Sturm = Baum = Totalschaden = Fragen Wertermittlung Selbstausbau
Hallo Leute,
ich mache hier mal aus gegebenem Anlass dieses Thema auf.
Gestern hat ein Baum bei Sturm mein Wohnmobil komplett zerlegt.
Montag ist der Termin mit einem Gutachter der DEKRA und ich möchte mich und ihn dafür bestmöglich auf die Wertermittlung vorbereiten. Fahrzeug und Einbauten/Ausstattung sind relativ klar definierbar / belegbar - ich suche Vergleiche zu üblichem Aufwand zu üblicher Vergütung.
Was muss auf an Euro den Tisch, damit etwas Vergleichbares wieder auf dem Hof steht, wenn es jemand herstellt.
Es ist ein Selbstausbau, qualifiziert ausgeführt von mir (Qualifikation nachweislich vorhanden), auf einem Basisfahrzeug Peugeot Boxer H3L3 mit Ausstattungsumfang und -niveau XY.
Abgesehen von Basisfahrzeug (Alter, Laufleistung usw) und Ausstattung/Materialien sind ca. 1000 Arbeitsstunden angefallen, zusätzlich unzählige Stunden für Recherche, Planung, Kommunikation, Einkauf etc. (Steckt mehr drin als man auf den Fotos denken würde.. 😉 )
(Wenn es euch interessiert stelle ich auch Angaben zu Basisfahrzeug und der Ausstattung ein.)
Ich würde mich freuen, eure Meinungen dazu zu hören und ggf eure natürlich absolut unverbindliche Einschätzung. Ggf hat auch jemand Links oä zu vergleichbaren Ausbauten, die als valide Referenz herangezogen werden können.
Natürlich gerne auch eure Meinungen dazu, inweit weit es realistisch ist, einen Selbstausbau so zu beziffern. Natürlich wäre es einfacher, ich hatte das Auto in einer Manufaktur herstellen lassen und dafür die Rechnung über 50.000 Ausbaukosten.
Da es sich aber versteht, dass Einbauten nicht von alleine ins Auto fliegen und ich fachkompetent bin
😉 muss meine Arbeitsleistung ja etwas wert sein.
In diesem Sinne dankbare Grüße
Niko
114 Antworten
So gut du das auch dokumentiert hast, das interessiert das Gericht nicht. Privatausbau bleibt Priviatausbau und wenn du mit Gold gearbeitet hast. Die Stunden werden dir um die Ohren fliegen.
Das Gericht rechnet: Stunden der Herstellung nach Gewerbekosten, Abschlag Privatarbeit, weil du länger benötigst als ein "schlurfender Fachmann". Dann mal dem zugestandennen Stundensatz. Anschl. Restkostenschätzung und die Versicherung vertickt dein Auto im Internet ohne das du Zugriff hast und den Rest bekommst du. Also alles eine scheiß Situation.
Aber mal einen Schritt zurück.
Auto kaputt, Versicherung melden.
Versichert?
Wie?
Versicherung angesprochen und verhandelt?
Wenn Angebot von Versicherung, Rechtsanwalt anspechen.
Dann geben die Versicherungen schon mehr raus.
Aufpassen Rechtsanwalt will auch Geld, Honorar vorher anfragen.
Klage vor Amtsgericht kannst du auch ohne Anwalt einreichen, hilft schon um der Versicherung deinen Willen zu zeigen.
Oder bei der Versicherung auf den Busch kloppen und Rechtsstreit ankündigen; hilft auch sehr viel.
Ist eigentlich schon was zu dem KFZ gesagt worden . Bauj. Km Laufleistung . Das wird ja auch eine Rolle spielen. Und ja Gutachter sind nicht immer vom Fach. Kann man aber sehr schnell mit Fachwissen überzeugen.
Moin zusammen!
@Volksauto Ich habs noch nicht ganz verstanden was du meinst 🙂
Privatausbau, wenn betrieblich genutzt und im Betrieb ausgebaut? Das klingt mir nicht richtig.
