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Rotes Kennzeichen Unfall und Trunkenheiten - wer zahlt?

Themenstarteram 8. August 2005 um 17:38

Hallo Ihr!

Habe vor zwei Wochen, wie in diesem Forum beschrieben, meinen neuen Caddy abgeholt. Da ich aber für die Zulassung auch die Unterschriften meiner Mutter brauchte, habe ich ein rotes Kennzeichen erhalten. Dies war am Montag Abend. Dem Händler habe ich gesagt, er bekomme es Mittwoch Abend wieder. weitere Verabredungen wurden nicht getroffen und auch über eine ausschließliche Nutzung zur Überführung bin ich nicht aufgeklärt worden.

Mit einem Freund habe ich die geschenkte Flasche Sekt von VW am Dienstag vernichtet und wollte dann nach Hause fahren, um Mittwoch früh die 500km zu meinen Eltern zurückzulegen und den Wagen zuzulassen.

Ich war auf einer Vorfahrtberechtigen Straße, als mir jemand die Vorfahrt nahm. Ich konnte das schlimmste verhindern, nur hinten hat er mich am Holm unter der Tür erwischt. Die Schuld liegt klar bei Ihm, wenn ich nicht über 0,5 Promille gehabt hätte.

Meine Frage ist nun, kann die Versicherung des Autohauses die Zahlung verweigern, weil ich mich nicht ausschließlich auf der Überführungsfahrt befunden habe? Als Haftpflicht müßte sie auch trotz des Alkohols zahlen?

Für ein paar Antworten wäre ich dankbar

mfg

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15 Antworten

Haftpflichtschaden:

Hier wist Du in der Praxis nur selten um ein Mitverschulden herum kommen. Voraussetzung wäre der Beweis durch Dich, dass der Unfall ohne Alkoholeinfluss genauso verlaufen wäre.

was schon an der starken Reaktionsbeeinträchtigung ab 0,5 Promille scheitern dürfte.

1/3 bis 1/2 Mitschuld würde ich an Deiner Stelle vorsichtshalber veranschlagen.

Kaskoschaden:

Einem Versicherten, dessen BAK unterhalb der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit, d.h. unterhalb von 1,1 liegt, kann der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit allerdings nur dann gemacht werden, wenn er über die genossene Alkoholmenge hinaus weitere, ernsthafte Anzeichen ( Ausfallserscheinungen ) für seine Fahruntüchtigkeit mißachtet hat.

Eine Kaskoversicherung wirst Du allerdings nicht gehabt haben. Ein Nachteil des roten Kennzeichens.

Letztlich musst Du für Deinen Leichtsinn richtig bluten.

Ohne hättest Du Dich entspannt zurücklegen können und der Unfallverursacher hätte voll gehaftet.

So zahlst Du einen Teil seines Schadens und bleibst auf einem Teil Deines Schadens sitzen.

Themenstarteram 8. August 2005 um 18:17

Die Beweislage sieht sehr gut für mich aus. Mir ist aber völlig klar, daß ich um die Mitschuld komplett nicht herum komme.

Nur ist die Frage, was ist mit dem Roten Kennzeichen, kann sich die Versicherung über diesem Weg herausreden.

Wenn ich nun von der Versicherung gebrauch machen sollte, was noch in den Sternen steht, werde ich in diesem Fall hochgestuft, es ist ja nicht meine - außerdem glaube ich, war sogar eine Kasko -Vsicherung mit 500Euro SB dabei. Frage nur wieder - werde ich hochgestuft?

Ein Gutachten der gegenerischen Partei hat einen Schaden bei mir von ca. 2900 Euro und einen Wertverlust von 500 Euro ergeben. Der Wagen des anderen hat wahrscheinlich nicht einmal diesen Wert.

Eine Spurvermessung habe ich machen lassen und der Schaden ist sogar fast unsichtbar - nur ein Paar kleine Kratzer und die tiefe Beule an dem Holm.

MFG

Lese die Versicherungsbedingungen nach.

Berücksichtige das zuvor Ausgeführte.

Gehe zu einem RA - der Fall ist für einen Laien zu schwer.

RS wäre hier von Vorteil - wobei eine Trunkenheitsfahrt auch als OWI eine Vorsatztat ist.

