Streifunfall (Bagatelle)

Hallo,

Meine Frau musste gestern einem Auto ausweichen und hat mit dem Heck unseres Fahrzeugs ein anderes an der Stossstange gestreift. Der andere Wagen war am strassenrand geparkt. Der Schaden ist minimal. Eine kleine Lackspur unseres Autos an der unlackierten Stossstange des Twingos (Baujahr 90er geschätzt). Dazu kommt allerdings, dass der Twingo bereits eine fette Delle in der Seite hatte, im Heckbereich. Da meine Frau den Halter nicht antraf, ist sie zur Polizei. Sie hat es erst eine Stunde später gemacht und muss jetzt wohl 35 euro wegen Fahrerflucht zahlen. Dies ist allerdings Nebensache, das nächste mal weiss mans besser, dass man gleich die Polizei kontaktiert. Nun ist es so, dass die Polizei einen Unfallbericht aufgenommen hat. Auch at diw Polizei bestätigt, dass die Vorschäden (die Delle) am anderen Fahrzeug nicht vom Streifunfall herrühren können. Insofern ist sie da nun abgesichert. Die Polizei meinte jetzt, dass wir unsere Haftpflicht informieren sollen, dass diese sich mit der Haftpflichr des Unfallgegners austauscht. Wäre es aber in Hinblick auf den geringen Scahden jicht besser, das unter der Hand mit dem Halter des anderen Wagens zu klären? Leider haben wir keine Telefonnummer, würden ihm aber sonst morgen nen Zettel einwerfen. Oder ist es doch besser den Schaden der KFZ Versicherung zu melden? Ich hab halt keine Lust qegen so einer Bagatelle hochgestuft zu werden.

Hoffw auf hilfreiche Antworten. Vg

HANSI

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Was Du früher erlebtest spielt hier keine Rolle. Wenn der Geschädigte sein Fahrzeug zur Werkstatt bringen will, muss der Schädiger bzw. die HP dessen den entstanden Aufwand übernehmen.
Ich glaube nicht, dass einem Schädiger zugebilligt wird, über verranzt oder nicht zu entscheiden.

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Wird der Schaden von der VS zurückgekauft,
zahlt man "nur" den Schaden.
(Anwalt, Gutachter usw. gehen zu Lasten der VS)

eben 😉

Moin,

ich habe mich letztes Jahr auch mit meiner Unfallgegnerin auf Zahlung des von mir verursachten Schadens geeinigt. Da ich zu dem Zeitpunkt das Geld aber nicht ausgeben sondern erst ein paar Monate später vom Weihnachtsgeld zahen wollte, habe ich das von der Versicherung regulieren lassen, um den Schaden später zurück zu kaufen.

Aus dem Rückkauf wurde dann aber nichts, weil der Schaden bei der Versicherung plötzlich dreimal so teuer war, als wenn ich ihn direkt selber gezahlt hätte. Von der Werkstatt wurde die Privatreparatur mit 350 € veranschlagt, der Versicherung wurden ~1200 € in Rechnung gestellt.

So wurde leider aus der Nichthochstufung nichts. Also: Augen auf beim Schadenrückkauf.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 30. April 2017 um 08:50:12 Uhr:


Wird der Schaden von der VS zurückgekauft,
zahlt man "nur" den Schaden.
(Anwalt, Gutachter usw. gehen zu Lasten der VS)

Das wusste ich nicht und hätte ich so ehrlich gesagt auch nicht gedacht. Aber gut, wieder was gelernt.

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Tja, ist leider kein Geheimnis, dass Rechnungen höher ausfallen, wenn bei der Werkstatt das Wort "Haftpflichtschaden" fällt.

Andererseits ist es natürlich auch möglich, dass während der Reparatur erst weitere Schäden sichtbar wurden

Bei einer Lackabsplitterung am hinteren Radlauf können m.M.n. nachträglich keine weiteren Schäden sichtbar werden.

