Stützlast, wonach muss ich mich richten?
Hallo, ich fahre einen Hyundai Terracan dieser kann eine stützlast von bis zu 115 kg ab, auf meinem Anhänger jedoch steht "MAX: 75 kg" (Dethleffs Wohnwagen).
Darf ich den Wohnwagen nun trotzdem mit 115 kg auf der Deichsel belasten?
Danke
Gruß
Dreistein92
Beste Antwort im Thema
Falsch.Zitat:
Original geschrieben von giovannibastanza
Du darfst dich nur nach der Stützlast deines Zugfahrzeuges richten
Der niedrigere Wert Zugfahrzeug/Anhänger ist verbindlich.
Auch falschZitat:
... ausgerechnet wird sie 4 % von der tasächlichen Achslast des Anhängers
: 4% des tatsächlichen
Gesamtgewichts; nicht des tatsächlichen Gesamtgewichts - Stützlast = Achslast = Anhängelast.
Wenn mit einem Stecken in der Ausrichtung des Wohnwagens wie angehängt und in der Kugelpfanne gemessen wird, wird natürlich und selbstverständlich der exakte Wert der Stützlast gemessen. Die Messungen mit Korrekturfaktor unter dem Stützrad wie mehrfach richtig beschrieben ergibt für alle praktischen Fälle eine völlig ausreichende Genauigkeit.
Selbstverständlich hat die Deichsellänge mit der Fahrstabilität und auch mit der Berechnung der zul. Stützlast durch den Hersteller zu tun. Für den Nutzer sind das vorgegebene Dinge, an denen er wohl kaum etwas deuteln und ändern kann.
Es gibt zahlreiche Veröffentlichungen der Automobilklubs und von Anhängerbetrieben, die das sehr gut erläutern. Lest dort nach. Da habe ich bisher keine so groben Schnitzer - wie hier von manchen gepostet -gefunden (eigentlich: Gar keine).
76 Antworten
und was nützt das, wenn der Polizist damit nicht klar kommt?
Zitat:
Original geschrieben von SurferHermann
... . Nach ca. 30 Jahren und 4 WoWa bin ich der getesteten Meinung, daß ... eine erhöhte Stützlast von 10-20 kg eine erhebliche Verbesserung der Fahrstabilität meiner Wohnwagengespanne stattgefunden hat.
Dann will ich mal auch widersprechen. Nach 39 Jahren Gespannfahren mit ebenfalls 4 verschiedenen Wohnwagen und 4 Hecktrieblern und 5 Frontrieblern: Mit der Einhaltung der zulässigen Stützlasten (50 bzw. 75 kg) immer prima gefahren; auch mit der 100er Zulassung (seit es sie gibt). Ob eine unzulässige Stützlast Verbesserungen gebracht hätte, weiß ich nicht, da es nichts zu verbessern gab. Einen Grund, die. max. zulässige Stützlast zu überschreiten, gab es also nie.
Wer das braucht, macht was anderes falsch.
Auch meine Fronttriebler kennen keine Probleme wegen Auslastung der Achslasten. Kenne im Klub auch keinen, der solche Probleme kennt.
Es gibt Gründe, warum die Hersteller die Stützlast einschränken! Und es gibt Leute, die das besser wissen! Bei manchen darf ich dann nachher den Dreck von der Straße räumen! Was mich dabei ärgert, ist dass meist auch noch Leute betroffen sind, die nichts dafür können! 🙁
Die Belastung der Achsen ist da sicher noch das geringere Problem. Das Fahrverhalten des Wohnwagen und die Haltbarkeit der Anbauteile wohl eher!
Zitat:
Original geschrieben von mjbralitz
Es gibt Gründe, warum die Hersteller die Stützlast einschränken!
Es gibt auch auf anderen Gebieten schwer auszurottendes Camperlatein. Es hat Jahrzehnte gebraucht, um den letzten klar zu machen, dass beim Schlingern das Bremspedal und nicht der Gasfuß zu nutzen ist.
Ich muss korrigieren: Es gibt immer noch welche, die "muss man das Gespann strecken" propagieren.
Der ADAC weiß um diese Gedankengänge und rät dringend davon ab, die AHK höher als zulässig zu belasten (Campingführer Online Ratgeber).
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Zitat:
Original geschrieben von mjbralitz
.............Und es gibt Leute, die das besser wissen!..........
Moi,
schlimmer noch:
- die interessieren sich einfach nicht dafür 😠
Servus,
nach 4 WoWa, Wilk, Hobby, Tabbert und jetzt Fendt, sowie ca. 30 Jahre Zugerfahrung erhöhe ich grundsätzlich meine Stützlast um 10-20 kg. Reifenluftdruck + 0,2 und richtige Beladung.
Die schwersten Teile wie Vorzelt und Gestänge auf die Radachse/n. Gewichtsmäßige Austarierung von LM und Geräten nach vorn in die Stauräume der Rundsitzgruppe. Leichte Sachen nach oben. Danach wird von außen gecheckt, ob die Linie des Zuggespannes sichtmäßig paßt.
Eine anschließende Probefahrt, ohne Familienmitglieder, auf der ein bisserl schwierigeren Teststammstrecke zeigt die Fahreigenschaften des Gespanns auf, mit der einen oder anderen Verbesserung der Beladung. Im Raum München ist es z. B. die Umrundung des Starnberger Sees und kurzer AB-Fahrt mit Auslotung der Grenzgeschwindigkeit. Der Fendt Joker Bianco ist fahrsicher bis getestet 120 km/h, die ich auf langer Strecke nicht als Reisegeschwindigkeit benutze.
