Sturm = Baum = Totalschaden = Fragen Wertermittlung Selbstausbau

Hallo Leute,

ich mache hier mal aus gegebenem Anlass dieses Thema auf.

Gestern hat ein Baum bei Sturm mein Wohnmobil komplett zerlegt.

Montag ist der Termin mit einem Gutachter der DEKRA und ich möchte mich und ihn dafür bestmöglich auf die Wertermittlung vorbereiten. Fahrzeug und Einbauten/Ausstattung sind relativ klar definierbar / belegbar - ich suche Vergleiche zu üblichem Aufwand zu üblicher Vergütung.

Was muss auf an Euro den Tisch, damit etwas Vergleichbares wieder auf dem Hof steht, wenn es jemand herstellt.

Es ist ein Selbstausbau, qualifiziert ausgeführt von mir (Qualifikation nachweislich vorhanden), auf einem Basisfahrzeug Peugeot Boxer H3L3 mit Ausstattungsumfang und -niveau XY.

Abgesehen von Basisfahrzeug (Alter, Laufleistung usw) und Ausstattung/Materialien sind ca. 1000 Arbeitsstunden angefallen, zusätzlich unzählige Stunden für Recherche, Planung, Kommunikation, Einkauf etc. (Steckt mehr drin als man auf den Fotos denken würde.. 😉 )

(Wenn es euch interessiert stelle ich auch Angaben zu Basisfahrzeug und der Ausstattung ein.)

Ich würde mich freuen, eure Meinungen dazu zu hören und ggf eure natürlich absolut unverbindliche Einschätzung. Ggf hat auch jemand Links oä zu vergleichbaren Ausbauten, die als valide Referenz herangezogen werden können.

Natürlich gerne auch eure Meinungen dazu, inweit weit es realistisch ist, einen Selbstausbau so zu beziffern. Natürlich wäre es einfacher, ich hatte das Auto in einer Manufaktur herstellen lassen und dafür die Rechnung über 50.000 Ausbaukosten.

Da es sich aber versteht, dass Einbauten nicht von alleine ins Auto fliegen und ich fachkompetent bin
😉 muss meine Arbeitsleistung ja etwas wert sein.

In diesem Sinne dankbare Grüße
Niko

Sturmschaden1
Sturmschaden2
114 Antworten

Zitat:

@nikoberlin schrieb am 22. Oktober 2021 um 21:42:05 Uhr:



Ob das Gutachter auch so sehen? Wenn sie sich auskennen sollten sie. Ob sie es so machen? Gute Frage 😁

du kannst davon ausgehen, dass der gutachter mit wohnmobilen null am hut hat. viele sind nicht einmal aus dem kfz-bereich. gutachter kann jeder arsch werden. leider.
sonst kann hier keiner eine einschätzung geben. warte mal ab. im schlimmsten fall musst dir einen sachverständigen für wohnmobile suchen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. Oktober 2021 um 21:38:20 Uhr:


Wie hast du das Fahrzeug denn versichert?
Hast du für den aufwendigen und hochwertigen Innenausbau entsprechende Zuschläge gezahlt?
Wenn ja, dann hast du eine Chance, wenn nicht, dann sieht es schlecht aus.

Naja, relativ, ich habe bei Versicherungsabschluss einen FahrzeugNEUwert von 60000 angegeben. Näher definiert ist es nicht. Der Wert wäre / ist natürlich total abstrakt, was ist denn der Neuwert. Neuwert Basisfahrzeug nach Liste? Jein. Zzgl Material? Mit Sicherheit. Inkl Arbeitsleistung? Keine Ahnung. Ist ein Womo mit 60000 aus 2010 heute viel wert? Einigermaßen. Ist ein Transporter aus 2010 heute viel wert? Weniger.

Also sollte man die Defitition des Neuwerts nicht beschwören, bestenfalls die 60000 ansetzen. Dann käme es mit vielleicht 30000 Wiederbeschaffungswert (beim Vergleich für Azto von der Stange) jetzt hin, das würde sich kaum rechnen für Ersatz bei Selbstausbau bzw Arbeitsleistung.

Ggf könnte man sagen 60000 für XY, dazu kamen dann danach noch dies und das, Material + Arbeit, das erhöht den Wert auf XY+X.

Ich weiss nicht, ob man Ein/Umbauten in den Versicherungsvertrag aufnehmen lassen muss. Eigentlich nicht, oder?

