Straße zu eng für ein parkendes und ein fahrendes Fahrzeug

Hallo miteinander,

ich habe eine Frage zu einer kleinen, 200 Meter langen Straße mitten im Wohngebiet. Die Straße ist ca. 3,5 m breit und hat auf der linken Seite einen Gehweg mit abgesenktem Bordstein. Rechts und links von der Straße sind Grundstücke, Ein- und Ausfahrten und Häuser.

Die Straße befindet sich in einem Zone 30 Gebiet und verbindet zwei "größere Straßen" auch mit jeweils Tempo 30 km/h.

Nun ist es so, dass in der kleinen Straße permanent PKW auf der Fahrbahn parken (am Fahrbahnrand ohne Gehweg) – Meist Anwohner. Es ist durch die Breite der Straße nicht möglich, an dem Fahrzeug vorbei zu fahren ohne auf den Gehweg zu fahren. Weil mehrere Fahrzeuge über Stunden und Tagen dort parken, muss der Gehweg benutzt werden um an den Fahrzeugen vorbei zu fahren.

Da stellt sich mir die Frage ob dort ein Parken überhaupt erlaubt ist? Ein Verkehrsschild, was dieses unterbindet, ist (leider) nicht vorhanden.

Wie kann mit dem Problem umgegangen werden? Ich möchte nicht, dass irgendwann ein Fußgänger angefahren wird, da dieser hinter einer Hecke plötzlich auftauchen könnte.

Viele Grüße
Husky

Beste Antwort im Thema

Hallo.
Auf einer solchen schmalen Straße braucht es kein Schild mit Parkverbot da wegen der geringen Breite automatisch das Parken verboten ist.
In der Regel müssen 3,05m zwischen Spiegel des Parkenden und dem Straßenrand übrig bleiben. Gehweg und Randstreifen zählen dabei nicht mit, nur die reine Straße.
Die 3,05m ergeben sich aus der maximalen zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55m plus 0,25m Sicherheitsabstand auf jeder Seite des Durchfahrenden. Wenn aber zb landwirtschaftliche Fahrzeuge diese Straße benutzen kann der zu verbleibende Restfahrbahnbreite auch größer sein.

Wenn Du Ärger mit den Nachbarn willst einfach das Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen. Oder die Feuerwehr soll mal prüfen ob Sie im Ernstfall diese Straße mit den parkenden Autos noch benützen kann.

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Zitat:

@MH-Husky schrieb am 19. Februar 2017 um 09:57:29 Uhr:


Ein LKW (Müll etc.) kommt da noch vorbei, allerdings mit der kompletten Ausnutzung des Bürgersteiges in Zentimeterarbeit.

Grüße
Husky

Fahrzeuge haben auf Bürgersteigen nichts verloren, weder ein Kleinwagen, noch ein LKW.

Wenn es schon zu Gesprächen gekommen ist und der Ton rauer wurde haben deine Nachbarn für ihr Parkverhalten kein Verständnis.
Und das wird auch so bleiben.
Melde die Situation dem Ordnungsamt oder der Polizei und füge ein, zwei Bilder bei. Dein Name bekommt keiner deiner falschparkenden Nachbarn mit.
Wobei ich schon der Meinung bin, daß die Gespräche und Zettelverteilerei mehr schlecht als recht war.

Zitat:

Fahrzeuge haben auf Bürgersteigen nichts verloren, weder ein Kleinwagen, noch ein LKW.

Fals es überhaupt als Bürgersteig in dem Sinne zählt.
Wenn sich zwei Fahrzeuge in Gegenverkehr begegnen, muss ja auch mindestens eines davon über den "Bordstein" ausweichen.
Und entsprechend wird wohl der "Bürgersteig" in seiner baulichen Ausführung für diese Belastung ausgelegt sein. Vielleicht ist ja hier die juristische Interpretation dahingehend, das die gasammte Breite als Fahrbahn gilt, aber die flachen Bordsteinkannten quasi als Markierung dienen, innerhalb derer sich KFZ zu bewegen haben, sofern sie kein Hindernis daran stört.
Sprich, ähnlich wie bei aufgezeichneten Fahrradspuren.

Gegenüber einer durchgehend abgesenkten Bordsteinkannte gilt ja auch nicht das obligatorische Parkverbot, weil die durchgehende Absenkung juristisch nicht als "Abgesenkte Bordsteinkannte" betrachtet wird.

Na dann schaut euch die Situation einmal an.

