mündllich auf Unfallschaden (Bagatelle) hingewiesen, im KV nichts vermerkt
Hallo, wir haben unseren 12 Jahre alten Wagen top gepflegt und voll funktionsfähig privat verkauft. Der Wagen hatte wegen einem Parkrempler einen Stoßfänger und einen neuen Scheinwerfer. Darauf haben wir den Käufer deutlich beim Verkaufsgespräch hingewiesen. Er hatte es sehr eilig und war begeistert von dem Wagen. Er hat weder eine Probefahrt gemacht, noch den Wagen gestartet oder ihn irgendwie "berührt", also nur von außen angesehen. Er wollte schnell wieder los, hat uns das Geld auf den Tisch gelegt und bat um den Kaufvertrag. Den habe ich mir beim ADAC schnell rausgesucht und fertig gemacht, jedoch den Bagagellschaden vorn nicht angegeben vor Aufregung. 2 Tage später rief er an und teilte mit, das die Airbaglampe leuchtet und das Steuergerät kaputt sei. Dafür wollte er 1.000,- Euro haben. Zwei weitere Tage rief er erneut an und sagte, der Airbagdefekt würde vom Schaden vorn kommen und dafür möchte er zusätzlich 1.000,- Euro haben. Sonst geht er zum Anwalt. Typische Abzockmasche. Bei uns gab es nie einen Airbagdefekt, der Wagen war gerade beim TÜV und wir haben ihn auf die bestehende Garantie der Reparatur vorn hingewiesen (hat uns unsere Versicherung geraten). Nach zwei Wochen das erste Anwaltschreiben, mit der Forderung auf Wandlung des KV wegen arglistiger Täuschung. Nach 5 Monaten nun die Klage vom Amtsgericht (Kaufpreis 3.800,-). Sollte das Gericht tatsächlich entscheiden, dass der KV nicht gültig ist, müssen wir den Schaden mit dem Defekt zurück nehmen?? Der Käufer hat den Wagen 5 Monate gefahren, den Scheinwerfer tauschen lassen und einen Tuningaufkleber auf die Heckklape geklebt (angeblich hat er bei Opel gearbeitet).
Beste Antwort im Thema
Habt ihr noch keinen Anwalt, den ihr diese Frage stellen könnt?
Der hat doch viel bessere Akteneinsicht als wir?
Falls noch nicht, dann würde ich jetzt auf alle Fälle einen Anwalt mit der Sache beauftragen.
Dabei würde ich darauf achten, dass es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.
Im Falle einer Rückabwicklung muss der Käufer eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen KM bezahlen.
30 Antworten
Habt ihr noch keinen Anwalt, den ihr diese Frage stellen könnt?
Der hat doch viel bessere Akteneinsicht als wir?
Falls noch nicht, dann würde ich jetzt auf alle Fälle einen Anwalt mit der Sache beauftragen.
Dabei würde ich darauf achten, dass es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.
Im Falle einer Rückabwicklung muss der Käufer eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen KM bezahlen.
@TE
Ja wenn er bei Opel arbeitet, dann ist der Käufer natürlich im Recht.
Spaß beiseite. Sieh zu, dass Du umgehend einen Anwalt mit der Prozessvertretung beauftragst. Es laufen ziemlich kurze Fristen. Im sehr unwahrscheinlichen Fall der Rückabwicklung muss der Käufer die gefahrenen Kilometer bezahlen. Der wird eine RS-Versicherung haben und halt pokern. 😉
Zitat:
@Frankie12 schrieb am 5. Oktober 2016 um 19:53:43 Uhr:
Habt ihr keinen Anwalt, den ihr diese Frage stellen könnt?Der hat doch viel bessere Akteneinsicht als wir!
Immer wieder sehr hilfreich solche Beiträge 🙄
edit: Und beim Editieren auch noch abschreiben. Autsch, das ist echt armseelig.
noch mal edit: Erst die Km-Vergütung und im zweiten Editierungsanlauf dann noch den Anwalt reinfummeln. brrr ... wird ja immer gruseliger ... selbst ein Plagiateur wäre sich für sowas zu schade
@ TE Die Fragestellung hat keinerlei vekehrsrechtlichen Schwerpunkt. Es geht vielmehr um pures Kaufrecht. Da sollte man sich einen im Kaufrecht prozesserfahrenen Anwalt suchen.
p.s. Der Nachsatz hat etwas gedauert. Die Editierungszeit sollte erstmal auslaufen, damit das nicht auch noch "nachobengeklaut" wird 🙂
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Wenn damals die Stossstange und Scheinwerfer beschädigt worden sind, ist es kein Bagatelschaden und definitiv ein Unfallschaden, denn Du vertraglich festhalten musstest.
Selbst Bagatelschäden sollte man im KV erwähnen.
Gut möglich, dass damals Airbag Sensoren ebenfalls ausgetauscht werden mussten, sonst würde ja nichts leuchten.
Sieht für dich schlecht aus, ich würde keinen Anwalt einschalten, dessen Kosten Du noch tragen müsstest. Außerdem am Besten außergerichtlich einigen, somit sparst Du auch Gerichtskosten.
Seinen Ra. wirst Du aber zahlen müssen.
Die TE hat aber bei Verkäufen anscheinend keine gute Hand.
Handelt es sich eventuell um den gleichen Wagen? Vom Alter könnte es hinkommen.
http://www.motor-talk.de/.../...-vom-fahrzeugkaeufer-t5587365.html?...
Und es gab auch ein Problem mit der Airbaglampe.