Moin. Lackspur an der verranzten Kunststoffstosstange. 100 Euro. Was soll das? Ich hatte einen Radunfall letztrs Jahr, da wurde ich angefahren und der typ ist weggefahren. Da hiess es von Anwaltsseite man kann da keinen Gutachter nehmen, weil es nicht im Verhältnis zum Schaden stünde. Und dann das hier? In so nem fall wird das dann vor Gericht geregelt.

Was Du früher erlebtest spielt hier keine Rolle. Wenn der Geschädigte sein Fahrzeug zur Werkstatt bringen will, muss der Schädiger bzw. die HP dessen den entstanden Aufwand übernehmen.
Ich glaube nicht, dass einem Schädiger zugebilligt wird, über verranzt oder nicht zu entscheiden.

Schon klar.

Zitat:

@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 29. April 2017 um 23:59:22 Uhr:


Sollten unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten entstehen, so werde ich unseren Rechtsschutz in Anspruch nehmen ;-).

Wenn der Geschädigte direkt mit deiner Versicherung abrechnet, kannst du mit dem keinen Rechtsstreit führen.

Deine Versicherung darf (und wird bei geringen Summen...) den Schaden auch dann regulieren, wenn er nicht hundertprozentig nachgewiesen wurde sondern lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Forderung rechtmäßig ist und unter wirtschaftlichen Erwägungen weitere Überprüfungen nicht sinnvoll erscheinen...

Eine unlackierte Stoßstange für einen Twingo dürfte irgendwas zwischen 100 und 200 Euro kosten, plus Montage (die aber auch nicht sehr aufwändig ist). Nur so als Anhaltspunkt, was man dem Geschädigten so für die fiktive Abrechnung ohne Beteiligung der Versicherung anbieten könnte.

Im Übrigen hängt es von den vereinbarten AKB ab, ob man einen Bagatellschaden auch dann der Versicherung melden muss, wenn man ihn selbst zu regulieren beabsichtigt.

Ich würde erstmal abwarten, was der Geschädigte sagt... Unter Umständen ist es ihm vollkommen egal und er macht keinen Schaden geltend bzw. akzeptiert einen Tankgutschein.
Oder aber, er macht das volle Programm und macht eine neue Stoßstange zzgl. Lackierung geltend, was bei dem Fahrzeug ein Totalschaden sein dürfte...

Mal ne ganz naive Frage: was passiert wenn ich nun gar nicht reagiere und abwarte. Der Geschädigte wird ja durch die Polizei informiert. Dementsprechend müsste er also an meine Haftpflicht herantreten richtig? So war es bei mir, als ich aus meinem eigenen Unfall, wo ich der Geschädigte war, den Scahdwn geltend machen musste. Da hat sich der Unfallgegner gar nicht gerührt. Nicht dass das mein Plan wäre, aber nur rein theoretisch. Ich weiss selbst, dass das für den Geschädigten ne Zumutung wäre und ist selbstverständlich nicht in meinem Sinn. Würde meine eigene Versicherung mich dann in Regress nehmen. Ich werde den kurzen Denstweg gehen und den Geschädigten kontaktieren. Falls er nicht drauf eingeht läufts halt über die Haftpflicht. Vg

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Dein Versicherer irgendwo im Kleingedruckten formuliert hat, dass Du jeden Schadenfall unverzüglich zu melden hast.
Langsam beschleicht mich ein ungutes Gefühl!

Den Schaden habe ich bereits am Tag des Unfalls an meinen Versicherungsvertreter gemeldet. Der meinte aber, ich solle erstmal versuchen den Geschädigten zu kontaktieren was mir noch nicht gelungen ist. Bzw. Der hat sich noch nicht zurückgemeldet Also alles im grünen Bereich.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 30. April 2017 um 09:04:17 Uhr:


Aus dem Rückkauf wurde dann aber nichts, weil der Schaden bei der Versicherung plötzlich dreimal so teuer war, als wenn ich ihn direkt selber gezahlt hätte. Von der Werkstatt wurde die Privatreparatur mit 350 € veranschlagt, der Versicherung wurden ~1200 € in Rechnung gestellt.

So ist das eben, wenn Werkstätten Wind davon bekommen, dass eine Versicherung der Zahlende ist.

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