Stützlast, wonach muss ich mich richten?

Hallo, ich fahre einen Hyundai Terracan dieser kann eine stützlast von bis zu 115 kg ab, auf meinem Anhänger jedoch steht "MAX: 75 kg" (Dethleffs Wohnwagen).

Darf ich den Wohnwagen nun trotzdem mit 115 kg auf der Deichsel belasten?

Danke

Gruß

Dreistein92

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Du darfst dich nur nach der Stützlast deines Zugfahrzeuges richten
Falsch.

Der niedrigere Wert Zugfahrzeug/Anhänger ist verbindlich.

Zitat:

... ausgerechnet wird sie 4 % von der tasächlichen Achslast des Anhängers

Auch falsch

: 4% des tatsächlichen

Gesamtgewichts

; nicht des tatsächlichen Gesamtgewichts - Stützlast = Achslast = Anhängelast.

Wenn mit einem Stecken in der Ausrichtung des Wohnwagens wie angehängt und in der Kugelpfanne gemessen wird, wird natürlich und selbstverständlich der exakte Wert der Stützlast gemessen. Die Messungen mit Korrekturfaktor unter dem Stützrad wie mehrfach richtig beschrieben ergibt für alle praktischen Fälle eine völlig ausreichende Genauigkeit.

Selbstverständlich hat die Deichsellänge mit der Fahrstabilität und auch mit der Berechnung der zul. Stützlast durch den Hersteller zu tun. Für den Nutzer sind das vorgegebene Dinge, an denen er wohl kaum etwas deuteln und ändern kann.

Es gibt zahlreiche Veröffentlichungen der Automobilklubs und von Anhängerbetrieben, die das sehr gut erläutern. Lest dort nach. Da habe ich bisher keine so groben Schnitzer - wie hier von manchen gepostet -gefunden (eigentlich: Gar keine).

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Zitat:

Original geschrieben von checker001


Moin moin,

eine andere Möglichkeit ist noch das Stützrad mit Waage.
Funktioniert aber nicht Hundertprozentig, man muss lieber noch 5-10 Kg runterrechnen. Also Anzeige 80 Kg entspricht etwa 72 Kg. Ist halt eine Alternative.

Gruß Claus

Moin,

dafür gibt es Umrechnugnstabellen.

Für eine genaue Anzeige muss die Deichsel aber auch entsprechend hoch sein.,......
...........aber auf ein paar Kilo kommt's ja nicht an.

Zitat:

Original geschrieben von loverl


Hi all@

So habe heut meine Stutzlast gewogen.
Bin nun an erfahrung reicher.
Personenwage und Holzklotz genau unter das Zugmaul stellen,dann langsam das Stutzrad einfahren bis die gesamte Last aufliegt. Natürlich soll fester untergrund sein und der wowa gerade sein. Das ist die einfachste lösung um das gewicht
festzustellen. Ach ja reisefertig 58,4 kg Stützlast

Danke all die gute Ratschläge gaben.

Mfg loverl

So ich bin mit meiner stützlast perfekt gefahren.

Reisedurchnittgeschwindigkeit lag bei 78,8 km/h.

Kein schlingen, anheben oder aufgehen spürbar gewesen.

Nach knapp 1700 km mit dem Wohnwagen und neuem Zugfahrzeug kann ich jetzt sagen, dass eine höhrere Stützlast sicher mehr Ruhe ins Gespann bringt. Ich habe die Stützlast mit einer Personenwaage gemessen (knapp 98 kg) zulässig sind beim Zugfahrzeug und Wohnwagen 100 kg! Höher würde ich nicht gehen, auch wenn es erst bei 150 kg zur Owi wird! Das Material (ZF + WW) soll ja noch ein paar Jahre halten! Und steter Tropfen hält den Stein! Bei 110 kg kommt es nicht plötzlich sofort zum Bruch aber auf Dauer...
Ich habe weder Wohnwagen noch Zugfahrzeug entworfen. Da ich auch kein Ingenieurstudium habe, halte ich mich an die Herstellerangaben! Die wissen es besser als ich! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Hallo,

immer der niedrigere Wert ist einzuhalten.
Bei dir dürfen die 75 kg also nicht überschritten werden.
Beim zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers und der zulässigen Anhängelast des PKWs ist es doch auch so.

