Strafzettel bekommen, verstehe die Welt nicht mehr
Hallo,
ich habe soeben einen Strafzettel bekommen, obwohl ich meines Erachtens alles richtig gemacht habe.
Es handelt sich um eine Kurzparkzone der Stadt Salzburg, wo 3 Stunden parken mittels Parkuhr erlaubt sind.
Hab ich natürlich alles gemacht und trotzdem einen saftigen Strafzettel kassiert.
Im Anhang hab ich ein Bild hochgeladen, wo man ganz gut erkennen kann dass ich HINTER dem Parkverbotsschild stehe (Weißes Auto im Hintergrund). Kann es sein dass ich etwas übersehen habe?
LG
Beste Antwort im Thema
So liebe Leute,
nach etwas Diskutieren und Argumentieren wurde mir recht gegeben. Das ganze wurde lt. Magistrat falsch ausgeschildert. Anbei die Mail, die ich bekommen habe:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX!
Das Strafamt der Stadtgemeinde Salzburg teilt Ihnen mit, dass zu oben angeführten Aktenzeichen das Verfahren gem. § 45 Abs. 1 Ziffer 4 VStG 1991, einmalig eingestellt ist.
Sie werden drauf hingewiesen, dass dort ein Halte- und Parkverbot ausgenommen für Bewohner mit einer Ausnahmegenehmigung der Zone 13 sowie Behinderte besteht.Nach durchgeführten Lokalaugenschein musste festgestellt werden, dass das entsprechende Hinweisschild leider nicht ordnungsgemäß angebracht ist, wird jedoch ehestmöglich aufgestellt.
(...)
Habe auch keinen Anwalt einschalten müssen. Das Magistrat hat in diesem Fall m.M.n. sehr objektiv und unkompliziert gehandelt.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
LG
48 Antworten
Ich hätte in der Situation wahrscheinlich einfach jemanden gefragt. Das ist Trick 17 und funktioniert immer.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 9. Oktober 2018 um 13:42:50 Uhr:
Ende des Parkverbots innerhalb einer Kurzparkzone? Es wird immer kurioser. 😁
Das ist kein Parkverbot sondern ein Halteverbot (in D absolutes Halteverbot Z283), auch das kann in einer Kurzparkzone stehen.
Zitat:
@kiaora schrieb am 9. Oktober 2018 um 18:51:23 Uhr:
Das ist kein Parkverbot sondern ein Halteverbot (in D absolutes Halteverbot Z283), auch das kann in einer Kurzparkzone stehen.
Das „Parkverbot“ habe ich nur von
@Leclatcestmoiübernommen. Doch wenn du schon schlaumeierst, dann bitte richtig: es gibt lt deutscher StVO kein Halteverbot. 😁
Schon gut, das Zeichen steht in Österreich - in D absolutes Halteverbot - steht ja oben. (Lesen bildet)😁
Absolutes Haltverbot nach Zeichen 283
§ 12
Das absolute Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 283 StVO (Abb. 1), verbietet es, auf der Fahrbahn zu halten.
Dieses Zeichen wurde vereinfacht als Haltverbot bezeichnet. Mit der StVO-Novelle 2009 fand jedoch für Zeichen 283 die Bezeichnung absolutes Haltverbot Einzug in den Gesetzestext.
Quelle: Wikipedia
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...nö, glaub ich nicht... in D wäre das Schild bestimmt garnix, weil das Ding bestimmt nur ne Zulassung, Zertifizierung für Österreich hat... da findet sich bestimmt irgendwas in einem unserer "feinst ausgearbeiteten" Gesetze und Verordnungen, damit das Ding in D maximal ein Stück rundes, bunt & lustig bemaltes unbedeutendes Blech darstellt -anderer Farbton von dem Rot & Blau oder den Bruchteil eines Millimeters zu klein oder zu groß im Durchmesser für eine der hier vorgeschriebenen Normgrößen, oder was auch immer...😁
Zitat:
@spreetourer schrieb am 9. Oktober 2018 um 13:42:50 Uhr:
Ende des Parkverbots innerhalb einer Kurzparkzone? Es wird immer kurioser. 😁
Warum nicht? Haltverbote innerhalb von P-Zonen können sinnvoll sein und das gibt es auch in Deutschland. Die Beschilderung ist Mist und ich könnte wetten, dass sie das auch nach österreichischem Recht ist. Ich würde mal bei https://www.jusline.at nachfragen.
Zitat:
@gast356 schrieb am 9. Oktober 2018 um 19:34:47 Uhr:
.........., weil das Ding bestimmt nur ne Zulassung, Zertifizierung für Österreich hat...
Wo es auch steht. 😁
Zitat:
@kiaora schrieb am 9. Oktober 2018 um 19:22:30 Uhr:
in D absolutes Halteverbot - steht ja oben. (Lesen bildet)😁§12
Das absolute Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 283 StVO
Sagte ich doch: es gibt kein Halteverbot, nur ein Haltverbot - steht ja oben in §12. (Lesen bildet, man muss aber richtig lesen.) 😁
Zitat:
@spreetourer schrieb am 9. Oktober 2018 um 20:13:16 Uhr:
- steht ja oben in §12. (Lesen bildet, man muss aber richtig lesen.) 😁
Nach dem Paragraphen-Zeichen muss ein Leerzeichen folgen. 😛
LOL 😁
Zitat:
@Florian333 schrieb am 9. Oktober 2018 um 20:27:28 Uhr:
Zitat:
@spreetourer schrieb am 9. Oktober 2018 um 20:13:16 Uhr:
- steht ja oben in §12. (Lesen bildet, man muss aber richtig lesen.) 😁Nach dem Paragraphen-Zeichen muss ein Leerzeichen folgen. 😛
Ich weiß, war volle Absicht - wegen meinem Vorredner. 🙂
Zudem falscher Satzbau bzw. Interpunktion 🙂
Entweder:
"Ich sagte doch: es gibt kein..." usw.
