Stützlast, wonach muss ich mich richten?

Hallo, ich fahre einen Hyundai Terracan dieser kann eine stützlast von bis zu 115 kg ab, auf meinem Anhänger jedoch steht "MAX: 75 kg" (Dethleffs Wohnwagen).

Darf ich den Wohnwagen nun trotzdem mit 115 kg auf der Deichsel belasten?

Danke

Gruß

Dreistein92

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Du darfst dich nur nach der Stützlast deines Zugfahrzeuges richten
Falsch.

Der niedrigere Wert Zugfahrzeug/Anhänger ist verbindlich.

Zitat:

... ausgerechnet wird sie 4 % von der tasächlichen Achslast des Anhängers

Auch falsch

: 4% des tatsächlichen

Gesamtgewichts

; nicht des tatsächlichen Gesamtgewichts - Stützlast = Achslast = Anhängelast.

Wenn mit einem Stecken in der Ausrichtung des Wohnwagens wie angehängt und in der Kugelpfanne gemessen wird, wird natürlich und selbstverständlich der exakte Wert der Stützlast gemessen. Die Messungen mit Korrekturfaktor unter dem Stützrad wie mehrfach richtig beschrieben ergibt für alle praktischen Fälle eine völlig ausreichende Genauigkeit.

Selbstverständlich hat die Deichsellänge mit der Fahrstabilität und auch mit der Berechnung der zul. Stützlast durch den Hersteller zu tun. Für den Nutzer sind das vorgegebene Dinge, an denen er wohl kaum etwas deuteln und ändern kann.

Es gibt zahlreiche Veröffentlichungen der Automobilklubs und von Anhängerbetrieben, die das sehr gut erläutern. Lest dort nach. Da habe ich bisher keine so groben Schnitzer - wie hier von manchen gepostet -gefunden (eigentlich: Gar keine).

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Zitat:

Original geschrieben von Oetteken



Zitat:

Original geschrieben von Franjo001


Bei der Anhängelast zählt nur das tatsächlich anhängende Gewicht, d.h. die tatsächliche Achslast des Anhängers, weil die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird!!
...
Hallo Franjo,

es ist zu differenzieren nach den drei Fällen aus dem Kuhnert-Link:

Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

Liebe Grüße
Herbert

Es fehlt Fall 4. 😉

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.250 kg, zulässige Stützlast 75 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.300 kg betragen. Er darf nur um einen Teil der Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Womit auch die Aussage von Franjo widerlegt wäre:
Denn in Fall drei und vier zählt neben der Achslast auch die Stützlast. 😉

Mir wird das zu kompliziert und für Neulinge wenig hilfreich.
Die drei Kuhnert-Beispiele erklären die Möglichkeiten an Beispielen, die man dann den persönlichen Gegebenheiten zuordnen kann.

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