Stützlast

Kia Sorento 2 (XM)

HAllo ! Meine Frage ist:
Ich habe einen wohnwagen 1600kg Gesamtmasse der WW. hat eine Stützlast von 100kg, und die AHK.vom PKW KIA Sortento Allrad eine Stützlast von 80 kg. Worauf müsste ich jetzt achten? darf ich den WW ziehen

Viele Grüße Schommi

Beste Antwort im Thema

Schommi, die 80kg eingetragene Stützlast sind auf dieser Zugfahrzeugseite die Zulässige Stützlast die nicht überschritten werden sollte , aber du solltest sie auch ausnutzen , damit der Zug ruhig läuft .
Was häufig falsch gemacht wird , es wird manchmal die Stützlast unter dem Stützrad gemessen . Das ist natürlich falsch , weil der Hebelarm der Anhängevorrichtung sich verändert .
Ob du nun mit Personenwaage oder evtl mit einer Lumpenwaage am Kupplungsmal misst ist vollkommen egal .
Interessant ist : In deinem Doc. 1 (Fahrzeugschein) steht unter F2 - die im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg - ( also zulässiges Gesamtgewicht). Diese erhöht sich nur im Anhängerbetrieb durch die Stützlast.
Wenn du unter Spalte 22 schaust, lassen die Zulassungskriterien einen Aufschlag auf die Hinterachslast und das zulässige Gesamtgewicht von 100 Kg zu. Nicht unerheblich , denn wenn ohen Anhänger das zulässige Gesamtgewicht bei 3490 kg liegt , dann liegt es erlaubterweise mit Anhänger bei 3590 kg .
Nicht unerheblich deshalb , weil Polizeibeamte manchmal da nicht mitkommen .
Vorsicht ! In Oestereich bleibt es bei dem unter F2 eingetragenen zGw., selbst wenn im Grenzfall durch die Stützlast 3500 kg überschritten werden und mancher Scharfschütze meinen könnte man brauchte eine GOBOX.
Allein das zGw unter F2 ist ausschlaggebend.
Nicht irre machen lassen !
Giovanni.

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Zitat:

@SolidSounds schrieb am 30. März 2019 um 01:00:53 Uhr:


Hallo zusammen,
ich fahre einen Mondeo 3 Kombi mit 75kg Stützlast. Der Wohnanhänger hat 500kg leer und auch 75 kg Stützlast.
Es wird gesagt, man solle die Stützlast des Anhängers auf Höhe der Kupplung des Autos ermitteln.
Wenn ich das aber bei einem voll beladenen Auto mache (2 Erwachsene, 1 Kind, Gepäck) und dazu das Gewicht des Anhängers draufdrückt ist die Kupplung ja gut 10 cm tiefer, als beim leeren Mondeo, der ein sehr weiches Fahrwerk hat.
Wenn ich also versuche, zwecks stabilem Fahrverhalten gut an die 75kg ranzukommen, bin ich dann auf jeden Fall drüber.
Also welche Höhe nimmt man genau? Berücksichtigt man dabei zB das Einfedern des Zugfahrzeuges?

Wie sieht es aus mit der Beladung des Zugfahrzeugs? Wir haben ja einen Fronttriebler und ich habe gehört man soll das Heck gut beschweren. Macht für mich aber nicht viel Sinn.
Wie macht man es richtig? Gibt es Faustformeln für sowas?

Ist es generell besser das Zugfahrzeug so schwer, und den Anhänger so leicht wie möglich zu beladen?

Danke schon mal!

Mach dir bei einem Mini-WoWa mit 500kg Leergewicht (wie groß ist dessen zul. Gesamtgewicht?) und einem Mondeo einfach mal nicht so viele Gedanken.....das lohnt sich nicht.

Mein Wohnwagen wiegt ca 690kg leer, hat 75kg zul. Stützlast, mein Auto wiegt leer 1600kg und ich weiß daher von was ich schreibe....

Da die Zunahme der Stützlast natürlich in Relation zum WoWa-Gewicht steht und von der Lage des Gewichtsschwerpunktes des WoWa abhängig ist, passiert bei deinem Wohnwagen, wenn du die Deichsel vorn um 10cm ab senkst, absolut nicht allzu viel.
Bei einem Wohnwagen mit doppeltem Gewicht sieht es eben schon etwas anders aus.

Wenn du es unbedingt wissen willst, kannst du ja mal zwei Messungen mit einer Personenwaage machen:

eine mit normaler Mondeo-Kupplungshöhe und eine mit 10cm abgesenkter Mondeokupplungshöhe.

