Strafzettel wegen angeblichem Falschparken

Hi,

folgende Situation: Laut den Schildern gilt eingeschränktes Parkverbot, es gibt allerdings in diesem Bereich auch deutlich hervorgehobene Seitenstreifen, wo nichts vermerkt ist, was das Parken angeht. Ein Strafzettel wäre demnach unberechtigt, wenn ein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen parkt. Stimmt da meine Annahme? Sonst stehen auf den benachbarten Straßen extra Schilder für Seitenstreifen, nur in diesem Fall definitiv nicht.

Mich persönlich hat es zwar (noch) nicht erwischt, aber es gab da schon Fälle, wo Strafzettel ein Dutzend Frontscheiben schmückten. In einer Straße stimmen die Pfeile bei den Parkverbot-Schildern nicht, jetzt kommt sowas. Finde ich etwas dreist. Wegen den 15 € macht sich auch nicht jeder die Mühe, dagegen vorzugehen und zahlt brav in die Kasse.

Gruß

25 Antworten

Nene, mir ist es schon klar und ich habe mich auch nicht auf dich bezogen, F213. 😉 Ich werde eben in der Zukunft Parkbucht und Seitenstreifen unterscheiden. Danke für die Beiträge und schönen Sonntag noch!

Gruß

Hallo,

ich grad den alten Thread mal wieder aus, weil er doch ungefähr zu dem Problem passt, welches ich gerade habe.

Folgendes ist passiert:

Waren im Januar als Touristen in Berlin und hatten am Kuh'damm geparkt. Schöne Parklücke gefunden, Parkticket gekauft und nichts schlimmes dabei gedacht. Als wir zurückkamen, fanden wir ein Knöllchen vor. Angeblich standen wir im absoluten Halteverbot und behinderten zusätzlich den Rechtsabbiegeverkehr.

Wir konnten beide kein Schild finden und auch der Rechtsabbiegeverkehr wurde durch uns sicher nicht behindert, da vor und hinter uns weitere Autos parkten (mit Berliner Kennzeichen). Die hatten alle kein Srafzettel und einige standen auch schon als wir kamen. Nach längerem Suchen ist uns dann durch Zufall aufgefallen, dass sich unter der Schneeschicht auf der Straße eine Sperrfläche unter uns befindet.

Meine Frage jetzt, kann man gegen die 25€ Einspruch erheben? Habe mir mal folgende Argumente überlegt, die dafür sprechen würden:

- Straße war schneebedeckt -> Sperrfläche nicht ersichtlich
- keine Querstraße in Sicht -> Behinderung nicht erkennbar
- ortsunkundig, parkende Autos vor und hinter mir -> normale Parklücke
- Parkticket gekauft -> Ich wusste nichts von der Einschränkung und habe mir sogar ein Parkticket gekauft

Was würdet ihr mir raten ?

Zitat:

Original geschrieben von Sp!derm@n


Hallo,

ich grad den alten Thread mal wieder aus, weil er doch ungefähr zu dem Problem passt, welches ich gerade habe.

Folgendes ist passiert:

Waren im Januar als Touristen in Berlin und hatten am Kuh'damm geparkt. Schöne Parklücke gefunden, Parkticket gekauft und nichts schlimmes dabei gedacht. Als wir zurückkamen, fanden wir ein Knöllchen vor. Angeblich standen wir im absoluten Halteverbot und behinderten zusätzlich den Rechtsabbiegeverkehr.

Wir konnten beide kein Schild finden und auch der Rechtsabbiegeverkehr wurde durch uns sicher nicht behindert, da vor und hinter uns weitere Autos parkten (mit Berliner Kennzeichen). Die hatten alle kein Srafzettel und einige standen auch schon als wir kamen. Nach längerem Suchen ist uns dann durch Zufall aufgefallen, dass sich unter der Schneeschicht auf der Straße eine Sperrfläche unter uns befindet.

Meine Frage jetzt, kann man gegen die 25€ Einspruch erheben? Habe mir mal folgende Argumente überlegt, die dafür sprechen würden:

- Straße war schneebedeckt -> Sperrfläche nicht ersichtlich
- keine Querstraße in Sicht -> Behinderung nicht erkennbar
- ortsunkundig
- Parkticket gekauft -> Ich wusste nichts von der Einschränkung und habe mir sogar ein Parkticket gekauft

Was würdet ihr mir raten ?

Ich würde aus deinen o.g. Gründen Einspruch erheben, denn die Tatsache, das du ein Parkticket ( ich hoffe, du hast es noch )gezogen hast, beweist ja schon, das du nicht auf "wildes Parken" aus warst. Hilfreich wären natürlich auch Fotos von dem Wagen und dem Parkplatz.

