Stressfrei bei Tempo 200 und mehr
In dem Thread "Basispreise..." ist ein Thema aufgetaucht, dass mit dem Themenstart nichts zu tun hat. Auch ich habe darauf kurz meine Meinung gesagt, aber ich muss dazu nochmal was loswerden:
Ich habe lediglich behauptet, dass man bei Tempo 200 und mehr nicht gerade stressfrei fahren kann.
Das behaupte ich nach wie vor, obwohl mein Gaspedal auch oft das Bodenblech berührt.
Alle darauf folgende Kommentare haben meine Behauptung wiederlegt.
Anscheinend gibt es in D mehr Supermänner, als man sich vorstellen kann.
Es wird von den meisten in dem Thread behauptet, dass man doch völlig stressfrei uber eine lange Zeit mit Tempomat über 200KM/h fahren könne.
Um es vorweg zu nehmen: Das soll keine Kritik sein, lediglich zum Nachdenken anregen. Auch ich fahre auf freien Autobahnen, die ich auch in der Ferne einschätzen kann, hin und wieder mit Bleifuss.
Dass ich dabei nicht stressfrei bin, gebe ich gerne zu. Dazu muss ich sagen, dass ich zu 90 Prozent einhändig relaxt fahre.
Die meisten, die das jedenfalls behaupten, fahren entweder nachts (wo es ohne Stress gar nicht geht, gerade da kann alles mal über die Fahrbahn laufen) oder am Tag vun Hannover nach Cuxhaven ;-)
Stressfrei über 200 ist nicht möglich, wollte ich damit nur sagen. Mit Tempomat schon gar nicht. Und ja, ich kann autofahren und bin immer noch unfallfrei.
Wer stressfrei über 200 fährt, macht irgend etwas falsch ;-)
Viele überschätzen sich hier einfach. Das sagt der gesunde Menschenverstand, den ich, wenn ich meinen Freunden Glauben schenken darf, durchaus habe ;-)
Gruss...teddy
Beste Antwort im Thema
In dem Thread "Basispreise..." ist ein Thema aufgetaucht, dass mit dem Themenstart nichts zu tun hat. Auch ich habe darauf kurz meine Meinung gesagt, aber ich muss dazu nochmal was loswerden:
Ich habe lediglich behauptet, dass man bei Tempo 200 und mehr nicht gerade stressfrei fahren kann.
Das behaupte ich nach wie vor, obwohl mein Gaspedal auch oft das Bodenblech berührt.
Alle darauf folgende Kommentare haben meine Behauptung wiederlegt.
Anscheinend gibt es in D mehr Supermänner, als man sich vorstellen kann.
Es wird von den meisten in dem Thread behauptet, dass man doch völlig stressfrei uber eine lange Zeit mit Tempomat über 200KM/h fahren könne.
Um es vorweg zu nehmen: Das soll keine Kritik sein, lediglich zum Nachdenken anregen. Auch ich fahre auf freien Autobahnen, die ich auch in der Ferne einschätzen kann, hin und wieder mit Bleifuss.
Dass ich dabei nicht stressfrei bin, gebe ich gerne zu. Dazu muss ich sagen, dass ich zu 90 Prozent einhändig relaxt fahre.
Die meisten, die das jedenfalls behaupten, fahren entweder nachts (wo es ohne Stress gar nicht geht, gerade da kann alles mal über die Fahrbahn laufen) oder am Tag vun Hannover nach Cuxhaven ;-)
Stressfrei über 200 ist nicht möglich, wollte ich damit nur sagen. Mit Tempomat schon gar nicht. Und ja, ich kann autofahren und bin immer noch unfallfrei.
Wer stressfrei über 200 fährt, macht irgend etwas falsch ;-)
Viele überschätzen sich hier einfach. Das sagt der gesunde Menschenverstand, den ich, wenn ich meinen Freunden Glauben schenken darf, durchaus habe ;-)
Gruss...teddy
319 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gurkengraeber
Das mit silbernen Golf + und B Klassen muss wohl stimmen. Heute in einer 30er Zone einen silbernen Golf Plus vor mit gehabt, der ungelogen mit 15km/h gefahren ist! Ich hätte bald ins Lenkrad gebissen, weil die Straße sehr lang ist, ohne Überholmöglichkeiten!
