jähriger Lkw-Fahrer bog an dieser Kreuzung rechts ab. Er hatte in Höhe der Fußgängerfurt an der für ihn "grün" zeigenden Ampel gehalten. Als er wieder anfuhr, übersah er vermutlich den 72-Jährigen, der gerade vom Radweg einen Schlenker auf den Gehweg machte, um den Lastwagen zu umfahren, und verletzte ihn tödlich.

MfG, Tazio1935

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Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von Mustaine


Leute informiert euch!!!

Lizenzfahrer haben keine Sonderrechte im Straßenverkehr. Alle Rennräder müssen keine fest installierte Beleuchtungsanlage haben. Ansteckbare Beleuchtung müsste aber mitgeführt werden (und ggf. natürlich auch benutzt werden).

Lizenzfahrer sind bei offiziellen Trainingsfahrten über den Verein lediglich unfallversichert.

Und was meinst du was der Wisch besagt, dass man vom Paragraph 67 ausgenommen ist? Genauen Wortlaut hab ich leider grad nicht zur Hand

Ich weiß nicht was du meinst. In der STVO gibt es keinen §67.

Im übrigen behaupte ich nicht allwissend zu sein. Wenn du beweisen kannst dass ich Unrecht habe, lerne ich gerne dazu und entschuldige mich natürlich.

Zitat:

Original geschrieben von Mustaine



Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Zumindest in NRW müssen Lizenzinhaber des BDR bei Tageslicht keine Lichtanlage mitführen.
Lizenzfahrer haben keine Sonderrechte im Straßenverkehr. Alle Rennräder müssen keine fest installierte Beleuchtungsanlage haben. Ansteckbare Beleuchtung müsste aber mitgeführt werden (und ggf. natürlich auch benutzt werden).
Lizenzfahrer sind bei offiziellen Trainingsfahrten über den Verein lediglich unfallversichert.

Ich glaube da ist ein Missverständnis:

Ich meinte natürlich, dass sie bei Nacht nicht ohne Licht herumeseln dürfen.

Ja, aber wer schleppt Licht mit, wenn er vormittags training macht?

Irgendwo sollte man die Kirche ja im Dorf lassen.

Und irgendwann habe ich mal gelesen, dass sie von der RW-ben.pflicht befreit sind- da bin ich nicht sicher.
Aber wäre sinnvoll, da so ein Kader schnell dezimiert wäre, wenn RW-BPfl. bestände.
Wäre hier sicher im Sinne von einigen.

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


Wenn man Studien und breit angelegte Unfallauswertungen als Diskussiongrundlage ablehnt und die Froschperspektive bevorzugt, wird es sehr schwer. Ich wiederhole nochmal, womit der Polizeipräsident von Berlin die höhere Sicherheit von Radfahrern auf der Fahrbahn statt auf dem Radweg begründet hat. Nämlich weil Sichtkontakt zwischen Auto- und Radfahrern besteht und deshalb "vor allem die schweren Abbiegeunfälle mit oft tödlichem Ausgang an Kreuzungen und Einmündungen oder Grundstücksausfahrten reduziert bzw. gemildert werden." (Quelle)

Ja, rede ich denn mit einer Wand?😕 Ich will nicht in Abrede stellen, dass es auch auf Radwegen schlimme Unfälle gibt, aber wie viele Unfälle mit tödlichem Ausgang würde es geben, wenn es keine schützenden Radwege gäbe, weil alle auf der Straße radeln? Würdest du dein Kind morgens auf der Straße zur Grundschule radeln lassen? Ich nicht.

Und du machst es dir schön einfach, indem du nur die Aussagen zitierst, die in deine Argumentation passen. Die Münchener Polizei hält Radwege für sicher, aber du meinst, weil in Berlin jemand das Gegenteil sagt, würde ich falsch liegen. Ich habe sogar für Berlin noch ein Beispiel, nicht vom Polizeipräsidenten, aber immehrin noch von der Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers:

Ich selbst fahre im Sommer viel mit dem Fahrrad und beobachte den Straßenverkehr in meinem neuen Amt natürlich kritischer und mit anderen Augen als früher. An den zahlreichen roten Ampeln auf meinem Weg zum Platz der Luftbrücke bin ich meist die einzige, die anhält. Die mich überholenden und offenbar ohne jeden Skrupel weiterfahrenden Radfahrer machen eher den Eindruck, dass sie mein Verhalten „schräg“ finden; gelegentlich muss ich mich beschimpfen lassen, wenn ich bei „Gelb“ bremse und die hinter mir fahrenden Radfahrer dadurch anhalten oder ausweichen müssen. Rote Ampeln zu überfahren, ausgewiesene Radwege zu ignorieren, obwohl sie Schutz bieten, und nur für Fußgänger vorgesehene Gehwege zu nutzen, scheint selbstverständlich. Auch hier entsteht also der Eindruck, Verkehrsregeln seien nur unverbindliche Verhaltensempfehlungen, denen man nach Lust und Laune folgen kann oder eben nicht. Ist es wirklich spießig oder uncool, Regeln einzuhalten?

Aber es wird sicher gleich jemand ein GEgenbeispiel im Internet finden, um mich zu diskreditieren. Sucht mal beim sogenannten ADFC, da werdet ich bestimmt fündig werden.

Zitat:

Original geschrieben von Mustaine



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Und was meinst du was der Wisch besagt, dass man vom Paragraph 67 ausgenommen ist? Genauen Wortlaut hab ich leider grad nicht zur Hand
Ich weiß nicht was du meinst. In der STVO gibt es keinen §67.