Foto-19-02-17-10-31-04

Das sieht für mich mehr wie eine Oberflächenentwässerung aus. Durch die farblich gleiche Gestaltung würde ich da auch nur auf einen einzigen Fahrbahnkörper tippen. Ich würde dort nicht davon ausgehen, dass es einen Fußweg gibt. Wenn zwischen Fahrzeug (äußerster Punkt) und Fahrbahnkante die 3,05m Platz sind, wäre wohl kein Knöllchen gerechtfertigt.

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Zitat:

@MH-Husky schrieb am 19. Februar 2017 um 10:36:37 Uhr:


Na dann schaut euch die Situation einmal an.

Geht gar nicht, dort zu parken. Zumindest würde ich mir es nicht trauen.

Man scheint aber schon beim Bau der Straße das Ausweichen auf den Gehweg berücksichtigt zu haben, weshalb man den Bord durchgängig mit geringem Auftritt (~1-3cm) angelegt hat. Das wird wahrscheinlich von den Anwohnern als Einladung zum Parken verstanden.

Es ist beinahe beruhigend, daß es dermaßen verblödete Parkende überall gibt. Ich würde nie so parken, daß jemand behindert wird. Besucher unserer Nachbarn schaffen es immer wieder mal, die einzige Zufahrt zu unserem Grundstück zuzuparken. Dann gibt's eben Dauerhupen - wenn es sein muß nachts um 1.

Zitat:

Besucher unserer Nachbarn schaffen es immer wieder mal, die einzige Zufahrt zu unserem Grundstück zuzuparken.

Hat aber mit der diskutierten Sizuation nix zu tun. 😉

Naja wenn der ein oder andere Anwohner aus seiner Einfahrt möchte muss er schon rangieren. Ich finde es auch nicht schlimm wie ein jemand mal 5 Minuten da parkt, etwas abgibt und dann wieder fährt aber einzelne parken 3 Autos auf der Straße und das über Tage und Wochen

Nicht wirklich Ernst gemeint: Dann frage doch alternativ mal beim Ordungsamt an, ob sie aufgrund der Situation Parkbuchten einzeichnen könnten. 😉

Das Bild beschreibt sehr gut die in der Zwischenzeit extrem zunehmende Situation in Neubaugebieten. Vor allem dort, wo die Grundstückspreise respektive Baupreise höher sind. Einspurige, aber in beide Richtungen befahrbare Straße mit auf ganzer Länge abgesenktem Borstein.

Leider reicht es bei vielen Häuslebauern da preislich schon nicht mehr für die Garage, den Carport oder den Zweitwagen-Stellplatz.

Und schon beginnt das wilde Parken vor der eigenen Haustür. Ich frage mich beim Einfahren in solche Bereiche, die wegen Lärmschutz, da natürlich direkt an der viel befahrenen Bundesstraße gelegen, auch gerne noch wie Festungen mit hohen Erdaufschüttungen umrundet sind auch immer, ob die Parksituation, wie ich sie dort antreffe, zulässig ist.

Mach dich nur auf eins gefasst, man wird erheblich mehr Verständnis für den Aufbringen der die Straße zuparkt und alle behindert als für den der es nicht hinnehmen will.

Wenn euer O-Amt mitspielt hast du es recht leicht dich auch daraus zu halten, aber gerne gibt es auch die Aussage "man muss mit Fingerspitzengefühl ran gehen" und es passiert nichts.

Wenn das Ordnungsamt nicht so recht will ist Ansprechpartner der Wehrführer der zuständigen Feuerwehr... die finden das wahrscheinlich gar nicht witzig.

Ja, man kann erst mal fragen, ob der Fußweg überhaupt einer ist. Das weiß die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Ist es keiner, wäre das natürlich für ein Wohngebiet recht ungünstig. Dann sollte die ganze Straße besser zum verkehrsberuhigten Bereich gemacht werden.

Und richtig, die zuständige Feuerwehr guckt sich sowas auch gern an.

Wäre vielleicht sinnvoller einfach über diesen Pseudobürgersteig zu fahren, als das Ordnungsamt zu rufen. Da werden so oder so in Zukunft auch immer Autos stehen.

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 21. Februar 2017 um 19:36:01 Uhr:


Wäre vielleicht sinnvoller einfach über diesen Pseudobürgersteig zu fahren, als das Ordnungsamt zu rufen. Da werden so oder so in Zukunft auch immer Autos stehen.

Du bist aber auch wieder pessimistisch heute!😉

Der TE macht sich berechtigterweise Sorgen darüber, falls mal genau im falschen Moment jemand hinter der Hecke hervorkommt. Schlimmstenfalls ein Kleinkind auf 'nem Dreirad. Dann wünschte man sich, doch nicht über den Gehweg gefahren zu sein.

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