Wirtschaftlcih ist auch ein selbstbezahlter Anwalt bei den Schadenshöhen nicht unbedingt empfehlenswert.

Jedenfalls dann nicht, wenn die beteiligten Versicherungen mit Augenmaß agieren und nicht gnadenlos zuschlagen.

25 Prozent Teilschuld würde ich an deiner Stelle sofort akzeptieren, ab 50 würde ich einen RA bemühen.

Alles unter der Voraussetzung eines sonst schuldfreien Protokolls.

Wen hat die Polizei an 1. Stelle im Unfallbericht aufgeführt?

Dich (schlecht) oder die Gegenseite (gut).

Keine leichte Sache - aber auch ein dummer Fehler.

Themenstarteram 8. August 2005 um 19:06

Vom Händler habe ich keine Versicherungsunterlagen erhalten, außer des roten Kärtchens, welches ich mit den roten Kennzeichen abgegeben habe.

Außerdem, wie komme ich an den Unfallbericht ohne Anwalt ran?

Mein nächstes Problem besteht darin, das ich nicht weiß, ob ich zu dem Vorfall bei der Polizei Stellung nehmen soll. Würde gerne klarmachen, daß ich richtig zu 100 % reagiert habe, bekomme dann aber das nächste Problem, das man mit über 0,5 Promille nicht mehr richtig reagieren kann. Dies soll angeblich zu der Frage führen, ob nicht der Alkohol konsum die Regel ist und somit genügend Verdacht besteht, eine MPU, die sehr teuer ist, anzusetzen. Was soll man nun machen - offen und ehrlich und drauf bezahlen oder schweigen und hoffen?

Für Deine Antworten danke ich schon mal und ein dummer Fehler ist schon gnädig ausgedrückt!!

 

MFG

Zitat:

Original geschrieben von Kurbatsch

Außerdem, wie komme ich an den Unfallbericht ohne Anwalt ran?

Bei einem solchen Fall das Geld für einen Anwalt sparen zu wollen ist eher nicht zu empfehlen.

In NRW bekommt bei polizeilicher Unfallaufnahme den Unfallbericht jeder Beteiligte noch am Unfallort in Kopie in die Hand gedrückt.

Die Reaktionsfähigkeit besteht bei 0,5 Promille (oder waren es eher 1,1 ?) nur noch eingeschränkt. Da gibt es kein wenn und aber. In die Richtung würde ich nicht argumentieren.

Auch mit Blick auf die Einstufung als Gewohnheitstrinker.

Zu eigenen Fehlern keine Stellung nehmen.

Nur klar darstellen, dass der Alkoholgenuß stattfand und ein Fehler war.

Wieviel Promille waren es denn?

Hat man Dich betsimmte Tests ausführen lassen (Finger zusammenführen etc.)?

Du musst den Beweis führen, dass der Unfall auch für eine nüchterne Person unabwendbar war. Das gibt Sinn.

In jedem Fall würde ich das an Deiner Stelle so vortragen.

In der Praxis wirst Du sehr schnell Kontakt mit der eigenen und der fremden Versicherung bekommen. Sofern Du ausgeschlafen bist, wirst Du sehr schnell merken, wo der Hase hinläuft.

Geht es deutlich in die falsche Richtung, RA konsultieren.

Themenstarteram 9. August 2005 um 18:07

Na gut!

Nein es waren keine 1,1 Promille sondern "nur" 0.89.

Als die Polizei am Unfallort eintraf, empfahlen sie, uns so zu einigen, weil nur nur eine kaputte Radkappe zu sehen war. Ich war gerade der Meinung auf dies Angebot eingehen zu wollen, als die Frage nach dem Alkohol kam. - Pusten und da waren es dann 0.88. Personalien aufgenommen und dann ca 15min später schon auf dem Polizeipräsidium 2 weitere Male, die 0,9 ergaben. Dann wieder ab ins Auto und ins Klinkum gefahren, wo mir weitere 10min nach dem letzten pusten auch schon Blut abgenommen wurde. Dies ergab dann 0.89 Promille.

Für den Unfallhergang und soweiter hat sich an dem Abend kein Mensch mehr interessiert.

Ich hatte nicht einmal die Gelegenheit mit dem Unfallverur-sacher die Personlien auszutauschen.

