Stützlast
HAllo ! Meine Frage ist:
Ich habe einen wohnwagen 1600kg Gesamtmasse der WW. hat eine Stützlast von 100kg, und die AHK.vom PKW KIA Sortento Allrad eine Stützlast von 80 kg. Worauf müsste ich jetzt achten? darf ich den WW ziehen
Viele Grüße Schommi
Beste Antwort im Thema
Schommi, die 80kg eingetragene Stützlast sind auf dieser Zugfahrzeugseite die Zulässige Stützlast die nicht überschritten werden sollte , aber du solltest sie auch ausnutzen , damit der Zug ruhig läuft .
Was häufig falsch gemacht wird , es wird manchmal die Stützlast unter dem Stützrad gemessen . Das ist natürlich falsch , weil der Hebelarm der Anhängevorrichtung sich verändert .
Ob du nun mit Personenwaage oder evtl mit einer Lumpenwaage am Kupplungsmal misst ist vollkommen egal .
Interessant ist : In deinem Doc. 1 (Fahrzeugschein) steht unter F2 - die im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg - ( also zulässiges Gesamtgewicht). Diese erhöht sich nur im Anhängerbetrieb durch die Stützlast.
Wenn du unter Spalte 22 schaust, lassen die Zulassungskriterien einen Aufschlag auf die Hinterachslast und das zulässige Gesamtgewicht von 100 Kg zu. Nicht unerheblich , denn wenn ohen Anhänger das zulässige Gesamtgewicht bei 3490 kg liegt , dann liegt es erlaubterweise mit Anhänger bei 3590 kg .
Nicht unerheblich deshalb , weil Polizeibeamte manchmal da nicht mitkommen .
Vorsicht ! In Oestereich bleibt es bei dem unter F2 eingetragenen zGw., selbst wenn im Grenzfall durch die Stützlast 3500 kg überschritten werden und mancher Scharfschütze meinen könnte man brauchte eine GOBOX.
Allein das zGw unter F2 ist ausschlaggebend.
Nicht irre machen lassen !
Giovanni.
Ähnliche Themen
70 Antworten
gar nichts...ist alles gut. War nur eine Bemerkung.
Ein leichterer VW Tiguan mit 2T-Anhängelast hat immer schon 100kg Stützlast.
Schommi, die 80kg eingetragene Stützlast sind auf dieser Zugfahrzeugseite die Zulässige Stützlast die nicht überschritten werden sollte , aber du solltest sie auch ausnutzen , damit der Zug ruhig läuft .
Was häufig falsch gemacht wird , es wird manchmal die Stützlast unter dem Stützrad gemessen . Das ist natürlich falsch , weil der Hebelarm der Anhängevorrichtung sich verändert .
Ob du nun mit Personenwaage oder evtl mit einer Lumpenwaage am Kupplungsmal misst ist vollkommen egal .
Interessant ist : In deinem Doc. 1 (Fahrzeugschein) steht unter F2 - die im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg - ( also zulässiges Gesamtgewicht). Diese erhöht sich nur im Anhängerbetrieb durch die Stützlast.
Wenn du unter Spalte 22 schaust, lassen die Zulassungskriterien einen Aufschlag auf die Hinterachslast und das zulässige Gesamtgewicht von 100 Kg zu. Nicht unerheblich , denn wenn ohen Anhänger das zulässige Gesamtgewicht bei 3490 kg liegt , dann liegt es erlaubterweise mit Anhänger bei 3590 kg .
Nicht unerheblich deshalb , weil Polizeibeamte manchmal da nicht mitkommen .
Vorsicht ! In Oestereich bleibt es bei dem unter F2 eingetragenen zGw., selbst wenn im Grenzfall durch die Stützlast 3500 kg überschritten werden und mancher Scharfschütze meinen könnte man brauchte eine GOBOX.
Allein das zGw unter F2 ist ausschlaggebend.
Nicht irre machen lassen !
Giovanni.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 4. Januar 2016 um 18:09:45 Uhr:
Schommi, die 80kg eingetragene Stützlast sind auf dieser Zugfahrzeugseite die Zulässige Stützlast die nicht überschritten werden sollte , aber du solltest sie auch ausnutzen , damit der Zug ruhig läuft .
Was häufig falsch gemacht wird , es wird manchmal die Stützlast unter dem Stützrad gemessen . Das ist natürlich falsch , weil der Hebelarm der Anhängevorrichtung sich verändert .
