Strasse mit Gegenverkehr
Hallo, ich bin der Neue hier im Forum und habe natürlich auch gleich eine Frage
In einem Erholungsgebiet wurde eine 3Meter breite Straße gebaut die zu rund 50 % mit Wohnwagen befahren wird (Im Gegenverkehr) . Es gibt keinen Fußweg und auch keinen Radweg. Das Verkehrsaufkommen ist auch recht hoch. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wurde auch nicht eingeführt.für , Fußgänger Radfahrer und Anlieger eine unhaltbare Situation. Meine Frage, darf man so etwas überhaupt machen.als Einbahnstraße würde ich mir das noch gefallen lassen. Gibt es da denn keine Vorschriften?
Vielen Dank für eure Antworten
Beste Antwort im Thema
Aber ist denn dort andauernder Wohnwagenverkehr, praktisch ein Kommen und Gehen?
Oder ist es nur, weil Du deine Datscha dort hast, die Strasse vorher nicht da war und bei Dir himmlische Ruhe herrschte?
18 Antworten
Ich muss euch wohl die ganze Wahrheit sagen.
Mit der Straße wurde schon vor 10 Jahren begonnen.der Weg wurde damals 40–42 cm tief ausgebaggert.dann gab es mehrere Klagen und die Bauarbeiten wurden eingestellt. Einer der Kläger starb 2013 und seine Witwe verkaufte das Land auf dem jetzt die Straße gebaut wurde an die gemeinde. Dieser Weg stand bisher nicht in den Grundbüchern (es war ein wilder Weg). Die Straße ist jetzt ca. 300 m lang. Den Campingpark gibt es seit mindestens 50 Jahren, damals hieß er aber Zeltplatz. Eine zufahrt gab und gibt es natürlich auch. Der befestigte Weg ist aber 1000 m lang. Meiner unbedeutenden Meinung nach war der Gemeinde die ständigen Instandsetzungsmaßnahmen zu teuer,und so kamen wir zu unserer schicken Straße. Ein Hochwasser kommt dort nicht hin es sei denn es gebe eine Sintflut. Zu der Straßenbaufirma kann ich im Moment noch nichts sagen.(Bekomme ich aber raus, wenn gewünscht). Sie waren aber in 2 Wochen fertig.wenn ich ins Wochenende fahre möchte ich tatsächlich meine Ruhe haben.sicher wird es auch einen Bebauungsplan oder der gleichen geben, aber wen hilft das. Ich betreibe auf meinem Grundstück weder Gartenbau noch Kleintierzucht. Fazit es ist ein Wochenendhaus und keine Datsche. Nun nochmals zu meiner Frage:ist es zulässig eine Straße ohne Ausweichmöglichkeit (3 m breit)für den Gegenverkehr freizugeben? Wo kann ich das nachlesen? Durch eine Einbahnstraße hätten die Anlieger 50 % mehr Ruhe. Aber wer will das schon!
Gruß Reinhold
Zitat:
@reinho schrieb am 4. Oktober 2016 um 09:33:48 Uhr:
[...] Ein Hochwasser kommt dort nicht hin es sei denn es gebe eine Sintflut. [...]
Dann lag ich mit meiner Vermutung falsch. Hatte einen Suche-Treffer, der genau auf Deine Beschreibung passt, Campingplatz, Straßenneubau Mai-August...
Zitat:
@reinho schrieb am 4. Oktober 2016 um 09:33:48 Uhr:
[...] Durch eine Einbahnstraße hätten die Anlieger 50 % mehr Ruhe. [...]
Irgendwie muß man vom Campingplatz auch wieder zurückkommen, ist ja kein Schrottplatz oder Friedhof...😉
Wenn es einen B-Plan gibt, dann hätte man sich im Planverfahren entsprechendes Gehör verschaffen müssen. Die Klage gegen die Maßnahme scheint nichts geworden zu sein. Bleibt also der Kern der Frage, ob die Ausbauform gesetzlich geregelt ist und Du was daraus ziehen kannst. Da wirst Du keine befriedigende Antwort bekommen. Der Ausbauumfang gehört zum B-Planverfahren. Das ist durch. Auch wenn ein fehlerhafter Bedarf zu Grunde gelegt wurde, ist das jetzt so. Einen individuellen gesetzlichen Handlungsanspruch auf Änderung dieser Situation gibt es so erstmal nicht. Da muss man polititsch eine Mehrheit im Gemeinderat/Stadtversammlung suchen und die zu einem entsprechenden Vorhabenbeschluss bringen. Da kann es aber auch passieren, dass nicht der Bedarf an Straße reduziert wird, sondern die Straße ausgebaut wird. Und nun rate mal, wer dafür zur Kasse gebeten wird.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Oktober 2016 um 10:03:31 Uhr:
. Da kann es aber auch passieren, dass nicht der Bedarf an Straße reduziert wird, sondern die Straße ausgebaut wird. Und nun rate mal, wer dafür zur Kasse gebeten wird.
Wie es ausschaut, ist der Bedarf wohl vorhanden. Zumindest wird die Straße offenbar fleissig benutzt.
Demzufolge hier eher eine Anpassung der Straße erfolgen wird. Denn scheinbar fehlen auch noch die Straßenbeleuchtung sowie Fussweg. Und sehr wahrscheinlich werden in diesem Zuge auch mögliche Versorgungsleitungen verlegt.
Die Rechnung geht sowieso an die Anlieger. Stand vor kurzem erst in der Zeitung. Eine Straße wurde wohl zu Kriegszeiten begonnen und erst jetzt richtig fertiggestellt. Die Anwohner waren sehr erstaunt, nach ca. 70 Jahren eine Rechnung erhalten zu haben. Dummerweise war das Vorgehen der Gemeinde auch noch rechtens. Auch, wenn es für die Rechnungsempfänger eher befremdlich erschien.