Die Stunden und der Stundensatz, die ICH gebraucht habe sind völlig irrelevant, wichtig sind Vergleichswerte, wie lange üblicherweise, welcher übliche Satz. So MÜSSTE es zumindest sein. Abschlag 'Privatarbeit weil langsamer als schlurfender Fachmann' - was soll das denn heissen?? Um das vllt nochmal klarzustellen falls das doof rüberkam, ich wollte mich weder darstellen, noch irgendwen unter- oder überurteilen, noch angeben oder sonstwas. Die grundsätzliche Kompetenz der Sache können wir mal voraussetzen. Alles darüber hinaus, ob langsam oder schnell tut nichts zur Sache, es zählt das Endprodukt und die verbauten Teile.
Mit der Versicherung verhandelt habe ich bislang natürlich nicht, so weit sind wir noch gar nicht. Sollte sich die Einschätzung des Gutachters (mMn) zu weit unterhalb bewegen, müsste ich das alles erwägen bzw vermutlich machen. Zweiter Gutachter, Anwalt drohen oder nutzen, gerichtlich klären lassen. Auch wenn es lange dauert, falls nötig wäre es der einzige Weg Ausgang ungewiss.
Zitat:
@Ralf997 schrieb am 23. Oktober 2021 um 06:49:25 Uhr:
Ist eigentlich schon was zu dem KFZ gesagt worden . Bauj. Km Laufleistung . Das wird ja auch eine Rolle spielen. Und ja Gutachter sind nicht immer vom Fach. Kann man aber sehr schnell mit Fachwissen überzeugen.
Ja, die Möhre ist natürlich ein relevanter Teil. Steht gefühlt in leichtem Missverhältnis, zumindest nach Vergleichswerten bei gebrauchten Transportern, aber unterm Strich sind es alles Fakten: Auto, Material, Zeit.
FZ ist Boxer BJ 2010, 3.0 HDI, 156PS, H3L3 6m, 180tkm heute, Einzelsitze, etwas Sonderausstattung. Wiederbeschaffungswert etwas schwierig weil selten in der Kombination. Vor allem das Superhochdach, was ein relevanter Faktor ist. Ich schätze mal so 8.000e, ggf je nach Marktlage ein bisschen mehr (brutto).
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Habe eben dieses Video von der Messe gesehen https://youtu.be/giwZGYUplOE
Das lässt sich nur begrenzt vergleichen und bedient einen gewissen Luxus-Stil, aber: das Basisfahrzeug kostet schon 56.000. Die Ausstattung der Basis kann ich nicht abschließend beurteilen, sind meist aber eher gering auf der Brust, alles per Aufpreis extra teuer. *Edit* Doch, kann ich beurteilen, siehe Sreenshot aus Video unten.
Abgesehen davon, dass man diese Sitzgruppe hinten nicht braucht bzw die Grundrissplanung mMn Quatsch ist, kann das Auto eigentlich wenig. Das dort vorgestellte FZ kostet 70te und die Spezifikationen sind dann immer noch mager, Solar usw usw. Keine Rede von Lithium und anderen Dingen die ins Geld gehen. Markise usw sind dann schon die Extras, weswegen es 70te sind, und da ist noch viel Luft nach oben. Sowas wie Alufelgen-Aufpreis usw kann man natürlich nicht vergleichen, sowas kostet und habe ich nicht..
Winterpaket? Holme dünn überdämmt, vergleichsweise dick (ggüber Standardkästen mit alukaschierten Glasvlies Folienchen) auf Fläche mit 15-20mm und -wow- Styrodur im Boden. Meine Karre friert außen zu bei Minusgraden 🙂 Teilweise bis 100mm Dämmung. Boden natürlich auch Sandwich mit 30mm Styrodur. Nur als Beispiel, wie man sich von der Stangenware wegbewegt bzw wie dürftig günstige Stange eigentlich gebaut ist. Wie gesagt, für 2 Wochen im Sommer auf den Campingplatz sicher schön.