Ob du nun mit Personenwaage oder evtl mit einer Lumpenwaage am Kupplungsmal misst ist vollkommen egal .
Interessant ist : In deinem Doc. 1 (Fahrzeugschein) steht unter F2 - die im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg - ( also zulässiges Gesamtgewicht). Diese erhöht sich nur im Anhängerbetrieb durch die Stützlast.
Wenn du unter Spalte 22 schaust, lassen die Zulassungskriterien einen Aufschlag auf die Hinterachslast und das zulässige Gesamtgewicht von 100 Kg zu. Nicht unerheblich , denn wenn ohen Anhänger das zulässige Gesamtgewicht bei 3490 kg liegt , dann liegt es erlaubterweise mit Anhänger bei 3590 kg .
Nicht unerheblich deshalb , weil Polizeibeamte manchmal da nicht mitkommen .
Vorsicht ! In Oestereich bleibt es bei dem unter F2 eingetragenen zGw., selbst wenn im Grenzfall durch die Stützlast 3500 kg überschritten werden und mancher Scharfschütze meinen könnte man brauchte eine GOBOX.
Allein das zGw unter F2 ist ausschlaggebend.
Nicht irre machen lassen !
Giovanni.
Sehr gut danke dir ich schau es mir mal an
Zitat:
@Schommiderpreusse schrieb am 4. Januar 2016 um 18:22:54 Uhr:
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 4. Januar 2016 um 18:09:45 Uhr:
Schommi, die 80kg eingetragene Stützlast sind auf dieser Zugfahrzeugseite die Zulässige Stützlast die nicht überschritten werden sollte , aber du solltest sie auch ausnutzen , damit der Zug ruhig läuft .
Was häufig falsch gemacht wird , es wird manchmal die Stützlast unter dem Stützrad gemessen . Das ist natürlich falsch , weil der Hebelarm der Anhängevorrichtung sich verändert .
Ob du nun mit Personenwaage oder evtl mit einer Lumpenwaage am Kupplungsmal misst ist vollkommen egal .
Interessant ist : In deinem Doc. 1 (Fahrzeugschein) steht unter F2 - die im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg - ( also zulässiges Gesamtgewicht). Diese erhöht sich nur im Anhängerbetrieb durch die Stützlast.
Wenn du unter Spalte 22 schaust, lassen die Zulassungskriterien einen Aufschlag auf die Hinterachslast und das zulässige Gesamtgewicht von 100 Kg zu. Nicht unerheblich , denn wenn ohen Anhänger das zulässige Gesamtgewicht bei 3490 kg liegt , dann liegt es erlaubterweise mit Anhänger bei 3590 kg .
Nicht unerheblich deshalb , weil Polizeibeamte manchmal da nicht mitkommen .
Vorsicht ! In Oestereich bleibt es bei dem unter F2 eingetragenen zGw., selbst wenn im Grenzfall durch die Stützlast 3500 kg überschritten werden und mancher Scharfschütze meinen könnte man brauchte eine GOBOX.
Allein das zGw unter F2 ist ausschlaggebend.
Nicht irre machen lassen !
Giovanni.
Sehr gut danke dir ich schau es mir mal an
unter F2 steht bei mir002510
unter 22 : 20:bis1755*G:bis2008*Stufe PM 5 ab Tag erstzul.*Datum
Welcher Pfuscher misst bitteschön die Stützlast am Stützrad und das mit einer Personenwage? So was ist mir bisher nur in Polizeikontrollen unter gekommen
80KG Stützlast sind völlig ausreichend. Mehr braucht kein Mensch.
Immerhin ist zu bedenken das 80kg Stützlast bei dem Hebel im Vergleich zu Vorder-und Hinterachse doch einiges anstellen und je leichter das Auto vorne ist, je problematischer wird es.
Zudem gelten diese 80kg dann als ZULADUNG, also verringert sich die Zuladung im Fahrzeug um dieses Gewicht.
Wenn du dann 120kg Stützlast haben dürftest, würde sich halt die Zuladung deines Fahrzeuges entsprechend verringern wenn du die 120kg ausnutzt. Kommst du dann auf die Wage, wird man dir ggf. wegen Überladung des Fahrzeuges ein Ticket verpassen (oder in der CH ab 5% den FS wegnehmen).