Vorgeschrieben sind gesetzlich mindestens 4% des realen Wohnwagengewichtes. Das schätze ich in deinem Fall einfach mal auf 700kg. Mindestens 25kg genügen dabei gesetzlich als untere Grenze.

Dann wären wir also bei 28kg (bzw. 25kg mindestens).....

Dass dein WoWa, genau wie meiner, eine maximale zul Stützlast von 75kg hat, hängt nicht mit der fahrtechnischen Notwendigkeit zusammen, sondern schlichtweg damit, dass es kaum Zugvorrichtungen mit weniger als 75kg gibt, die der WoWa-Hersteller sinnvoll verwenden könnte.
Diesen Wert hat der WoWa-Hersteller dann einfach in die Papiere übernommen und es schadet ja auch nicht, wenn man eben durch die große zul. Stützlast, gerade bei kleinen WoWa bei der Beladung nicht so genau auf eine Überschreitung der Stützlast achten muss.
(ich würde 75kg Stützlast mit meiner normalen Zuladung im WoWa nicht mal realisieren können)

Ich fahre meinen WoWa mit durchschnittlich ca 30-40kg Stützlast. Den genauen Wert weiß ich nicht mal, weil der für mich uninteressant ist. Die Stützlast wird per Hand vor dem Ankuppeln festgestellt (ändert sich ohnehin so gut wie nicht) und das reicht bei der gesetzlichen Bandbreite die ich zur Verfügung habe (25-75kg) locker aus. Selbst mit dieser Stützlast fährt man mit Miniwohnwagen immer noch stabiler, als viele große Wohnwagen, deren zul. Stützlast ausgereizt ist.

Selbst mit 30kg (das hatte ich mal getestet) läuft der Miniwohnwagen sogar bei 120km/h brav hinterher und der hat keine Antischlingerkupplung.

Einen technischen Grund, sich bei einem Miniwohnwagen in der 700kg-Klasse am höchst zulässigen Stützlastwert von 75kg zu orientieren, gibt es nicht. Zudem werden solche WoWa ja auch oft von Kleinwagen gezogen, die kaum über 50kg zul Stützlast verfügen.
bei denen wäre dann ohnehin bei 50kg Stützlast Schluss, wobei solche Gespanne durch das dann geringere Fz-Gewicht normal instabiler wären.

Der einzige Grund, den es leider gibt, sich an der höchst. zul. Stützlast zumindest zu "orientieren", ist die 9.AusnahmeVO der STVO (die 100km/h-Regelung in D), denn die schreibt das nun mal, ohne Unterschiede zu machen, vor.
Dass die Einhaltung von 75kg Stützlast bei einem 1500kg wiegenden Anhänger eine ganz andere Bedeutung hat, als bei einem Anhänger der nur ca auf die Hälfte dieses Gewichtes kommt, ist leider egal.

Bei meinem Gespann ignoriere ich das, zumal ich diese Stützlast normal nicht mal realisieren kann und wenn man 80km/h fährt, gilt die 9.AVO sowieso nicht.

Bei diesen Gewichts-Verhältnissen musst du am Mondeo gar nichts beachten und schon gar nicht dessen Heck zusätzlich belasten.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Stützlast und richtige Beladung' überführt.]

Bei meinem mit 1600kg halte ich es so das ich den Anhaenger auf hoehe der Kupplung bringe. Dann kommt eine Fusswage drunter und ein Kantholz direkt unter die Haengerkupplung. Dann drehe ich das Stuetzrad hoch bis es in der Luft haengt
Ich Lade so das ich zwischen 90 und 100kg auf der Kupplung habe. Mein Auto geht auch nicht in die Knie mit 100kg auf der Kupplung.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Stützlast und richtige Beladung' überführt.]

Zitat:

@mattalf schrieb am 30. März 2019 um 09:39:05 Uhr:


Bei meinem mit 1600kg halte ich es so das ich den Anhaenger auf hoehe der Kupplung bringe. Dann kommt eine Fusswage drunter und ein Kantholz direkt unter die Haengerkupplung. Dann drehe ich das Stuetzrad hoch bis es in der Luft haengt
Ich Lade so das ich zwischen 90 und 100kg auf der Kupplung habe. Mein Auto geht auch nicht in die Knie mit 100kg auf der Kupplung.

