Stützlast Überschreitung, Toleranzen ?
Hallo,
nachdem die letzten Beiträge zu dem Thema zwischen 3 und 6 Jahren zurückliegen, hier jetzt meine neue Frage:
Gibt es irgendwo eine Regel/gesetzliche Vorschrift, um wieviel die Stützlast (100 kg, Tiguan) überschritten werden darf ?
Was passiert, wenn man mit erhöhter Stützlast 'erwischt' wird?
Gibt es von VW vorgeschriebene Grenzwerte ? (die Frage hab ich auch im Tiguan-Forum gestellt)
Es geht um den Aufbau eines Fahrradträgers auf der WoWa Deichsel mit einer Al-Ko-Kugel und darauf 2 Fahrräder.
Ohne Räder komm ich an die 100kg, mit den Rädern lieg ich drüber.
Danke
Alfons
Beste Antwort im Thema
Langsam, ganz langsam wird mir klar, warum man ab und an einen Wohnwagen auf der Seite liegen sieht.
Sprüche ala: Ich lad halt immer mehr ein
Ich fahr immer 10 km/h zu schnell
etc. etc.
Und dann ist die böse böse Rennleitung nur dazu da uns abzuzocken
Leute, die Angaben der Hersteller haben mit Sicherheit einen Sinn. Reserven sind zwar sicherlich vorhanden aber dienen wohl dazu auch in Extremsituationen noch seine Haut retten zu können.
Schieb ich diese Grenze weiter nach oben darf ich mic nicht wundern wenn etwas passiert.
Nur denkt dabei bitte daran,daß evtl. Unbeteiligte auch zu Schaden kommen.
194 Antworten
Kannte ich tatsächlich nicht . Aber werde ich auch nie erreichen bin ich mir sicher :-) Danke für die Info .
Es kann natürlich trotzdem passieren, dass du erst dann weiter fahren darfst, wenn du die Stützlast nicht mehr überschreitest (auch wenn das ohne Strafe bleibt - die 25€ oben aus den Screenshots gelten nicht mehr?)
D.h. du musst dann entsprechend umräumen können, was aber ggf schwerfallen könnte, weil du z.B. Pedelecs auf der Deichsel nicht einfach in den WW legen kannst
Zitat:
@elch1964 schrieb am 9. April 2024 um 20:37:40 Uhr:
Es kann natürlich trotzdem passieren, dass du erst dann weiter fahren darfst, wenn du die Stützlast nicht mehr überschreitest (auch wenn das ohne Strafe bleibt - die 25€ oben aus den Screenshots gelten nicht mehr?)
D.h. du musst dann entsprechend umräumen können, was aber ggf schwerfallen könnte, weil du z.B. Pedelecs auf der Deichsel nicht einfach in den WW legen kannst
Ja wer zu wenig hat kann ja im Wohnwagen umräumen , andersrum genau so , oder ein wenig mit dem Wassertank spielen je nachdem wo er montiert ist . Aber zu wenig hab ich noch nie irgendwo geschafft , wusste es tatsächlich aber nicht das es nach unten begrenzt ist . Daher danke . Mit den Pedelecs wird’s schwer ja.
Zitat:
@kaindl schrieb am 9. April 2024 um 20:04:12 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 08. Apr. 2024 um 09:52:45 Uhr:
Ist diese zul Stützlast gemeint?
Wenn ja, sollte man den Text verständlicher formulieren....Welche sollte sonst gemeint sein? Wenn das tatsächlich eine App für Polizisten ist, wird man schon so viel von unseren Ordnungshütern erwarten (und auch erwarten dürfen).
In den beiden verlinkten "Tatbeständen" steht etwas davon, dass die zul Stützlast des Anhängers unterschritten wird.
Nogolf hat doch einen Link gezeigt, wo alles korrekt ist:
Die zul Stützlast eines Anhängers ist der maximal zulässige Wert und den darf man nun mal unterschreiten, nur nicht überschreiten.....
Von daher sind diese beiden "Tatbestände", wo es um die Unterschreitung der zul. Stützlast geht, sinnfrei. Wenn Polzisten mit so etwas, auch als App..., herum geschickt werden, ist das heftig....
Korrekt wäre in diesen beiden genannten Fällen gewesen:
Unterschreitung der Mindeststützlast.
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Moin Moin !
Das schlimme ist, dass dieser Schwachsinn tatsächlich so in dem Katalog steht. Aber in dem Katalog steht noch mehr Blödsinn drin, manchmal hat man den Eindruck, dieser Katalog ist nachts am Biertisch entstanden.
Leider habe ich oft den Eindruck , dass Polizisten ihr Wissen aus diesem Katalog beziehen und nicht aus den gesetzlichen Vorschriften.
MfG Volker
Ich halte das nicht für Schwachsinn wenn man liest was da wörtlich steht. Zulässige Stützlast ist IMHO nicht die maximal zulässige (sonst stände es da) sondern der zulässige Bereich zwischen Mindest- und Maximalstützlast. Damit macht der Passus auch Sinn, weniger als 50% der untersten zulässigen Stützlast oder mehr als 50% über der obersten zulässigen Stützlast.
Ist doch gar nicht so schwer: es gibt lt Gesetzgeber eine Mindeststützlast, die 0,04% der zulässigen Gesamtmasse beträgt, aber nicht mehr als 25kg, d.h. in der Regel bei jedem WW (ab 625kg).