Tja ... SUV kaufen, Gas geben, drüberfahren, weiter gehts 😁
Zitat:
Original geschrieben von johhny_walker
Es heisst ja auch nicht Mindestgeschwindigkeit, diese gibt es meines Wissens nur auf der AB und liegt bei teuflischen 60km/h.
Aber keine Sorge, ich war früher auch mal wilder :-) Zeiten ändern sich, Gewohnheiten auch.
vor mir hat die Polizei mal einen Rentner raus gezogen, nachdem sie mit dem Mannschaftswagen 20 Minuten hinterher schleichen mussten, weil man auf der Strecke partout nicht überholen konnte. Als es dann doch mal ging, kam gleich die Kelle raus. Allzu sehr darf man den Verkehr wohl auch nicht behindern :-)
OT on:
Zitat:
vor mir hat die Polizei mal einen Rentner raus gezogen, nachdem sie mit dem Mannschaftswagen 20 Minuten hinterher schleichen mussten, weil man auf der Strecke partout nicht überholen konnte. Als es dann doch mal ging, kam gleich die Kelle raus. Allzu sehr darf man den Verkehr wohl auch nicht behindern :-)
... das ist ja bei Vorsatz auch in der STVO entsprechend hinterlegt ... wobei die Rennleitung da sicher ein wenig Erklärungsnöte gehabt haben dürfte, was denn die konkrete Behinderung und insbesondere der Vorsatz war, denn von einem Motorfahrzeug geht ja gemeinhin generell eine Betriebsgefahr aus ... worunter in der Rechtsprechung u.a. auch die Behinderung des Verkehrs per Definition fällt ... daher auch der Grundsatz "allgemeine Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" (§1 ?)
OT off:
Gruss,
LJ
Zitat:
Original geschrieben von johhny_walker
OT on:... das ist ja bei Vorsatz auch in der STVO entsprechend hinterlegt ... wobei die Rennleitung da sicher ein wenig Erklärungsnöte gehabt haben dürfte, was denn die konkrete Behinderung und insbesondere der Vorsatz war, denn von einem Motorfahrzeug geht ja gemeinhin generell eine Betriebsgefahr aus ... worunter in der Rechtsprechung u.a. auch die Behinderung des Verkehrs per Definition fällt ... daher auch der Grundsatz "allgemeine Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" (§1 ?)
OT off:
Gruss,
LJ
Nochmal OT on: 😉
Der Verstoß gegen Vorschriften der StVO hat nichts mit der Betriebsgefahr eines Kfz zu tun.
§3 Abs. 2 StVO sagt:
Zitat:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Wenn dem Rentner also kein "triftiger Grund" eingefallen ist, hat das Langsamfahren der Rennleitung schon gereicht. Es braucht dazu keinen Vorsatz, mit dem Langsamfahren auch den Verkehr behindern zu wollen.
Grüße vom Ostelch
OT off
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Ostelch
Nochmal OT on: 😉
Der Verstoß gegen Vorschriften der StVO hat nichts mit der Betriebsgefahr eines Kfz zu tun.
§3 Abs. 2 StVO sagt:
Zitat:
Original geschrieben von Ostelch
Wenn dem Rentner also kein "triftiger Grund" eingefallen ist, hat das Langsamfahren der Rennleitung schon gereicht. Es braucht dazu keinen Vorsatz, mit dem Langsamfahren auch den Verkehr behindern zu wollen.Zitat:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Grüße vom Ostelch
OT off
... wie ist denn "so langsam fahren dass sie den Verkehrsfluss behindern" genau definert? Nur weils der Rennleitung nicht rassig genug geht? Das wäre Willkkür! ... und Nein! Da gibt es für die Rennleitung keinen "Ermessens-Spielraum" ! Wo sind wir denn hier? Polizeistaat? ...
