Strafzettel Knöllchen Dänemark privater betreiber

Hallo zusammen,

ich habe neulich in Dänemark auf einem Lidl-Parkplatz einen Strafzettel bekommen, weil ich die Parkuhr vergessen hatte, bzw. keine dänische hatte. Nun verlangt man von mir 590 dänische Kronen was ca. 80 EUR entspricht. Der Stafzettel kommt nicht von der Kommune, sondern von einer privaten Betreibergeselsschaft namens Europark, die zur APCOA Gruppe gehört.

Es gibt bereits einige Threads zu diesem Thema, jedoch noch unter der alten EU-Rechtslage, die keine Amtshilfe unter EU Staaten vorsieht. Seit ein paar Jahren können ja nun EU-Strafen ab 70 EUR auch in Deutschland vollstreckt werden.

Meine Fragen:
Wer hat persönliche Erfahrungen mit der neuen Rechtslage, was Strafzettel im Ausland von privaten Betreibern angeht?
Werden diese Strafen tatsächlich mit Inkasso-Unternehmen eingetrieben, wenn man sie nicht bezahlt?

Vielen Dank für eure Erfahrungen!

PS: Bitte keine Moraldiskussionen, sondern persönliche Erfahrungen mit dem Nicht-Bezahlen solcher Forderungen. Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Wenn eine private Betriebergesellschaft das Geld eintreibt, gibt es keine Amtshilfe. Amtshilfe ist nämlich die Unterstützung eines Amtes durch ein anderes Amt.
Irrtum sprach der Igel und stieg von der Bürste.
Ob das Ding jetzt Amtshilfe oder anders heißt ist völlig wurscht
zum Nachlesen
www.westjuetland.info/verkehrsregeln.htm

Dies widerspricht doch nicht meiner Aussage. In der URL wird ausgeführt, dass deutsche Behörden dänische Behörden unterstützen, was Amtshilfe ist. 

Der Te stellte seine Frage aber im Hinblick auf die Eintreibung von Geld durch eine private Firma.

O.

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Für alle Interessierte:

Stand heute, also ca. 7 Wochen später, habe ich keinerlei Briefe nach Hause bekommen bzgl. des Strafzettels. Werde das Ganze dann irgendwann rundarchivieren...

interesant wäre wie das in deutschland funktioniert bzw wie hier die kosten geregelt sind für falsches parken?!

beim baumarkt um die ecke braucht man ne parkscheibe. bei der deutschen bahn ggf ein ticket ziehen...WIE hoch sind die strafen den? nach beleiben?

oder wen jemand auf meinem grundstück parkt...kann ich dem dann n ticket für 100€ an die scheibe takkern und ihm den gerichtsvollzieher auf den hals hetzen?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


interesant wäre wie das in deutschland funktioniert bzw wie hier die kosten geregelt sind für falsches parken?!

beim baumarkt um die ecke braucht man ne parkscheibe. bei der deutschen bahn ggf ein ticket ziehen...WIE hoch sind die strafen den? nach beleiben?

oder wen jemand auf meinem grundstück parkt...kann ich dem dann n ticket für 100€ an die scheibe takkern und ihm den gerichtsvollzieher auf den hals hetzen?

ich habe hier noch nie gesehen, dass man beim Baumarkt ein Knöllchen bekommt.

Habe vor einiger Zeit am Flughafen eins bekommen.. auch von diesem Europark. Habe auch nicht bezahlt. Weil das wohl keiner gemacht hat, schleppen sie jetzt die Autos ab. Deswegen bleibt ab sofort immer jemand im Auto am Flughafen.. OHNE Ticket natürlich 🙂

Glaube nicht, dass private Parkplatzbetreiber oder Privatpersonen anderen Strafzettel ausstellen können. Rein rechtlich gesehen können Private von anderen Privatpersonen nur dann Geld verlagen, wenn durch deren Verhalten ein Schaden entstanden ist. Also praktisch Schadensersatz nach BGB. Wenn ich beim Nachbarn auf der Auffahrt parke, dann entsteht ihm ja kein Schaden, er kann höchstens auf Unterlassung klagen, meiner (juristisch ungebildeten) Meinung nach.

Außer es läuft Öl aus dem Auto und verseucht das Grundstück, dann wäre ein ersatzpflichtiger Scahden entstanden. Daher tendiere ich dazu, solchen Blödsinn wie Strafzettel von privaten Betreibern zu ignorieren.

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nenee.. man kann tatsächlich für unbefugtes Parken auf seinem Privatgrund ein Knöllchen ausstellen. Man bekommt dann sogar, soviel ich weiss, die Daten des Halters bei der Zulassungsstelle. Wie die Höhe bestimmt wird- das weiss ich nicht..

gesehen vorm baumarkt hab ich das auch nie....aber bei der deutschen bahn schon. unsere post is neben dem bahnhof. und da sind parkplätze immer mangelware. also frauchen in die post geschickt und ich im auto mit laufendem motor in einer parklücke auf dem bahngelände gewartet. und eben von einer zwar netten aber bestimmten frau im "sb security" jäckelein drauf aufmerksam gemacht worden das wen nicht demnächst n ticket aufm amaturenbrett liegt oder das auto weg ist ein nicht ganz billiges strafzettelchen an meinem scheibenwischer hängt.

ok ich hätte auch den scheibenwischer abbauen können, aber ich habs dann vorgezogen ein paar mal um den block zu fahren. 😉

interesant wärs aber echt in wieweit es da "spielräume" gibt.

von diesem abschleppunternehmen das auch schonmal durch die presse ging das autos abschleppte und dann überteuerte rechnung gestellt hat weiss ich ja. dagegen wird/wurde (?) ja vorgegangen. aber die frage ist ja nicht aus der welt gegriffen ob der besitzer des grundstückes hier tickets ausstellen kann wie er lustig ist.