Einfacher wirds wenn man davon ausgeht das der entstandene Schaden einen Widerbeschaffungswert darstellt, das aber ohne Eigenleistung. Also gleichwertiges Fahrzeug kaufen und damit den Ersetzen.
Hier kann es nicht um den Lohn gehen hier kann es nur gleichwertigen Ersatz geben, den zu kaufen ist angesagt.

Moin Moin !

Zitat:

Heisst, man müsste betrieblich ausgebaut und privat ausgebaut differenziert betrachten!

Unsinn! Es wird entweder der Wiederbeschaffungswert oder der Zeitwert ersetzt , beides ist ein Wert , der ausschliesslich vom Fzg und dessen Zustand vor dem Schadensereigniss abhängt. Alles andere ist völlig ohne Belang , lediglich die MWSt - Erstattung kann von der Nutzung privat/ geschäftlich abhängen.

Die Frage ist doch zuallererst , wer für den Schaden aufkommt! Danach richtet sich doch , ob der Fzg-Wert oder der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird. Wird nur der Fzg-Wert ersetzt , so ist dieser bei einem Selbstausbau deutlich niedriger als bei einem vergleichbaren Modell von der Stange. Ist dagegen der Wiederbeschaffungswert versichert , so kann man sich die bisherigen Gedanken machen. Es wird aber sehr schwierig werden , eine höhere Summe durchzusetzen als ein Vergleichbares Modell von der Stange kosten würde. Da müsste man schon mit besonderen individuellen nötigen Einbauten (z.B. auf eine bestehende Behinderung abgestimmt) argumentieren.

MfG Volker

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Zitat:

@Soul2000 schrieb am 22. Oktober 2021 um 21:47:05 Uhr:



Zitat:

@nikoberlin schrieb am 22. Oktober 2021 um 21:42:05 Uhr:



Ob das Gutachter auch so sehen? Wenn sie sich auskennen sollten sie. Ob sie es so machen? Gute Frage 😁

du kannst davon ausgehen, dass der gutachter mit wohnmobilen null am hut hat. viele sind nicht einmal aus dem kfz-bereich. gutachter kann jeder arsch werden. leider.
sonst kann hier keiner eine einschätzung geben. warte mal ab. im schlimmsten fall musst dir einen sachverständigen für wohnmobile suchen.

Glücklicherweise (hoffentlich) ist es ein Gutachter der Dekra, der lange Erfahrung mit Wohnmobilen/-wagen hat. Ich hoffe, die reicht bis in die Ausbauer-Rige.

Aber ja, sollte das Ergebnis zu sehr Bauchschmerzen machen kann man immer noch ein eigenes erstellen lassen und anfechten. Nur läuft es dann vermutlich auf gerichtliche Entscheidung raus, die ist auch nicht sicher und dauert lange.

Bis dahin ist zumindest der ganze Rest des Autos hier komplett vergammelt und ich brauche auch bald Ersatz..

Moin Moin !

Da mittlerweile, während ich den obigen Beitrag verfasste, einiges neu dazu kam , muss ich nochmal die Tasten bemühen.

Zitat:

Glücklicherweise (hoffentlich) ist es ein Gutachter der Dekra, der lange Erfahrung mit Wohnmobilen/-wagen hat.

Dann sollte das Ergebnis passen !

Zitat:

Aber ja, sollte das Ergebnis zu sehr Bauchschmerzen machen kann man immer noch ein eigenes erstellen lassen und anfechten. Nur läuft es dann vermutlich auf gerichtliche Entscheidung raus, die ist auch nicht sicher und dauert lange.

So sieht das aus !

Zitat:

Naja, relativ, ich habe bei Versicherungsabschluss einen FahrzeugNEUwert von 60000 angegeben. Näher definiert ist es nicht.

Ich entnehme daraus, dass deine Kaskoversicherung den Schaden regulieren muss und zwar zum Wiederbeschaffungswert. Die Prämie wurde nach deiner Wertangabe festgelegt.

Zitat:

Ggf könnte man sagen 60000 für XY, dazu kamen dann danach noch dies und das, Material + Arbeit, das erhöht den Wert auf XY+X

In diesem Fall werden bei deiner Versicherung die Sektkorken knallen!

Jetzt hast du ihnen ein Argument geliefert, das nennt sich Unterversicherung ! Sagen wir mal , du kommst jetzt auf 80000 E, dann bist du zu 25% unterversichert, d.h. du bekommst deinen Wiederbeschaffungswert minus 25% minus Restwert !

