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Strassenschäden = Felgenkiller

Themenstarteram 1. März 2009 um 12:41

hallo

nun hat es mich auch mal erwischt :(

ich bin gestern Nacht, auf dem Heimweg, im dichten Nebel, mit ca. 35km/h durch ein tiefes Strassen loch gefahren und habe dabei auf der linken Seite eine evt. aber auch zwei Felgen zerstört, merkliches Rubbeln und Schlagen, ist jedenfalls ein Indiz dafür, ich werde mogen mal meinen Reifen Fuzzi dazu aufsuchen.

es handelt sich um eine großen ausgebaute Hauptstrasse, mit einem Schild Strassenschäden 50km/h, die Strasse ist aber keine Baustelle, da man von 100km/h abbremsen muss, ist die Strassenführung aus Sicherheitsgründen immer so.

was meint ihr, darf so etwas trotz Warnschild und 50km/h Begrenzung, welche ich ja weit unterschritten hatte sein?

die Strasse ist doch so eigentlich nicht verkehrssicher, besonders deswegen, weil es die Hauptverkehrsader und BAB Zubringer in Lippe (Ostwestfalenstrasse) ist, die Strasse ist aber keine Bundestrasse, die Stadt BadSalzuflen ist dafür zuständig.

ehrlich gesagt, glaube ich auch nicht, das ich eine Chance vor Gericht hätte, aber da ich Rechtschutz habe, werde ich morgen zumindest mal meinen Rechtsanwalt kontaktieren.

 

als ich eben die Fotos gemacht habe, sind zig Autos, in das Loch gefahren, es war jetzt keiner mit richtig flachen Reifen dabei, aber richtig laut geknallt, hat es mehrmals.

http://www.abload.de/img/p1030549mr3o.jpg

http://www.abload.de/img/p1030551etvq.jpg

http://www.abload.de/img/p10305560woi.jpg

http://www.abload.de/img/p1030557eupt.jpg

http://www.abload.de/img/p1030559qse6.jpg

http://www.abload.de/img/p1030561tzvy.jpg

http://www.abload.de/img/p10305622ui7.jpg

http://www.abload.de/img/p1030567sylo.jpg

http://www.abload.de/img/p1030568vzka.jpg

 

 

Beste Antwort im Thema

also langsam aber sicher frage mich ob du bisschen realitätsfremd bist, tut mir leid wenn ich es so sagen muss.

wenn ich nachts bei jedem schlagloch erstmal auf schrittgeschwindigkeit herabbremse kann ich mich vor drogentests der grünen nicht mehr retten.

wenn die stadt eine gefahrenstelle ausschildert und ein tempo von 50 km/h zulässt muss man als autofahrer davon ausgehen können das es auch möglich ist diese gefahrenstelle mit dieser geschwindigkeit ohne risiken für mensch und material zu passieren.

tatsache ist das der TE dies selbst mit deutlich geringerer geschwindigkeit nicht konnte und sein fahrzeug dabei beschädigte, da interessieren so tatsachen wie das es nachts war oder das nebel war erstmal wenig.

angepasst war die geschwindigkeit definitiv, selbst bei sehr geringen sichtweiten kommt man aus 35km/h noch rechtzeitig zum stehen.

find das schon langsam witzig hier im forum wie bei beinahe jeder frage dem TE erstmal nicht angepasste geschwindigkeit vorgeworfen wird, denn wär sie angepasst gewesen wärs ja net passiert.

man kann sich nicht auf jede eventualität einstellen, und bei einem einfachen schild strassenschäden rechne ich nicht mit 10cm tiefen löchern im boden.

das schild wird ja in letzter zeit des öfteren eingesetzt anstatt die strassen mal zu reparieren.

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Diesem Bild nach zu urteilen sieht das Ganze schon eher nach Baustelle aus als nach irgendwas anderem.

http://img2.abload.de/img/p1030561tzvy.jpg

 

Da alles etwas provisorisch aussieht und auch vor Schäden gewarnt wird dürften deine Chancen schlecht stehen.Ein Anwalt sieht das möglicherweise anderst.Aber der ist auch immer auf der Gewinnerseite da er sein Honorar auch bekommt wenn du verlierst.

am 1. März 2009 um 13:50

Der ganze Abschnitt ist in einem desolatem Zustand , es handelt sich hier um einen seit Jahren provisorisch eingerichteten Kreisverkehr, um hier an der Stelle die Unfallzahlen zu reduzieren.