Und wenn du weniger als 12,5kg Stützlast hast, ist es wirklich kacke.
Also kostet die Unterschreitung Bußgeld....
Zitat:
@Moers75 schrieb am 10. April 2024 um 17:39:06 Uhr:
Ich halte das nicht für Schwachsinn wenn man liest was da wörtlich steht. Zulässige Stützlast ist IMHO nicht die maximal zulässige (sonst stände es da) sondern der zulässige Bereich zwischen Mindest- und Maximalstützlast. Damit macht der Passus auch Sinn, weniger als 50% der untersten zulässigen Stützlast oder mehr als 50% über der obersten zulässigen Stützlast.
So wird derjenige, der diese Tatbestände beschrieben hat, wohl auch gedacht haben und grundsätzlich ist da ja auch etwas dran.
Ich finde , dass man sich schon an übliche und möglichst korrekte Bezeichnungen halten sollte, wenn es um solche Dinge geht.
So wie es beim Schild von Nogolf der Fall ist, denn dort gibt es nichts falsch zu verstehen....
Ansonsten sollte man sich, zumindest bei Gesetzen und amtlichen Papieren die Arbeit machen und das, was man meint, genauer definieren.
Soviel Sorgfalt sollte auch bei der Beschreibung von "Tatbeständen" gefordert werden können.
Die "Unterschreitung der zul Stützlast" hat zudem mit dem mitgeführten Anhänger, auf den sie laut "Tatbestand" ja bezogen sein soll, direkt überhaupt nichts zu tun. Die 25kg Mindeststützlast beziehen sich auf jeden beliebigen Anhänger mit völlig unterschiedlchen max. zul. Stützlasten und die 4% beziehen sich auf die reale Anhängelast.
Im §44 StVZO ist zumindest eindeutig von einer Mindeststützlast die Rede und dann sollte man diesen eindeutigen Begriff aus der Verordnung auch bitte bei der Beschreibung von Tatbeständen verwenden.
Die Grenze nach oben wird dort mit "technisch zulässige Stützlast" oder "Stützlast" beschrieben, was halt letztendlich auch nicht ganz stimmt, denn es geht in dem § an der Stelle um die max. zulässige Stützlast und nicht um irgendeine der unendlich vielen (technisch zulässigen) Stützlasten des Fz.
Kleinigkeit am Rande:
hast du mal in deine ZB1 unter Punkt 13 geschaut?
Dort steht nur „Stützlast“.....
nichts weiter.
Wenn man das, was dort steht genau nimmt, muss die reale Stützlast bei jedem Anhängerbetrieb dem dort stehenden Wert entsprechen....
Es wäre halt schön, wenn man sich in offiziellen Papieren die Zeit nehmen würde, vor „Stützlast“ noch „maximal zulässige“ zu schreiben.
Platz genug wäre dafür bei der ZB1 noch vorhanden.....
Unter Punkt Q1/Q2 der ZB1 schreibt man ja auch nicht nur „Anhängelast gebremst/Anhängelast ungebremst“, sondern setzt zumindest noch „technisch zulässige“ davor.
Besser wird es dadurch allerdings nicht wirklich, denn der Wert der dort steht, ist halt lediglich die obere Grenze der techn. zulässigen Anhängelast.
Für mich nicht zu verstehen:
Was ist daran so schwierig, auch unter den Punkten Q1/Q2 „max. zul. Anhängelast“ zu schreiben?
Meine Meinung:
Der ganze Sumpf unklarer, unpräziser Begriffe in amtlichen Papieren und Gesetzen sollte mal auf den Kopf gestellt werden....eine sinnvolle Aufgabe für das Verkehrsministerium....die viel Arbeit macht, mit der man allerdings kaum in den Medien glänzen kann.
Dazu gehört bei den o.a. „Tatbeständen“ auch ein eindeutiges „Unterschreitung der Mindeststützlast“ ohne auf den speziellen Anhänger zu beziehen und nicht
„Unterschreitung der zul. Stützlast“ bezogen auf den mitgeführten Anhänger.
Moin Moin !
Zitat:
Zulässige Stützlast ist IMHO nicht die maximal zulässige (sonst stände es da) sondern der zulässige Bereich zwischen Mindest- und Maximalstützlast.
Sehe ich genau andersrum! "zulässige Stützlast" ist ein bestimmter
Wert, das muss da nicht extra zugeschrieben werden. Sollte tatsächlich , abweichend vom üblichen Sprachgebrauch und auch den Angaben auf den Typschildern und in den Papieren, ein
Bereichgemeint sein, müsste genau dieses angegeben werden.
mfg Volker
Nach 150.000km Wohnwagen unfallfrei, Stützlast immer ausreizen, lieber etwas überschreiten, Alu-Gasflaschen können beim tarieren helfen.
Aha, Stahl-Gasflaschen also nicht?
Meine 3 Wohnwagen hatten alle eine zu hohe Stützlast, wenn mann natürlich die Brieftasche ins Heck packt benötigt man Stahl-Flaschen.....
Zu hohe Stützlast liegt an der Art der Beladung, die ist nicht ab Werk zu hoch.
Welche Stützlasten dürft ihr denn so max? Wohnwagen bzw . Zugmaschine ?
PKW 75 und 100 kg, Wohnwagen 100 kg