Strafzettel - ohne Bild, dafür mit Gebührenerhöhung?
Hallo,
habe einen Strafzettel bekommen (schon vor 2 Monaten) - als ich den Bogen zur Anhörung bekam, habe ich geschrieben, dass ich ein Foto des Fahrers sehen möchte, weil keins dabei war und es ein Firmenauto sei und ich nicht wüsste, wer gefahren ist.
Jetzt, 4 Wochen später erhalte ich einen Bußgeldbescheid mit 20,00 Euro extra Gebühre (zu den 80 Euro).
Wie kann das sein? Kann ich das anfechten, wenn ich kein Bild von denen bekomm vom Fahrer? Eigentlich dürfte das nicht rechtsgültig sein oder doch?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Bezahlst du auch keine Knöllchen, nur weil kein Foto dabei ist ?
Rat mal wer am längeren Hebel sitzt.
Die müssen DIR nachweisen, daß du gefahren bist und nicht umbekehrt. Wir sind hier nicht in Ammiland. Wie soll ich auf dem Zettel ankreuzen, ob ich gefahren bin, wenn ich kein Photo habe? Von wegen 100€ einfach zahlen, ihr habt wohl alle zu viel Geld.
41 Antworten
So eine Fahrt zum Amt kostet mich bestimmt keine 100€. Und wenn das Photo mieserabel ist, gibt es gar keine Kohle für die Sesselfurzer, weil ich dann leider ein Problem mit der Identifikation habe.
Außerdem habe ich das Recht mir auf meine Kosten ein Photo zuschicken zu lassen, kann also jeder selber entscheiden was sich lohnt.
Also Highspeed RS....die Politesse will ich sehen die von jedem Fahrer ein Foto macht.
Soll die am Auto auf den Fahrer warten ?
Ist der Strafzettel also nicht rechtskräftig, wenn darauf kein Foto vom Fahrer ist ? 😰
Man man man... manche Menschen leben echt in einer Traumwelt. Fakt ist, das es nicht notwendig ist, das vom Fahrer ein Foto gemacht wurde, damit ein Strafzettel gültig wird.
Oder wie soll ich verstehen, das ein Foto von einem Parkenden Auto hilft den Fahrer zu identifizieren ? Ob das Auto selbst fotografiert wurde ist ja völlig egal, es geht dem TE ja darum rauszufinden welcher seiner Kollegen der Fahrer war. Für soetwas hat man eigentlich einen Fleetmanager 😉
PS: Und der vergleich mit den USA ist echt behindert.
Zitat:
Man man man... manche Menschen leben echt in einer Traumwelt. Fakt ist, das es nicht notwendig ist, das vom Fahrer ein Foto gemacht wurde, damit ein Strafzettel gültig wird.
Fakt ist, daß du keine Ahnung hast. Schlechte Photos werden nämlich aussortiert. Da die Beamten ein anderes Empfinden für schlechte Photos haben, kommt es oft vor, daß Aufnahmen bei vermeindlichen Fahrer eintrudeln, die keine Unterscheidung zwischen einem Hund und einem Menschen zulassen. In so einem Fall lohnt es sich gleich zu widersprechen. Ein Richter wird niemals einem Bußgeldbescheid ohne Photo stattgeben, außer wenn vielleicht Zeugen dabei waren.
Die Politussen machen immer Photos, diese sind auch ohne Fahrer gültig. Ohne Photo, keine Competition.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Fakt ist, daß du keine Ahnung hast. Schlechte Photos werden nämlich aussortiert. Da die Beamten ein anderes Empfinden für schlechte Photos haben, kommt es oft vor, daß Aufnahmen bei vermeindlichen Fahrer eintrudeln, die keine Unterscheidung zwischen einem Hund und einem Menschen zulassen. In so einem Fall lohnt es sich gleich zu widersprechen. Ein Richter wird niemals einem Bußgeldbescheid ohne Photo stattgeben, außer wenn vielleicht Zeugen dabei waren.Zitat:
Man man man... manche Menschen leben echt in einer Traumwelt. Fakt ist, das es nicht notwendig ist, das vom Fahrer ein Foto gemacht wurde, damit ein Strafzettel gültig wird.
immer schön locker bleiben. 😁
Seid wann wird bei einem Parkverstoss Fotos vom Fahrer gemacht ?
Es kann sein das der TE einen Busgeldbescheid bekommen hat, weil zb. ein Lieferwagen in einer Verboten Strasse geparkt hat, oder sonstiges. Der TE hat niemals behauptet das es sich um einen Rotlichverstoss oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung gehandelt hat.
Und wie gesagt... in dem Fall kann er lange auf nen Foto warten. Da sollte er mal seinen Chef bitten, die Geschäftswagen besser zu organiseren. Eigentlich sollte sich sowas sehr schnell anhand der Uhrzeit ausmachen lassen, wer zu dem Zeitpunkt den Dienstwagen hatte.
Edit: Also ein Bekannter seinen 100 € Bußgeldbescheid wegen irrtümlichen Parken in einem Naturschutzgebiet bekommen hat, haben die Definitiv kein Foto von ihm gemacht was sie hätten aussortieren können. Und was ist die alternative zum Zahlen ? Richtig, ein Fahrtenboch... tolle alternative.
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Hier vom Verkehrsanwalt:
Zitat:
üblicherweise werden bei Parkknöllchen auch Photos gemacht. legen Sie Widerspruch ein und verlangen Sie alle Beweismittel.