90kg Stützlast bei deinem WoWa entsprechen ca 40kg beim WoWa des TE...hier geht es um einen Kleinstwohnwagen....

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Stützlast und richtige Beladung' überführt.]

Es ging mir darum wie ich die Stuetzlast ermittel. Wo und wie ich messe. Wie gross der Wagen ist ist doch egal.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Stützlast und richtige Beladung' überführt.]

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Zitat:

@SolidSounds schrieb am 30. März 2019 um 01:00:53 Uhr:



Ist es generell besser das Zugfahrzeug so schwer, und den Anhänger so leicht wie möglich zu beladen?

JA, das kann man wohl sagen, sofern man das Auto nicht überlädt.

Dazu sind die 75 Kg ja auch ein Maximalwert, nur mindestens 4% des Anhängergewichts sind als Stützlast gefordert.

Wenn du es ganz genau wissen willst, fahre mit deinem Zugfahrzeug auf eine Waage und nehme das genaue Leergewicht. Nun hängst du den Anhänger an (Der darf aber nicht mit auf der Waage stehen) und belädst ihn so, dass das Zugfahrzeug 75Kg mehr wiegt, dann hast du exakt 75 Kg Stützlast.

Ansonsten die variante von @mattalf

Kleinere Abweichungen würde ich getrost ignorieren, denn auch bei 80-85Kg reißt die AHK nicht ab oder verschlechtert sich das Fahrverhalten erheblich. Da sind schon mehr Abweichungen im Fahrbetrieb durch einfedern etc. vorhanden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Stützlast und richtige Beladung' überführt.]

Danke Leute für eure Antworten.
Bin erst seit kurzem Vater und habe daher eine ganz neue Verantwortung für eine ganze Familie, dazu noch blutiger Anfänger beim Anhängerbetrieb. Deswegen bin ich da etwas akribisch und will mir das Leben von vornherein so leicht wie möglich machen, um nicht unnötig schnell in irgendeinen Grenzbereich zu kommen.

Der Anhänger ist mir Absicht ja auch sehr leicht gewählt. Die Aufbaumaße sind übrigens ca. LxBxH: 3,5 x 2,1 x 2,5 m, ohne Anti-Schlingerkupplung. Man liest ja die tollsten Storys, von überholenden Bussen, die das ganze Gespann dann durchwirbeln.

Dazu noch Falschinformationen, von meinem Vater, der CE-Schein hat und viele Jahre auch auf dem LKW saß, und einem benachbarten ehemaligen Wohnwagenbauer, die beide meinen, man müsse beim Schlingern Gas geben und das Gespann in die Länge ziehen.
"Die alte Garde" scheint diesen Mythos noch irgendwie im Kopf zu haben.
Auf jeden Fall muss man sich bei jeder Information lieber drei mal absichern, habe ich gemerkt.

Zitat:

@SolidSounds schrieb am 31. März 2019 um 03:06:10 Uhr:


Danke Leute für eure Antworten.
Bin erst seit kurzem Vater und habe daher eine ganz neue Verantwortung für eine ganze Familie, dazu noch blutiger Anfänger beim Anhängerbetrieb. Deswegen bin ich da etwas akribisch und will mir das Leben von vornherein so leicht wie möglich machen, um nicht unnötig schnell in irgendeinen Grenzbereich zu kommen.

Der Anhänger ist mir Absicht ja auch sehr leicht gewählt. Die Aufbaumaße sind übrigens ca. LxBxH: 3,5 x 2,1 x 2,5 m, ohne Anti-Schlingerkupplung. Man liest ja die tollsten Storys, von überholenden Bussen, die das ganze Gespann dann durchwirbeln.

Dazu noch Falschinformationen, von meinem Vater, der CE-Schein hat und viele Jahre auch auf dem LKW saß, und einem benachbarten ehemaligen Wohnwagenbauer, die beide meinen, man müsse beim Schlingern Gas geben und das Gespann in die Länge ziehen.
"Die alte Garde" scheint diesen Mythos noch irgendwie im Kopf zu haben.
Auf jeden Fall muss man sich bei jeder Information lieber drei mal absichern, habe ich gemerkt.

wie schon gesagt:
wenn dein WoWa tatsächlich 500kg leer wiegt, wird er, bei ca 6m² Grundfläche, reisefertig normal kaum über 700kg kommen.

Interessant wäre für dich, mal das reale, reisefertige Gewicht fest zu stellen und vielleicht auch mal in die WoWa-Papiere zu schauen, um das zul. Gesamtgewicht des WoWa fest zu stellen.