Tatsächlich habe ich das Video nur kurz angesehen, hab da schnell meine eigene Meinung dazu. Sicher nicht schlecht und muss jeder selbst wissen. Oberflächen usw kosten ja auch Geld.
Edit: Screenshot der Ausstattung, Basis und ausgestellte Variante, wenn sich jemand damit vergleichsweise auskennt. Die Teile sind bei mir vergleichbar oder ich toppe sie locker, inhaltlich oder weil nicht vorhanden. Das Basisfahrzeug als Transporter (nicht Einkaufspreise der Camperhersteller, das läuft anders, andere Margen, andere Modelle, dazu kaufen sie Material billiger, optimieren Arbeit - Differenz = Gewinn) bei Liste knapp 40te, davon Rabatt usw ab, landen wir irgendwo bei realistischen XY Euro.
So oder so, ich würde meinen Ausbau so bei *edit* +-40te ansiedeln zzgl Restwert Basisfahrzeug.
Ich habe den Eindruck, dass hier viele Halbwahrheiten verbreitet werden und auch ganz Falsches geschrieben wird.
Du solltest die AKB gründlich lesen und dich fachkundig beraten lassen, spätestens wenn du mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht zufrieden sein wirst, wovon ich leider ausgehen muß.
Ich glaube, dass die Entschädigung wesentlich davon abhängt, ob du die Innenausstattung entsprechend versichert hast, darunter verstehe ich, dass du die Versicherung explizit über den Ausbau informiert hast und die, gegen entsprechende Vergütung, den Versicherungsumfang erweitert hat.
Die lapidare Angabe eines Neupreises wird dafür IMO nicht ausreichen.
Du hast vermutlich Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert, wobei natürlich das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs wesentlichen Einfluß haben.
Erwarte nicht zu viel, dann wirst du auch nicht zu sehr enttäuscht.
Zitat:
@nikoberlin schrieb am 23. Oktober 2021 um 10:39:59 Uhr:
Moin zusammen!@Volksauto Ich habs noch nicht ganz verstanden was du meinst 🙂
Privatausbau, wenn betrieblich genutzt und im Betrieb ausgebaut? Das klingt mir nicht richtig.Die Stunden und der Stundensatz, die ICH gebraucht habe sind völlig irrelevant, wichtig sind Vergleichswerte, wie lange üblicherweise, welcher übliche Satz. So MÜSSTE es zumindest sein. Abschlag 'Privatarbeit weil langsamer als schlurfender Fachmann' - was soll das denn heissen?? Um das vllt nochmal klarzustellen falls das doof rüberkam, ich wollte mich weder darstellen, noch irgendwen unter- oder überurteilen, noch angeben oder sonstwas. Die grundsätzliche Kompetenz der Sache können wir mal voraussetzen. Alles darüber hinaus, ob langsam oder schnell tut nichts zur Sache, es zählt das Endprodukt und die verbauten Teile.
Mit der Versicherung verhandelt habe ich bislang natürlich nicht, so weit sind wir noch gar nicht. Sollte sich die Einschätzung des Gutachters (mMn) zu weit unterhalb bewegen, müsste ich das alles erwägen bzw vermutlich machen. Zweiter Gutachter, Anwalt drohen oder nutzen, gerichtlich klären lassen. Auch wenn es lange dauert, falls nötig wäre es der einzige Weg Ausgang ungewiss.
Ich hatte es etwas locker dargestellt. Ich wollte deine Arbeit nicht verniedlichen, selbst wenn du vom Fach bist und vielleicht bessere Arbeit leistest als Fachbetriebe.
Ich versuche es noch einmal:
Wenn du das Fahrzeug selber ausgebaut hast, bleibt das ein Eigenbau. Und der wird schlicht anders gewertet als ein Fachausbau durch Firmen. Dabei spielen auch die verwendeten Materialien kaum eine Rolle. Ob du V4A Schrauben oder Spax verarbeitet hast, interessiert den Gutachter nicht wirklich.
