Streifunfall (Bagatelle)
Hallo,
Meine Frau musste gestern einem Auto ausweichen und hat mit dem Heck unseres Fahrzeugs ein anderes an der Stossstange gestreift. Der andere Wagen war am strassenrand geparkt. Der Schaden ist minimal. Eine kleine Lackspur unseres Autos an der unlackierten Stossstange des Twingos (Baujahr 90er geschätzt). Dazu kommt allerdings, dass der Twingo bereits eine fette Delle in der Seite hatte, im Heckbereich. Da meine Frau den Halter nicht antraf, ist sie zur Polizei. Sie hat es erst eine Stunde später gemacht und muss jetzt wohl 35 euro wegen Fahrerflucht zahlen. Dies ist allerdings Nebensache, das nächste mal weiss mans besser, dass man gleich die Polizei kontaktiert. Nun ist es so, dass die Polizei einen Unfallbericht aufgenommen hat. Auch at diw Polizei bestätigt, dass die Vorschäden (die Delle) am anderen Fahrzeug nicht vom Streifunfall herrühren können. Insofern ist sie da nun abgesichert. Die Polizei meinte jetzt, dass wir unsere Haftpflicht informieren sollen, dass diese sich mit der Haftpflichr des Unfallgegners austauscht. Wäre es aber in Hinblick auf den geringen Scahden jicht besser, das unter der Hand mit dem Halter des anderen Wagens zu klären? Leider haben wir keine Telefonnummer, würden ihm aber sonst morgen nen Zettel einwerfen. Oder ist es doch besser den Schaden der KFZ Versicherung zu melden? Ich hab halt keine Lust qegen so einer Bagatelle hochgestuft zu werden.
Hoffw auf hilfreiche Antworten. Vg
HANSI
Beste Antwort im Thema
Was Du früher erlebtest spielt hier keine Rolle. Wenn der Geschädigte sein Fahrzeug zur Werkstatt bringen will, muss der Schädiger bzw. die HP dessen den entstanden Aufwand übernehmen.
Ich glaube nicht, dass einem Schädiger zugebilligt wird, über verranzt oder nicht zu entscheiden.
41 Antworten
Als VN bis Du verpflichtet, deine HP über den Unfall zu informieren. Gib dabei an, dass Du dich selbst an den Geschädigten wenden möchtest und falls alle Stricke reissen, dass Du den Schaden auch zurückkaufen wirst. Sehr viel mehr als 'nen Fuffi dürfte der Clio ja kaum noch an Wert haben. 😉
Die 35 Euro kostet es immer, wenn man einen Unfall verursacht, hat nichts mit einer Unfallflucht zu tun - das wäre mehrfach teurer.
Die Polizei hat Dir keine Halterdaten gegeben? Dann versuch über den Zentralruf der Versicherer den Halter ausfindig zu machen und nimm Kontakt auf - vielleicht ist es ja mit einem Hunderter erledigt.
Oder Du meldest es Eurer Versicherung und Du kannst den Schaden dann innerhalb des Kalenderjahres selbst nachregulieren. Hierbei sind die Kosten jedoch bestimmt höher als mit Handgeld selbst `reguliert`.
Danke schonmal für die Tipps. Das mit den 35 Euro irritiert mich nun aber etwas. Der Polizist meinte wohl ( ich war selber nicht dabei) dass sie es auf jedenfall als Fahrerflucht aufnehmen müssen, da sich meine Frau erst ne Stunde später gemeldet habe, dies aber eh eingestellt würde. Muss sie da dann noch was zusätzlich zahlen?
Das kann passieren, ist aber aufgrund der geringen Schadenshöhe extrem unwahrscheinlich.
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Keine Ahnung, wird vielleicht eingestellt. Aber mit 35 EUR kommst Du aus einem Strafverfahren nicht heraus.
Und wenn der Twingo 500 Wert ist und die Reparatur incl Lohn 649 kostet kann der Twingo repariert werden und der Verursacher bzw dessen Versicherung muss die Kosten übernehmen.
Auch bei 500,- WBW wäre es eine Bagatellsache, bei der eine "Fahrerflucht" in aller Regel nicht als Straftat verfolgt wird. Schon garnicht bei der zeitnahen Nachmeldung.
Eine bloße OWi mit 35,- € bleibt halt über.
Und der Schaden ist sehr gering. Ich schätze man könnte die Lackspur einfach abkratzen. Sollten unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten entstehen, so werde ich unseren Rechtsschutz in Anspruch nehmen ;-).
Du/Ihr habt einen Schaden verursacht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Anspruchsteller ist der Geschädigte.
Es gibt in der Justiz durchaus Mitarbeiter, die das geahndet sehen wollen.
Ich bin selber kürzlich Opfer von Fahrerflucht in zwei Fällen geworden. Das ist ärgerlich, aber wenn jemand das nachmeldet, sollte das schon auch positiv bewertet werden.
Aber der Schaden mindert sich doch nicht durch das (fast) korrekte Melden des Unfalls.
Versuche mit dem geschädigten in Kontakt zu treten, mach dich vorher Schlau was ein Stoßfänger kostet und biete eben eine Summe an. Die muss aber nicht angenommen werden. Der Geschädigte kann sich direkt an deine Versicherung wenden, deine Versicherung hat von dir die Regulierungsvollmacht bekommen und wird bei der Bagatelle auch nicht groß Aufruhr machen.
Wie hoch der Schaden ist ermittelt im Zweifelsfall eh ein Gutachter.
Grüße
Steini
Wenn man den Halter ausfindig gemacht hat und diesertatsächlich bereit ist das gegen Summe X zu regeln, dann auf jeden Fall schriftlich festhalten, dass damit alle Ansprüche aus dem Unfall ggü. dem TE abgegolten sind.
Kleiner Tipp: wie es in den Wald hinein ruft....
Mir hat in ähnlicher Situation einst jemand eine derart lächerliche Summe angeboten, dass ich es nur so interpretieren könnte, dass dieser meine Zeit verschwenden und mich für dumm verkaufen wollte. Daraufhin habe ich logischerweise 'das große Programm' aufgerufen, wenn ich auch durchaus zur Privaten Regulation bereit gewesen wäre.
Was wäre denn für
dich eine angemessene Summe @ Hans-Hubert-Kotz?
Kommt ein Gutachter hinzu, stehen gleich mal 600€ mehr auf der Rechnung, nimmt sich der Geschädigte noch einen Anwalt der ihn zusteht und den ihr auch bezahlen dürft, ist es aus damit das sich ein Zurückkaufen lohnt.
Also mal mit dem Besitzer reden bevor er was weiteres unternimmt.