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StVO ist verfassungswidrig

Themenstarteram 21. Dezember 2010 um 6:52

Hi Leute.

Die aktuelle Version der StVO ist vor ein paar Monaten schon für nichtig erklärt worden. Das Bundesverkehrsministerium hat dann mal eben beschlossen, dass die alte Version wieder gilt, überlässt aber den Gerichten die Entscheidung nach welcher Version sie entscheiden wollen.

Jetzt meine Frage: ich habe noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen gefunden, die sich entweder auf die eine oder andere Seite schlagen.

Hat jemand von euch Infos in diesem Bereich? Oder hat jemand Erfahrung mit Urteilen, die diese Problematik betreffen.

Zum Nachlesen: http://dejure.org/gesetze/0StVO310809#Hinweise_

Beste Antwort im Thema

Da wir seit 1945 keine Verfassung mehr haben, ist die STVO auch nicht verfassungswiedrig. 

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Da wir seit 1945 keine Verfassung mehr haben, ist die STVO auch nicht verfassungswiedrig. 

Zitat:

Original geschrieben von citius

Da wir seit 1945 keine Verfassung mehr haben, ist die STVO auch nicht verfassungswiedrig. 

Richtig. Mal wieder ein Beweis, daß wir in einer Bananenrepublik wohnen :rolleyes: .

Deine Auslegung und Rückschlüsse sind nicht ganz richtig.

Es gibt keine rechtswirksame Feststellung, dass die Änderungen der StVO von 1.9.09 verfassungswidrig ist (und für die ganz genauen: grundgesetzwidrig) - es gibt keinen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (nur eine reine Bezeichnung, Name und damit trotz des "falschen" Wortes in der Mitte gültig), weder "dafür" noch "dagegen".

Das BMVBS ist der Meinung, dass die Möglichkeit bestehen würde, daher auch extra der Hinweis in dem verlinkten Bericht:

Zitat:

Bei der Erklärung des BMVBS handelt es sich um eine nichtbindende Rechtsauffassung.

Daraus auch die logische Folge:

Wenn dem so sein sollte, dann ist die Änderung der StVO ungültig und es gilt die Version vor dem 1.9.09, aber ob dem auch so ist, müssen die Gerichte entscheiden, denn nur die können es auch rechtswirksam.

 

Zitat:

Jetzt meine Frage: ich habe noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen gefunden, die sich entweder auf die eine oder andere Seite schlagen.

Bis zu einer derartigen Entscheidung dauert es im günstigsten Fall etwa 3 Jahre. Da dies erst seit April diesen Jahres überhaupt "offiziell" durch das BMVBS ist, wird es sich noch etwas hinziehen.

Bevor ein Gericht überhaupt entscheidet, muss es doch auch einen Kläger geben, der eine derartige Entscheidung haben will. Einen Klageanspruch hat aber auch nur ein Betroffener.

Hier muss erst einmal jemand vorhanden sein, der nach der "neuen Version" eine Strafe bekommen hat, die nach der "alten Version" nicht oder geringer ausgefallen wäre.

Nur in einer solchen Situation gäbe es einen Benachteiligten, der einen berechtigten Grund zu einer Überprüfung hätte. Ohne Vorhandensein einer konkreten Klage (Antrag) entscheidet kein Gericht, wie sollte es auch entscheiden, wenn kein Antrag vorliegt, über den es entscheiden soll.

Themenstarteram 21. Dezember 2010 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Deine Auslegung und Rückschlüsse sind nicht ganz richtig.

Es gibt keine rechtswirksame Feststellung, dass die Änderungen der StVO von 1.9.09 verfassungswidrig ist (und für die ganz genauen: grundgesetzwidrig) - es gibt keinen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Ja richtig. Das Verkehrsministerium ist einer Klage vor dem BVerfG zuvorgekommen. Somit besteht kein rechtswirksamer Beschluss.

Aber genau auf dieses Problem will ich ja eingehen. Wir hängen zur Zeit irgendwie in der Luft.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Bis zu einer derartigen Entscheidung dauert es im günstigsten Fall etwa 3 Jahre. Da dies erst seit April diesen Jahres überhaupt "offiziell" durch das BMVBS ist, wird es sich noch etwas hinziehen.

Bevor ein Gericht überhaupt entscheidet, muss es doch auch einen Kläger geben, der eine derartige Entscheidung haben will. Einen Klageanspruch hat aber auch nur ein Betroffener.

Hier muss erst einmal jemand vorhanden sein, der nach der "neuen Version" eine Strafe bekommen hat, die nach der "alten Version" nicht oder geringer ausgefallen wäre.

Genau deswegen wollte ich hier fragen, ob es schon jemanden gibt, der genau in so einer Situation steckt. Ich hatte nie wirklich erwartet eine höchstrichterliche Entscheidung diesbezüglich zu finden.

am 21. Dezember 2010 um 10:13

Ist denn in der Version aus 2009 überhaupt irgendeine Änderung, die dich betrifft, oder ist das eine akademische Frage?

Zitat:

Original geschrieben von MaidenUlm

Ja richtig. Das Verkehrsministerium ist einer Klage vor dem BVerfG zuvorgekommen. Somit besteht kein rechtswirksamer Beschluss.

"zuvorgekommen" - "somit" :confused:

Die können niemandem "zuvorkommen", da sie keine Entscheidungsfähigkeit zu dem Thema haben. Ein "zuvorkommen" wäre nicht mal durch ein neues oder geändertes Gesetz/ Verordnung möglich.