Im übrigen behaupte ich nicht allwissend zu sein. Wenn du beweisen kannst dass ich Unrecht habe, lerne ich gerne dazu und entschuldige mich natürlich.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

Zitat:

Original geschrieben von xarminius


Ich glaube da ist ein Missverständnis:
Ich meinte natürlich, dass sie bei Nacht nicht ohne Licht herumeseln dürfen.
Ja, aber wer schleppt Licht mit, wenn er vormittags training macht?
Irgendwo sollte man die Kirche ja im Dorf lassen.

Logisch. Ich habe auch keine Ansteckleuchten dabei wenn klar ist dass ich nicht annähernd an die Dämmerung komme.

Rechtlich ist das streng genommen aber nicht korrekt. Wenn die Polizei mich anhält und sie von mir sehen möchte (noch nie passiert), würde ich ohne Diskussion die Strafe zahlen.

Zitat:

Und irgendwann habe ich mal gelesen, dass sie von der RW-ben.pflicht befreit sind- da bin ich nicht sicher.
Aber wäre sinnvoll, da so ein Kader schnell dezimiert wäre, wenn RW-BPfl. bestände.
Wäre hier sicher im Sinne von einigen.

Das ist leider ein alter Mythos unter Rennradlern. Zumindest in Deutschland gibt es diese Regel nicht generell.

Zitat:

Original geschrieben von Mustaine


Möglich. Aber das sind nunmal besondere Ausnahmen und gelten nicht generell.

Wenn die Ausnahmegenehmigung für "Rennrad unter 12kg und bei Tageslicht" ausgestellt wurde, gilt sie eben für Rennräder unter 12kg und bei Tageslicht… Natürlich muß der Lizenzinhaber diese Ausnahmegenehmigung mit sich führen, aber das ist bei Trainingsfahrten eh der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von Mustaine


Ich weiß nicht was du meinst. In der STVO gibt es keinen §67.

Im übrigen behaupte ich nicht allwissend zu sein. Wenn du beweisen kannst dass ich Unrecht habe, lerne ich gerne dazu und entschuldige mich natürlich.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

Ah ja, danke. So wie ich geschrieben habe. Fest installiert muss nichts sein. Mitführen müsste man sie trotzdem.

PS: Die geht nur bis §53. Mein Fehler.

Zitat:

Original geschrieben von Mustaine



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

Ah ja, danke. So wie ich geschrieben habe. Fest installiert muss nichts sein. Mitführen müsste man sie trotzdem.

Wie gesagt, der Wisch sagt nichtmal das, ist aber ne Ausnahme für Lizenzfahrer bei Trainingsfahrten.

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935



schwer. Ich wiederhole nochmal, womit der Polizeipräsident von Berlin die höhere Sicherheit von Radfahrern auf der Fahrbahn statt auf dem Radweg begründet hat. Nämlich weil Sichtkontakt zwischen Auto- und Radfahrern besteht und deshalb "vor allem die schweren Abbiegeunfälle mit oft tödlichem Ausgang an Kreuzungen und Einmündungen oder Grundstücksausfahrten reduziert bzw. gemildert werden." ([url=http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28671
MfG, Tazio1935

1) Umgekehrt:

Das Problem ist das Fahrrad NEBEN dem Auto.

Das wird "gerne" (leider) übersehen.

2) DAs nächste Problem ist, dass Radwege meist in einem katastrophalen Zustand sind. Die Kassen sind Leer und die Unterbauten sind sowieso schlechter.

3) Radwege werden als Verkehrweg nicht respektiert, sondern als "Vielzeckbenutzungsfläche" missbraucht. Die Liste würde die Anzahl der elaubten Zeichen heir sprengen.

4) Die Grundprobleme wie "Blendung", Breite usw. werden vom Gesetzgeber schlichtweg ignoriert. Die sind zu feige, sich festzulegen. Und da eselt der
Radfahrer qusi in einem tw. rechtsfreien Gebiet.
Was auch ich nicht für gut heisse.

Der Arminius

Zitat:

Original geschrieben von Mustaine


Die Antwort ist ziemlich simpel: Weil sie auf der Straße im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer sind. Was man sieht wird nicht umgefahren (zumindest meist).
Auf dem Radweg kommt es spätestens an der nächsten Einmündung oder Ausfahrt zu einer viel größeren Gefährdung als es auf einer normalen Straße im fließenden Verkehr der Fall wäre. Ausnahmen sind Straßen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen oder vielen LKW. Ich würde an solchen Straßen (das sind meist schon Bundesstraßen) auch immer den Radweg nehmen (eigentlich halte ich mich aber eh fern von solchen Straßen).

Die Radwege die ich kenne im Land Brandenburg sind zu 99,9 % absolut baulich von der Straße getrennt meist sogar noch hinter einer Alleebaumreihe. Sicherer geht es es ja nun wirklich nicht.

Trotsdem fahren einige Radler auf der Straße. Verstehe ich persönlich nicht, zumal es auf dem Radweg ruhiger zugeht.

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


aber wie viele Unfälle mit tödlichem Ausgang würde es geben, wenn es keine schützenden Radwege gäbe, weil alle auf der Straße radeln?

Wer fordert denn, dass alle Radwege abgeschafft werden und Radfahrer nur noch auf der Straße radeln sollen? Denk doch mal ein bisschen differenzierter…

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