Um so etwas zu verhindern , wurde die gleitende Neuwertversicherung erfunden!

MfG Volker

Hast du das Fahrzeug überhaupt als Wohnmobil mit entsprechendem Innenausbau versichert, oder als Transporter?

Und guter Tipp, da muss man halt sehen das der den nicht höher einschätzt. Trotzdem wird normalerweise der Geschädigte Schadensfrei gestellt. Frage ist hier, verursacher bekannt, geprüft waren der Baum wann von wem?
Könnte ja auch die Stadt im Boot sein. Bei Vollkasko könnte sich dann die Vers. damit rumschlagen.

Wenn der von der Vers. geschickt wird, dann kannst du immernoch einen freien nehmen.

Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert setzen wir mal halbwegs gleich, sagen wir mal Wiederbeschaffungswert. Dafür muss doch erstmal definiert sein, auf welchen Wert ich Anspruch habe. Und wenn der Wert ist, ein FZ mit Ausstattung XY zu erhalten, dann ist das der Wert. Nicht nur ein FZ und daneben die Ausstattung in Kisten, sondern eingebaut - und das kostet. Wenn es wenig kostet und am Ende so dasteht, soll mir recht rein. Wenn es viel kostet, dann ist es das so. Und genau das gilt es ja zu definieren.

Aufzukommen für den Schaden hat die KFZ Versicherung, da es sich um einen Sturmschaden (über Windstärke 8) handelt. Wäre der Baum einfach so umgefallen dann - Achtung - zahlt keiner. Weder Stadt noch Grundstücks- bzw Baumbesitzer oder KFZ Versicherung. Sofern keine Fahrlässigkeit usw vorlag.

Ob es da die vertragliche Unterscheidung bzgl Wiederbeschaffungswert oder anderem gibt muss ich mal nachlesen, bzw beim Makler nachfragen, ist HDI über die Camping Assekuranz. Lose Inhalte (auch nochmal knappe 5000e für diverse Elektronikgeräte) die ebenfalls unter dem Baum zerquetscht wurden sind über eine Inhaltsversicherung abgedeckt.

Die Frage ist dann noch der Vergleich zu: welche Stangenware passt? Als ein paar Dinge zu nennen: Auto ist H3L3, also Superhochdach, Solar mit Lithium, Ladebooster, Lithium optimierter Wechselrichter, Arbeitsplatz mit 2 Monitor, versenkbarer Tisch, Truma Combi 6, Duocontrol, Wasserfiltersystem für Trink- und Brauchwasser, dafür eine 20lpm Pumpe, 100l Frischwasser, Abwassertank hat 45lpm Zerhackerpumpe, 93l Tank, Dusche ist Edelstahl maßangefertigt, Sitz hat Schwingsitzkonsole, alle drehbar, mobiler LTE Router, Smarthome Beleuchtung, (sprachgesteuert, aber das ergibt sich) Omnistor 5200 Markise, Kompressorkühlschrank, großer Motor mit allen Extras, 2DIN Autonavi, Wipro III Alarm und Gaswarner, riesen Gaskasten, Froli Travelstar, Softcloseschubkästen, große Spüle, Buche Vollholz Tisch und Arbeitsplatte, alle Sichtfläche in Birke. Ggf noch das eine oder andere vergessen - aber wo bekomme ich so eine Ausstattung in der Stange? Ab welche Preisklasse? Eben.. relativ weit oben. 🙂 Der ist außen pfui und innen hui, außen stand für den Sommer an..

Lustig nicht lustig- auf der ganzen Pracht liegt jetzt ein Baum und kein Gutachter kann da rein.

Ggf setzt man die og Teile als 'irgendwie Ausstattungmerkmal günstig/höher/Luxus' an und beschafft adäquaten Ersatz, von mir aus Stange.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 22. Oktober 2021 um 22:19:58 Uhr:


Wenn der von der Vers. geschickt wird, dann kannst du immernoch einen freien nehmen.

Steht mir danach zur Anfechtung frei, möchte ich gerne vermeiden. Da es keinen Unfallgegner oä gibt, dessen Versicherung einen Gutachter bestellen würde und weswegen ich das Recht auf einen eigenen hätte- das gibt es in dem Fall nicht. Die Versicherung muss haften, aber ich bin weisungsgebunden, sprich ich muss den Gutachter akzeptieren.