Btw:
Warum werden dann Fahrzeuge für den Strassenverkehr zugelassen, die gezielt zur Umgehung der Führerausweis-Anforderungen heruntergeregelt werden? Ich denke da so an 2-Gang-Suzukis und so weiter...das soll dann ein triftiger Grund sein, und mit grosser Wahrscheinichkeit spürbarer Behinderung?
Einfach lachhaft! ...
Zitat:
Original geschrieben von johhny_walker
... wie ist denn "so langsam fahren dass sie den Verkehrsfluss behindern" genau definert? Nur weils der Rennleitung nicht rassig genug geht? Das wäre Willkkür! ... und Nein! Da gibt es für die Rennleitung keinen "Ermessens-Spielraum" ! Wo sind wir denn hier? Polizeistaat? ...Btw:
Warum werden dann Fahrzeuge für den Strassenverkehr zugelassen, die gezielt zur Umgehung der Führerausweis-Anforderungen heruntergeregelt werden? Ich denke da so an 2-Gang-Suzukis und so weiter...das soll dann ein triftiger Grund sein, und mit grosser Wahrscheinichkeit spürbarer Behinderung?
Einfach lachhaft! ...
Ich glaube, es hat wenig Sinn, auf dieser Basis hier weiter zu diskutieren. Wenn ein Fahrzeug, dass für den Straßenverkehr zugelassen ist, zulässigerweise nur 30 km/h fahren darf, dann ist das ein "triftiger Grund". Die damit verbundene Verkehrsbehinderung ist unvermeidlich. So wie ein Mofa, Bagger oder Traktor auch erlaubterweise den Verkehr behindert. Der Fahrer kann und darf nicht schneller fahren. So einfach ist das. Wenn ich aber auf freier Strecke mit einem normalen Auto mit Tempo 30 unterwegs bin, obwohl die Verkehrsbedingungen auch Tempo 100 gefahrlos zulassen würden, ich aber gedankenlos dahinrolle und damit den nachfolgenden Verkehr behindere, weil er entweder hinter mir herzuckeln oder mich überholen muss, weil eben unter diesen konkreten Umständen kein normaler Fahrer mit derart niedriger Geschwindigkeit fahren würde, dann verstoße ich gegen §3II StVO. Letztlich entscheidet auch nicht die Rennleitung, sondern ein Richter darüber. Was das alles mit einem "Polizeistaat" zu tun haben soll, bleibt dein Geheimnis. 🙄
Dann gibt es für jede Art von Langsamfahrer auch noch den §5 Abs. 6 Satz 2 StVO:
Zitat:
Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Auch so eine lachhafte Vorschrift wahrscheinlich ...
Grüße vom Ostelch
Danke Ostelch für Deine Mühe, das zu erklären und zu untermauern. 🙂 Mir gehen diese Trödler, die Schlangen von 5-10 Autos hinter sich herziehen und diese nicht interessieren/bemerken, gewaltig auf den Keks. Wenn diese Spezies nicht in der Lage ist, außerorts ohne beeinträchtigende Parameter wie z.B. Schlechtwetter die zulässige Geschwindigkeit annähernd auszunutzen, sollen die Zuhause bleiben oder sich fahren lassen. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Ostelch
Ich glaube, es hat wenig Sinn, auf dieser Basis hier weiter zu diskutieren. Wenn ein Fahrzeug, dass für den Straßenverkehr zugelassen ist, zulässigerweise nur 30 km/h fahren darf, dann ist das ein "triftiger Grund". Die damit verbundene Verkehrsbehinderung ist unvermeidlich. So wie ein Mofa, Bagger oder Traktor auch erlaubterweise den Verkehr behindert. Der Fahrer kann und darf nicht schneller fahren. So einfach ist das. Wenn ich aber auf freier Strecke mit einem normalen Auto mit Tempo 30 unterwegs bin, obwohl die Verkehrsbedingungen auch Tempo 100 gefahrlos zulassen würden, ich aber gedankenlos dahinrolle und damit den nachfolgenden Verkehr behindere, weil er entweder hinter mir herzuckeln oder mich überholen muss, weil eben unter diesen konkreten Umständen kein normaler Fahrer mit derart niedriger Geschwindigkeit fahren würde, dann verstoße ich gegen §3II StVO.
