ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rechtliche Lage bei angeblichen „Verkehrsdelikt“ in Mailand

Rechtliche Lage bei angeblichen „Verkehrsdelikt“ in Mailand

Themenstarteram 3. Juni 2012 um 19:11

Hallo,

brauche dringend mal zweckdienliche Hinweise bzl. der aktuellen Rechtslage.

Am 08. September 2011 waren wir (6 Personen, einer mit Schwerbehindertenausweis) mit einem Mietfahrzeug (T5 Multivan) in Mailand und haben dort bei unserer Durchreise den Mailänder Dom kurz besucht.

Nun nach 9 Monaten, am o1. Juni 2o12, erhält das Autohaus, von dem das Mietfahrzeug stammte, ein amtliches Schreiben mit der Mitteilung (Auszug der wichtigen Daten):

Der Fahrzeugführer fuhr auf der Busfahrspur trotz der aufgestellten Verbotsschilder am Beginn der Busspur.

Ort der Übertretung: PZA S. BIBILA DIR LGO TOSCANINI ARTURO

Verstoß gegen Artikel / Absatz: ART.LO TC7C.14

Wo dies gewesen sein könnte, kann ich derzeit nur vermuten. Aber dass ich eine Busspur benutzte, dass kann ich nicht bestätigen bzw. ist mir nicht bewusst.

Wie sieht dazu die aktuelle Rechtslage aus? Ist es rechtens nach 9 Monaten eine Zahlungsaufforderung, die sich in Höhe von 107,72 € beläuft, zu stellen.

Es sind keinerlei Beweismittel aufgeführt, außer Datum, Zeitpunkt und Ort. Es kann nicht völlig :confused:ausgeschlossen werden, dass hier willkürlich gehandelt wird.

Ein Verkehrsrechtsschutz besteht nicht und ich bin etwas ratlos.

Vielleicht kann jemand dazu sachdienliche Hinweise geben.

PassatRM

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2012 um 17:45

Aus eigener Erfahrung, ist es doch so. Natürlich wollen die Gutmenschen unseren lieben italienischen Freunden das nicht unterstellen, wäre ja politisch inkorrekt. Wenn man allerdings mehrere deutsche Autos mit Knöllchen sieht und die einheimischen direkt in der gleichen Reihe ohne, dann kann man sich den Rest denken, auch wenn das natürlich niemals vorkommt.

27 weitere Antworten
Ähnliche Themen
27 Antworten
am 3. Juni 2012 um 19:25

Hallo,

hat vieelleicht jemand anderes eine Verkehrsrechschutz der bei der ahrt dabei war?

Dann könnte dieser ggf. qualifizierte Informationen über das "Anwaltstelefon" seiner Rechtschutz erhalten. (Bei meiner Rechtschutz gibt es sowas und kost dann erst auch mal nix).

Oder jemand beim ADAC oder ACE von euch sechs? Die bieten hier teils auch Auskünfte an.

Dann hast du die Sicherheit, das es keine Vermutungen sind, sondern verwertbare Info's.

Viel Glück

am 3. Juni 2012 um 19:33

In Italien verjähren Verkehrsverstöße erst nach 12 Monaten.

Themenstarteram 3. Juni 2012 um 19:50

Einer hat Rechtsschutz (300,- € Selbstbeteiligung) und will wie bereits hingewiesen dort nachfragen. Habe gerade mit ihm telefoniert.

Zitat:

In Italien verjähren Verkehrsverstöße erst nach 12 Monaten.

Wird dies in D so anerkannt/ akzeptiert?:confused:

Die angegebene Stelle habe ich gefunden. Sie ist nicht direkt am Dom, denn dort hätte u.U. eine solche Situation eingetreten sein können.

Eines steht sicher fest, dass dies auf keinen Fall bewußt geschehen ist, so fern tatsächlich passiert!!! Ob ich wirklich bei der dortigen Verkehrssituation und auf der Suche nach dem Dom auf die Busspur geraden sein solllte??? :confused: Ich kann mich an eine derartige Situation nicht erinnern. Dafür ist der zeitliche Abstand ohnehin viel zu groß. :(Das nützt mir aber nichts.

Dennoch, sind denn nicht zwingend Beweismittel notwendig?:confused:

Zitat:

Original geschrieben von PassatRM

Zitat:

In Italien verjähren Verkehrsverstöße erst nach 12 Monaten.

Wird dies in D so anerkannt/ akzeptiert?:confused:

Selbst wenn es weder anerkannt noch akzeptiert wird so ist es doch geltendes italienisches Recht und somit gültig, sie haben übrigens auch noch längere Verjährungsfristen in denen sie die Kohle kassieren können.

Ob du bewusst oder aus versehen diese Spur benutzt hast ist nicht relevant, ich glaub dir sogar das du es nicht absichtlich gemacht hast, ändert nur nichts am Verstoß.

 

In irgendeinem Forum meinte einer das zumindest die Norditaliener bei solchen Dingen korrekt vorgehen, :D Angesichts der Masse an Verstößen der Touristen sind sie nicht ab ungerechtfertigte Anzeigen angewiesen.