Das ist wenn es die DEKRA ist aber hoffentlich einigermaßer fair und neutral zu werten.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. Oktober 2021 um 22:17:28 Uhr:


Hast du das Fahrzeug überhaupt als Wohnmobil mit entsprechendem Innenausbau versichert, oder als Transporter?

Ja, sollte es sein, über Camping Assekuranz nach der Umschreibung zum Wohnmobil. Wüsste nicht, dass es dort möglich wäre, als Transporter versichert zu sein. Ist rein Womo spezifisch.

Das ist schon mal positiv, also erst mal abwarten was der Sachverständige ermittelt.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 22. Oktober 2021 um 22:11:11 Uhr:


Moin Moin !

Da mittlerweile, während ich den obigen Beitrag verfasste, einiges neu dazu kam , muss ich nochmal die Tasten bemühen.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 22. Oktober 2021 um 22:11:11 Uhr:



Zitat:

Glücklicherweise (hoffentlich) ist es ein Gutachter der Dekra, der lange Erfahrung mit Wohnmobilen/-wagen hat.


Dann sollte das Ergebnis passen !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 22. Oktober 2021 um 22:11:11 Uhr:



Zitat:

Aber ja, sollte das Ergebnis zu sehr Bauchschmerzen machen kann man immer noch ein eigenes erstellen lassen und anfechten. Nur läuft es dann vermutlich auf gerichtliche Entscheidung raus, die ist auch nicht sicher und dauert lange.

So sieht das aus !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 22. Oktober 2021 um 22:11:11 Uhr:



Zitat:

Naja, relativ, ich habe bei Versicherungsabschluss einen FahrzeugNEUwert von 60000 angegeben. Näher definiert ist es nicht.

Ich entnehme daraus, dass deine Kaskoversicherung den Schaden regulieren muss und zwar zum Wiederbeschaffungswert. Die Prämie wurde nach deiner Wertangabe festgelegt.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 22. Oktober 2021 um 22:11:11 Uhr:



Zitat:

Ggf könnte man sagen 60000 für XY, dazu kamen dann danach noch dies und das, Material + Arbeit, das erhöht den Wert auf XY+X


In diesem Fall werden bei deiner Versicherung die Sektkorken knallen!
Jetzt hast du ihnen ein Argument geliefert, das nennt sich Unterversicherung ! Sagen wir mal , du kommst jetzt auf 80000 E, dann bist du zu 25% unterversichert, d.h. du bekommst deinen Wiederbeschaffungswert minus 25% minus Restwert !

Um so etwas zu verhindern , wurde die gleitende Neuwertversicherung erfunden!

MfG Volker

Hm, hm, das habe ich nicht gewusst..

Soweit ich mich erinnere meinte der Makler bei Abschluss ich sollte FZ Neuwert plus Material angeben, nicht fiktiv +Arbeitszeit oä. Sowas denkt da (ich zumindest in dem Moment) keiner bis zum theoretischen Ende. Für mich hat die Zahl erstmal grob als Gesamtsumme =^ laienhaft 'Wert' gepasst. Dass ich im Laufe der Zeit dann diverse zusätzlichen Ertüchtigungen entschieden und umgesetzt habe, die je nach Perspektive die 60te knacken könnten und ich damit unterversichert (neuer Begriff für mich) wäre war mir nicht bewusst. Die Frage ist damit noch nicht ganz vom Tisch, alles ein bisschen Auslegungssache.. ist es nicht so, dass es Wiederherstellungswert bis von mir aus Maximalsumme wäre? Dann sind es bei abstrakten 60te eben 60te zur Herstellung. Der Ausbau ist ja gerade 2 Jahre alt, teilweise noch nicht mal..

Diese gleitende Neuwertversicherung muss ich jetzt mal nachlesen.

Wurde erfunden um zu verhindern - vermutlich nicht in meinem Interesse? Hätte ich sowas bewusst abschließen müssen? Oder ist das Definition, die die Versicherer erfunden haben, damit ich nicht aufwerten kann?

Gleitende Neuwertversicherung gibt es wohl nur bei Gebäuden. Dort macht es auch total Sinn, da sich die Wiederherstellungskosten idR zu denen zum Errichtungszeitpunkt unterscheiden.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/.../...-neuwertversicherung-36869

Bei KFZ gibt es das anscheiend nicht.

Edit: Interessant ist, dass die KFZ Versicherer bei Totalschaden bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts zahlen.

Warum auch immer.

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