 

Ich fahre die Stecke selbst oft mit dem LKW  von der A2 kommend nach Bad Salzuflen

Zitat:

Original geschrieben von Rheobus

ehrlich gesagt, glaube ich auch nicht, das ich eine Chance vor Gericht hätte,

nö!

hast du defiitiv NICHT.....

auf die schalglöcher wird durch ein schild hingewiesen und zustäzlich die zhg herabgesetzt, neben den großen schlaglöchern stehen zudem noch warnbarken.......

das wird dich jeder staatsanwalt mit der frage: "sie sind bei dichtem nebel so schnell gefahren, das sie schlaglöcher unmittelbar vor ihrem fz nicht sehen konnten? trotz warnschild!?" in die enge treiben!

am 1. März 2009 um 17:26

Das gemeine an der Stelle ist eben nur das man überhaupt nicht ausweichen kann um die Schlaglöcher zu umfahren, die Spur ist verengt und mit Gelben Sperrbalken versehen. Eigentlich muss man da schon durch fahren, Soweit mir bekannt ist warnt lediglich ein beleuchtetes Schild auf den Kreisverkehr hin ob dort auch noch  auf Schlaglöcher hingewiesen wird werd ich morgen mal sehen......

also ich finds ne frechheit.

diese schlaglöcher sind tödlich fürs ganze fahrwerk, dabei kann man nichtmal ausweichen.

persönlich finde ich das es absolut fahrlässig ist sowas nicht zu reparieren, wofür zahlen wir steuern?

ich würde es auf einen rechtsstreit ankommen lassen wenn es der rechtsschutz zahlt, die schuld liegt ja wohl eindeutig bei den behörden.

der TE schreibt ja das er die erlaubte geschwindigkeit deutlich unterschritten hat.

vllt. gewinnst du den rechtsstreit nicht, aber vllt. wird es dann repariert um wietere klagen zu verhindern.

am 2. März 2009 um 0:00

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

der TE schreibt ja das er die erlaubte geschwindigkeit deutlich unterschritten hat.

und?

ich gehe davon aus, das der te ein ortskundiger ist was schonmal KEIN vorteil für ihn ist......und spätestens auf die frage warum er trotz warnschild und dichtem nebel so schnell gefahren ist, das er nicht innerhalb seiner überschauabren strecke anhalten konnte (und die frage wird kommen, so sicher wie das "amen" in der kirche)sollte er sich schonmal ne gute antwort ausdenken ohne sich dabei selbst zu "belasten".....

wer sagt denn das er nicht in seinem sichtbereich hätte zum stehen kommen können?

ich mach für schlaglöcher keine vollbremsungen, das wäre sehr fahrlässig.

auch als ortskundiger kenn ich nicht jedes schlagloch in meinem landkreis.

und nachts kann man die tiefe solcher löcher verdammt schwer einschätzen, der nebel erschwert dies nochmal

am 2. März 2009 um 0:10

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

der nebel erschwert dies nochmal

der schuss geht nach hinten los!

wenn durch die "umweltbedingungen" die einschätzung der straßenverhältnisse erschwert wird, hat man halteben seine fahrweise bzw. geschwindigkeit entsprechend anzupassen, erst recht wenn noch per schild auf die straßenschäden hingewiesen wird....wirst du darauf von JEDEM sachbearbeiter als antwort bekommen....

damit ist das dann ein prima beispiel für "unangepasste geschwindigkeit"... :p

was hat denn bitte die tatsache das man nachts die tiefe von schlaglöchern schwer einschätzen kann mit der geschwindigkeit zu tun?

da nachts das licht zu 99% von meinen scheinwerfern kommt ist in diesem loch leider schatten, das der nebel dies erschwert ist ein fakt und hat nichts mit meiner geschwindigkeit zu tun. meinetwegen kann er das auch weglassen, denn auch unter besten vorraussetzungen dürfen diese schlaglöcher nicht sein.

am 2. März 2009 um 0:23

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

was hat denn bitte die tatsache das man nachts die tiefe von schlaglöchern schwer einschätzen kann mit der geschwindigkeit zu tun?

ganz einfach, wäre er langsamer gefahren hätte er mehr zeit für das einschätzen der tiefe gehabt, und so wäre ein bremsen durchaus möglich gewesen OHNE das der (event. vorhandene) hinterman ihm im kofferraum gehangen hätte....

Zitat:

denn auch unter besten vorraussetzungen dürfen diese schlaglöcher nicht sein.

fakt ist die waren aber da, und auf die straßenschäden wurde durch ein schild hingewiesen (und wie bereits schon genannt macht das ganze eher nen eindruck einer baustelle, was zusätzliche aufmerksamkeit erfordert), damit hat die "obrigkeit" ihre schuld getan und ist aus dem schneider.......

 

Zitat:

ganz einfach, wäre er langsamer gefahren hätte er mehr zeit für das einschätzen der tiefe gehabt, und so wäre ein bremsen durchaus möglich gewesen OHNE das der (event. vorhandene) hinterman ihm im kofferraum gehangen hätte....

er hat ja wohl eindeutig seine geschwindigkeit angepasst

er fuhr 35.

das das bremsen nicht möglich war weisst du nicht, das nimmst DU an und zwar grundlos.

ich behaupte jetzt einfach das es selbst bei schrittgeschwindigkeit sehr schwierig gewesen wäre solche schlaglöcher einzuschätzen.

und selbst wenn, er hätte ja durch GEMUSST, kann ja nicht ausweichen.

