Strassenschäden = Felgenkiller

hallo
nun hat es mich auch mal erwischt 🙁
ich bin gestern Nacht, auf dem Heimweg, im dichten Nebel, mit ca. 35km/h durch ein tiefes Strassen loch gefahren und habe dabei auf der linken Seite eine evt. aber auch zwei Felgen zerstört, merkliches Rubbeln und Schlagen, ist jedenfalls ein Indiz dafür, ich werde mogen mal meinen Reifen Fuzzi dazu aufsuchen.
es handelt sich um eine großen ausgebaute Hauptstrasse, mit einem Schild Strassenschäden 50km/h, die Strasse ist aber keine Baustelle, da man von 100km/h abbremsen muss, ist die Strassenführung aus Sicherheitsgründen immer so.
was meint ihr, darf so etwas trotz Warnschild und 50km/h Begrenzung, welche ich ja weit unterschritten hatte sein?
die Strasse ist doch so eigentlich nicht verkehrssicher, besonders deswegen, weil es die Hauptverkehrsader und BAB Zubringer in Lippe (Ostwestfalenstrasse) ist, die Strasse ist aber keine Bundestrasse, die Stadt BadSalzuflen ist dafür zuständig.
ehrlich gesagt, glaube ich auch nicht, das ich eine Chance vor Gericht hätte, aber da ich Rechtschutz habe, werde ich morgen zumindest mal meinen Rechtsanwalt kontaktieren.

als ich eben die Fotos gemacht habe, sind zig Autos, in das Loch gefahren, es war jetzt keiner mit richtig flachen Reifen dabei, aber richtig laut geknallt, hat es mehrmals.
http://www.abload.de/img/p1030549mr3o.jpg
http://www.abload.de/img/p1030551etvq.jpg
http://www.abload.de/img/p10305560woi.jpg
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http://www.abload.de/img/p1030568vzka.jpg

Beste Antwort im Thema

also langsam aber sicher frage mich ob du bisschen realitätsfremd bist, tut mir leid wenn ich es so sagen muss.
wenn ich nachts bei jedem schlagloch erstmal auf schrittgeschwindigkeit herabbremse kann ich mich vor drogentests der grünen nicht mehr retten.
wenn die stadt eine gefahrenstelle ausschildert und ein tempo von 50 km/h zulässt muss man als autofahrer davon ausgehen können das es auch möglich ist diese gefahrenstelle mit dieser geschwindigkeit ohne risiken für mensch und material zu passieren.

tatsache ist das der TE dies selbst mit deutlich geringerer geschwindigkeit nicht konnte und sein fahrzeug dabei beschädigte, da interessieren so tatsachen wie das es nachts war oder das nebel war erstmal wenig.

angepasst war die geschwindigkeit definitiv, selbst bei sehr geringen sichtweiten kommt man aus 35km/h noch rechtzeitig zum stehen.

find das schon langsam witzig hier im forum wie bei beinahe jeder frage dem TE erstmal nicht angepasste geschwindigkeit vorgeworfen wird, denn wär sie angepasst gewesen wärs ja net passiert.

man kann sich nicht auf jede eventualität einstellen, und bei einem einfachen schild strassenschäden rechne ich nicht mit 10cm tiefen löchern im boden.
das schild wird ja in letzter zeit des öfteren eingesetzt anstatt die strassen mal zu reparieren.

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Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Zitat:

Original geschrieben von LSirion


Für mich steht da auf den Schildern:

Gefahrenstelle !
Sraßenschäden !
Höchsttempo 50 km/h !

Da steht also nicht:

Fahr 50 km/h !
Die Straßenschäden sind halb so wild !
Gefahr... ach was...

Die einzige Frage, die hier relevant ist, da der TE sowieso nur 35 km/h gefahren ist:
 
War das langsam genug, oder hätte er wissen müssen, dass seine Felgen dabei immernoch Schaden nehmen. Meiner Meinung nach gilt letzteres, denn wenn er schon auf 35 km/h abbremst, dann hätte er auch 25 km/h oder 15 km/h abbremsen können. Er wusste von den Schlaglöchern, er wusste von seinen Felgen...