Zudem fährt sich ein so beladenes Fahrzeug "scheisse". Lieber das Gewicht auf die Räder und den WoWa auf ca. 80% der max. zugelassenen Stützlast der Kombination.
Im übrigen, mein Tahoe, der 11.000kg ziehen darf hat auch nur 95kg Stützlast, der Kugelkopf darf bis 8.000kg ziehen (mit Druckluftbremse).
Bei meinem Voyi ist es egal ob Kugelkopf abnehmbar oder nicht, mehr als 70kg ist nicht gem. Hersteller.
Zitat:
@Schommiderpreusse schrieb am 4. Januar 2016 um 18:46:42 Uhr:
Zitat:
@Schommiderpreusse schrieb am 4. Januar 2016 um 18:22:54 Uhr:
Sehr gut danke dir ich schau es mir mal an
unter F2 steht bei mir002510
unter 22 : 20:bis1755*G:bis2008*Stufe PM 5 ab Tag erstzul.*Datum
q1 02000 anhängelast gebremst
q2 0750 anhänglast ungebremst
Ich weiß nicht was es da immer noch für Fragen gibt, obwohl das Thema so alle 4 Monate auf`s neue kommt.
Egal was der Hänger, oder das Zugfahrzeug für eine Stützlast hat es gilt immer die Kleinere, fertig.
Hat das Zugfahrzeug 100 kg und der Hänger 80, gilt 80, hat der Hänger 100 und das Zugfahrzeug 80 gilt 80, was ist da so schwer?
Im Übrigen gilt eigentlich immer das Mögliche ausnutzen, dann liegt das Gespann am besten, zu hecklastig ist schlecht und zu frontlastig ebenfalls, also wenn 80 erlaubt sind 80 nutzen, sind 100 erlaubt die 100 kg nutzen.
Man kann das doch durch gezielte Beladung recht gut ausgleichen.
Schommi , ist das ein sog . Fahrzeugschein oder ein ausländischer Fahrzeugschein ?
In den neueren Dokumenten hast die DOC 1, entspricht dem Fahrzeugschein und eine CoC (Homologation ),
entspricht dem früheren Kraftfahrzeugbrief . Da sind die Spalten so eingeteilt, wie ich sie genannt habe .
Was ist das für ein Auto ?
Schau mal im Kraftfahrzeugschein nach , COC neu .
Wenn du Fragen hast , schreib mal über PN.
Giovanni.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 4. Januar 2016 um 18:09:45 Uhr:
Schommi, die 80kg eingetragene Stützlast sind auf dieser Zugfahrzeugseite die Zulässige Stützlast die nicht überschritten werden sollte , aber du solltest sie auch ausnutzen , damit der Zug ruhig läuft .
Was häufig falsch gemacht wird , es wird manchmal die Stützlast unter dem Stützrad gemessen . Das ist natürlich falsch , weil der Hebelarm der Anhängevorrichtung sich verändert .
Ob du nun mit Personenwaage oder evtl mit einer Lumpenwaage am Kupplungsmal misst ist vollkommen egal .
Interessant ist : In deinem Doc. 1 (Fahrzeugschein) steht unter F2 - die im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg - ( also zulässiges Gesamtgewicht). Diese erhöht sich nur im Anhängerbetrieb durch die Stützlast.
Wenn du unter Spalte 22 schaust, lassen die Zulassungskriterien einen Aufschlag auf die Hinterachslast und das zulässige Gesamtgewicht von 100 Kg zu. Nicht unerheblich , denn wenn ohen Anhänger das zulässige Gesamtgewicht bei 3490 kg liegt , dann liegt es erlaubterweise mit Anhänger bei 3590 kg .
Nicht unerheblich deshalb , weil Polizeibeamte manchmal da nicht mitkommen .
Vorsicht ! In Oestereich bleibt es bei dem unter F2 eingetragenen zGw., selbst wenn im Grenzfall durch die Stützlast 3500 kg überschritten werden und mancher Scharfschütze meinen könnte man brauchte eine GOBOX.
Allein das zGw unter F2 ist ausschlaggebend.
Nicht irre machen lassen !
Giovanni.
Spätestens durch diesen Text, sollte man endgültig (k)irre werden....
Das Auto des TE hat nur ein zul. GG von 2510kg....was sollen ihm da Zahlen eines wesentlich schwereren Autos bringen?