Zur Versicherung und damit zum Versicherungsbetrug (aus meiner Sicht):
Du versicherst ein Fahrzeug, Anschaffung 60.000,00 € einschl. 19% Mwst. Als Privatperson zahlst du eine Prämie von (muss nicht stimmen, soll nur ein Beispiel sein) 500 €.
Das gleiche Fahrzeug schaffst du dir als Gewerbetreibender an, zahlst aber effektiv nur 50.420,17 € (60.000,00 € abzgl. 19 % Mwst). Versicherungsprämie auch 500 €.
Es ist natürlich möglich das Fahrzeug als Sonderfahrzeug zuzulassen. An der Prämie ändert sich etwas, aber das Verhältnis gewerbe zu privat bleibt gleich.
Vergleichswerte für den Ausbau heranzuziehen kann versucht werden. Das wird der Gutachter bestimmt auch machen. Nur der bewertet einen privaten Ausbau, sei er noch so gut, anders. In der Regel schlechter. Auch der Gutachter bleibt bei der Bewertung Laie, so verrückt das klingt. Der hat zwar seine Tabellen, nach denen er bewertet, aber mehr hat der auch nicht. Wenn du ein älteres Auto hast und du fährst den zu Schaden. Dann kommt ein Gutachter und wird dir sagen, der Schaden überschreitet die Kosten des Wiederbeschaffungswertes und erklärt das Fahrzeug als Totalausfall. Dann stellt u. U. der Versicherer das Fahrzeug zur Versteigerung ins Netz. Den Wert des Fahrzeugs und den darüber erzielten Preis zahlen sie dir aus. Du kannst das Fahrzeug natürlich selber ersteigern und wieder ausbauen. Hat ein Kollege gemacht, ob er damit richtig glüch ist, beantworte ich hier nicht.
Dann kommt noch hinzu, was ist das für ein Gutachter? Ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger? Arbeitet der immer für diese Versicherung? Will der auch zukünftig von der Versicherung Aufträge erhalten? Ist der gar Angestellter der Versicherung? Da stellt sich bei mir sofort die Befangenheitsfrage.
Also einen neutraler Gutachter beauftragen, sollte nicht so abwegig sein.
Bevor ein Rechtsanwalt ins Spiel kommt, erst mit der Versicherung reden, dann erst anwaltliche Hilfe einholen.
Zur Hausratversicherung noch kurz: Der Hausrat ist im Regelfall auch im Fahrzeug mitversichert. Da können vielleicht noch ein paar Euro eingenommen werden. Begonnen mit Geschirr, Kleidung und allas was man so im Haushalt hat.
Ich hoffe mich damit deutlicher ausgedrück zu haben. (toller Satz ...)
Ich drücke die Daumen und berichte über den weiteren Verlauf.
Das Fahrzeug bleibt Eigentum des TE, der muß nichts ersteigern.
Er kann allerdings das Restwertangebot annehmen, muß er aber nicht.
Der Wert für Deine Arbeit errechnet man wie folgt: Stunden, die ein Fachmann in einer Fachwerkstatt braucht mal dem ortsüblichen, durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz. Es gibt hier In der Regel für bestimmte Arbeiten Zeitvorgaben, die als Richtwert genommen werden, es gibt für verschiedene Tätigkeiten verschiedene Stundensätze. Das Regulierungsangebot der Versicherung ist ja nur ein Angebot, du kannst es annehmen, ein Gegenangebot machen (was in der Regel abgelehnt wird) die Versicherung auffordern Dir etwas vergleichbares für das Geld zu besorgen oder du kannst dagegen angehen (wie auch immer, da gibt es viele Möglichkeiten)…
Zitat:
@Oetteken schrieb am 23. Oktober 2021 um 12:22:51 Uhr:
Das Fahrzeug bleibt Eigentum des TE, der muss nichts ersteigern.
Er kann allerdings das Restwertangebot annehmen, muss er aber nicht.