.... und er hätte auch sein Fahrzeug (evtl. unter zuhilfenahme eines Autokranes oder durch übermenschliche Kräfte) über die schadhafte Fahrbahnstelle drüber hinweg heben können

Nein aber langsameres fahren als 35 km/h wäre doch möglich oder nicht ?

Sorry, aber es kommt in der Tat selten vor, dass ich solch einen Nonsens gelesen habe.

Was genau ist deiner Meinung nach Nonsens ?

Nonsens trifft auf deinen Beitrag aber sehr gut zu 😁

dann fahre ich jetzt vorsichtshalber nur noch schrittgeschwindigkeit, denn auf öffentlichen strassen muss mir schliesslich bewusst sein das jederzeit ein hinderniss auftauchen kann oder meinen fahrzeug durch nicht instandgehaltene fahrbahnen schaden droht
sagt mal gehts noch?
wenn ich jetzt ein schild sehe mit vorsicht fahrbahnschäden muss ich also alles erwarten? kann man damit auch panzerminen und nagelstreifen rechtfertigen?
das ist doch lächerlich, die strassen sollten zumindest so gut sein das man sie ohne schadne zu nehmen mit moderater geschwindigkeit befahren kann, wenn trotz stark reduzierter geschwindigkeit ein so massiver schaden auftritt hat derjenige zu haften der die fahrbahn nicht in schuss gehalten hat.
wofür zahl ich schliesslich KFZ Steuer?

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


.... und er hätte auch sein Fahrzeug (evtl. unter Zuhilfenahme eines Autokranes oder durch übermenschliche Kräfte) über die schadhafte Fahrbahnstelle drüber hinweg heben können

Sorry, aber es kommt in der Tat selten vor, dass ich solch einen Nonsens gelesen habe.

Da stimme ich dir zu. Ähm, ich meine jetzt deinen Text.

Gruß

Frank

... Und ich wollt' gerade noch sagen "Hey, die Stelle kommt Dir bekannt vor" (und überhaupt, ich bin sogar zur selben Zeit im selben Nebel daher gefahren)... 😉

Ja, unsere liebe Einflugschneise... Von den Löchern auf der Bielefelder Seite hab' ich allerdings noch nichts gemerkt, der Abschnitt der darauf in Richtung Bad Salzuflen / Messeabfahrt folgt ist m.E. um einiges Schlimmer - und da ist 70 erlaubt. Was mich allerdings schon ein wenig wundert, ist die defekte Felge... Weil: Wenn's danach geht, müssten für Dich ja doch einige Straßen hier in der Gegend tabu sein, oder? Okay, die Ortsdurchfahrt Heiden ist gerade gesperrt (da wusste man nicht mehr, wo das Loch aufhört und die Straße anfängt) - aber es gibt auch einige "Land"-Straßen durch's Kalletal / Extertal, auf denen zwar theoretisch 100 erlaubt ist, man aber jenseits von 60 km/h kein Auto mehr auf der Straße halten kann.

Oder anders ausgedrückt: Ich bin etwas irritiert angesichts des hohen Schadens, den dieses - sorry, für die Gegend hier eher verschwindend kleinen - Schlaglochs verursacht hat...

Gruß,

Derk

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Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Zitat:

Original geschrieben von LSirion


Für mich steht da auf den Schildern:

Gefahrenstelle !
Sraßenschäden !
Höchsttempo 50 km/h !

Da steht also nicht:

Fahr 50 km/h !
Die Straßenschäden sind halb so wild !
Gefahr... ach was...

Die einzige Frage, die hier relevant ist, da der TE sowieso nur 35 km/h gefahren ist:

War das langsam genug, oder hätte er wissen müssen, dass seine Felgen dabei immernoch Schaden nehmen. Meiner Meinung nach gilt letzteres, denn wenn er schon auf 35 km/h abbremst, dann hätte er auch 25 km/h oder 15 km/h abbremsen können. Er wusste von den Schlaglöchern, er wusste von seinen Felgen...