Wenn es solche Beweismittel wie Photos nicht gibt, haben Sie sehr gute Chancen.
Achja, nicht Sie müssen, beweisen, daß Sie dort nicht geparkt haben, vielmehr muß die Ordnungsbehörde Ihnen beweisen, daß Sie dort geparkt haben.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Hier vom Verkehrsanwalt:
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Zitat:
üblicherweise werden bei Parkknöllchen auch Photos gemacht. legen Sie Widerspruch ein und verlangen Sie alle Beweismittel.
Wenn es solche Beweismittel wie Photos nicht gibt, haben Sie sehr gute Chancen.
Achja, nicht Sie müssen, beweisen, daß Sie dort nicht geparkt haben, vielmehr muß die Ordnungsbehörde Ihnen beweisen, daß Sie dort geparkt haben.
Menno.. das ist doch klar. Aber es muss kein Foto vom Fahrer sein. Da muss der Halter rausfinden wer gefahren ist.
Und nur darum geht es, weil der TE unbedingt ein Foto vom Fahrer haben will.
Und wie du es richtig erkannt hast, muss es kein Foto vom Fahrer geben, weil
Zitat:
Die Politussen machen immer Photos, diese sind auch ohne Fahrer gültig. Ohne Photo, keine Competition.
okay ?
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Ich denke da gehts um ein Vergehen im fließenden Verkehr (80€ sind bißchen hoch fürs Parken)...
Ja, höchstwahrscheinlich. Aber nicht unbedingt. Wie gesagt, wenn das Auto in eine Gesperrte Strasse fährt, oder ausserhalb der Lieferzeiten in eine Fussgängerzone fährt, oder in ein Naturschutzgebiet ... etc. etc.
Aber wenn der TE so schüchtern bleibt, wird das nichts.
Ich kenne es so, dass mindestens Zeugen oder Beweismittel genannt werden. (Ich bin mal in eine stationäre Blitze geraten, da stand im Bescheid nur "Beweis Frontalfoto TraffiPax"😉. Da ich meine Visage gut genug kenne, war icvh auf das Foto nicht erpicht.
Wenn man mit 'nem Amt kommuniziert, am besten entweder persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein (notfalls per Fax). Wenn der Wagen auf den TE zugelassen war, frage ich mich, warum er nicht einfach den Fahrer benannt hat.
So wie der TE mit den Fakten geizt sieht mir das eher nach einem schlechten Gewissen aus. Will er sich nur aus der Sache herauswinden oder kämpft er gegen bevorstehendes Unrecht? Soviel Aufwand lohnt sich nur bei letzterem und wenn ich eindeutige Beweise auf meiner Seite habe (Tourenplan, Beifahrer, Kunde als Zeuge etc). Also, runter mit den Hosen, wenn wir hier einen vernünftigen Rat geben sollen😁
Ein Foto selbst muss nie dem Strafzettel beigefügt werden (manche Stellen machen das, einen Anspruch darauf hast du aber nicht) - das Foto liegt bei der Behörde und wird im Verfahren vorgelegt. Du kannst es natürlich auch jetzt anfordern, das kostet dich aber Geld - dafür würden allerdings die 20 € sprechen, vielleicht wollte man dir das Foto schicken und berechnen, hat es aber vergessen??
Anfechten kannst du übrigens nicht, vorher musst du Widerspruch einlegen.
Tipp für die Zukunft:
Bei Erhalt eines Strafzettels immer ein Eichprotokoll des Blitzers anfordern. In 95% der Fälle hat sich die Angelegenheit dadurch erledigt. Natürlich nur in Fällen, wo die Geschwindigkeitsabweichung gering war, sonst lohnt sich das nicht.
Ihr schlagt euch hier die Köpfe ein und wisst nichtmal für was die 80€ Strafe überhaupt verlangt werden. Und mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit geht es um ein Geschindigkeitsverstoss, weil bei einem Parkvergehen wird man wohl kaum ein Foto mit Fahrer drauf anfordern.
Wobei dann durch Fotovergleich schon garantiert feststeht wer der Fahrer ist. Denn in dem Falle gibt es keine Halterhaftung 😮 .
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
Also die Politessen hier machen immer ein Foto vom Falschparker, wenn man die freundlich fragt dann lassen die auch einen 5 min im Halteverbot stehen (manche sind halt auch nette Menschen). Ich parke nicht falsch, unabsichtlich falschparken ist echt schwer. Wenn ich es mit absicht mache dann zahle ich.Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Bezahlst du auch keine Knöllchen, nur weil kein Foto dabei ist ?
Rat mal wer am längeren Hebel sitzt.
Du solltest unterscheiden zwischen zu schnellen Fahren ( Fahrerhaftung)
Parken im Parkverbot ( Halterhaftung)
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Hier vom Verkehrsanwalt:
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Zitat:
üblicherweise werden bei Parkknöllchen auch Photos gemacht. legen Sie Widerspruch ein und verlangen Sie alle Beweismittel.
Wenn es solche Beweismittel wie Photos nicht gibt, haben Sie sehr gute Chancen.
Achja, nicht Sie müssen, beweisen, daß Sie dort nicht geparkt haben, vielmehr muß die Ordnungsbehörde Ihnen beweisen, daß Sie dort geparkt haben.
Völliger Quatsch was dieser Anwalt da schreibt. Fotos sind nicht unbedingt erforderlich und schon gar nicht vorgeschrieben. Die Zeugenaussage reicht. Bei Lasermessungen z. B. gibt es auch keinen Bildbeweis, oder?