Du fährst keinen Smart, sondern einen Mondeo, also ein übliches Fz im Mittelklasseformat, mit vermutlich ganz grob geschätzt, um die 1500kg zul. Anhängelast und einem Leergewicht, dass kaum geringer sein dürfte.

Da brauchst du dir bei unterstellten 700kg reisefertigem Gewicht des WoWa überhaupt keine großen Gedanken zur Stützlast zu machen und schon gar nicht über eine Stützlast im Bereich von 75kg.
Den WoWa dürftest du theoretisch wahrscheinlich sogar ziehen, wenn der gar keine eigene Bremse und ein zul. GG von 750kg hätte....

Die meisten wilden Geschichten mit Anhängern gibt es bei eher grenzwertigen Gespannen.
Wenn man mit einem leichten Golf 7 einem 1700kg schweren WoWa üblichen Querschnitts (also z.B. 2,3m breit und 2,6m hoch) zieht, dann sollte man die beim Golf maximal zur Verfügung stehen 75kg Stützlast voll ausnutzen. Gar keine Frage.
Auch eine Antischlingerkupplung ist dann definitiv Pflicht.

Der leere Golf ist dann aber leer bis zu ca 400kg leichter, als der WoWa.

Bei dir ist eher so. dass der Mondeo leer 700kg schwerer ist (doppelt so schwer...), als dein WoWa. Also völlig andere Gewichts- und daher auch völlig andere Fahrstabilitätsverhältnisse.

Ganz schlimme Gewichtsverhältnisse können bei Zug-Fz mit Geländewageneinstufung vorkommen und davon bist du dann noch ein paar Meilen mehr entfernt.

Wenn es dich beruhigt (und es realisierbar ist), dann stelle 50kg Stützlast ein. Das reicht in jedem Fall und ob es bei bestimmten Deichselneigungen nun 3kg weniger oder 3kg mehr werden interessiert nicht die Bohne.

Ich weiß der Thread ist schon etwas älter aber extra einen neuen machen wollte ich jetzt nicht. Ich habe seit kurzem auch den BE nachgeholt der vor allem beim Hausbau wichtig wird aber auch in Zukunft möglicherweise für einen Wohnwagen wichtig werden könnte.

In Sachen Stützlast habe ich eine Frage, und zwar wenn ich folgenden Fall habe:

Zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs geringer als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers aber natürlich höher als das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Man liest auf vielen Internetseiten, dass man in dem Fall die Stützlast zum Anhängergewicht dazu rechnen kann.

Beispiel:
Zulässige Anhängelast Fahrzeug: 1600 KG
Zulässige Stützlast Fahrzeug: 90KG
Zulässiges Gesamtgewicht Anhänger: 1800KG
Gewicht Anhänger (z.B. Wohnwagen): 1300KG

Nun liest man, dass ich den Anhänger um 390KG auf 1690KG beladen kann. Also um die Stützlast höher, da diese zum Fahrzeug gehört und das zGG des Fahrzeugs verringert. Vorraussetzung natürlich, dass die Stützlast auch wirklich 90KG beträgt. Klingt für mich erstmal logisch.

Nun haben das aber sowohl mein Fahrlehrer als auch der TÜV-Prüfer verneint. Den Prüfer habe ich natürlich erst nach bestandener Prüfung gefragt. 😁
Dem Prüfer würde ich grundsätzlich glauben schenken, aber warum liest man das überall?

Welcher eingefleischte Camper kann mich aufklären?

https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/

Unter Pk. 3 steht es beschrieben. Aber vorsicht, dass gilt imho nur in DE.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 18. Juli 2020 um 23:29:29 Uhr:


https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/

Unter Pk. 3 steht es beschrieben. Aber vorsicht, dass gilt imho nur in DE.

Und warum sagt mir ein TÜV-Prüfer etwas anderes? Finde ich merkwürdig. Der sagte es gibt vom ADAC wohl so eine Karte wo das ganze beschrieben ist.

Im ADAC Forum sagt ein "ADAC"-Experte, dass das in der ganzen EU gilt (ab Kommentar 7)
https://community.adac.de/.../...as-mit-dem-anhangerlast-bei-einem-pkw

Es gilt EU-weit; aber auch da gibt es welche (wie Dein Prüfer), die es nicht wissen. 😉

Und wenn die dann mit Dir auf ??? diskutieren, bleibt meist nur zahlen. 😁

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