Beweismittel sind auf Fotos automtischer Kameras die solche Spuren und andere "Touristenfallen" kontrollieren und die Einsicht in die Beweismittel dürfte in Italien anderst gestaltet sein als hier, davon abgesehen das ein Italiener im Zweifel auch nach Deutschland müßte um Einsicht zu bekommen.

 

Aber was noch kritischer ist. wenn du die nächsten Jahre nach Italien kommst könnte es passieren das sie dich schnlicht "Nötigen" den Strafzettel zu bezahlen und bei der Wahl der mittel sind die nicht zimperlich, da werden auch mal die Fahrzeuge bis zur Bezahlung beschlagnahmt. Da die Mietwagenfirma sicher deinen Namen angegeben hat bist du aktuell bei ihnen auf der schwarzen Liste und wenn sie dich dann irgenwie in die Finger bekommen ...

Kurz, zahlen schafft Frieden. Die Strafen sind in Italien halt mal etwas höher, da bist du schon beim simplen falschen Parken mit mindestens 35€ dabei.

 

Die gut 100€ wären für mich keinen Aufstand wert, vor allem wenn er einem Trip nach Italien im Wege stehen könnte.:D

Teilt euch die Kosten, dann war die Italienfahrt eben knapp 20 € pro Person teurer. :)

Dass die Italiener willkürlich Kennzeichen aufschreiben und dann nach 9 Monaten die Halter anschreiben, so dummdreist werden die dann doch nicht sein und wenn es irgendwo ein Foto von der vorgeworfenen Tat gibt, wovon ich ausgehe (das wurde eben jetzt vor einem Monat aus dem Papierstapel gekramt und ausgewertet), dann war das eben so. :D

Wenn ich durch eine fremde Stadt fahre, womöglich noch im Ausland, dann versuche ich alles richtig zu machen, aber ob das dann auch alles richtig war, da bin ich mir danach nie sicher. Wer liest schon die italienische Straßenverkehrsordnung bevor er nach Italien fährt und kennt dann jede kleine Einzelheit?

In diesem Falle hat dann aber nicht wieder ein anderer Schuld, vielleicht die Autovermietung oder der Hotelier oder der Bürgermeister, der sich leider nicht persönlich vorgestellt hat und auch nicht mit einem Schild in der Hand mit deutscher Übersetzung auf die Busspur hingewiesen hat? (nur eine Frage am Rande) ;)

Solange der Beamte noch 3 Monate Luft hat, arbeitet der ohnehin wie ein Tausendsassa. :eek:

Ich sage dazu nur Italien......!

Auf einer Fährfahrt sollte der Fahrer eines VW-Busses für ein Surfbrett, das er auf dem Dach geladen hatte, eine zusätzliche Gebühr zahlen.

Der Fahrer weigerte sich und nahm das Surfbrett vom Dachgepäckträger herunter und verstaute es im Inneren des Busses.

Nun war es gebührenfrei.

In Italien:D muss man einfach auf alles gefasst sein.:):rolleyes:

am 4. Juni 2012 um 5:12

In Italien wollte man mir mal ein 120€ Knöllchen aufdrängen, da ich angeblich eine Fussgängerpassage befuhr (70€) um dann auf dem Gehweg zu parken (50€). Auf den Anhörungsbogen habe ich schriftlich geantwortet, dass ich das Motorrad aufgrund eines Defektes geschoben habe und es abstellte um Hilfe zu holen. Eine Antwort oder weitere Forderungen bekam ich nicht. Wahrscheinlich warten sie, bis sie mich wieder in Italien antreffen und exekutieren mich dann an Ort und Stelle.

am 4. Juni 2012 um 9:33

Zitat:

...in Höhe von 107,72 € beläuft, zu stellen.

...Es kann nicht völlig :confused:ausgeschlossen werden, dass hier willkürlich gehandelt wird.

Ja klar, der Ithaker an sich betrügt ja alles und jeden und vor allem die Deutschen :rolleyes:.

Würdest Du in D bezahlen ja/nein?

Halte es so einfach auch für diesen lächerlichen Betrag auch in IT. Sich als Gast in fremdem Ländern anständig (= mindestens so wie zuhause) zu benehmen ist eine Zier, die man nicht nur von Menschen zu Gast in unserem Land erwarten sollte.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von PassatRM

Es kann nicht völlig :confused:ausgeschlossen werden, dass hier willkürlich gehandelt wird.

Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber in Italien auch nicht höher als in Deutschland.

am 4. Juni 2012 um 17:45

Aus eigener Erfahrung, ist es doch so. Natürlich wollen die Gutmenschen unseren lieben italienischen Freunden das nicht unterstellen, wäre ja politisch inkorrekt. Wenn man allerdings mehrere deutsche Autos mit Knöllchen sieht und die einheimischen direkt in der gleichen Reihe ohne, dann kann man sich den Rest denken, auch wenn das natürlich niemals vorkommt.

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 20:16

In diesem Urlaub haben wir ca. 3.500 km zurückgelegt. In den letzten Jahren waren wir ca. 20 mal in Italien und derartiges ist mir noch nicht passiert. Ich hatte also bisher nur gute Erfahrungen und nie irgendein Problem mit Strafzetteln oder ähnlichem bzw. musste mir nie derartige Gedanken machen.

