Strafzettel Roller
Hallo,
ich habe meinen Roller mit Versicherungskennzeichen vor ein paar Tagen auf einer Sperrfläche
kurz abgestellt,wenige Tage später bekam ich dann ein Verwarnungsgeld über 25,- €.
Ich wohne in Saarbrücken übrigens .Ich will jetzt deswegen kein Faß aufmachen ,aber ich hab den Roller ja eigens für kurze Strecken wenn ich mal in die Innenstadt muss usw.
Wenn ich einen Parkschein ziehen muss dann fahre ich mit dem Auto.
Wo darf ich eigentlich mit dem Roller parken????????
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Eine Querulantenseite hoch10.... Sehr Geil!
16 Antworten
Siehe StVO. Sperrfläche ist Sperrfläche.
Weiß nicht ganz was die Frage soll es ist doch eigentlich klar.
Nur weil du einen Roller hast oder nur weil du ein Fahrrad hast kannst du ja auch nicht dich über die StVO hinwegsetzen.
Falls es dich tröstet es gibt Gemeinden die lassen einen Roller auf dem Gehweg stehen wenn noch eine Restbreite von 2 Metern übrig ist das läuft aber unter dem Thema Toleranz. Bzw Kulanz ohne ableitenden rechtsverbindlichen Anspruch.
Generell:
Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen...
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html
Sonderregeln für Halten und Parken:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html
Ich stelle meinen Roller meist auf breiten! Bürgersteigen oder auf Motorradparkplätzen ab. Irgendeine Stelle wo der Bürgersteig wirklich breit ist findet man eig immer. Manchmal stelle ich ihn auch an Fahrradständern ab und hatte so bis jetzt noch keine Probleme. Aber Sperrflächen(absolutes Halteverbot?) sind Sperrflächen und da ist es egal ob du ein Auto, einen Lieferwagen, einen Roller oder einen Kinderwagen hinstellst. Sind ja nicht umsonst da! Entweder der Bus braucht Platz um die Kurve oder die Feuerwehr muss im Ernstfall durchkommen oder oder oder. Muss man ja auch nicht erläutern, verboten ist verboten und Punkt.
Was wollen die denn machen wenn ich ein Fahrrad auf einer Sperrfläche abstelle ? Verwarnungsgeld, an wen ? Abschleppdienst ? Grins !
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Zitat:
@garssen schrieb am 28. Juni 2018 um 14:35:01 Uhr:
Was wollen die denn machen wenn ich ein Fahrrad auf einer Sperrfläche abstelle ? Verwarnungsgeld, an wen ? Abschleppdienst ? Grins !
Was gibt es da zu Grinsen? Sperrflächen haben eben ihren Sinn, wie oben beschrieben. Und dein Fahrad wirst Du möglicherweise ein paar Meter weiter finden...
die Frage war ja auch, wo darf ich parken mit dem Roller ohne ein Verwarnungsgeld zu bekommen,war halt mein Fehler mit der Sperrfläche ,aber normalerweise darf ich doch auch auf dem Bürgersteig nicht parken oder Fahrradständern ??????
Du kannst natürlich auch zum örtlichen Überwachungsdienst gehen oder wenn du einen siehst der gerade dort unten seinen Dienst verrichtet sprich ihn doch einfach an.
Zitat:
@tomS schrieb am 28. Juni 2018 um 14:55:39 Uhr:
Liest Du auch, was man antwortet?
Falls nicht, warum fragst Du überhaupt?
Das trifft es...
Ich suche auch gerade den Punkt in der STVO, wo Sonderrechte für Roller beschrieben sind...
Zitat:
@Merlin 62 schrieb am 28. Juni 2018 um 14:42:30 Uhr:
die Frage war ja auch, wo darf ich parken mit dem Roller ohne ein Verwarnungsgeld zu bekommen...
Auf offiziell ausgeschilderten Parkflächen.
Zitat:
@Dr.Maisenkaiser schrieb am 28. Juni 2018 um 19:10:59 Uhr:
https://fussgaengerinstuttgart.com/.../Parken für zweiräder
Vielen Dank,
da hast du dir ja richtig Mühe gegeben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich hätte ja noch was für die Querulanten, Nummernschild abschrauben .