Bevor du aber hochoffiziell einen Einspruch machst, würde ich die zuständige Stelle der Stadtverwaltung anrufen, denen die Sachlage so wie hier auch Schildern und versuchen, das Ding auf dem "kleinen Dienstweg" zu klären. Erst wenn die dann auf Bockig machen, kannst du immer noch den Einspruch machen.

MFG Thomas

Da kann was nicht stimmen. Entweder parken im Bereich des Z. 283 StVO ( Haltverbot ) oder Sperrfläche. Das sind zwei unterschiedliche Tatbestandsnummern. Der Betrag läßt eher vermuten, daß die Sperrfläche gemeint ist. Ist diese wirklich nicht sichtbar gewesen, würde ich mal mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen.Denn es ist niemand dazu verpflichtet, erst mal die Straße freizuschaufeln. 🙄

Ähnliche Themen

Hi,

danke erstmal für die Antworten. Das Parkticket habe ich noch, Bilder hatten wir leider vergessen zu machen. Ist mir dann auch eingefallen, nur war es dann schon zu spät 🙁

@ R 129 Fan: Mich wundert es auch. Auf dem Zettel steht "Parken im Halteverbot (Zeichen 283) ...". Zeichen 283 ist m.W. das absolute Halteverbot. Es war aber definitiv eine Sperrfläche unter dem Schnee und Schilder haben wir keine gesehen.

edit: Habs gerade eben selbst gefunden:

Zitat:

Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist

15 Euro

dergleichen mit Behinderung 25 Euro

Naja, werde aber wohl trotzdem Einspruch erheben. Sehe es irgendwie gar nicht ein die 25€ der Stadt zu spenden...

Wenn klar und deutlich " Z. 283 " dort steht und das selbige Schild fehlt tatsächlich , ist die Verwarung falsch. Wenn Sperrfläche oder etwas anderes gmeint ist hat das da auch zu stehen.

Ok, werde ich in meine Auflistung mit aufnehmen. Ich frage mich auch immer noch was der Kerl mit "Behinderung" meint. Vor mir waren ca 3-4 Autos die da parkten und hinter mir bestimmt noch mehr. Riecht/stinkt nach Abzocke, aber das ist wieder ein anderes Thema 😉

Weiß jemand wie hoch die Gebühren wären, falls das nicht durchkommt ?

Bei uns 23,50 . Schätze mal, Bärlin liegt ähnlich.

Am Ku-Damm sind an mehreren Stellen "mitten" in der Parkreihe Sperrflächen, damit Fußgänger zum Mittelstreifen kommen können, allerdings ist dann dort oft auch abgesenkter Bordstein.

Dann hat man nicht verbotswidrig (aber straffrei wegen nicht Erkennbarkeit) auf einer Sperrfläche geparkt, sondern vor einem abgesenkten Bordstein, den man nach Auslegung diverser Gerichte auch verschneit hätte erkennen müssen. Wegen der im BG auch erwähnten "mit Behinderung" (Fußgänger) könnte das dann hinkommen.

War dort ein abgesenkter Bordstein oder im Mittelstreifen eine Fußgänger-"Furt"? Allerdings wüsste ich das nach 4 Wochen von einer fremden Stadt wahrscheinlich auch nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


War dort ein abgesenkter Bordstein oder im Mittelstreifen eine Fußgänger-"Furt"? Allerdings wüsste ich das nach 4 Wochen von einer fremden Stadt wahrscheinlich auch nicht mehr.

Du hast Recht, das weiß ich leider nicht mehr. Ich glaube aber, im Mittelstreifen war so eine Art Blumenbeet. Weiß es aber nicht mehr sicher und kann man auch nicht genau sagen, da an besagtem Tag relativ viel Schnee lag.

Muss das eigentlich ich mit irgendetwas belegen, dass an dem Tag viel Schnee lag oder wird das von denen überprüft? Wenn ich das tun muss, wie macht man das am Besten? Bilder habe ich leider von der Stelle nicht.

Wenn auf dem Parkticket das Schild (Z.286) vermerkt ist stand dies irgendwo an Ort und Stelle rum! Muß so sein sonst könnte dies nicht so erfasst werden. Wenn Sperfläche wäre dies auch so erwähnt (wäre dann glaub ich Z. 299). Auch das Parken vor dem abgesenkten Bordstein entfällt aus selbem Grund.

Zum eigentlichen Thema kann ich nur sagen es kommt drauf an wie die Fläche links der Straße (was man auf der Zeichnung nicht sieht) markiert ist. (ich mein dicker oder normaler Strich; durchgehend oder vorn bzw. hinten unterbrochen?)
Erst dann kann man mit Gewissheit eine Erklärung finden!!!

Deine Antwort
Ähnliche Themen