Angst vor einer erneuten Einreise hätte ich nicht, da der Name des Fahrers in diesem Fall nicht genannt würde!

Zweckdienliche Hinweise zu meinen Fragen (Verjährung usw.) habe ich durch vernunftbegabte User erhalten, zu den dümmlichen Äußerungen und böswilligen Unterstellungen (der „Gutmenschen“) will ich mich besser nicht äußern!

Überrascht hat mich allerdings, dass man aus einer Frage eine Unterstellung ableitet. Das ist böswillig und zugleich dumm! Derartige Leute schämen sich nicht einmal oder sind durch die privaten TV schon völlig ... oder denen fehlt es an Anstand und Bildung oder nehmen ihre eigene miese Haltung zum Maßstab? Da wird nicht im Zusammenhang zitiert, sondern Aussagen/ eine Frage werden gezielt für Selbstdarstellungen verfälscht. Das ist böswillig und dumm!

Nach Akteneinsicht und der entsprechenden sachdienlichen Hinweise steht mein Entschluss fest:

 

in den nächsten Tagen wird in Abstimmung mit dem Autohaus der entsprechende Betrag überwiesen!

Ärgerlich bleibt, dass niemand nach 9 Monaten einen solchen beanstandeten Verstoß bzw. wie es dazu kommen konnte nachvollziehen kann.

Noch einmal Danke für die sachdienlichen Hinweise den entsprechenden Usern. :)

PassatRM

P.S.

Für mich steht fest, dass ich im Gastland mich so verhalte, wie ich dies von Gästen bei uns erwarte. Daher achte ich die Gepflogenheiten/ Gesetze des Gastgebers!!! Das ist meine Grundhaltung und um so mehr ist dieser "Vorfall" mehr als ärgerlich.

am 4. Juni 2012 um 20:33

Es reicht bereits aus, wenn Dich ein Polizist dabei beobachtet hat, wie Du die Spur - für welchen Zeitraum und Strecke auch immer - befahren hast und den Verstoß zur Anzeige gebracht hat, einen Fotobeweis o.ä. muß es nicht zwangsläufig geben. Anders sähe es aus, wenn Dein Vergehen gefilmt worden wäre, dann wäre aber wahrscheinlich ein Auszug dabei gewesen.

 

Theoretisch hättest Du die Möglichkeit Einspruch einzulegen, wird dieser jedoch verworfen, verdoppelt sich der Betrag - ist also nicht immer die beste Wahl.

 

Unglücklich ist auch die Tatsache, dass es sich um einen Leihwagen handelt, theoretisch könnte dieser jederzeit wieder nach Italien verbracht werden, was bei Mißachtung des Bescheides unangenehme Folgen für den Nachmieter hätte.

Nicht nur aus diesem Grund halte ich die Entscheidung zu zahlen für die beste.

am 4. Juni 2012 um 21:32

Zitat:

Original geschrieben von PassatRM

In diesem Urlaub haben wir ca. 3.500 km zurückgelegt.

...

Ärgerlich bleibt, dass niemand nach 9 Monaten einen solchen beanstandeten Verstoß bzw. wie es dazu kommen konnte nachvollziehen kann.

Akzeptier einfach, dass Du Dich nach 9 Monaten nicht mehr an jeden der gefahrenen 3500 km erinnerst. Gerade weil Du die Busspur sicher nicht vorsätzlich benutzt hast, fehlt die Erinnerung daran.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

 

Unglücklich ist auch die Tatsache, dass es sich um einen Leihwagen handelt, theoretisch könnte dieser jederzeit wieder nach Italien verbracht werden, was bei Mißachtung des Bescheides unangenehme Folgen für den Nachmieter hätte.

Nicht nur aus diesem Grund halte ich die Entscheidung zu zahlen für die beste.

Da die Mietwagenfirma ganz offensichtlich den italienischen Behörden den Namen des Mieters genannt hat dürfte dieses Sorge unbegründet sein, allerdings würde wohl der Name PassatRM auf der Liste der säumigen Büßer landen und wenn sie dann zufällig mal einen Personenabgleich machen dürfte es ihnen sch.. egal sein ob die den tatsächlichen Fahrer oder nur den Mieter am Wickel haben, wenn er nicht der Fahrer war kann er sich das Geld ja von Diesem zurückholen.

 

Die lange Zeitdauer ist relativ einfach zu erklären, erst mal müssen die den deutschen Halter des Fahrzeugs ermitteln was schon mal eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zweier Behörden erfordert, wer weiss um wieviele Ecken das geht. Dann muß die Mietwagenfirma angeschrieben werden, die müssen erst mal den entsprechenden Vertrag suchen und dann den Namen und die Anschrift des Mieters an die Italiener weiterleiten und erst dann können Die den Spendenaufruf losschicken. Letzten Endes für den Aufwand sogar noch relativ preiswert.

 

Ansonsten, Italien ist Pleite und braucht jeden Euro.:D

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rechtliche Lage bei angeblichen „Verkehrsdelikt“ in Mailand