Es wird aber immer das beste Restwerteangebot von der Schadensumme abgezogen, es sei denn, man baut das Fahrzeug trotz Totalschaden wieder auf.
Zitat:
So oder so, 1000h insgesamt für alles sind nicht unrealistisch. Solange einfach nur ne Matratze in den Transporter werfen schon ein Wohnmobil ist.
1000 Stunden sind deutlich über 6 Monate Vollzeitjob und das willst du an einem Kastenwagen als Arbeistzeit
angesetzt sehen ?
Sorry, aber von den 1000 Std würde ich mich an deiner Stelle gleich verabschieden. Das wird der Gutachter nicht im Ansatz aufnehmen, und meines Ersachtens hätte er recht damit. Ist aber nur meine Meinung...
Tut mir leid aber das sehe ich auch so es sei denn, du hast etwas ganz aufwendiges gebaut (slide outs im Eigenbau z.Beispiel)… Ich denke so ein Ausbau sollte in 30 Arbeitstagen á 8 Stunden bei der Fachwerkstatt durch sein. Von mir aus hier und da ein 2. Mann, dann bist du bei maximal 360 Stunden mit sehr viel Liebe…
Keiner weis wie das Auto innen aussieht, keiner hat ne Ahnung wie ein Vergleichsmobil sein könnte.
Daher lass das mal auf dich zukommen, Fahrzeug gleicher Nutzwert und Ausbauart kommt hier in Betracht.
Ob selbstausbau oder nicht.
Moin Moin !,
Zitat:
Da es keinen Unfallgegner oä gibt, dessen Versicherung einen Gutachter bestellen würde und weswegen ich das Recht auf einen eigenen hätte- das gibt es in dem Fall nicht. Die Versicherung muss haften, aber ich bin weisungsgebunden, sprich ich muss den Gutachter akzeptieren
genau so sieht das in diesem Fall aus!
Zitat:
Das ist wenn es die DEKRA ist aber hoffentlich einigermaßer fair und neutral zu werten.
Der arbeitet zwar im Auftrag der Versicherung, teilweise haben die Versicherungen auch eigene Sachverständige, aber das Argument, all diese nicht vom Geschädigten beauftragten würden den Schaden kleinrechnen, stimmt nicht wirklich, denn wenn zu viele Geschädigte dann erfolgreich dagegen klagen , kommt das die Versicherung viel teurer als wenn sie gleich "richtig" abrechnen.
Zitat:
Der Ausbau ist ja gerade 2 Jahre alt, teilweise noch nicht mal..
Eine 90-jährige wird durch ein 2 Jahre altes Gebiss auch nicht jünger !
Mit anderen Worten: Das Grundfzg ist soundsoviel Jahre alt und soundsoviel km gelaufen. Als Transporter ist er damit abgeschrieben und hat einen Buchwert von genau einem Euro ! In gutem fahrbereiten Zustand wenige tausend E für Export. Als ausgebautes Womo ist der Wert natürlich höher, aber ich fürchte, du überschätzt diesen Faktor gewaltig.
Überlege mal , was du für deine Einbauten im ausgebauten Zustand bekommen würdest ! Das meiste müsstest du wohl kostenpflichtig entsorgen!
Nimm mal an, der Baum wäre nicht auf das Fzg gefallen , du würdest den die nächsten Jahre nutzen. In vielleicht 5 Jahren wären irgendwelche Schweissarbeiten an der Karosserie nötig wg. Durchrostungen.
Diese sind nur nach Entfernung der Einbauten möglich , was bei einem Lieferwagen vielleicht 1000 E kosten würde, ist bei einem Womo sehr schnell völlig unrentabel.
Ich hatte mal einen 508 , den hatte sich jemand neu gekauft und selber ausgebaut. Den konnte ich billig kaufen , als die ersten gravierenden Rostschäden da waren. 10 Jahre konnte ich ihn erhalten , dann waren solche Durchrostungen vorhanden , dass ich den Innenausbau entfernen musste, um diese fachgerecht zu sanieren. Nach 2 Tagen des praktisch vergeblichen Schraubens habe ich aufgegeben und zur Motorsäge gegriffen , damit und mit einem Vorschlaghammer hatte ich dann am dritten Tag den Ausbau entfernt. Seitdem behaupte ich immer , es ist beim Ausbau das allerwichtigste, sämtliche Einbauten als leicht zu entfernende Einzelsegmente zu bauen. Macht nur so gut wie keiner!