Das soll jeder für sich entscheiden, wie er seine richtige Stützlast findet. Jedenfalls läuft mein Zuggespann absolut fahrsicher jedes Jahr auf langer Fahrstrecke in den Mittelmeerraum.
Gruß aus München
SurferHermann
Zitat:
Original geschrieben von SurferHermann
Das soll jeder für sich entscheiden, wie er seine richtige Stützlast findet.
Gruß aus MünchenSurferHermann
Hallo,
dem Satz oben kann ich nur zustimmen.
Aber eine höhere Stützlast als vom Hersteler empfohlen kann ganz schnell zum verbiegen oder zum Brechen der Deichsel führen.
Für mehr, als die z.B. angegebenen 75 kg (plus Sicherheitsreserve), ist die Deichsel nicht konstruiert und gebaut.
Seht mal hier bei MT......
Also irgendwie ist mir auch aufgefallen, daß die Deichsellänge der verschiedenen WoWa nicht einbezogen wurde, das meiner Meinung auch ein wichtiges Kriterium ist. Interressant ist ja auch, daß kein Hersteller eine glaubwürdige oder gar keine Angabe vom tatsächlichen Leergewicht des WoWa angibt. Aber es gibt scheinbar Hellseher, die sowas durch irgendwelche Schwingungen mathematisch aufarbeiten können. Sollte man mal in Schwierigkeiten kommen, habe ich es noch nicht geschafft nebenbei mathematische Gleichungen und physikalische Gesetze durchzurechnen. Leider habe ich mich nur auf mein Gefühl und meine Erfahrung durch große und kleine Gespanne verlassen. Vielleicht habe ich mich in der Vergangenheit deshalb auch nur durch Zufall auf der Straße halten können.
Werde mich deshalb mal vor mein Gespann stellen und einen Facharbeitskreis gründen, dann diverse Themen zur Diskussion stellen und die Nachhaltigkeit prüfen 🙂.
Gruß
SurferHermann
Hallo, diese bereits gegebenen Antworten lese ich nicht noch einmal alle durch , auch desahlb, weil sie sich teilweise heftig widersprechen und manchmal auch falsch sind .
Du darfst dich nur nach der Stützlast deines Zugfahrzeuges richten , darfst aber nicht unter 25 Kg kommen und ausgerechnet wird sie 4 % von der tasächlichen Achslast des Anhängers , das ist das tasächliche Gewicht des Anhängers . Gemessen in der Kugelaufnahme, nicht am Stützrad mit einer Extrawaage oder mit einem Stecken auf einer Personenwaage .
Stützlast muss sein , damit der Zug nicht so leicht wippt und damit schleudert.
Bussgeldbewehrt ist die Unter- und Überschreitung der STL um 50%.
Giovanni.
Das mit der Deichsellänge ist ein Schmarrn, weil die Last am Kuppelpunkt ausschlaggebend ist.
Giovanni.
Falsch.Zitat:
Original geschrieben von giovannibastanza
Du darfst dich nur nach der Stützlast deines Zugfahrzeuges richten
Der niedrigere Wert Zugfahrzeug/Anhänger ist verbindlich.
Auch falschZitat:
... ausgerechnet wird sie 4 % von der tasächlichen Achslast des Anhängers
: 4% des tatsächlichen
Gesamtgewichts; nicht des tatsächlichen Gesamtgewichts - Stützlast = Achslast = Anhängelast.
Wenn mit einem Stecken in der Ausrichtung des Wohnwagens wie angehängt und in der Kugelpfanne gemessen wird, wird natürlich und selbstverständlich der exakte Wert der Stützlast gemessen. Die Messungen mit Korrekturfaktor unter dem Stützrad wie mehrfach richtig beschrieben ergibt für alle praktischen Fälle eine völlig ausreichende Genauigkeit.
Selbstverständlich hat die Deichsellänge mit der Fahrstabilität und auch mit der Berechnung der zul. Stützlast durch den Hersteller zu tun. Für den Nutzer sind das vorgegebene Dinge, an denen er wohl kaum etwas deuteln und ändern kann.
Es gibt zahlreiche Veröffentlichungen der Automobilklubs und von Anhängerbetrieben, die das sehr gut erläutern. Lest dort nach. Da habe ich bisher keine so groben Schnitzer - wie hier von manchen gepostet -gefunden (eigentlich: Gar keine).
Zitat:
Original geschrieben von giovannibastanza
... Du darfst dich nur nach der Stützlast deines Zugfahrzeuges richten ,
Da hatte ich Dir schon vor mehreren Beiträgen widersprochen und durch ständige Wiederholung wird Deine Aussage hierzu nicht richtiger ... sie ist und bleibt FALSCH!!
- Deichsellastangabe zum Zugfahrzeug
- Deichsellastangabe zum Anhänger
- Entscheidend ist der niedrigere Wert der beiden ...
Gruß
NoGolf
...da kann man mal sehen, was für Zombie-Gespanne real auf den Straßen so unterwegs sind...
Leute die anscheinend keine Vorgaben lesen oder verstehen können, sollten nicht mit Gespannen fahren dürfen.
Giovanni ist wirklich beratungsresistent. Ich weiß nicht, wie oft der schon seine "Weisheiten" verbreiten wollte.🙄🙄
Moin moin,
eine andere Möglichkeit ist noch das Stützrad mit Waage.
Funktioniert aber nicht Hundertprozentig, man muss lieber noch 5-10 Kg runterrechnen. Also Anzeige 80 Kg entspricht etwa 72 Kg. Ist halt eine Alternative.
Gruß Claus