Zitat:

Original geschrieben von rnevik


nenee.. man kann tatsächlich für unbefugtes Parken auf seinem Privatgrund ein Knöllchen ausstellen. Man bekommt dann sogar, soviel ich weiss, die Daten des Halters bei der Zulassungsstelle. Wie die Höhe bestimmt wird- das weiss ich nicht..

Echt? Nach welcher Rechtsgrundlage wäre das dann? Habe mal wegen Zulassungsdaten beim Kraftfahrtbundesamt nachgefragt, die geben Daten an Private nur dann raus, wenn ihnen ein Schaden durch eben diesen Kfz-Besitzer entstanden ist. Und eben diesen muss man dann nachweisen. Wird schwierig bei einem Parkverstoß. D.h. auch die bahn muss dann den Schaden nachweisen. Kann sie nicht, deswegen schleppen die lieber gleich ab, um uns vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Warum Scheibenwischer? Bau doch für die Parkdauer die Nummernschilder ab 😉

Zitat:

Original geschrieben von frank_c112


Also praktisch Schadensersatz nach BGB.

Das BGB gilt nur auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, also

nicht

in Dänemark.

Zitat:

Original geschrieben von frank_c112



PS: Bitte keine Moraldiskussionen, sondern persönliche Erfahrungen mit dem Nicht-Bezahlen solcher Forderungen. Danke!

Ich fände es mal interessant, wie die Reaktion auf so einen Satz aussähe, wenn der thread sich nicht um das Parken auf privater Parkfläche drehte, sondern um das unbezahlte Mitnehmen von Waren aus einem privaten Laden oder die unentgeltliche Nutzung z.B. eines privat betriebenen Schwimmbads. Ich würde mal sagen, dass ca. 90% aller Parkhäuser in privater Betreiberschaft sind (auch in D). Zahlt ihr auf diesen privaten Flächen auch NUR, weil ihr anders nicht rauskommt und schert Euch sonst ein Teufel um den stillschweigend zustandegekommenen Mietvertrag mit dem Eigentümer?

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen


Zahlt ihr auf diesen privaten Flächen auch NUR, weil ihr anders nicht rauskommt und schert Euch sonst ein Teufel um den stillschweigend zustandegekommenen Mietvertrag mit dem Eigentümer?

Genau

diesen

Schluß könnte man aus den Kommentaren einiger User ziehen...

Oh mann, genau so ein Geschwätz braucht hier keiner! Wer eine Parkscheibe vergisst, und sich gegen ungerechtfertigte Abzocke wehren will ist also ein Ladendieb??? Genau wegen solchem Schwachsinn der Hinweis keine Moraldiskussionen. Bringt niemandem was und der ganze Thread wird nur zugespammt und unübersichtlich für diejenigen die wirkliche Hilfe suchen!

Deswegen nochmal meine Zusammenfassung:

Fall: Knöllchen aus dem Ausland
1. von privatem Betreiber: ab in die Mülltonne. Außer es kommt eine Vollstreckungsandrohung von einem deutschen Amtsgericht, dann Widerspruch einlegen. Chance ist hoch dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

2. von öffentlicher Hand: Solange nichts von öffentlicher deutscher Hand kommt, ab in die Mülltonne, wie 1. Zsatz: Man sollte sich dann nicht mehr in diesem Land blicken lassen.

Wenn jemand dazu noch eine sachliche Korrektur hat, wäre das hilfreich.

Zitat:

Original geschrieben von frank_c112


Wer eine Parkscheibe vergisst, und sich gegen ungerechtfertigte Abzocke wehren will ist also ein Ladendieb???

Ja, weil hier quasi eine (Dienst-)Leistung erschlichen wird. Wo liegt da das Verständnisproblem?

Wo wird da eine Dienstleistung erschlichen wenn ich auf dem Lidl Parkplatz parke, um dort einzukaufen und zum Dank noch einen Strafzettel bekomme?????

Parken war dort nunmal nur mit dänischer Parkscheibe zulässig. Der Betreiber ist nunmal frei in seiner Entscheidung, unter welchen Bedingungen er sein Grundstück zum Parken zur Verfügung stellt. Wenn's ordnungsgemäß ausgeschildert war, ist er nunmal im Recht und dann kann man ihn nicht dafür verantwortlich machen, wenn's der eine oder andere Kunde nicht liest. Es wird ja niemand gezwungen, unter diesen Bedingungen dort einzukaufen.

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