Die Gegenerische Versicherung hat als erstes mit mir Kontakt aufgenommen und den Wagen mit immerhin knapp 3000Euro Schaden begutachtet.

Meine Versicherung hat sich erst Gestern gemeldet und mir deutlich gemacht, das es zwar zu früh sei, sich aber Ungereimtheiten, wie der Alkohol und das rote Kennzeichen mir entgegenstehen würden. Ich solle mich am besten außergerichtlich eingigen. Reagiert haben die wohl auch erst, als sich der Unfallverursacher bei Ihnen gemeldet hat. Auf wessen Seite stehen die nun eigentlich???

Da ich ausgeschlafen habe, störte mich eigentlich erst der Anruf meiner Versicherung bzw. die von VW und hat mich dazugebracht, mich mit meinem Problem an dieses Forum zu wenden.

Für weitere Tipps bin ich offen. Ich lasse erst einmal bis Freitag morgen alles ruhen, denn dann habe ich noch eine Woche, um die Sache zu beenden. Erst dann muß ich bei der Polzei Stellung genommen haben.

MFG

Entscheidend wird sein ob die Polizei oder der Arzt bei Dir alkohlbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt hat.

Wenn ja, dann wird es bitter (mind. 1 Jahr FS-Entzug) und Du solltest unbedingt einen RA hinzuziehen.

Deiner Versicherung solltest Du unbedingt schildern, dass die Gegenseite den Unfall durch Vorfahrtsmissachtung verursacht hat und der Unfall unvermeidbar war.

P.S.:

Den Sekt scheinst Du alleine getrunken zu haben ...

0,89 Promille sind 80 % mehr BAK als 0,5 Promille.

In Anbetracht dessen, dass längerer Führerscheinentzug droht, würde ich zu einem Rechtsanwalt raten.

Die Frage mit der Abwicklung des Unfalls erscheint mir in diesem Zusammenhang zweitrangig, lass dich darüber am besten von dem Anwalt mit beraten.

am 10. August 2005 um 7:51

Tach,

da muss ich mittlerweile mal zustimmen - der RA ist wohl die beste Lösung.

Nebenher - 0,88 Promille mit Sekt? Das bedarf bei nem normal gebauten männlichen Wesen fast 0,8 Liter.

Fehler passieren (dies sei gesagt in der Hoffnung, dass du damit "aufgewacht" bist :)) - sei froh, dass niemand personell zu Schaden gekommen ist und lass dich fachmännisch beraten, das wird das beste sein.

Grüße

Schreddi

am 10. August 2005 um 9:03

Zitat:

Vom Händler habe ich keine Versicherungsunterlagen erhalten, außer des roten Kärtchens, welches ich mit den roten Kennzeichen abgegeben habe.

und woher kam dann die vollkasko?

so wie ich das sehe ist das nur iene versicherungsbestätigung, und damit besteht erstmal nur haftpflichtversicherungschutz....

oder war das so ein händlerkennzeichen womit auch der händler seine pkw überführt und hat dabei auch eine VK?

am 10. August 2005 um 9:10

War offensichtlich ein Händlerkennzeichen wenn ich das richtig gelesen habe.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 10. August 2005 um 14:02

Also!

Weder die Polizei noch der Arzt im Klinikum haben bei mir irgendwelche Tests gemacht!! - außer Pusten und Blutentnahme!

Was den Sekt angeht, war es der, den ich vom Autohaus geschenkt bekommen habe und meinem Kollegen nicht schmeckte, sodaß ich den Rest der Flasche getrunken habe, während er sich an Bier gehalten hat - er war ja zuhause!! Was meine Statur angeht bin ich gut gebaut, was mir aber nicht weiter hilft, wenn mein gesamtes Essen an diesem Tag ein halbes Brötchen zum Frühstück war. Wegen meines Berufes kommmt es schon fast regelmäßig vor, daß ich kein Essen während der Arbeitszeit aufnehmen kann - ich arbeite im Gesundheitswesen!?

Das Kennzeichen habe ich von meinem Händler und nicht von der Versicherung erhalten.

Danke für eure zahlreichen Statements

 

MFG

Ist es nicht so, dass ein Unfall automatisch als "Ausfallerscheinung" gewertet wird? Oder gilt das nur bei selbstverschuldeten?

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