Oder:
"Sagte ich doch! Es gibt kein..."
(Hängt Ihn höher!) Lol 🙂
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 9. Oktober 2018 um 21:46:37 Uhr:
Entweder:
"Ich sagte doch: es gibt kein..." usw.
Auch nicht ganz richtig. Wenn nach dem Doppelpunkt ein vollständiger Satz folgt, dann muss er mit einem Großbuchstaben beginnen. Außerdem muss ein Leerzeichen vor den Auslassungspunkten stehen.
"Ich sagte doch: Es gibt kein ..."
Um die falschen Anführungszeichen kümmern wir uns dann in der nächsten Lektion.
Da ich gerade zu viel Zeit hab und sich sonst keiner die Mühe gemacht hat:
Zitat:
@spreetourer schrieb am 8. Oktober 2018 um 18:08:10 Uhr:
Sehe ich auch so. Aber lt TE/TO befindet sich die Haltverbotstrecke innerhalb einer 3 Std-Kurzparkzone, die irgendwo weiter vorne ausgeschildert sein wird, sonst würde der TE das nicht wissen.
Z.B. hier:
https://www.google.de/maps/@47.8157205,13.0325698,36m/data=!3m1!1e3Kurzparkzone 13 in Salzburg ist übrigens überall hier:
https://www.stadt-salzburg.at/parkzone/13Zitat:
@OpenAirFan schrieb am 8. Oktober 2018 um 19:16:43 Uhr:
Da hat sich wohl der sparsame Stadtkämmerer einen eigenen Pfosten für die Parkplatzbeschilderung gespart und zwei Beschilderungen, die nicht miteinander zu tun haben, an einem befestigt.
Sehe ich auch so.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 9. Oktober 2018 um 08:50:04 Uhr:
Eindeutig, Ab hier - Halteverbot Ende ! Und ab hier Beginn einer Parkfläche mit Parkausweis Parkkarte Zone 13 ! Frei für Bewohner mit Parkausweis und Rollstuhlfaherparkplatz. Ist doch wenn man möchte so erkennbar und wird so auch in Deutschland beschildert. Gilt doch ab Schild und nicht rückwärts.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 8. Oktober 2018 um 18:08:10 Uhr:
... Doch die Kurzparkzone wird mit dem Zusatzschild nicht aufgehoben. Ergo dürfen ab dem Schild nur Anwohner mit Parkkarte Zone 13 und Behinderte parken. Ich hätte mich dort nicht hingestellt. 😉
Das "Frei" bezieht sich darauf, dass für diese Berechtigungsgruppen keine *zeitliche* Einschränkung zur Parkdauer besteht. Alle anderen müssen nach 3h wieder weg, dürfen hier aber parken.
Siehe auch:
https://www.stadt-salzburg.at/.../...ng_fuer_bewohner_innen_390891.htmAnders ausgedrückt: Wir sind jetzt genauso schlau wie nach dem Eingangspost 🙁
Ich hätte mich da auch mit Parkuhr hingestellt. Es sei denn,
Zitat:
@Tweak112 schrieb am 8. Oktober 2018 um 16:02:40 Uhr:
Vorgeworfen wird mir, dass ich in einer Zone geparkt habe, in der nur Anwohner und Behinderte parken dürfen.
Da würde ich dann nochmal nachfragen, wo diese Zone "nur für Anwohner" angeblich beginnt. Denn nach
https://maps.stadt-salzburg.at/?...
ist es eine gebührenfreie Kurzparkzone, keine reine Anwohnerzone o.ä. Den Beginn habe ich oben ja schon gepostet, also ein dicker blauer Balken quer über die Straße mit Parkuhr-Symbol. Bedeutet für mich Kurzzeitparken.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 8. Oktober 2018 um 17:35:10 Uhr:
Was steht denn auf dem Schild, das sich unterhalb des Haltverbotsschildes befindet (parallel zu Straße)? Vielleicht gilt das nur für den Fußweg nach rechts und hat keine Bedeutung fürs Parken.
Würde mich auch interessieren. Aber an der Stelle gibt es keine Streetview-Bilder:
https://www.google.de/maps/@47.8140909,13.033442,37m/data=!3m1!1e3So liebe Leute,
nach etwas Diskutieren und Argumentieren wurde mir recht gegeben. Das ganze wurde lt. Magistrat falsch ausgeschildert. Anbei die Mail, die ich bekommen habe:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX!
Das Strafamt der Stadtgemeinde Salzburg teilt Ihnen mit, dass zu oben angeführten Aktenzeichen das Verfahren gem. § 45 Abs. 1 Ziffer 4 VStG 1991, einmalig eingestellt ist.
Sie werden drauf hingewiesen, dass dort ein Halte- und Parkverbot ausgenommen für Bewohner mit einer Ausnahmegenehmigung der Zone 13 sowie Behinderte besteht.Nach durchgeführten Lokalaugenschein musste festgestellt werden, dass das entsprechende Hinweisschild leider nicht ordnungsgemäß angebracht ist, wird jedoch ehestmöglich aufgestellt.
(...)
Habe auch keinen Anwalt einschalten müssen. Das Magistrat hat in diesem Fall m.M.n. sehr objektiv und unkompliziert gehandelt.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
LG