Im Wesentlichen gebe ich Dir Recht. Unter gewissen Umständen kann das Schleichen sogar als Nötigung ausgelegt werden.
Ein Problem haben wir aber auf der Autobahn: Wenn ein Lastwagen mit 90km/h (ich weiss, 10km zu schnell 😉 ) überholt, kommt keiner auf die Idee zu drängeln oder zu lichthupen. Überholt dann aber einer mit einem normalen Auto mit 100km/h einen Lastwagen (20km Geschwindigkeitsdifferenz), fangen plötzlich alle an zu hypern. Verstehe ich nicht... 😠
Zitat:
Original geschrieben von Owlmirror
Wenn ein Lastwagen mit 90km/h (ich weiss, 10km zu schnell 😉 ) überholt, kommt keiner auf die Idee zu drängeln oder zu lichthupen.
Doch, ich 😛
Zitat:
Original geschrieben von Südschwede
Mir gehen diese Trödler, die Schlangen von 5-10 Autos hinter sich herziehen und diese nicht interessieren/bemerken, gewaltig auf den Keks.
Wie war das grad nebenan mit dem Baldrian?
Zitat:
Original geschrieben von johhny_walker
...soll jeder so fahren wie er mag...
Einspruch, bitte genau das nicht.
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
Original geschrieben von Owlmirror
Ein Problem haben wir aber auf der Autobahn: Wenn ein Lastwagen mit 90km/h (ich weiss, 10km zu schnell 😉 ) überholt, kommt keiner auf die Idee zu drängeln oder zu lichthupen. Überholt dann aber einer mit einem normalen Auto mit 100km/h einen Lastwagen (20km Geschwindigkeitsdifferenz), fangen plötzlich alle an zu hypern. Verstehe ich nicht... 😠
Verstehe ich schon. Auch wenn das jetzt kein Fall von § 3 Abs. 2 StVO ist, so doch einer von § 1 StVO, insbesondere von Abs. 2:
Zitat:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wenn ich so vor mich hin trödele und einen Lkw überholen will und merke, dass von hinten schnelllere Fahrzeuge kommen, dann gebe ich eben mal kurz Gas und schere gleich wieder rechts ein. Es ist sonst eine
nach den Umständen vermeitbare Behinderung eines Anderen. Bis auf die notorischen Drängler, die auch noch bei 180km/h drängeln, gibts es nach meinen Erfahrungen keine Probleme. Aber da fahren wir heute alle Autos, die vor 30 Jahren jeden Porsche hätten verhungern lassen und sind dann so rücksichtslos, die Kraft nicht mal kurz zu nutzen. Der Schleicher ist in diesem Fall nicht besser als der Drängler.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
Original geschrieben von Hagelschaden
Einspruch, bitte genau das nicht.Zitat:
Original geschrieben von johhny_walker
...soll jeder so fahren wie er mag...Gruß
Hagelschaden
... die Implikation, sich dabei an die Regeln zu halten ist eine Aufgabe, die mir -mangels attestierter Intelligenz (s.o., nochmals Danke an den Herrn Prof. emir. Dr. h.c. aus DD 😁)- sagen wir: schwer fällt :-) ...
Zitat:
Original geschrieben von Ostelch
Verstehe ich schon. Auch wenn das jetzt kein Fall von § 3 Abs. 2 StVO ist, so doch einer von § 1 StVO, insbesondere von Abs. 2:
Original geschrieben von Ostelch
Zitat:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Na, wenn wir hier schon mit den §§ schmeißen - für die sich im RL ja oftmals weder die zu Verdruß Anlass gebenden Autofahrer noch die Rennleitung interessieren - dann aber auch noch den § 5 StVO
Zitat:
+(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Damit hätten wir dann auch die Schleicher erfasst, aber s.o. , mangels Kenntnis und/oder Wille und mangelnder Kontrolle ändert sich da eben nichts.
Wobei ich mich mit dem Ruf nach mehr Kontrollen eher etwas schwer tue 😁
Gruß
Hagelschaden...irgendwie führen doch solche Diskussionen zu nichts 😁