Straßenverkehrsamt vergibt rotes Händlerkennzeichen nur nach 3 x Kurzzeitkennzeichen?!
Hallo,
ich bin neuer KFZ-Händler. Nun benötige ich für meinen Handel natürlich ein rotes Händlerkennzeichen. So weit habe ich alles geklärt, das Gewerbe ist natürlich angemeldet, mit meinem Versicherungsvertreter ist auch alles wegen den Versicherungen besprochen. Die EVB fürs rote Kennzeichen erhalte ich auch in den nächsten Tagen. (Führungszeugnis und Verkehrszentralregisterauszug liegen auch vor).
Nun war ich bei Straßenverkehrsamt und dort sagte man mir, ich bekomme erstmal kein rotes Kennzeichen, DENN ich muss erstmal nachweisen das ich die roten Kennzeichen überhaupt benötige. Und das mache ich, indem ich mindestens 3 x ein Kurzzeitkennzeichen beantrage😕
Ich habe dann erklärt, wie das funktionieren soll wenn ich einen Kunden da habe und er eine Probefahrt machen will. "Dann sage ich: Moment bitte, ich muss mal eben in die Kreisstadt fahren (Hinweg 25 min, Warten aufs Kurzzeitkennzeichen 30 min, Rückfahrt 25 min) und dann können Sie eine Probefahrt machen 😰
Das kann doch nicht sein, oder?
Gibt es da keine gesetzliche Regelung?
Bitte um Mithilfe. Danke.
MFG
Frank
Beste Antwort im Thema
Ich glaube, dass die Auskunft über die 3 Kurzzeitkennzeichen vom Pförtner des StVA stammt :-)
Man hat es hier mit einer Behörde zu tun!!
Da gilt der Antrag und der Bescheid, danach Widerspruch. Den Bescheid nennt man auch Verwalltungsakt und der darf nicht willkürlich gefertigt werden sondern hat sich an Vorschriften zu orientieren. Die kann man einsehen.
Wieso muss man denn 3 Kurzzeitkennzeichen besessen haben, um Bedarf nachzuweisen, warum nicht 2 oder 4?
Wieso gibt es keine Alternative, nämlich den Nachweis der beabsichtigten Probefahrt in drei bis siebzehn Fällen durch schriftliches Zeugnis fremder?
Wieso reicht nicht die Vorlage von 3 Ankaufverträgen für HandelsPKW, die - selbstverständlich - probegefahren werden müssen, ehe sie verkauft werden??
Ich denke, da sollte man mal ganz feste nachhaken und sich nicht auf Gerüchte oder Fantasieauskünfte verlassen. Antrag stellen, nachhaken, ob der Antrag abgelehnt wurde, aber nur mit schriftlicher Begründung und Rechtsbehelf. Abwimmeln zwecklos, ebenso: dat hamma schon imma so jemacht.
Bzgl. Beitrag "wieso jammerst Du?" 6, setzen, Thema verfehlt.
Bzgl "genereller Schindluderverdacht": Hier hat jemand unsere Verfassung nicht kapiert, nach der man unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. Zuverlässig ist ebenfalls jeder, dem nicht "Unzuverlässigkeit" vorgeworfen werden kann!
16 Antworten
Man kann den geringen Mehraufwand der Behörde akzeptieren, die damit ja nur den überbordenden Mißbrauch der Vergangenheit für die Zukunft schwieriger machen möchte - oder
Man kann sich sehr viel Mehraufwand machen und am Ende gegen Windmühlen kämpfen.
Mir wäre meine Zeit für sinnlose Bürokratenkämpfe zu schade, der Weg des geringsten Widerstandes ist nun mal den Vorgaben (ob gesetzeskonform oder nicht) zu folgen und auch in Zukunft nicht bei jedem Behördenkontakt als der Querulant ala Ekel-Alfred behandelt zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von scout online
Wieso muss man denn 3 Kurzzeitkennzeichen besessen haben, um Bedarf nachzuweisen, warum nicht 2 oder 4?
Eventuell weil es in der Verwaltungsvorschrift der zuständigen Behörde steht!
Zitat:
Wieso gibt es keine Alternative, nämlich den Nachweis der beabsichtigten Probefahrt in drei bis siebzehn Fällen durch schriftliches Zeugnis fremder?
Wieso reicht nicht die Vorlage von 3 Ankaufverträgen für HandelsPKW, die - selbstverständlich - probegefahren werden müssen, ehe sie verkauft werden??
Weil diese Alternativen wahrscheinlich NICHT in der Vorschrift stehen!
😎Ich würde mal sagen, du bekommst jetzt ne 5+ und nimmst Platz!😎