Es existiert derzeitig kein rechtswirksamer Beschluss, weil es wegen einem bisher fehlendem Antrag (Klage) noch nicht dazu gekommen ist.

Diese Mitteilung des BMVBS ist deren "persönliche" Meinung zu diesem Thema und die ist so rechtsrelevant, hat keine sonderlich höhere juristische Wirksamkeit, wie Deine oder meine Meinung dazu.

 

Zitat:

Aber genau auf dieses Problem will ich ja eingehen. Wir hängen zur Zeit irgendwie in der Luft.

Nein, hängen wir nicht.

Wir haben eine gültige StVO, der bisher (in dem hier zum Thema stehenden Bereich) von keiner "dafür berechtigten Institutionen" auch nur teilweise widersprochen wurde.

Gegenbeispiel ist die "Winterreifen-Pflicht", die aus dem Fehlen der verfassungsrechtlichen Anforderung an eine halbwegs eindeutigen Bestimmtheit einkassiert wurde und durch eine nun andere Verordnung wieder eingeführt ist.

Von den betroffenen Änderungen, die zum 1.9.09 in Kraft getreten sind und wegen dem Zitiergebot zumindest diskutabel sind, ist bisher nichts einkassiert worden.

 

Zitat:

Genau deswegen wollte ich hier fragen, ob es schon jemanden gibt, der genau in so einer Situation steckt.

Soweit wie mir bekannt ist, bisher nicht.

Ich (meine Meinung) sehe auch keine sonderlich relevante Notwendigkeit dafür - mal von der Grundsätzlichkeit abgesehen, dass Gesetze schon "richtig" sein müssen.

Welche Einzelbestimmung wäre denn für Dich "wichtig"?

Jeden Radfahrer vor Ampeln betrifft diese Änderung. Ganz besonders wenn sich diese Rechtsunsicherheit bis nach dem 31. August 2012 halten sollte.

Irgendwas endültig als " verfassungswidrig " einzustufen obliegt einem Gericht und nicht irgend einer Behörde, deren Insassen offenbar an Langeweile leiden. Wenn diese Behörde dieser Auffasung ist soll sie Klage einreichen.

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Jeden Radfahrer vor Ampeln betrifft diese Änderung. Ganz besonders wenn sich diese Rechtsunsicherheit bis nach dem 31. August 2012 halten sollte.

wäre schön, wenn man den entsprechenden Passus mal zitieren würde, anstatt hier bildzeitungsmäßig ein paar Schlagworte zu verteilen :rolleyes:

Nicht jeder kennt jeden einzelnen Paragraphen der StVO mit allen Absätzen ;)

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Jeden Radfahrer ...

Als Radfahrer entscheide ich situationsbedingt, was das Maximum einer körperlichen Unversehrtheit gewährleistet.

Ob meine getroffene Entscheidung dann auch verfassungsmäßig ist, ...

Ein "verfassungswidriges Warten" halte ich für deutlich intelligenter als ein bis in letzter Konsequenz durchgesetzter Rechtsanspruch, der doch nur klärt, wer die Beerdigungskosten trägt.

wer da wirklich komplett durchdrehen will dem empfehle ich mal onkel google ;)

nach diversen schwer wilden theorien gibts keinerlei rechtsgrundlage für so vieles in der brd.

beispiel:

http://www.fuellhornleben.de/Rechtsgrundlagen%20Deutsches%20Reich.rtf

http://gedankenfrei.wordpress.com/.../

 

http://reichling.wordpress.com/.../

ähhh da das vieles zu dem thema irgendwann mal ins braune gedankengut übergeht distanzier ich mich mal von dem krempel. is aber schon interesant zu lesen. desweiteren geistert im netz eine nette geschichte rum. leider find ich den link netmehr. da hat so´n glatzkopp sein ticket wegen eben dieser nennen wir es mal "rechtsschwäche" wohl nicht bezahlen müssen. die geschichte ist zuminderst mit aktenzeichen nachweisbar.

Themenstarteram 21. Dezember 2010 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von SamEye

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Jeden Radfahrer vor Ampeln betrifft diese Änderung. Ganz besonders wenn sich diese Rechtsunsicherheit bis nach dem 31. August 2012 halten sollte.

wäre schön, wenn man den entsprechenden Passus mal zitieren würde, anstatt hier bildzeitungsmäßig ein paar Schlagworte zu verteilen :rolleyes:

Nicht jeder kennt jeden einzelnen Paragraphen der StVO mit allen Absätzen ;)

Das haben schon andere vor uns getan. Zu dem Radfahrerproblem:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=78789

Zum Verkehrsschilderproblem:

http://www.autobild.de/artikel/gesetzesluecke-in-der-stvo-1142083.html

(hab jetzt mal bewusst den Bild-Zeitungsartikel rausgesucht :-) )

Durch das Fehlen der Übergangsfrist allein steht die StVO verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis.

Wie schrieb es schon Kurt Tucholsky: " Meine Sorgen möchte ich haben " :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von MaidenUlm

 

Durch das Fehlen der Übergangsfrist allein steht die StVO verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis.

und nu?

warten wir jetzt mit scharrenden hufen darauf dass jemand sagt "stvo ungültig - fahrt wie ihr wollt" und rasen lustig drauf los oder zerreissen dann irre lachend das knöllchen?

 

mir zu theoretisch das thema mir daran noch weitere gedanken zu verschwenden...

 

mfg

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