.... und er hätte auch sein Fahrzeug (evtl. unter Zuhilfenahme eines Autokranes oder durch übermenschliche Kräfte) über die schadhafte Fahrbahnstelle drüber hinweg heben können

Sorry, aber es kommt in der Tat selten vor, dass ich solch einen Nonsens gelesen habe.

Ich wiederhole es gerne nochmal... Dort steht folgende Schilderkombination:

Gefahrenstelle ! Straßenschäden ! Maximal 50 km/h !

Bei 50 km/h kann ich, gerade weil ich ja mit den Schäden rechnen muss, Ausschau halten, was in 25 m Entfernung los ist und auch ohne Vollbremsung innerhalb dieser Strecke anhalten.

Fahre ich vorsichtshalber ohnehin nur 35 km/h kann ich sogar innerhalb von unter 15 m anhalten.

Man kann außerdem so um die Schlaglöcher fahren, dass die Felge nicht aneckt oder zur Not seine eigene Gummimatte mitführen, die man bei Gefahren für die Felgen auf solche Stellen legt und nachher natürlich wieder mitnimmt.

Ist zwar umständlich, aber erfordert keinen Autokran...

Was da nun tatsächlich passiert, ob die Gemeinde in diesem Fall ihre Pflicht vernachlässigt hat, entscheide sowieso nicht ich.

ich persönlich finde die ausschilderung der gefahrenstelle mehr als unpassend. ich kann aber definitiv nicht damit rechnen wenn mit 50 km/h ausgezeichnet wird, das solch extreme Straßenschäden auf dem Weg liegen.

Die auschilderung ist meiner meinung nach unverschähmt und es gehört der zuständigen Stadt, Straßenmeisterei etc. die Summe die nötig ist um das Fahrzeug wieder in den "Altzustand" zu bringen, aufgebrummt.

Selbst bei uns auf dem Dorf, nach Aufriss der Straßendecke, inkl. Fräskante, wurde ein Schild mit Geschwindigkeit max. 20km/h aufgestellt und das obwohl es nicht mal annähernd an den Fall vom Themenstarter rankommt.

Selbst wenn der TS gute Sicht gehabt hätte und die 50km/h eingehalten hätte, wäre es auch so unvermeidlich zu dieser Situation gekommen, da er wie er ja beschreibt die Strecke seit ewiger Zeit nicht mehr abgefahren ist.

Ich als Ortsunkundiger, würde in diesem Fall genauso verfahren, weil ich damit nicht rechnen kann das solch extreme Schäden zu erwarten sind, wenn die Strecke zwar begrenzt, aber dennoch immerhin mit 50 km/h ! ! !  freigegeben wird.

Unfassbar was hier so manche von sich geben.

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83


..., aber dennoch immerhin mit 50 km/h ! ! !  freigegeben wird.

Es bedeutet eben nicht "bis 50 km/h freigegeben".

Es bedeutet immer noch "maximal zulässig, wenn optimale Bedingungen existieren" und derartige Löcher sind nunmal nicht optimale Bedingungen. Es wurde wie beschrieben ja noch extra auf den eben nicht optimalen Zustand hingewiesen.

Dann zeigt mir mal einen der da mit Schrittgeschwindigkeit durch rollt. Sorry, aber solche Löcher gehören ausgebessert. Punkt. Dass für solche Fälle KZF-Steuer erhoben wird wurde ja schon angesprochen.

Ich finds ne Frechheit dem TE jetzt lang und breit zu unterstellen dass er ja noch langsamer als 35 km/h hätte fahren können. Klar, aber jetzt, sofort wenn irgendein Warnschild kommt, latsch ich voll in die Eisen, fahr Tempo 10.... Die Anzeigen die mich dafür erwarten werde ich anfechten mit Verweis auf diesen Thread.

Welcome to the real world.

Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i


Welcome to the real world.

Welche reale Welt ?

