Strafzettel Roller

Hallo,
ich habe meinen Roller mit Versicherungskennzeichen vor ein paar Tagen auf einer Sperrfläche
kurz abgestellt,wenige Tage später bekam ich dann ein Verwarnungsgeld über 25,- €.
Ich wohne in Saarbrücken übrigens .Ich will jetzt deswegen kein Faß aufmachen ,aber ich hab den Roller ja eigens für kurze Strecken wenn ich mal in die Innenstadt muss usw.
Wenn ich einen Parkschein ziehen muss dann fahre ich mit dem Auto.
Wo darf ich eigentlich mit dem Roller parken????????
Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Eine Querulantenseite hoch10.... Sehr Geil!

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Zitat:

@Merlin 62 schrieb am 29. Juni 2018 um 12:04:58 Uhr:


Ich hätte ja noch was für die Querulanten, Nummernschild abschrauben .

Jup, dann wird dein Roller aber leider abgeschleppt, weil KFZ ohne Kennzeichen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen.

Ja, aber bis das passiert...

Da ist ein kleiner "nachgeholfener" Ölfleck unterm Fahrzeug viel effektiver...

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