Zitat:
Bei KFZ gibt es das anscheiend nicht.
Edit: Interessant ist, dass die KFZ Versicherer bei Totalschaden bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts zahlen.
Gebäude haben ja auch eine ganz andere Lebenserwartung als Fzge! Fzge haben jedes Jahr einen erheblichen Wertverlust, bei Gebäuden steigt der Zahlenwert eher , da die Inflation und die Erstellungskosten stärker steigen als der Wertverlust durch weniger Restnutzungsdauer ausmacht.Ich hatte das nur angeführt , weil in diesem Zusammenhang immer die Unterversicherung erklärt wird.
Die 130 % Regel gilt i.A. bei Weiternutzung und im Haftpflichtfall , ist also für dich in keinster Weise zutreffend.
Zitat:
So gut du das auch dokumentiert hast, das interessiert das Gericht nicht. Privatausbau bleibt Priviatausbau und wenn du mit Gold gearbeitet hast. Die Stunden werden dir um die Ohren fliegen.
Das Gericht rechnet
Das Gericht rechnet gar nicht , sondern wenn du mit einem Gegengutachten oder auch ohne gegen das Gutachten der Versicherung klagst, bestellt das Gericht einen eigenen Gutachter und wird sich nach dessen Einschätzung richten.
Zitat:
Restkostenschätzung und die Versicherung vertickt dein Auto im Internet ohne das du Zugriff hast und den Rest bekommst du.
Tschuldigung , aber alles , was du schreibst , ist Unsinn !
Zitat:
Das Fahrzeug bleibt Eigentum des TE, der muß nichts ersteigern.
Er kann allerdings das Restwertangebot annehmen, muß er aber nicht.
Genau so ist es !
Zitat:
Also einen neutraler Gutachter beauftragen, sollte nicht so abwegig sein.
Völliger Unsinn , kostet Geld , und ist ohne jeden Nutzen.
Zitat:
Der Wert für Deine Arbeit errechnet man wie folgt
Völlig uninteressant , es wird das Fzg ersetzt , nicht seine Arbeit bezahlt!
Zitat:
Das Regulierungsangebot der Versicherung ist ja nur ein Angebot, du kannst es annehmen, ein Gegenangebot machen (was in der Regel abgelehnt wird) die Versicherung auffordern Dir etwas vergleichbares für das Geld zu besorgen oder du kannst dagegen angehen (wie auch immer, da gibt es viele Möglichkeiten)…
So ist das!
Zitat:
Es wird aber immer das beste Restwerteangebot von der Schadensumme abgezogen,
es sei denn, man baut das Fahrzeug trotz Totalschaden wieder auf.
Ich habs mal berichtigt
Zitat:
Daher lass das mal auf dich zukommen, Fahrzeug gleicher Nutzwert und Ausbauart kommt hier in Betracht.
Ob selbstausbau oder nicht.
So etwa sehe ich das auch , ich denke , es wird ein vergleichbares "Stangenfzg"gleichen Baujahres und km-Standes als Massstab herangezogen , für den Selbstausbau deutliche Abschläge gemacht , aber für das Alter der Einbauten und wenn diese in punkto Qualität und sinnvoller Anzahl das "stangenübliche" übertreffen , Zuschläge gemacht.
MfG Volker
Normalerweise beziffert man bei der Versicherung den etwaigen Wert für Fahrzeug und Ausbau. Dementsprechend wird das dann auch versichert. Mit Fotos und Rechnungen für Teile kann man das eigentlich gut belegen. Trotzdem schrecklich und ich wünsche dir eine kulant Versicherung, die dir da zur aeite steht.