Probleme mit der 3500kg-Grenze kann der TE gar nicht bekommen, also warum hier solche unnötig verwirrenden Dinge verbreiten?
Ob bei ihm überhaupt ein Erhöhung des zul. Gesamtgewichts oder eine Erhöhung der Hinterachslasten bei Anhängerbetrieb zum tragen kommt (die dann bei seinem Kia unter Punkt 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen müssten), weißt du doch überhaupt nicht!
So wie der TE es bis jetzt dargestellt hat, steht unter Punkt 22 (Bemerkungen) nichts, was mit dem zul. GG und der zul. Achslasten zu tun hat. Lediglich Bemerkungen zur Fz-Höhe und zum Leergewicht des Fz.
Wenn unter Punkt 22 nicht mehr steht, als der TE bisher angegeben hat, ist für ihn bei 2000kg-Anhängelast Schluss und er darf, egal welche reale Stützlast, weder seine angegebenen Hinterachslasten (7.2 und 8.2) noch das angegebene zu. Gesamtgewicht (F.2) von 2510kg überschreiten.
Hi, stimmt ich war so auf WOMI konzentriert , da habe ich an einen anderen überhaupt nicht gedacht .
Da haben wir aber mächtig Glück gehabt , dass du in so -flachen Gewässern - fischst .
Gleichzeitig Gruß an Schommi :
Ich bin immer nur auf Größeres aus . Für mich war ein Wohnmobil von mindestens 3,5 t zGw das Maß der Dinge .
Entschuldige .
Giovanni.
Hallo zusammen,
ich fahre einen Mondeo 3 Kombi mit 75kg Stützlast. Der Wohnanhänger hat 500kg leer und auch 75 kg Stützlast.
Es wird gesagt, man solle die Stützlast des Anhängers auf Höhe der Kupplung des Autos ermitteln.
Wenn ich das aber bei einem voll beladenen Auto mache (2 Erwachsene, 1 Kind, Gepäck) und dazu das Gewicht des Anhängers draufdrückt ist die Kupplung ja gut 10 cm tiefer, als beim leeren Mondeo, der ein sehr weiches Fahrwerk hat.
Wenn ich also versuche, zwecks stabilem Fahrverhalten gut an die 75kg ranzukommen, bin ich dann auf jeden Fall drüber.
Also welche Höhe nimmt man genau? Berücksichtigt man dabei zB das Einfedern des Zugfahrzeuges?
Wie sieht es aus mit der Beladung des Zugfahrzeugs? Wir haben ja einen Fronttriebler und ich habe gehört man soll das Heck gut beschweren. Macht für mich aber nicht viel Sinn.
Wie macht man es richtig? Gibt es Faustformeln für sowas?
Ist es generell besser das Zugfahrzeug so schwer, und den Anhänger so leicht wie möglich zu beladen?
Danke schon mal!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Stützlast und richtige Beladung' überführt.]
du misst immer am hänger und sollst da an deine maximallast kommen. ob das 10 cm mehr oder weniger sind, ist egal.
kannst aber eh auf der richtigen höhe messen. wo wäre da das problem? muss ja nicht am zentimeter sein.
je leichter der anhänger, desto besser. klar, aber trotzdem immer die stützlast ausnutzen.
nimmst einfach:
https://www.campingwagner.at/product_info.php?...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Stützlast und richtige Beladung' überführt.]
Ich hab irgendein Youtube-Video gesehen, da hatte der Typ fast 10 kg mehr auf der Waage, weil die Kupplung 10 cm tiefer war als vorher. Es scheint schon etwas dann auszumachen.
Naja, ich denke ich stelle meine Frau auf die Anhängerkupplung, und messe dann den Abstand zum Boden. Kommt mir genauer vor, als beim leeren Auto zu messen.
Ich will die Last schließlich, wie du sagst, ausnutzen. Bin absolut unerfahren, was Anhänger angeht, und der soll so stabil wie möglich laufen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Stützlast und richtige Beladung' überführt.]
Ich fahre immer mit mind 90 kg stützlast. Hatte auch den 3 er Mondeo, hab es immer mit so einer Waage ermittelt, fertig. Bin damit immer gut gefahren.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Stützlast und richtige Beladung' überführt.]
Wichtig wäre den Wohnanhänger reisefertig zu beladenen und dann die Stützlast zu messen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Stützlast und richtige Beladung' überführt.]