Liebe Grüße
Herbert

Nicht ganz.

Ist das ZulGG des Anhängers höher als die Anhängelast des Zugwagens, addiert man zuerst die Stützlast zu der Anhängelast. Der niedrigere Wert von ZulGG WoWa und Anhängelast inkl Stützlast ist das maximal erlaubte Gewicht des Anhängers.

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Zitat:

Original geschrieben von S8V10So


Nicht ganz.
...

Hallo,

du meinst sicherlich das hier (Beispiel 3):
http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html

Das ist aber was für Fortgeschrittene und führt bei Anfängern nur zu Verwechslungen und Irritationen.

Liebe Grüße
Herbert

Bei der Anhängelast zählt nur das tatsächlich anhängende Gewicht, d.h. die

tatsächliche Achslast des Anhängers, weil die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird!!

Ist das in der Schweiz anders??

Das ist sogar in Deutschland anders.

Dann erkläre mir bitte, worin der Unterschied zwischen zGG Anhänger und max. zul. Anhängelast besteht.

zGG Anhänger steht in den Papieren, max zulässige Anhängelast auch! 😉
Die Stützlast stützt ja auf die AHK des Zugfahrzeuges also belastet sie das Gewicht des Zugfahrzeuges, sie wird also dem ZF zugerechnet und beim Anhänger abgezogen.
Ich dürfte also meinen Wohnwagen mit 1900 kg beladen, da ich eine Stützlast von 100 kg habe. Dafür darf ich anstatt 600 kg nur 500 kg im Auto zuladen.

Öffne einfach den Link im Post von Herbert.

http://www.motor-talk.de/.../...uss-ich-mich-richten-t5002339.html?...

Zitat:

Öffne einfach den Link im Post von Herbert.

Ich hatte

Dich

um eine Erklärung gebeten.

Aber offensichtlich hast Du meine Frage nicht verstanden. 😕😕

Oder was auch immer.🙄🙄

😁

Dachte ich mir's doch. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001


Dachte ich mir's doch. 🙂

Ich habe die Schule bereits vor geraumer Zeit absolviert. Und ich bin auch nicht in einer Schulung mit abschliessender Prüfung. Warum sollte ich also auf eine derartige Frage antworten?

Die Fragen wurden sowohl von mir als auch anderen hier im Fred bereits beantwortet.

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001


Bei der Anhängelast zählt nur das tatsächlich anhängende Gewicht, d.h. die tatsächliche Achslast des Anhängers, weil die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird!!
...

Hallo Franjo,

es ist zu differenzieren nach den drei Fällen aus dem Kuhnert-Link:

Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

Liebe Grüße
Herbert

Bester Herbert,

ich werde Dir doch nicht widersprechen. Und mein Satz

Zitat:

Bei der Anhängelast zählt nur das tatsächlich anhängende Gewicht, d.h. die tatsächliche Achslast des Anhängers, weil die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird!!

bleibt richtig. Was am ZF dranhängt ist per definitionem das, was auf den Achsen des Hängers "steht". Ich habe doch nicht darüber spekuliert, ob es mehr oder weniger als zulässig sei! 🙄🙄

Bei Deinem Beispiel 1 wären es (75 kg Stützlast vorausgesetzt) bei eingehaltenen 1100 kg zGG genau 1025 kg Anhängelast.

Zitat:

Ich habe die Schule bereits vor geraumer Zeit absolviert. Und ich bin auch nicht in einer Schulung mit abschliessender Prüfung. Warum sollte ich also auf eine derartige Frage antworten?

@ S8V10So ,

weil Du nicht verstehst, das Dein Link keine Negation meiner Aussage ergab. Es scheint ein Verständnisproblem (beratertypisch?) vorzuliegen, das dann professionell salopp-arrogant weggebügelt wird.

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