Zitat:

fakt ist die waren aber da, und auf die straßenschäden wurde durch ein schild hingewiesen (und wie bereits schon genannt macht das ganze eher nen eindruck einer baustelle, was zusätzliche aufmerksamkeit erfordert), damit hat die "obrigkeit" ihre schuld getan und ist aus dem schneider.......

ja sie waren da das ist fakt, sind sie wohl auch noch.

ein schild entbindet nicht davon strassenschäden die mensch und material gefährden zu beheben.

wenn schäden trotz der eingehaltenen geschwindigkeit an schlaglöchern auftreten die wissentlich existierten und nicht behoben wurden (mutwillig es steht ja sogar ein schild da) hat die verantwortliche gemeinde meiner ansicht nach zu haften.

denn wenn ich im winter meinen gehweg nicht räume und jemand rutscht aus reicht auch nicht zu sagen er hätte langsamer gehen sollen, oder ein schild "vorsicht glatt" aufzustellen.

ich dem fall bin ICH meiner PFLICHT nicht nachgekommen und muss dafür HAFTEN.

der TE hatte KEINE möglichkeit diesen zwischenfall zu verhindern, er konnte nicht von solche immensen schäden ausgehen, fuhr bereits mit unter dem vorgeschriebenen maße reduzierten geschwindigkeit und hatte keine möglichkeit auszuweichen.

selbst wenn er gebremst hätte, was dann? rückwärtsgang und ganzen weg wieder zurück?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

der schuss geht nach hinten los!

Würde ich so nicht sagen !

Ähnliche Situation hatte ein Feuerwehrkammerad von mir, der in einer durch "Warnbaken" (gesicherten) aber nicht eindeutig zu erkennenden Verkehrsführung in ein am rechten Fahrbahnrand befindliches Kanaldeckelloch (dort wo der Kanal später mal seinen Deckel hat ca. 15cm tief ein viereckiges Loch besas) in das er hineinfuhr und sich dabei Reifen und Felge übelst zerstörte.

Beweisbilder von der Baustelle und des Schadens am Fahrzeug wurden von mir sofort gemacht.

Sofortige Meldung bei der Polizei brachten zwar keinen Erfolg, da ein Streifenwagen die Baustelle begutachtete und diese für "ausreichend abgesichert" hielt.

Machte er noch eine Meldung bei der Stadt (welche die Firma beauftragt hatte dort Belagsarbeiten durchzuführen) und er bekam den Schaden von der Stadt erstattet.

Selbiges gilt auch für nicht in Ordnung gehaltene Fahrbahnen.

Im Anhang ein Bild der Situation...

am 2. März 2009 um 0:41

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

er hat ja wohl eindeutig seine geschwindigkeit angepasst

er fuhr 35.

so? dann hätte er ja die straßenverhältnisse eindeutig eisnchätzen können....

Zitat:

das das bremsen nicht möglich war weisst du nicht, das nimmst DU an und zwar grundlos.

dann frage ich mich, wieso er nicht gebremst hat!

Zitat:

ich behaupte jetzt einfach das es selbst bei schrittgeschwindigkeit sehr schwierig gewesen wäre solche schlaglöcher einzuschätzen. und selbst wenn, er hätte ja durch GEMUSST, kann ja nicht ausweichen.

allerdings bei schrittgeschwindigkeit ist es äußerst schwierig sich die felgen zu versaubeuteln!

Zitat:

hat die verantwortliche gemeinde meiner ansicht nach zu haften.

das deine ansicht aber NICHT der rechtssprechung entsprechen muss, ist dir bekannt?

Zitat:

selbst wenn er gebremst hätte, was dann?

wie bereits geschrieben, schrittgeschwindigkeit und durch......wenn diese stelle ja bereits seit jahren besteht müssten da doch km-lange staus sein weil sich jeder dort die felgen zerfährt.....tja, erstaunlicherweise wars aber wohl da nur der te und zig andere sind schadfrei durch die stelle gefahren......

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Selbiges gilt auch für nicht in Ordnung gehaltene Fahrbahnen

das problem ist das schild was vorhanden war, und die verkehrsführung ist wohl mehr wie eindeutig.....und ein nicht abgesichertes kanalloch in einer baustelle ist grobe fahrlässigkeit was wiederrum eine haftung rechtfertigt!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

das problem ist das schild was vorhanden war, und die verkehrsführung ist wohl mehr wie eindeutig.....

Völlig falsch.... es gilt, nicht ob es abgesichert ist, sondern wie es abgesichert ist.

Laut Polizei war unser Fall "ausreichend" abgesichert nur wurde die Verkehrsführung nicht eindeutig und klar ausgeschildert.

Zudem wurde das Loch falsch abgesichert, in dem Fall müssten an jeder Ecke des Loches jeweils eine Backe mit optischem Blinksignal stehen.

Nicht auszudenken was passiert wäre, wenn ein Radfahrer bei Dunkelheit in dieses Loch gefahren wäre. :eek:

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