Die Welt, die auch hier immer nach Selbstbestimmung und weniger Vorschriften schreien, weil es sich bei einem Autofahrer um ein eigenverantwortlich denkendes Wesen handelt,
oder die Welt, die stur ohne Nutzung von Augen und Gehirn einen Anspruch auf die ausgeschilderte Begrenzungen haben.

Aber klar, da sind Straßenschäden ausgeschildert, man sieht ein sehr ordentliches Loch und donnert dort mit einer Geschwindigkeit durch, die irgend jemand als maximal zulässig ausgeschildert hat, wenn da keine Löcher wären.

lies bitte erstmal den thread bevor du mist redest
es ist wegen den löchern 50 ausgeschildert
das man damit sein ganzes auto zersört steht nicht mit dabei.
es geht hier auch nicht um eigenverantwortliches handeln, sondern es geht darum das die strassenmeistereien verantwortlich sind solche schäden auszubessern.
ich kann nicht jedesmal mit schrittgeschwindigkeit fahren wenn ein solches schild auftaucht, sonst müsste ic zu fuss gehen, wär genauso schnell aber billiger

@pflaumenkuchen: Moment mal! Die Geschwindigkeit war IM ZUSAMMENHANG mit dem Hinweis Strassenschäden ausgeschildert. Und zwar als temporäres Schild! Also keine Dauerbeschränkung für glatte Fahrbahn.

Was machst Du eigentlich auf der BAB, wenn dort ein Schild auf Bodenunebenheiten hinweist mit dem Vermerk 80km/h ???

Bremst Du dann auf 30 runter, oder schwimmst Du eher mit allen anderen mit 100-120km/h mit ???

80 bei Nässe??

Zitat:

Original geschrieben von Destructor


lies bitte erstmal den thread bevor du mist redest
es ist wegen den löchern 50 ausgeschildert

Ansonsten darf man dort mit 100 km/h zwischen den ausgelegten Spurbegrenzungen bis direkt an den Kreisel ranrauschen?

Und es ist auch sichergestellt, dass die Löcher schon so tief waren, als die 50er Begrenzung aufgestellt wurde und nicht erst eine Nacht vorher passiert ist?

Aber wenn doch alles so klar ist, warum dann hier im Forum erst ausdiskutieren und nicht eine einfache Rechnung an die zuständige Behörde geschickt?

Eine Rechtsberatung ist doch hier im Forum weder möglich noch zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


Was machst Du eigentlich auf der BAB, wenn dort ein Schild auf Bodenunebenheiten hinweist mit dem Vermerk 80km/h ???

Die Augen auf !

Da gibt es immer noch was mit Sichtfahrgebot und Sicht kommt von sehen, nicht von Glauben, Meinen oder Hoffen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


Was machst Du eigentlich auf der BAB, wenn dort ein Schild auf Bodenunebenheiten hinweist mit dem Vermerk 80km/h ???
Die Augen auf !

Da gibt es immer noch was mit Sichtfahrgebot und Sicht kommt von sehen, nicht von Glauben, Meinen oder Hoffen.

Na dann will ich mal sehen wie Du in der Nacht bei Nebel erkennen willst, wie tief ein Schlagloch ist... Selbst am Tag kann man nur schwer abschätzen ob das Ding einen Centimeter oder 30 cm tief ist.

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i



Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Die Augen auf !

Da gibt es immer noch was mit Sichtfahrgebot und Sicht kommt von sehen, nicht von Glauben, Meinen oder Hoffen.

Na dann will ich mal sehen wie Du in der Nacht bei Nebel erkennen willst, wie tief ein Schlagloch ist... Selbst am Tag kann man nur schwer abschätzen ob das Ding einen Centimeter oder 30 cm tief ist.

Vor allen Dingen, wenn Wasser drinsteht.

Ich würde im FAll von Strassenschäden von der angezeigten V erwarten, dass mich diese ohne Schaden die Schadstelle passieren lässt, alles andere (höhere Angabe) ist doch wohl sinnlos.

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